Leistungen für blinde Menschen
Wer erhält Leistungen für blinde Menschen?
Man bekommt Leistungen für blinde Menschen, wenn
- das Augenlicht vollständig erloschen ist
- oder die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf 1/50 (2 %) herabgesetzt ist
- oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit)
Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben.
Höhe des Blindengeldes (Stand Juli 2020)
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 383,37 Euro
- vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres: 765,43 Euro
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres: 473,00 Euro
Hinweise für blinde Menschen über 60 Jahre:
Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Differenzbetrag von 292,43 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Wenn Sie die zusätzliche Blindenhilfe beziehen möchten, können Sie sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung auch an das örtliche Sozialamt wenden. Zur Antragsstellung wird der Sozialhilfegrundantrag verwendet.
Hinweise bei Heimaufenthalt:
Bei blinden Menschen, die in einer stationären oder ähnlichen Einrichtung leben, muss das Blindengeld gekürzt werden, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise aus öffentlich-rechtlichen Mitteln übernommen werden. Das Blindengeld wird dann um diesen Betrag gekürzt, jedoch maximal um die Hälfte.
Hinweise bei häuslicher Pflege:
Erhalten volljährige blinde Menschen Leistungen bei häuslicher, teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege der Pflegekassen, der privaten Pflegeversicherungen oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften, wird das Blindengeld um monatlich
- 170,64 Euro (Pflegegrad 2) oder
- 158,05 Euro (Pflegegrade 3 bis 5)
gekürzt.
Diese Anrechnungsregelung hat der Gesetzgeber getroffen, weil der durch die Blindheit bedingte Mehraufwand teilweise bereits durch die Pflege- und Betreuungsleistungen abgedeckt wird.
Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen
Man bekommt Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen, wenn
- man über 16 Jahre alt ist
- und die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 1/20 (5 %) beträgt
Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten 77,00 Euro im Monat.
Wie kann man Blindengeld oder Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen beantragen?
Um Blindengeld oder Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können das Antragsformular herunterladen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Blindengeld oder Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird die betreffende Leistung rückwirkend ab Antragseingang gewährt.
Welche Unterlagen muss man mit dem Antrag auf Blindengeld und hochgradig sehbehinderte Menschen einreichen?
Augenärztliche Bescheinigung
Mit dem Antrag auf Blindengeld oder hochgradig sehbehinderte Menschen muss eine augenärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Hier können Sie sich das Dokument herunterladen oder ausdrucken.
Vollmachtserklärung
Möchten Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu vertreten, benötigen wir eine Vollmachtserklärung. Sie können das Dokument herunterladen oder ausdrucken.
Kontoerklärung
Falls die Leistung nicht auf Ihr Konto, sondern auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, benötigen wir die folgende ausgefüllte Anlage:
Ansprechpersonen und Kontakt
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antrages oder haben eine Frage zu den Leistungen? Suchen Sie bitte den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens und kontaktieren die Ansprechperson.
Für die Menschen aus dem Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Klicken Sie hier, um Informationen vom LVR zu erhalten.
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