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Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden erbracht, um Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen, wie ihn Menschen ohne Behinderungen haben. Die Leistungen umfassen Hilfen zu einer Schulbildung sowie Hilfen zur schulischen Berufsausbildung, hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.

Hilfen zu einer Schulausbildung

Kinder und junge Menschen mit Behinderungen können Hilfen zu einer Schulausbildung erhalten. Informationen zu Leistungen über Tag und Nacht und Leistungen in einer Pflegefamilie erhalten Sie, wenn Sie hier klicken. Benötigt ein Kind oder junger Mensch andere Hilfen zu einer Schulausbildung, wie zum Beispiel einen Integrationshelfer, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständiger Träger. Eine Liste der örtlichen Träger sortiert nach Regionen finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Hilfen zur schulischen Berufsausbildung, hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf

Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf umfassen alle geeigneten und erforderlichen Hilfen, damit der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an Bildungsangebote teilnehmen kann. Erforderlich ist eine Hilfe, wenn der Mensch mit Behinderungen ohne sie den Bildungsabschluss voraussichtlich nicht erreichen kann. Die konkrete Hilfe ist von Art und Umfang der jeweiligen Behinderung, dem gewählten Studiengang und der Ausstattung der Hochschule abhängig. Gehörlose Menschen benötigen zum Beispiel einen Gebärdensprachdolmetscher, um dem Unterricht folgen zu können. Blinde Menschen können durch Studienassistenten unterstützt werden, zum Beispiel, um passende Literatur in der Bibliothek zu finden. 

Leistungen können für eine Erstausbildung (beispielsweise ein Bachelorstudium) und für eine Weiterbildung (beispielsweise ein Masterstudium) erbracht werden. Leistungen für die Weiterbildung werden aber nur dann erbracht, wenn die Weiterbildung in einem zeitlichen Zusammenhang an die Erstausbildung anschließt, in dieselbe Fachrichtung weiterführt und dem Menschen mit Behinderungen ermöglicht, sein Berufsziel zu erreichen. Leistungen für ein Masterstudium, das nicht in die selbe Fachrichtung weiterführt, können auch dann erbracht werden, wenn es auf das abgeschlossene Bachelorstudium aufbaut und es fachübergreifend ergänzt.

Es sind auch Hilfen zur Teilnahme an Fernunterricht, Hilfen für ein Praktikum, das für den Schul- oder Hochschulbesuch oder für die Berufszulassung erforderlich ist, und Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung auf die schulische oder Hochschulische Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf möglich.

Auch Hochschulen müssen dazu beitragen, dass Studierende mit Behinderungen nicht benachteiligt sind. Daher haben Hochschulen Beauftragte, die Studierende mit Behinderungen individuell beraten und sich für ihre Belange einsetzen. Kontaktinformation sind in der Regel im Internetauftritt der jeweiligen Hochschule hinterlegt.

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Auch die Agentur für Arbeit kann Leistungen für eine schulische oder hochschulische Aus- oder Weiterbildung erbringen. Wenn Sie die benötigte Leistung beim LWL beantragen, prüft er, ob er für die Leistung zuständig ist. Sollte der LWL nicht zuständig sein, leitet er Ihren Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weiter und informiert Sie darüber.

Wie kann man Leistungen zur Teilhabe an Bildung beantragen?

Um Leistungen zur Teilhabe an Bildung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Für mehr Informationen zur Antragstellung klicken Sie hier.

 

Ansprechpersonen

Bekommen Sie bereits Leistungen vom LWL? Dann wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson, die auch auf den Briefen genannt ist, die Sie vom LWL erhalten.
 

Bekommen Sie noch keine Leistungen vom LWL? Dann wenden Sie sich bitte an die Betreuungsgruppe in Ihrer Region. Hier finden Sie eine Liste der Ansprechpersonen beim LWL.