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Vom Antrag zur Leistung

Ihr Weg zur Unterstützung mit dem Gesamtplanverfahren

Der LWL führt ein sogenanntes Gesamtplanverfahren durch, wenn ein Mensch mit Behinderung einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt hat. Das Gesamtplanverfahren ist der gesamte Prozess, in dem der Mensch mit Behinderung zu seinem Antrag beraten, sein Unterstützungsbedarf gemeinsam ermittelt und die dazu passende Unterstützung gemeinsam geplant wird. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten Sie haben.

Ablauf des Gesamtplanverfahrens

Mensch im Mittelpunkt

Der einzelne Mensch steht im Gesamtplanverfahren im Mittelpunkt. Das wird „Personenzentrierung“ genannt. Es wird genau geschaut, was der Mensch sich wünscht, und welche Unterstützung für den Einzelnen richtig ist. Alle Leistungen, die dabei helfen sollen, dass der Mensch mit Behinderung genauso am Leben in der Gesellschaft teilhaben kann wie ein Mensch ohne Behinderung, werden besprochen. Das können die Leistungen der Eingliederungshilfe und auch Leistungen von anderen Stellen sein. Auch wenn andere Stellen beteiligt sind, soll die Unterstützung wie aus einer Hand sein.

Wunsch- und Wahlrecht

Das Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderung ist zentraler Maßstab für selbstbestimmte Teilhabe – dies gilt auch für das Gesamtplanverfahren, mit dem die benötigte Unterstützung ermittelt und festgestellt wird. Es ermöglicht Ihnen, sich an der Ermittlung und Gestaltung Ihrer Teilhabeleistungen aktiv zu beteiligen. Ihre Wünsche und Ihre Vorstellung zu Ihren Teilhabebedarfen und zu den Zielen, die Sie mit der Unterstützung erreichen wollen, sind Ausgangspunkt des Verfahrens.

Umsetzung des Gesamtplanverfahrens

Der LWL führt bei jedem Antrag auf Eingliederungshilfe ein Gesamtplanverfahren durch. Der Umfang kann je nach benötigter Unterstützung unterschiedlich sein: Bei einem Antrag auf Einzelleistungen wie zum Beispiel einem Hilfsmittel oder einer Kurzzeitbetreuung kann das Verfahren häufig direkt anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen durchgeführt werden. Benötigen Sie Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) oder Leistungen in besonderen Wohnformen werden Sie immer zu einem Persönlichen Gespräch eingeladen, das mit dem BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen) dokumentiert wird. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie immer einen Gesamtplan. 

Beratung

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Kurz & kompakt: Informationen zur Beratung

Der LWL bietet Menschen mit Behinderungen eine individuelle  Beratung rund um mögliche Unterstützungsleistungen. Zum Beispiel beraten unsere Mitarbeitenden zu möglichen Ansprüchen und zum Antragsverfahren sowie zu den Leistungen der Eingliederungshilfe, die der LWL gewährt, aber auch zu Leistungen von anderen Leistungsträgern wie der Krankenkasse oder Pflegeversicherung.

Antrag stellen

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Kurz & kompakt: Informationen zur Antragstellung

Der LWL benötigt einen Antrag, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu bewilligen. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden. Es reicht aus, wenn Sie dem LWL mitteilen, dass Sie Unterstützung bei der Teilhabe benötigen. Wir empfehlen aber, unseren barrierefreien Online-Antrag im LWL-Serviceportal zu nutzen. Der Antrag gilt ab dem Tag als gestellt, an dem dieser beim LWL eingeht.

Online-Antrag

Im LWL-Serviceportal können Sie Eingliederungshilfe online beantragen – schnell, papierlos und rund um die Uhr. Der Online-Antrag im LWL-Serviceportal ist barrierefrei. Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular geführt und können benötigte Unterlagen, z.B. medizinische Unterlagen, hochladen.

Die Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie im Online-Antrag.

Die Persönliche Sicht steht ebenfalls als barrierefreies Online-Formular im LWL-Serviceportal zur Verfügung.

Eingliederungshilfe im LWL-Serviceportal beantragen

So funktioniert die digitale Antragstellung

Papier-Antrag

Sollten Sie unseren Online-Antrag nicht nutzen wollen, können Sie sich den Antrag auch ausdrucken, ausfüllen und uns mit der Post zuschicken. Das Antragsformular und weitere Unterlagen für die Antragstellung stehen zum Download zur Verfügung.

Die Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie in dem Antrags-Formular.

Downloads für die Antragstellung

Unterlagen

Medizinische Unterlagen

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags aktuelle ärztliche Unterlagen über Art und Umfang Ihres Gesundheitsproblems. Das sind zum Beispiel aktuelle Krankenhausberichte, Rehabilitationsberichte oder Berichte Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Diese sollen mindestens Ihre Diagnosen (mit ICD-Code) und möglichst Ihre gesundheitlichen Funktionseinschränkungen sowie Ihre Teilhabeeinschränkungen beinhalten. Hierzu kann zum Beispiel das Dokument „Fachärztliche Stellungnahme“ genutzt werden. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ist in der Form des Berichtes frei. Ihre Unterlagen können Sie direkt mit Ihrem Online-Antrag im LWL-Serviceportal hochladen oder uns postalisch zuschicken.

Persönliche Sicht

Im Formular „Persönliche Sicht“ begründen Sie Ihren Antrag, beschreiben Ihre aktuelle Lebenssituation und schreiben Ihre persönlichen Wünsche und Ziele auf. Die Persönliche Sicht ermöglicht es Ihnen, sich direkt bei der Antragstellung mit Ihren Wünschen, Zielen und Bedarfen auseinander zu setzen und sich auf die weiteren Schritte vorzubereiten. Das Einreichen des Formulars „Persönliche Sicht“ ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Wenn Sie uns jedoch schon mit dem Antrag Ihre „Persönliche Sicht“ mitschicken, werden die Inhalte direkt in unser System übertragen. Ihre zuständige LWL-Ansprechperson hat so das, was Ihnen wichtig ist, direkt vorliegen und kann Ihre Wünsche und Ihre individuelle Situation besser verstehen. Sie können die Persönliche Sicht online im LWL-Serviceportal ausfüllen oder das PDF-Formular auf unserer Internetseite herunterladen, ausfüllen und uns postalisch zuschicken.

Weitere Unterlagen

Abhängig von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenn für die Bearbeitung Ihres Antrags weitere Nachweise benötigt werden, werden Sie informiert, was Sie konkret einreichen müssen. Wenn Sie den Online-Antrag im LWL-Serviceportal ausfüllen, wird Ihnen direkt angezeigt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, um Ihre Angaben nachzuweisen. Zum Beispiel:

  • wenn Sie eine Schwerbehinderung haben: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • wenn Sie andere Personen beim Antrag unterstützen: Ihre Vollmacht für diese Personen
  • wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer oder eine Betreuerin haben:  Betreuungsurkunde
  • wenn Sie einen Pflegegrad haben: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
  • gegebenenfalls Nachweise zum Einkommen und Vermögen

Unterstützung

Sie müssen den Antrag nicht alleine stellen – wir unterstützen Sie gerne! Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Antrag und Leistungen für Menschen mit Behinderungen.


Selbstverständlich können Sie sich auch von Ihrer Familie, von Freunden und Bekannten helfen lassen. Wenn Sie einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin haben, können diese bei der Antragstellung unterstützen.

Sie können sich auch an die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wenden. Viele Beraterinnen und Berater von der EUTB sind Menschen mit Behinderungen. Sie unterstützen als Expertinnen und Experten in eigener Sache unabhängig von Leistungsträgern oder -erbringern.

Beratungsgespräch

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Kurz & kompakt: Informationen zum Beratungsgespräch

Wenn Sie Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit oder Leistungen in besonderen Wohnformen beantragen, werden Sie von uns zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Das Gespräch kann telefonisch, als Videokonferenz oder in unserem Regionalbüro in Ihrer Nähe stattfinden. Natürlich kann an diesem Gespräch eine Begleitperson teilnehmen.

Voraussetzungen prüfen

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Kurz & kompakt: Informationen zu den Voraussetzungen

Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Antrag klären wir, ob der LWL für Ihr Anliegen zuständig ist. Wenn ein anderer Leistungsträger zuständig ist, leiten wir Ihren Antrag direkt weiter. Darüber werden Sie informiert. Wenn der LWL zuständig ist, prüfen wir, ob bei Ihnen alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn uns Informationen für Ihren Antrag fehlen, werden Sie informiert, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das sind die Voraussetzungen:

  1. Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
  2. Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
  3. Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.

Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist abhängig von der Leistung, die Sie beantragt haben.

Einkommen und Vermögen

Einkommen

Wer weniger als 25.452 Euro Bruttoeinkommen hat, muss keinen Eigenbeitrag leisten.

Vermögen

Der Vermögensfreibetrag liegt bei 63.630 Euro.

Einkommen und Vermögen von Personen, die mit einem Menschen mit Behinderungen verheiratet sind, oder in einer eheähnlichen Partnerschaft leben

Diese Einkommen und Vermögen werden in der Eingliederungshilfe nicht herangezogen.

Unterlagen

Wir sichten die Unterlagen, die Sie eingereicht haben. Wenn uns Informationen für Ihren Antrag fehlen, werden Sie informiert, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen. So stellen wir fest, ob bei Ihnen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bedarfe ermitteln

Test

Kurz & kompakt: Bedarfsermittlung

Der LWL ermittelt gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Teilhabebedarf. Dafür werden Sie von uns zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Wir sprechen über die Themen, die für Ihren Antrag wichtig sind. Ausgehend von Ihren Wünschen und Vorstellungen planen Sie Ihre Teilhabeziele und wie genau die Unterstützung aussehen soll, damit Sie diese Ziele erreichen können. Gerne kann Sie eine Person bei dem Bedarfsermittlungsgespräch begleiten. Bei einigen unserer Leistungen, zum Beispiel bei einem Antrag auf Hilfsmittel oder Studienassistenz, können wir in der Regel anhand der eingereichten Unterlagen Ihren Bedarf ermitteln.

Gesamtplankonferenz (optional)

Test

Kurz & kompakt: Informationen zur Gesamtplankonferenz

Nach der Bedarfsermittlung kann der LWL Sie zu einer sogenannten Gesamtplankonferenz einladen. Das ist ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen, dem LWL und weiteren beteiligten Leistungsträgern, von denen Sie Leistungen erhalten könnten. Eine Gesamtplankonferenz wird zum Beispiel durchgeführt, wenn Sie als Mutter mit Behinderung Unterstützung zur Versorgung Ihres Kindes benötigen. Eine Gesamtplankonferenz erfolgt allerdings nur, wenn diese notwendig ist und zusätzliche Erkenntnisse für Ihre Unterstützungsleistungen verspricht. Häufig werden die notwendigen Informationen schriftlich ermittelt.

Leistungen feststellen

Test

Kurz & kompakt: Informationen zur Leistungsfeststellung

Nach der Bedarfsermittlung wird festgestellt, welche Leistungen der LWL in welchem Umfang bewilligt. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid. Außerdem erhalten Sie einen Gesamtplan. Dieser beinhaltet die Art, den Inhalt und den Umfang der bewilligten Leistungen. Im Gesamtplan steht auch, wann der LWL die Unterstützung überprüft.

Gesamtplan

Zum Abschluss des Verfahrens erstellt Ihre Ansprechperson beim LWL Ihren Gesamtplan und schickt Ihnen diesen mit den Unterlagen zur Bedarfsermittlung zu. Die Inhalte und die Struktur des Gesamtplans sind vom Gesetz her vorgegeben.

Wenn Sie eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer haben, bekommt er oder sie auch einen Gesamtplan vom LWL zugeschickt.

Ihr Gesamtplan macht den gesamten Prozess transparent, der zur Leistungsgewährung geführt hat. Er zeigt Ihnen übersichtlich, welche Leistungen Sie von welcher Stelle erhalten werden.

Ihr Gesamtplan führt die Ergebnisse von Bedarfsermittlung und Feststellung des LWL, sowie der anderen beteiligten Stellen in Bezug auf Art, Inhalt, Umfang und Dauer zusammen und dokumentiert auch das vorausgehende Verwaltungsverfahren. Damit dient er der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses.

Im Gesamtplan steht auch, wann genau der LWL die Wirkung der Ergebnisse des Gesamtplans überprüft. Meistens erfolgt dies nach zwei Jahren. Der Überprüfungszeitraum kann aber auch kürzer sein, wenn Sie zum Beispiel ein bestimmtes Ziel schnell erreichen möchten.

Bei Veränderungen in Ihrer Lebenssituation oder Ihres Unterstützungsbedarfs kann der Gesamtplan jederzeit angepasst werden. Bitte melden Sie sich bei Bedarf bei Ihrer zuständigen Ansprechperson beim LWL.

Zielvereinbarung (Persönliches Budget)

Bei einem Antrag auf Assistenz beim Wohnen wurden Ihre Wünsche und Ziele bereits im Rahmen der Bedarfsermittlung erhoben und dokumentiert. Diese Dokumentation wird Ihnen als Anlage zu Ihrem Gesamtplan zugeschickt. Eine zusätzliche Zielvereinbarung ist nur dann erforderlich, wenn Sie sich entscheiden, die bewilligte Leistung als Persönliches Budget zu erhalten.

Bei der Zielvereinbarung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem LWL. Die Zielvereinbarung ist die Grundlage für die Bewilligung des Persönlichen Budgets und Bestandteil des Bewilligungsbescheids. In der Zielvereinbarung werden auf der Grundlage der individuellen Förder- und Leistungsziele des Gesamtplans die Höhe des Persönlichen Budgets sowie Art, Umfang und Qualität der daraus zu bestreitenden Leistungen vereinbart.

Bescheid

Auf der Grundlage des Gesamtplans erlässt der LWL den Bescheid über die für Sie erforderlichen und bewilligten Leistungen. Das ist ein Verwaltungsakt, der die rechtliche Grundlage für Ihre Unterstützungsleistung ist. In Ihrem Bescheid steht die Leistung der Eingliederungshilfe, die der LWL Ihnen bewilligt und je nach Leistung weitere Informationen dazu, zum Beispiel Fachleistungsstunden, die Ihnen pro Woche bewilligt werden.

Falls Sie einen finanziellen Beitrag zu den Aufwendungen leisten müssen, steht das im Bescheid, ebenso Hinweise zu Ihren Mitwirkungspflichten und den Rechtsgrundlagen für die Leistung

Im Bescheid steht auch, ab wann die Leistungen frühestens erbracht werden können. Das ist ab dem ersten des Monats der Antragstellung, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen bedeutet, dass die Entscheidung über die Leistungen nochmal überprüft werden muss. Deswegen ist es sinnvoll, den Widerspruch zu begründen. Die Frist, bis wann Sie einen Widerspruch eingereicht haben müssen, und weitere Informationen dazu stehen auch im Bescheid.

Falls der LWL keinen Leistungsanspruch feststellen konnte, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch hier sind Ihre Widerspruchsmöglichkeiten genannt. Als Anlage des Ablehnungsbescheids erhalten Sie Unterlagen zu Ihrer Bedarfsermittlung, wenn Sie Assistenzleistungen beim Wohnen beantragt hatten.

Leistungen erhalten

Test

Kurz & kompakt: Informationen zur Leistungserbringung

Wenn Sie eine Bewilligung für Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit oder Leistungen in besonderen Wohnformen erhalten haben, werden diese Leistungen nicht vom LWL selbst erbracht. Sondern das machen Menschen, die bei sogenannten Leistungserbringern arbeiten. Sie entscheiden selbst, welcher Leistungserbringer die bewilligte Unterstützung für Sie erbringen soll. Ihr Leistungserbringer schließt dafür mit Ihnen einen Betreuungsvertrag. Die Kosten für die Betreuung rechnet Ihr Leistungserbringer aber nicht mit Ihnen, sondern direkt mit dem LWL ab.
Alternativ dazu können Sie das sogenannte Persönliche Budget erhalten. Dabei wird das Geld für die bewilligte Leistung direkt an Sie ausgezahlt. Sie kümmern sich selbst um die weitere Umsetzung und übernehmen damit selbstständig die Verantwortung für die Organisation, Gestaltung und Qualität der Leistungen.

Sachleistung

 

Wenn Sie einen geeigneten Leistungserbringer gefunden haben, teilen Sie dies Ihrer Ansprechperson beim LWL mit. Ihr Leistungserbringer schließt mit Ihnen einen Betreuungsvertrag. Die Kosten für die Betreuung rechnet Ihr Leistungserbringer aber nicht mit Ihnen, sondern direkt mit dem LWL ab. Damit Ihr Leistungserbringer Sie gut unterstützen kann, erhält dieser einen Zugriff auf die Dokumentation der Bedarfsermittlung. Ihr Leistungserbringer stimmt mit Ihnen gemeinsam ab, wie er Sie konkret bei der Erreichung der vereinbarten Ziele unterstützt.

Bei Veränderungen Ihrer Situation oder Problemen mit der Unterstützung, zum Beispiel wenn die Unterstützung nicht ausreichend ist, nicht mehr benötigt wird oder Konflikte auftreten, können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechperson beim LWL wenden. Eine Überprüfung der bewilligten Leistungen erfolgt in der Regel spätestens alle zwei Jahre. Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie dem LWL immer zeitnah mitteilen.

Geldleistung

Das Persönliche Budget

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie vom LWL das Geld für die bewilligte Leistung ausgezahlt und kümmern sich selbst um die weitere Umsetzung. Sie übernehmen damit weitgehend selbstständig die Verantwortung für die Organisation, Gestaltung und Qualität der Leistungen. Die Regelungen zum Persönlichen Budget finden Sie auf unserer Infoseite.


Wenn Sie Assistenzleistungen beim Wohnen beantragen, spricht Ihre Ansprechperson beim LWL mit Ihnen beim Beratungsgespräch über das Persönliche Budget. Sie können uns mitteilen, wenn Sie Ihre Leistung in Zukunft als Persönliches Budget erhalten wollen.

Rückblick

Test

Kurz & kompakt: Informationen zum Rückblick

Im Gesamtplan steht, wann der LWL die Unterstützung überprüft. Nach Ablauf des Zeitraums erfolgt ein Rückblick auf die bisherige Unterstützung und gegebenenfalls eine Planung der passenden Unterstützung für den nächsten Zeitraum. Das wird auch Fortschreibung genannt. Hierzu führt Ihr Leistungserbringer ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen. Zum Abschluss des Fortschreibungsverfahrens stellt der LWL einen neuen Gesamtplan auf, der Ihnen zur Verfügung gestellt wird.