Leistung für gehörlose Menschen
Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Der LWL zahlt diesen Ausgleich, wenn die Person in Westfalen-Lippe wohnt.
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren) erhalten eine Hilfe von 77,00 Euro im Monat. Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Leben (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.
Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird die Leistung rückwirkend gewährt. Für den Antrag benötigen Sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Wie kann man Gehörlosengeld beantragen?
Um eine Leistung für gehörlose Menschen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können das Antragsformular herunterladen.
Welche Unterlagen muss man mit dem Antrag auf die Leistung für gehörlose Menschen einreichen?
HNO-ärztliche Bescheinigung
Mit dem Antrag auf Gehörlosengeld muss eine HNO-ärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Hier können Sie sich das Dokument herunterladen oder ausdrucken.
Vollmachtserklärung
Möchten Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu vertreten, benötigen wir eine Vollmachtserklärung. Sie können das Dokument herunterladen oder ausdrucken.
Kontoerklärung
Falls die Leistung nicht auf Ihr Konto, sondern auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, benötigen wir die folgende ausgefüllte Anlage:
Ansprechpersonen und Kontakt
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antrages oder haben eine Frage zu Ihrer Leistung? Suchen Sie bitte den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens und kontaktieren die Ansprechperson.
Für die Menschen aus dem Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Klicken Sie hier, um Informationen vom LVR zu erhalten.
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