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Vom Antrag zur Leistung

Ihr Weg zur Unterstützung mit dem Gesamtplanverfahren

Der LWL führt ein sogenanntes Gesamtplanverfahren durch, wenn ein Mensch mit Behinderung einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt hat. Das Gesamtplanverfahren ist der gesamte Prozess, in dem der Mensch mit Behinderung zu seinem Antrag beraten, sein Unterstützungsbedarf gemeinsam ermittelt und die dazu passende Unterstützung gemeinsam geplant wird. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten Sie haben.

Ablauf des Gesamtplanverfahrens

Mensch im Mittelpunkt

Der einzelne Mensch steht im Gesamtplanverfahren im Mittelpunkt. Das wird „Personenzentrierung“ genannt. Es wird genau geschaut, was der Mensch sich wünscht, und welche Unterstützung für den Einzelnen richtig ist. Alle Leistungen, die dabei helfen sollen, dass der Mensch mit Behinderung genauso am Leben in der Gesellschaft teilhaben kann wie ein Mensch ohne Behinderung, werden besprochen. Das können die Leistungen der Eingliederungshilfe und auch Leistungen von anderen Stellen sein. Auch wenn andere Stellen beteiligt sind, soll die Unterstützung wie aus einer Hand sein.

Wunsch- und Wahlrecht

Das Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderung ist zentraler Maßstab für selbstbestimmte Teilhabe – dies gilt auch für das Gesamtplanverfahren, mit dem die benötigte Unterstützung ermittelt und festgestellt wird. Es ermöglicht Ihnen, sich an der Ermittlung und Gestaltung Ihrer Teilhabeleistungen aktiv zu beteiligen. Ihre Wünsche und Ihre Vorstellung zu Ihren Teilhabebedarfen und zu den Zielen, die Sie mit der Unterstützung erreichen wollen, sind Ausgangspunkt des Verfahrens.

Umsetzung des Gesamtplanverfahrens

Der LWL führt bei jedem Antrag auf Eingliederungshilfe ein Gesamtplanverfahren durch. Der Umfang kann je nach benötigter Unterstützung unterschiedlich sein: Bei einem Antrag auf Einzelleistungen wie zum Beispiel einem Hilfsmittel oder einer Kurzzeitbetreuung kann das Verfahren häufig direkt anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen durchgeführt werden. Benötigen Sie Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) oder Leistungen in besonderen Wohnformen werden Sie immer zu einem Persönlichen Gespräch eingeladen, das mit dem BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen) dokumentiert wird. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie immer einen Gesamtplan. 

Beratung

Test

Kurz & kompakt: Informationen zur Beratung

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Antrag stellen

Test

Kurz & kompakt: Informationen zur Antragstellung

Der LWL benötigt einen Antrag, um Leistungen der Eingliederungshilfe bewilligen zu können. Für den Antrag ist keine bestimmte Form notwendig. Es reicht aus, wenn Sie als antragstellende Person identifizierbar sind und dem LWL mitteilen, dass Sie eine Leistung der Sozialen Teilhabe benötigen. Ihr Antrag gilt ab dem Tag gestellt, wenn er bei uns eingeht. Um das Verfahren für Sie wie auch für unsere Mitarbeitenden zu vereinfachen, empfehlen wir unseren Antragsvordruck zu nutzen. Diesen stellen wir Ihnen als Online-Antrag und als Papier-Antrag zur Verfügung. Neben diesem Antragsvordruck benötigen wir noch zusätzliche Unterlagen. Vollständig ausgefüllte Unterlagen helfen uns dabei, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

Online-Antrag

Im LWL-Serviceportal können Sie Eingliederungshilfe online beantragen – schnell, papierlos und rund um die Uhr. Der Online-Antrag im LWL-Serviceportal ist barrierefrei. Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular geführt und können benötigte Unterlagen, z.B. medizinische Unterlagen, hochladen.

Die Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie im Online-Antrag.

Die Persönliche Sicht steht ebenfalls als barrierefreies Online-Formular im LWL-Serviceportal zur Verfügung.

Eingliederungshilfe im LWL-Serviceportal beantragen

So funktioniert die digitale Antragstellung

Papier-Antrag

Sollten Sie unseren Online-Antrag nicht nutzen wollen, können Sie sich den Antrag auch ausdrucken, ausfüllen und uns mit der Post zuschicken. Das Antragsformular und weitere Unterlagen für die Antragstellung stehen zum Download zur Verfügung.

Die Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie in dem Antrags-Formular.

Downloads für die Antragstellung

Unterlagen

Medizinische Unterlagen

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags aktuelle ärztliche Unterlagen über Art und Umfang Ihres Gesundheitsproblems. Das sind zum Beispiel aktuelle Krankenhausberichte, Rehabilitationsberichte oder Berichte Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Diese sollen mindestens Ihre Diagnosen (mit ICD-Code) und möglichst Ihre gesundheitlichen Funktionseinschränkungen sowie Ihre Teilhabeeinschränkungen beinhalten. Hierzu kann zum Beispiel das Dokument „Fachärztliche Stellungnahme“ genutzt werden. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ist in der Form des Berichtes frei. Ihre Unterlagen können Sie direkt mit Ihrem Online-Antrag im LWL-Serviceportal hochladen oder uns postalisch zuschicken.

Persönliche Sicht

Im Formular „Persönliche Sicht“ begründen Sie Ihren Antrag, beschreiben Ihre aktuelle Lebenssituation und schreiben Ihre persönlichen Wünsche und Ziele auf. Die Persönliche Sicht ermöglicht es Ihnen, sich direkt bei der Antragstellung mit Ihren Wünschen, Zielen und Bedarfen auseinander zu setzen und sich auf die weiteren Schritte vorzubereiten. Das Einreichen des Formulars „Persönliche Sicht“ ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Wenn Sie uns jedoch schon mit dem Antrag Ihre „Persönliche Sicht“ mitschicken, werden die Inhalte direkt in unser System übertragen. Ihre zuständige LWL-Ansprechperson hat so das, was Ihnen wichtig ist, direkt vorliegen und kann Ihre Wünsche und Ihre individuelle Situation besser verstehen. Sie können die Persönliche Sicht online im LWL-Serviceportal ausfüllen oder das PDF-Formular auf unserer Internetseite herunterladen, ausfüllen und uns postalisch zuschicken.

Weitere Unterlagen

Abhängig von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenn für die Bearbeitung Ihres Antrags weitere Nachweise benötigt werden, werden Sie informiert, was Sie konkret einreichen müssen. Wenn Sie den Online-Antrag im LWL-Serviceportal ausfüllen, wird Ihnen direkt angezeigt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, um Ihre Angaben nachzuweisen. Zum Beispiel:

  • wenn Sie eine Schwerbehinderung haben: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • wenn Sie andere Personen beim Antrag unterstützen: Ihre Vollmacht für diese Personen
  • wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer oder eine Betreuerin haben:  Betreuungsurkunde
  • wenn Sie einen Pflegegrad haben: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
  • gegebenenfalls Nachweise zum Einkommen und Vermögen

Unterstützung

Sie müssen den Antrag nicht alleine stellen – wir unterstützen Sie gerne! Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Antrag und Leistungen für Menschen mit Behinderungen.


Selbstverständlich können Sie sich auch von Ihrer Familie, von Freunden und Bekannten helfen lassen. Wenn Sie einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin haben, können diese bei der Antragstellung unterstützen.

Sie können sich auch an die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wenden. Viele Beraterinnen und Berater von der EUTB sind Menschen mit Behinderungen. Sie unterstützen als Expertinnen und Experten in eigener Sache unabhängig von Leistungsträgern oder -erbringern.

Beratungsgespräch

Test

Kurz & kompakt: Informationen zum Beratungsgespräch

Bei einem Antrag auf Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) und Leistungen in besonderen Wohnformen werden Sie von uns zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Das Gespräch kann telefonisch, als Videokonferenz oder in unserem Regionalbüro in Ihrer Nähe stattfinden. Sie erhalten die Einladung von der LWL-Teilhabeplanerin oder dem LWL-Teilhabeplaner, der für Sie zuständig ist. Diese Person führt auch das Gespräch mit Ihnen. Natürlich kann an diesem Gespräch eine Person Ihres Vertrauens teilnehmen.

In diesem Gespräch sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen, über die Verwaltungsabläufe sowie über Unterstützungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie zu den Leistungen der Eingliederungshilfe, die Sie vom LWL erhalten könnten, wie auch zu Leistungen anderer Stellen, auf die Sie Anspruch haben könnten. Auf Ihren Wunsch hin nennen wir Ihnen mögliche Angebote in Ihrem Wohnumfeld. Wir beraten Sie über Ihren Anspruch, eine Leistung in Form eines Persönlichen Budgets zu bekommen und wie dies umgesetzt wird.

Die LWL-Teilhabeplanerin oder der LWL-Teilhabeplaner dokumentiert die Inhalte des Gesprächs in einem Beratungsbogen. Hierbei ist uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Unsere Hinweise zum Schutz Ihrer Daten finden Sie unter datenschutz-perseh.lwl.org. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie einen Ausdruck des Beratungsbogens für Ihre Unterlagen.

Benötigen Sie keine Assistenzleistungen beim Wohnen, sondern Einzelleistungen, zum Beispiel Leistungen zur Mobilität, eine Kurzzeitbetreuung oder eine Autismustherapie, ist meistens kein Beratungsgespräch erforderlich. In diesem Fall wird der Bedarf direkt schriftlich ermittelt. Natürlich können Sie uns jederzeit ansprechen, wenn Sie eine Beratung benötigen!

Voraussetzungen prüfen

Test

Kurz & kompakt: Informationen zu den Voraussetzungen

Wir klären innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Antrag, ob der LWL für Ihr Anliegen zuständig ist. Wenn ein anderer Träger zuständig ist, leiten wir Ihren Antrag direkt weiter. Über eine Weiterleitung werden Sie informiert.

Wenn der LWL zuständig ist, prüfen wir, ob bei Ihnen alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir benötigen hierzu Informationen zu Ihrer Behinderung und wie Sie durch die Behinderung in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das sind die Voraussetzungen:

  1. Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
  2. Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
  3. Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.

Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist abhängig von der Leistung, die Sie beantragt haben.

Einkommen und Vermögen

Einkommen

Wer weniger als 25.452 Euro Bruttoeinkommen hat, muss keinen Eigenbeitrag leisten.

Vermögen

Der Vermögensfreibetrag liegt bei 63.630 Euro.

Einkommen und Vermögen von Personen, die mit einem Menschen mit Behinderungen verheiratet sind, oder in einer eheähnlichen Partnerschaft leben

Diese Einkommen und Vermögen werden in der Eingliederungshilfe nicht herangezogen.

Unterlagen

Wir sichten die Unterlagen, die Sie eingereicht haben. Wenn uns Informationen für Ihren Antrag fehlen, werden Sie informiert, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen. So stellen wir fest, ob bei Ihnen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bedarfe ermitteln

Test

Kurz & kompakt: Bedarfsermittlung

Die Art der Bedarfsermittlung hängt von der Leistung ab, die Sie benötigen. Wir benötigen genaue Informationen von Ihnen. Dann kann eine Bedarfsermittlung gezielt und zeitnah erfolgen.

Wir ermitteln Ihren konkreten Unterstützungsbedarf ganz individuell.

Unsere Bedarfsermittlung erfolgt auf der Grundlage des bio-psycho-sozialen Modells der ICF. Das heißt: Wir verstehen Behinderungen als ein Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen dem Menschen und seiner Umwelt. Das bedeutet, dass wir mit Ihnen gemeinsam schauen, welche Barrieren bestehen und was Sie an einer Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Wir erfassen zusammen, was Ihnen in unterschiedlichen Lebensbereichen Ihrer Aktivitäten und Ihrer Teilhabe gelingt und was Ihnen nicht gelingt.

ICF und das bio-psycho-soziale Modell

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (kurz: ICF) ist ein Klassifikationsmodell der WHO (World Health Organization). Im Sinne der ICF wird Behinderung als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einem Menschen mit einem Gesundheitsproblem und ihren Kontextfaktoren bezogen auf ihre funktionale Gesundheit definiert. Das bedeutet, dass die ICF den gesamten Lebenshintergrund einer Person berücksichtigt. So spielen gesundheitliche Aspekte, umweltbedingte und persönliche Faktoren, Beeinträchtigungen, aber auch Ressourcen eine Rolle. Die ICF wird genutzt, um diese individuellen Faktoren und dessen Bedeutung für den Menschen zu beschreiben.

Beteiligung einer Vertrauensperson

Sie entscheiden selbst, ob Sie Gespräche mit dem LWL alleine führen möchten oder ob eine Person Ihres Vertrauens dabei sein soll.

Ihre Vertrauensperson kann ein Freund oder eine Freundin sein. Für viele Menschen sind Familienangehörige Vertrauenspersonen, zum Beispiel ihr Ehepartner, ihre Mutter oder ihr Bruder. Auch andere Personen, die Sie unterstützen, können Sie bitten, Sie als Vertrauensperson zu begleiten. Wenn Sie dies ausdrücklich wünschen, kann auch eine Person eines Leistungserbringers am Gespräch beteiligt werden, wenn der Sie bereits beim Antragsverfahren begleitet.

Wenn Sie eine rechtliche Betreuung oder eine entsprechend bevollmächtigte Person haben, erhält diese immer eine Kopie des Einladungsschreibens und kann an dem Gespräch teilnehmen.

Wichtig ist, dass Sie selbst die richtungsgebende und verantwortliche Person sind. Sie bestimmen, welche Rolle und Aufgabe die Person Ihres Vertrauens in dem Gespräch übernimmt.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Unterstützend: Ihre Vertrauensperson unterstützt Sie sachbezogen, emotional oder auch ganz praktisch. Vielleicht soll sie beim Gespräch auch einfach nur an Ihrer Seite sein und Mithören, was besprochen wird.
  • Ergänzend: Ihre Vertrauensperson kann Ihre Beschreibungen ergänzen, Anmerkungen machen, Ihre Sicht bestätigen oder auch eine abweichende Sicht beschreiben.
  • Assistierend: Ihre Vertrauensperson leistet eine Teil-Unterstützung im Sinne einer aktiven Hilfestellung.
  • Begleitend: Ihre Vertrauensperson kann Inhalte weiter ausführen, näher verdeutlichen oder Sie in der Vorbereitung oder Nachbereitung des Gespräches unterstützen.

Einladung zum Gespräch

Bei einigen unserer Leistungen, wie zum Beispiel bei einem Antrag auf eine Kurzzeitbetreuung, ein Hilfsmittel oder eine Autismustherapie, können wir in der Regel anhand der eingereichten Unterlagen Ihren Bedarf ermitteln und eine Entscheidung treffen.

Wir wissen jedoch, wie wichtig das persönliche Gespräch ist. Wenn Sie Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) oder Leistungen in besonderen Wohnformen beantragen oder wenn Sie dies bei einer anderen Leistung wünschen, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihren Bedarf.

Sie erhalten von der für Sie zuständigen Teilhabeplanerin oder dem Teilhabeplaner eine schriftliche Einladung zum Bedarfsermittlungsgespräch.

In der Regel findet das Gespräch in unserem Regionalbüro in Ihrer Nähe statt. Es kann auch erforderlich sein, dass wir Ihren Bedarf im Rahmen eines Hausbesuchs ermitteln – zum Beispiel, wenn Sie körperlich sehr stark eingeschränkt sind.

Das Gespräch kann auch als Video- oder Telefonkonferenz geführt werden. Wenn Sie das wünschen oder andere Fragen haben, melden Sie sich bitte bei der Ansprechperson, die Ihnen die Einladung geschickt hat. Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn Sie eine besondere Form der Kommunikation (zum Beispiel Gebärdensprache oder bestimmte Symboltafeln) nutzen oder wenn Sie einen speziellen Unterstützungsbedarf haben, um gut am Gespräch teilnehmen zu können.

An dem Gespräch kann gerne eine von Ihnen ausgewählte Person teilnehmen. Bitte informieren Sie diese Person selber über den Termin.

Das Bedarfsermittlungsgespräch

Individuelle Bedarfsermittlung

Bei diesem Treffen wird gemeinsam mit Ihnen Ihr individueller Bedarf besprochen. Sie können Fragen stellen und Sie werden nach Ihren Wünschen gefragt. 

Wenn Sie uns vorher Ihre „Persönliche Sicht“ geschickt haben, werden die Inhalte bereits vor dem Gespräch in den Gesprächsleitfaden übertragen. Somit hat Ihre Teilhabeplanerin oder Ihr Teilhabeplaner das, was Ihnen wichtig ist, direkt vorliegen. So können Sie beide einen guten Einstieg in ein vertiefendes Gespräch finden.

Sie schildern Ihre eigene Vorstellung von Ihrem Leben, Ihre Wünsche und die Ziele, die Sie haben. Es geht um Ihre ganz persönliche individuelle Lebenssituation.

Wichtig ist hierbei, welche fördernden und hindernden Faktoren in Ihrem Lebensumfeld sind. Ein fördernder Faktor ist zum Beispiel die Bushaltestelle vor Ihrer Haustür. Ein hindernder Faktor kann zum Beispiel sein, wenn es in Ihrem Haus keinen Aufzug gibt und Sie Schwierigkeiten haben, Treppen zu steigen. 

Es werden die Lebensbereiche besprochen, in denen Sie Unterstützung benötigen. 

Mögliche Bereiche sind:

  • Lernen und Gelerntes anwenden

(zum Beispiel: lesen, schreiben, rechnen, sich konzentrieren, Probleme lösen)

  • Bewältigung von allgemeinen Aufgaben und Anforderungen im Leben

(zum Beispiel: den Tag planen, mit Stress und schwierigen Situationen umgehen, an Pflichten denken, Belastungen wahrnehmen)

  • Kommunikation

(zum Beispiel: sich unterhalten, Telefon und Handy benutzen, Mitteilungen lesen und schreiben, einen Brief verstehen, Körpersprache verstehen, Gebärdensprache nutzen)

  • Beweglichkeit des Körpers, Fortbewegung von einem Ort zum anderen

(zum Beispiel: eigene Körperposition ändern, alleine aufstehen und sitzen, eine kurze oder auch eine lange Strecke gehen, Treppen steigen, einen Rollstuhl benutzen, mit dem Bus oder mit dem Zug fahren)

  • Sich selber pflegen und versorgen

(zum Beispiel: sich waschen, duschen, Zähne putzen, die Toilette benutzen, sich an- und ausziehen, essen und trinken, auf die eigene Gesundheit achten)

  • Haushalt führen

(zum Beispiel: einkaufen, Essen kochen, Wäsche waschen, die Wohnung putzen, Hausarbeiten erledigen, eine Wohnung suchen)

  • Beziehung zu anderen Menschen gestalten

(zum Beispiel: mit Familie, Partnerin oder Partner, Freundinnen und Freunden, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, fremden Personen

zum Beispiel: eigener Umgang mit Kritik, eigenes Verhalten wie Rücksichtnahme, Respekt, Wertschätzung)

  • Bildung, Arbeit und Geld

​(zum Beispiel: Schule besuchen, Ausbildung machen, eine Arbeit und Beschäftigung finden und behalten, ein Ehrenamt finden und ausüben, mit Geld umgehen)

  • Gemeinschaft mit anderen Menschen, Freizeit

​​​​​(zum Beispiel: Hobbys nachgehen, Freizeit gestalten, Sport machen, Religion ausüben)

Besprochen werden natürlich nur die Themen, die Sie ansprechen möchten und die für Ihren Antrag auf Unterstützung wichtig sind.

So wird gemeinsam ermittelt, inwieweit und in welchen Bereichen Ihre Teilhabe eingeschränkt ist. Ebenfalls wird geschaut, wo Teilhabe bereits gut gelingt und wer (beispielsweise bestimmte Personen) oder was (etwa Hilfsmittel) die Teilhabe unterstützt.

Planung und Formulierung von Zielen

Von Ihren Wünschen und Vorstellungen ausgehend stellen wir die zukünftige Planung gemeinsam auf. Das heißt, wir beginnen mit Ihren Persönlichen Zielen, die Sie uns schon vor dem Gespräch in Ihrer Persönlichen Sicht mitgeteilt haben oder im Gespräch mitteilen. Diese sind die Grundlage für das weitere Gespräch. Im nächsten Schritt überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson , welche Leitziele Sie mit der Eingliederungshilfe auf Dauer erreichen wollen. Leitziele beschreiben den Zustand, den Sie im jeweiligen Bereich zukünftig erreichen möchten. Nach dem Blick in die Zukunft planen Sie zusammen mit Ihrer Ansprechperson konkret, was Sie in der nächsten Zeit spezifisch mit der Leistung der Eingliederungshilfe erreichen wollen. Das sind Ihre Handlungsziele. Diese Ziele werden mit Ihnen gemeinsam positiv und anschaulich formuliert, so dass sie eindeutig und für jeden verständlich sind. Sie haben einen konkreten Bezug zu Ihren Leitzielen, d.h. den Zielen, die Sie langfristig mit der Eingliederungshilfe erreichen wollen. Sie formulieren diese Ziele für die Lebensbereiche, auf die sie sich beziehen. Diese Handlungsziele schaffen Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten. Ihre Ziele sind sowohl für Sie als auch für den Leistungserbringer, der Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele unterstützt, verbindlich.

Ihre Ziele können sowohl Veränderungsziele wie auch Erhaltungsziele sein.

Veränderungsziel heißt, dass sich eine Situation verändern soll. Sie eignen sich Fähigkeiten an und entwickeln Ressourcen, um (möglichst) selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Erhaltungsziel heißt, dass die Situation, so wie sie ist, zufriedenstellend ist und erhalten bleiben soll. Das Ziel ist, dass die Situation nicht schlechter wird.

Damit Sie Ihre Handlungsziele in einem konkreten Zeitraum erreichen können, werden maximal neun Handlungsziele vereinbart.

Zielplanung und -formulierung

Ein Ziel beschreibt einen Zustand, der erreicht werden soll. Ziele sind deshalb wichtig, um sich auszurichten und einen Plan zu entwickeln, damit der Zustand erreicht werden kann. Ziele können inspirieren und motivieren, das Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Um Ziele verständlich, greifbar und überprüfbar zu machen, kann eine Orientierung an den SMART-Kriterien hilfreich sein.

Leistungsplanung

Im nächsten Schritt überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson, was getan werden soll, damit Sie Ihre beschriebenen Handlungsziele erreichen können. Dies sind die Maßnahmen.

Während Ihre Ziele den Zustand beschreiben, den Sie in Zukunft erreichen wollen, beschreiben die Maßnahmen die Aktivitäten, um das Ziel zu erreichen: Was wird getan, damit das Ziel erreicht wird? Wie ist der Weg dahin?

Sie besprechen, wer die notwendige Unterstützung leisten soll. Hierbei wird auch die Unterstützung betrachtet, die Sie von anderen Stellen, z.B. von einem Pflegedienst, und von anderen Personen, z.B. durch Ihren Partner oder Ihre Partnerin, Eltern, Freunde oder Bekannte, bekommen. So können Sie insgesamt überblicken, wie Ihr Gesamtbedarf an Unterstützung gedeckt wird.

Für die Unterstützung der Eingliederungshilfe wird die genaue Leistung beschrieben, die zur Umsetzung der Maßnahme benötigt wird.

  • Art der Leistung: Fachleistung in der eigenen Häuslichkeit, Assistenz in der eigenen Häuslichkeit oder eine Leistung in einer Besonderen Wohnform.
  • Zeitumfang: zum Beispiel Fachleistungsstunden pro Woche
  • Form der Leistung: Sachleistung oder Geldleistung

Es wird auch geklärt, ob es um eine Begleitung, eine konkrete Unterstützung oder um eine Motivation geht.

Sie überlegen gemeinsam, an welchem Ort die Maßnahme umgesetzt wird, zum Beispiel bei Ihnen Zuhause oder im Straßenverkehr, und mit wem Sie das tun möchten, zum Beispiel mit einem konkreten Leistungserbringer, den Sie schon benennen können.

Wichtig zu wissen: Die Entscheidung über die für Sie notwendigen Leistungen ist nicht abhängig von den vereinbarten Zielen und Maßnahmen.

Zum Abschluss des Gesprächs erläutert Ihre Ansprechperson Ihnen, wie die nächsten Schritte aussehen. Sie klärt mit Ihnen, ob in Ihrem Fall eine Gesamtplankonferenz durchgeführt werden sollte. Sie selbst können natürlich noch offene Fragen stellen.

Die abschließende Entscheidung über den endgültigen Umfang des Bedarfs trifft Ihre Teilhabeplanerin oder Ihr Teilhabeplaner erst im Anschluss an das gemeinsame Gespräch.

Wenn Sie nach dem Gespräch noch weitere Fragen haben, können Sie die zuständige Teilhabeplanerin oder den zuständigen Teilhabeplaner anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Dokumentation des Gesprächs

Das Gespräch zur Bedarfsermittlung wird durch die LWL-Teilhabeplanerin oder denr LWL-Teilhabeplaner dokumentiert und Ihnen im Anschluss an das Gespräch als Anlage zum Gesamtplan zur Verfügung gestellt.

Bei der Bedarfsermittlung von Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) und Leistungen in besonderen Wohnformen wird das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW) verwendet. Es wird durch den LWL im Datenverarbeitungsverfahren PerSEH bereitgestellt und gemeinsam vom LWL und Leistungserbringern genutzt.

Das BEI_NRW ist in Bögen strukturiert. Bei der Erstbedarfsermittlung durch den LWL werden folgende Bögen verwendet:

Die einzelnen Bögen des BEI_NRW:

In vielen Fällen trägt Ihre Ansprechperson die Inhalte des Gesprächs direkt in den Gesprächsleitfaden ein, in der Regel erfolgt noch eine Nachbereitung im Anschluss an das Gespräch.

Sobald Sie uns mitgeteilt haben, welcher Leistungserbringer Ihre Unterstützung übernimmt, erhält dieser einen Zugriff auf die Dokumentation der Bedarfsermittlung in PerSEH. Wenn Sie Ihren Leistungserbringer wechseln sollten, wird dieser Zugriff direkt wieder gelöscht.

Bei der Anwendung des BEI_NRW in PerSEH ist uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Unsere Hinweise zum Schutz Ihrer Daten finden Sie unter datenschutz-perseh.lwl.org.

Bei der Bedarfsermittlung einiger Leistungsarten wird das BEI_NRW noch nicht eingesetzt. Hier erfolgt die Dokumentation in Form eines Vermerks, der in eng an das BEI_NRW angelehnt ist.

Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW

Das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW) wird im Rahmen der Erstbedarfsermittlung und Fortschreibung von Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) und Leistungen in besonderen Wohnformen verwendet. Es wird durch den LWL im Datenverarbeitungsverfahren PerSEH bereitgestellt und gemeinsam vom LWL und Leistungserbringern genutzt.

Mit dem BEI_NRW können individuelle Teilhabebedarfe unabhängig von der Art und dem Grad der Behinderung eines Menschen beschrieben werden. Die Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Im Mittelpunkt steht die leistungsberechtigte Person mit ihren Wünschen und Zielen.

Das BEI_NRW wurde gemeinsam von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) entwickelt. Im Laufe der Einführung des BEI_NRW hat sich gezeigt, dass die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und strukturellen Vorgaben der beiden Landschaftsverbände ein jeweils angepasstes Vorgehen erforderlich machen. Um diesen unterschiedlichen Prozessen gerecht zu werden, wurde das BEI_NRW für den Bereich Soziale Teilhabe für Erwachsene im Gebiet des LWL in Teilbereichen angepasst.

Der LWL dokumentiert im BEI_NRW die Bedarfsermittlung bei Antragstellung (Vorgang: Neufall). Nach dem im Gesamtplan festgelegten Überprüfungszeitraum wird die Leistung beendet oder es erfolgt eine Überprüfung und Fortschreibung. An der Wirkungskontrolle und Fortschreibung wohnbezogener Leistungen arbeiten die Leistungserbringer kooperativ mit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungserbringer führen Fortschreibungsgespräche mit den Leistungsberechtigten und dokumentieren dies in PerSEH (Vorgang: Fortschreibung). Im digitalen Austausch zwischen LWL und Leistungserbringer wird die Fortschreibung durch den LWL geprüft. Der LWL entscheidet über die Fortschreibung des Gesamtplans.

Gesamtplankonferenz (optional)

Test

Kurz & kompakt: Informationen zur Gesamtplankonferenz

Zum Abschluss des Gesamtplanverfahrens kann der LWL zu einer Gesamtplankonferenz einladen. Eine Gesamtplankonferenz findet statt, wenn auch andere Stellen Leistungen für Sie erbringen könnten. Das erfolgt allerdings nur, wenn es notwendig und sinnvoll ist und zusätzliche Erkenntnisse verspricht. Häufig werden die notwendigen Informationen auch schriftlich ermittelt. Sie können auch selbst vorschlagen, dass eine Gesamtplankonferenz durchgeführt wird.

Wenn Sie als Elternteil mit Behinderung Leistungen zur Deckung von Bedarfen bei der Versorgung und Betreuung Ihrer eigenen Kinder beantragen, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Gesamtplankonferenz durchgeführt wird, wenn Sie damit einverstanden sind.

Eine Gesamtplankonferenz ist ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen und den anderen beteiligten Stellen. So erhalten Sie die Möglichkeit, gemeinsam und auf Augenhöhe mit den beteiligten Stellen an der Feststellung Ihres Bedarfes und der Gesamtplanung der Unterstützung mitzuwirken. Wir sprechen über Ihre Bedarfe und die zu deren Deckung notwendigen Leistungen. Wir sprechen auch über die Ziele, die Sie mit den Leistungen der einzelnen Stellen erreichen wollen, damit alle Leistungen gut zusammenpassen. Sie können dabei offen Ihre Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche einbringen. Eine Gesamtplankonferenz muss nicht zwingend eine Zusammenkunft an einem Ort sein. Sie kann auch als Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.

Wenn Ihre zuständige Ansprechperson beim LWL eine Gesamtplankonferenz durchführen möchte, bekommen Sie ein Formular mit Bitte um Zustimmung. Das Gespräch kann nur durchgeführt werden, wenn Sie schriftlich zustimmen. Sie haben keine Nachteile, wenn Sie es ablehnen. Ein Gesamtplan wird für Sie trotzdem erstellt. Eventuell fehlen dann wichtige Informationen anderer Stellen, die nicht berücksichtigt werden können.

Wenn Sie zugestimmt haben, stimmt Ihre Ansprechperson einen Gesprächstermin mit Ihnen ab und klärt dabei, wer an dem Gespräch teilnehmen soll. Ihre Ansprechperson lädt dann alle Beteiligten ein. Zum Beispiel:

  • Bevollmächtigte, Beistände und sonstige Vertrauenspersonen
  • Jobcenter, Integrationsämter und/oder die Pflegeversicherung
  • Rehabilitationsdienste, Pflegedienste und andere Einrichtungen
  • Weitere beteiligte Leistungserbringer

Im Gespräch geht es ausschließlich um Sie und um die Unterstützung, die Sie benötigen. Es kann sein, dass dabei auch Informationen ausgetauscht werden, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass sie für die weitere Gesamtplanung nicht erforderlich sind. Dazu eine wichtige Information: Nach der Gesamtplankonferenz werden nur Daten verarbeitet, die für die Erstellung des Gesamtplans (bzw. für die Feststellung des jeweiligen Rehabilitationsbedarfs) erforderlich sind. Alle weiteren Daten dürfen nach der Gesamtplankonferenz nicht weiterverwendet werden.

Nach dem Gespräch erstellt Ihre zuständige Ansprechperson beim LWL ein Gesprächsprotokoll und schickt es Ihnen und allen am Gespräch beteiligten Personen zu. So wissen alle, was besprochen wurde und wer für welche Leistung zuständig ist.

Die Ergebnisse der Gesamtplankonferenz fließen in den Gesamtplan ein, den Sie zum Abschluss des Verfahrens erhalten.

Leistungen feststellen

Test

Kurz & kompakt: Informationen zur Leistungsfeststellung

Nach der gemeinsamen Ermittlung Ihres Bedarfs trifft Ihre Ansprechperson beim LWL eine fachliche Entscheidung über die Unterstützung. Sie legt fest, welche Leistung der LWL in welchem Umfang finanziert.

Gesamtplan

Zum Abschluss des Verfahrens erstellt Ihre Ansprechperson beim LWL Ihren Gesamtplan und schickt Ihnen diesen mit den Unterlagen zur Bedarfsermittlung zu. Die Inhalte und die Struktur des Gesamtplans sind vom Gesetz her vorgegeben.

Wenn Sie eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer haben, bekommt er oder sie auch einen Gesamtplan vom LWL zugeschickt.

Ihr Gesamtplan macht den gesamten Prozess transparent, der zur Leistungsgewährung geführt hat. Er zeigt Ihnen übersichtlich, welche Leistungen Sie von welcher Stelle erhalten werden.

Ihr Gesamtplan führt die Ergebnisse von Bedarfsermittlung und Feststellung des LWL, sowie der anderen beteiligten Stellen in Bezug auf Art, Inhalt, Umfang und Dauer zusammen und dokumentiert auch das vorausgehende Verwaltungsverfahren. Damit dient er der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses.

Im Gesamtplan steht auch, wann genau der LWL die Wirkung der Ergebnisse des Gesamtplans überprüft. Meistens erfolgt dies nach zwei Jahren. Der Überprüfungszeitraum kann aber auch kürzer sein, wenn Sie zum Beispiel ein bestimmtes Ziel schnell erreichen möchten.

Bei Veränderungen in Ihrer Lebenssituation oder Ihres Unterstützungsbedarfs kann der Gesamtplan jederzeit angepasst werden. Bitte melden Sie sich bei Bedarf bei Ihrer zuständigen Ansprechperson beim LWL.

Zielvereinbarung (Persönliches Budget)

Bei einem Antrag auf Assistenz beim Wohnen wurden Ihre Wünsche und Ziele bereits im Rahmen der Bedarfsermittlung erhoben und dokumentiert. Diese Dokumentation wird Ihnen als Anlage zu Ihrem Gesamtplan zugeschickt. Eine zusätzliche Zielvereinbarung ist nur dann erforderlich, wenn Sie sich entscheiden, die bewilligte Leistung als Persönliches Budget zu erhalten.

Bei der Zielvereinbarung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem LWL. Die Zielvereinbarung ist die Grundlage für die Bewilligung des Persönlichen Budgets und Bestandteil des Bewilligungsbescheids. In der Zielvereinbarung werden auf der Grundlage der individuellen Förder- und Leistungsziele des Gesamtplans die Höhe des Persönlichen Budgets sowie Art, Umfang und Qualität der daraus zu bestreitenden Leistungen vereinbart.

Bescheid

Auf der Grundlage des Gesamtplans erlässt der LWL den Bescheid über die für Sie erforderlichen und bewilligten Leistungen. Das ist ein Verwaltungsakt, der die rechtliche Grundlage für Ihre Unterstützungsleistung ist. In Ihrem Bescheid steht die Leistung der Eingliederungshilfe, die der LWL Ihnen bewilligt und je nach Leistung weitere Informationen dazu, zum Beispiel Fachleistungsstunden, die Ihnen pro Woche bewilligt werden.

Falls Sie einen finanziellen Beitrag zu den Aufwendungen leisten müssen, steht das im Bescheid, ebenso Hinweise zu Ihren Mitwirkungspflichten und den Rechtsgrundlagen für die Leistung

Im Bescheid steht auch, ab wann die Leistungen frühestens erbracht werden können. Das ist ab dem ersten des Monats der Antragstellung, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen bedeutet, dass die Entscheidung über die Leistungen nochmal überprüft werden muss. Deswegen ist es sinnvoll, den Widerspruch zu begründen. Die Frist, bis wann Sie einen Widerspruch eingereicht haben müssen, und weitere Informationen dazu stehen auch im Bescheid.

Falls der LWL keinen Leistungsanspruch feststellen konnte, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch hier sind Ihre Widerspruchsmöglichkeiten genannt. Als Anlage des Ablehnungsbescheids erhalten Sie Unterlagen zu Ihrer Bedarfsermittlung, wenn Sie Assistenzleistungen beim Wohnen beantragt hatten.

Leistungen erhalten

Test

Kurz & kompakt: Informationen zur Leistungserbringung

Sie entscheiden selbst, ob Sie die bewilligte Leistung als Geldleistung oder als Sachleistung erhalten möchten. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Informationen zum Persönlichen Budget erhalten möchten. Die Entscheidung, welche Leistungsform besser zu Ihnen passt, treffen Sie.

Sachleistungen sind sowohl Hilfsmittel, als auch von Personen erbrachte Assistenzleistungen. Bewilligte Hilfsmittel werden direkt vom LWL für Sie bestellt. Wenn Sie eine Bewilligung für Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) oder Leistungen in besonderen Wohnformen erhalten haben, werden diese Leistungen nicht vom LWL selbst, sondern von Mitarbeitenden bei Einrichtungen oder Diensten („Leistungserbringer“) erbracht. Sie entscheiden selbst, welcher Leistungserbringer die bewilligte Unterstützung für Sie erbringen soll. Sie können sich zum Bespiel durch unser Verzeichnis von Diensten und Angeboten informieren, welche Angebote es in Ihrer Region gibt. Gerne kann Sie Ihre Ansprechperson beim LWL auch bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Leistungserbringer unterstützen.

Sachleistung

 

Wenn Sie einen geeigneten Leistungserbringer gefunden haben, teilen Sie dies Ihrer Ansprechperson beim LWL mit. Ihr Leistungserbringer schließt mit Ihnen einen Betreuungsvertrag. Die Kosten für die Betreuung rechnet Ihr Leistungserbringer aber nicht mit Ihnen, sondern direkt mit dem LWL ab. Damit Ihr Leistungserbringer Sie gut unterstützen kann, erhält dieser einen Zugriff auf die Dokumentation der Bedarfsermittlung. Ihr Leistungserbringer stimmt mit Ihnen gemeinsam ab, wie er Sie konkret bei der Erreichung der vereinbarten Ziele unterstützt.

Bei Veränderungen Ihrer Situation oder Problemen mit der Unterstützung, zum Beispiel wenn die Unterstützung nicht ausreichend ist, nicht mehr benötigt wird oder Konflikte auftreten, können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechperson beim LWL wenden. Eine Überprüfung der bewilligten Leistungen erfolgt in der Regel spätestens alle zwei Jahre. Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie dem LWL immer zeitnah mitteilen.

Geldleistung

Das Persönliche Budget

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie vom LWL das Geld für die bewilligte Leistung ausgezahlt und kümmern sich selbst um die weitere Umsetzung. Sie übernehmen damit weitgehend selbstständig die Verantwortung für die Organisation, Gestaltung und Qualität der Leistungen. Die Regelungen zum Persönlichen Budget finden Sie auf unserer Infoseite.


Wenn Sie Assistenzleistungen beim Wohnen beantragen, spricht Ihre Ansprechperson beim LWL mit Ihnen beim Beratungsgespräch über das Persönliche Budget. Sie können uns mitteilen, wenn Sie Ihre Leistung in Zukunft als Persönliches Budget erhalten wollen.

Rückblick

Menschen mit Behinderungen sind meistens auf eine längere Zeit auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Das berücksichtigt der LWL für jede Person individuell. Die Träger der Eingliederungshilfe sind verpflichtet, regelmäßig die Leistungen und ihre Wirkung zu überprüfen. Das wird „Fortschreibung“ oder „Wirkungskontrolle“ genannt.

Hierzu erfolgt spätestens alle zwei Jahre ein gemeinsamer Rückblick mit Ihnen auf die bisherige Unterstützung und gegebenenfalls eine gemeinsame Planung der passenden Unterstützung für den nächsten Zeitraum.

Zum Abschluss des Fortschreibungsverfahren stellt der LWL einen neuen Gesamtplan auf, der Ihnen zur Verfügung gestellt wird.

Wenn für Sie die Fortschreibung ansteht, erhalten sowohl Sie wie auch Ihr Leistungserbringer von uns ein schriftliche Aufforderung Unterlagen für die Fortschreibung einzureichen.

Fortschreibung bei Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit oder in einer besonderen Wohnform

Wenn Sie Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) oder Leistungen in besonderen Wohnformen erhalten, erarbeitet Ihr Leistungserbringer gemeinsam mit Ihnen im Gespräch die Fortschreibung. Für die Dokumentation der Fortschreibung wird das BEI_NRW verwendet, dass Sie schon von der Erstbedarfsermittlung kennen. Natürlich kann eine Person Ihres Vertrauens am Fortschreibungsgespräch teilnehmen. Wenn Sie das wünschen, kann das Fortschreibungsgespräch auch mit der für Sie zuständigen Person des LWL erfolgen.

Zur Ihrer eigenen Vorbereitung dieses Fortschreibungsgesprächs stehen Ihnen zwei Formulare mit Ausfüllhilfen zur Verfügung:

  • Im ersten Teil des Gesprächs blicken Sie zurück auf die Ziele für Ihre Soziale Teilhabe, die für den vergangenen Planungszeitraum vereinbart wurden. Sie schätzen für sich selbst ein, ob Sie die einzelnen Ziele erreicht haben, was dabei geholfen hat und was hinderlich war. Vor diesem Hintergrund betrachten Sie ihre aktuelle Zufriedenheit mit der eigenen Teilhabesituation. Mit dem Formular „Rückblick" können Sie sich auf diesen Teil des Gesprächs vorbereiten.
  • Im zweiten Teil des Gesprächs schauen Sie auf Ihre aktuelle Situation und planen für den kommenden Zeitraum. Zur Vorbereitung auf diesen zweiten Gesprächsteil können Sie das Formular „Persönliche Sicht“ nutzen.


Mit beiden Dokumenten haben Sie die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld des Fortschreibungsgesprächs in Ruhe Gedanken zu machen, etwas für sich aufzuschreiben oder gemeinsam mit einer Vertrauensperson zu reflektieren. Beide Formulare liegen als beschreibbares PDF vor, so dass sie ausgedruckt und als „echtes“ Papier beschrieben oder am PC ausgefüllt werden können.

Die für Sie zuständige Ansprechperson schaut gemeinsam mit Ihnen zurück auf das letzte BEI_NRW Gespräch. Sie prüfen gemeinsam, welche Handlungsziele erreicht werden konnten und welche noch nicht oder welche Ziele sich möglicherweise als unpassend herausgestellt haben. Sie schreiben auf, was bei der Erreichung förderlich war und was gehindert hat. Sie besprechen gemeinsam Ihren aktuellen Bedarf und vereinbaren mit Blick nach vorne Ziele für die Zukunft.

Bei der Fortschreibung werden folgende Bögen des BEI_NRW verwendet:

Ihr Leistungserbringer dokumentiert das Gespräch in den einzelnen Bögen und übermittelt die Inhalte digital an den LWL.

Im nächsten Schritt erfolgt die Bearbeitung der Fortschreibung durch Ihre Teilhabeplanerin oder Ihren Teilhabeplaner. Sollten im Einzelfall weitere Informationen und Hinweise benötigt werden, um über die Fortschreibung entscheiden zu können, kann die Teilhabeplanung das BEI_NRW digital an Ihren Leistungserbringer zurückgeben und/oder weitere Informationen anfordern. Bei Bedarf kann die Teilhabeplanung außerdem zu einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Ihrem Leistungserbringer schriftlich einladen.

Die Entscheidung des LWL erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Dokumentation Ihres Teilhabeprozesses aus dem Fortschreibungsgespräch zwischen Ihnen und Ihrem Leistungserbringer. Entscheidungen über die Fortschreibung werden von der Teilhabeplanung im BEI_NRW dokumentiert.

Ihr Leistungserbringer muss für Sie eine stetige Transparenz über die Dokumentation und den digitalen Austausch mit dem LWL sicherstellen.

Fortschreibung bei sonstigen Leistungen

Wenn Sie eine sonstige Leistung, die nicht mit BEI_NRW ermittelt wurde, erhalten, können Sie uns die Informationen zur Fortschreibung ganz einfach schreiben. Sie sind dabei an keine bestimmte Form gebunden. Sie müssen jedoch erkennen lassen, weswegen und in welchem Umfang die Leistungen weiterhin notwendig und geeignet sind und welche Ziele (weiterhin) damit verbunden werden.

Fortschreibung des Persönlichen Budgets

Wenn Sie Ihre Leistungen als Persönliches Budget erhalten, finden Sie auf unserer Infoseite Informationen, wie die Fortschreibung erfolgt.