Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Leistung für gehörlose Menschen

Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Der LWL zahlt diesen Ausgleich, wenn die Person in Westfalen-Lippe wohnt.

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren) erhalten eine Hilfe von 77,00 Euro im Monat. Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Leben (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.

Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird die Leistung rückwirkend gewährt. Für den Antrag benötigen Sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Wie kann man Gehörlosengeld beantragen?

Um eine Leistung für gehörlose Menschen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten. 1. Sie können das Antragsformular online im LWL-Serviceportal ausfüllen und digital absenden. 2. Sie können das Antragsformular herunterladen, ausfüllen und beim Landschaftsverband einreichen.

Welche Unterlagen muss man mit dem Antrag auf die Leistung für gehörlose Menschen einreichen?

HNO-ärztliche Bescheinigung

Mit dem Antrag auf Gehörlosengeld muss eine HNO-ärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Hier können Sie sich das Dokument herunterladen oder ausdrucken. 

Vollmachtserklärung

Möchten Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu vertreten, benötigen wir eine Vollmachtserklärung. Sie können das Dokument herunterladen oder ausdrucken.

Kontoerklärung

Falls die Leistung nicht auf Ihr Konto, sondern auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, benötigen wir die folgende ausgefüllte Anlage:

Ansprechpersonen und Kontakt

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antrages oder haben eine Frage zu Ihrer Leistung? Suchen Sie bitte den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens und kontaktieren die Ansprechperson.

Für die Menschen aus dem Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Klicken Sie hier, um Informationen vom LVR zu erhalten.

A, D

Monika Sunke

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 3298

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

B

Karin Döbbeler

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 5709

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

C, L, Z

Hildegard Eißing

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 6574

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

O, S

Christoph Büsing

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 5386

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

F, N, X

Birgit Quiel

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 5192

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

G

Beate Kintrup

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 3297

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

H, V, Q

Simone Erdmann

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 6575

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

I, U, W

Elke Middendorf

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 5702

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

J, R

Kerstin Linden

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 3731

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

K

Frank Heithorn

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 6535

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

M, T, Y

Louisa Wilming

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 4735

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

E, P

Anne Niederstraßer

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 3293

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner

Sch, St

Petra Hagemann

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 6573

Fax: 0251 591 714926

Piktogram für Ansprechpartner