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Soziale Teilhabe für Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen

Erwachsene Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen, können einen Antrag beim LWL stellen.

Benötigen Sie Unterstützung im Bereich des Wohnens und des Alltags, hilft das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe dabei, dass Sie so selbstständig und selbstbestimmt leben und wohnen können wie möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in einer eigenen Wohnung, in einer WG oder in einer anderen Wohnform leben.

Wenn Sie Unterstützung benötigen und sich beim LWL melden oder direkt einen Antrag stellen, wird Ihr Anliegen an die zuständige Ansprechperson beim LWL weitergeleitet. Ihre Ansprechperson sortiert nach Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Erklärfilm: BEI_NRW Erstantrag

Dieses Video erklärt den Ablauf bei einem Erstantrag. Statt eines Sozialhilfegrundantrags wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe benötigt.

Beratung und Unterstützung

Ihre Ansprechperson lädt Sie zu einem Beratungsgespräch ein. Das Gespräch findet in Ihrer Nähe statt. Hierzu hat der LWL Räume angemietet. Die genaue Adresse erhalten Sie mit der schriftlichen Einladung zum Gespräch.

In der Einladung finden Sie Hinweise auf die notwendigen Unterlagen für einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Sie können diese zuhause ausfüllen und zum Beratungsgespräch mitbringen.

Natürlich können Sie zu diesem Gespräch eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

In diesem Gespräch sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen, über die Verwaltungsabläufe sowie über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten. Wir erklären Ihnen wenn Sie dies wünschen die Antragsunterlagen. Wir beraten Sie zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Auf Ihren Wunsch hin nennen wir Ihnen mögliche Leistungserbringer, Anbieter anderer Leistungen sowie Angebote in Ihrem Wohnumfeld.

Sollten Sie Unterstützung, etwa bei der Antragsstellung, benötigen, steht Ihnen Ihre Ansprechperson vom LWL ebenfalls zur Verfügung.

Prüfung der Unterlagen

Wenn Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben, prüft der LWL Ihren Antrag. Wir schauen, ob bei Ihnen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Falls noch Informationen fehlen, erhalten Sie einen Brief, welche weiteren Unterlagen Sie noch einreichen müssen.

Bedarfsermittlungsgespräch

Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Einladung zu einem Bedarfsermittlungsgespräch. Auch zu diesem Gespräch können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

Wenn Sie vorher Ihre persönliche Sicht aufgeschrieben haben, kann dies eine gute Grundlage für das Gespräch sein.

Bei diesem Treffen wird gemeinsam mit Ihnen Ihr individuelle Bedarf besprochen. Gemeinsam klären Sie, wie eine passgenaue Unterstützung für Sie aussieht. Hierzu wird als Gesprächsleitfaden das BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument NRW) genutzt.

Sie schildern Ihre eigene Vorstellung von Ihrem Leben, Ihre Wünsche und die Ziele, die Sie haben. Es geht um Ihre ganz persönliche individuelle Lebenssituation.

Wichtig ist hierbei, welche fördernden und hindernde Faktoren in Ihrem Lebensumfeld sind. Ein fördernder Faktor ist zum Beispiel die Bushaltestelle vor Ihrer Haustür. Ein hindernder Faktor kann zum Beispiel sein, wenn es in Ihrem Haus keinen Aufzug gibt und Sie Schwierigkeiten haben, Treppen zu steigen. 

Es werden die Lebensbereiche besprochen, in denen Sie Unterstützung benötigen. 

Mögliche Bereiche sind:

  1. Lernen und Wissensanwendung,
    (Zum Beispiel: sehen, hören, lesen, lernen, konzentrieren und Probleme lösen)
  2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
    (Zum Beispiel: den Tag planen, mit Stress und schwierigen Situationen umgehen, an Pflichten denken oder Belastungsgrenzen wahrnehmen)
  3. Kommunikation
    (Zum Beispiel: eine Unterhaltung führen, das Handy benutzen, Mimik und Gestik erfassen, einen Brief verstehen oder Gebärdensprache nutzen)
  4. Mobilität
    (Zum Beispiel: eine kurze oder auch eine lange Strecke gehen, Treppe steigen, einen Rollstuhl benutzen oder mit dem Bus oder mit dem Zug fahren)
  5. Selbstversorgung
    (Zum Beispiel: sich waschen, duschen, Zähne putzen, die Toilette benutzen, essen und trinken oder auf die Gesundheit achten)
  6. Häusliches Leben
    (Zum Beispiel: einkaufen, Wäsche waschen Essen kochen oder Hausarbeiten erledigen)
  7. interpersonelle Interaktionen und Beziehungen (Beziehung zu anderen Menschen gestalten, zum Beispiel: Kontakt- und Beziehungsgestaltung mit Familie, Partner oder Partnerin, Freunden, Arbeitskollegen, Nachbarn; Umgang mit Kritik, eigenes Verhalten wie Rücksichtnahme, Respekt, Wertschätzung und Nähe- / Distanzverhalten)
  8. Bedeutende Lebensbereiche
    (Zum Beispiel: Schule und Berufsausbildung, eine Arbeit und Beschäftigung finden und behalten, Umgang mit Geld oder wirtschaftlich eigenständig sein)
  9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben
    (Zum Beispiel: Freizeitangebote, Vereine, Sport oder Religion)

Besprochen werden natürlich nur die Themen, die Sie ansprechen möchten und die für Ihren Antrag auf Unterstützung wichtig sind.

So wird gemeinsam ermittelt, inwieweit und in welchen Bereichen Ihre Teilhabe eingeschränkt ist. Ebenfalls wird geschaut, wo Teilhabe bereits gut gelingt und wer (beispielsweise bestimmte Personen) oder was (etwa Hilfsmittel) die Teilhabe unterstützt.

Aufstellung des Gesamtplans

Mit dem BEI_NRW hat der LWL die Möglichkeit, noch während des Bedarfsermittlungsgesprächs mit Ihnen direkt am PC die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse zu verschriftlichen und auszudrucken, so dass Sie diese in der Regel diese zum Abschluss mitnehmen können.

In einer Gesamtübersicht finden Sie in Ihrem ausgedruckten BEI_NRW die individuell mit Ihnen besprochen Ziele sowie die vereinbarten Leistungen sowie – falls bei Ihnen vorhanden – Verweise auf andere Leistungen. Nach dieser gemeinsamen Feststellung Ihres Bedarfs trifft Ihre Ansprechperson eine fachliche Entscheidung über die Unterstützung. Sie erstellt einen Gesamtplan und stellt Ihnen diesen zur Verfügung.

Erklärfilm: BEI_NRW Fortschreibung

Dieses Video erklärt den Ablauf bei einer Fortschreibung.

Fortschreibung

Menschen mit Behinderungen sind meistens auf eine längere Zeit auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Das berücksichtigt der LWL für jede Person individuell. Die Träger der Eingliederungshilfe sind verpflichtet, regelmäßig die Wirkung der Leistung zu überprüfen. Das nennt man „Fortschreibung“ oder „Wirkungskontrolle“. Das sollen sie spätestens nach 2 Jahren tun. Der LWL entscheidet individuell, nach welcher Zeit er die Leistung überprüft. Der genaue Überprüfungszeitraum steht im Gesamtplan. Der Gesamtplan gilt nach mehr als 2 Jahren als fortgeschrieben, solange keine Informationen vorliegen, die eine Überprüfung notwendig machen.

Hierzu wird das BEI_NRW verwendet, dass Sie schon vom ersten Bedarfsermittlungsgespräch kennen.

Dieses Gespräch führen Sie mit dem Leistungserbringer, der Sie bisher unterstützt. Die für Sie zuständige Ansprechperson schaut gemeinsam mit Ihnen zurück auf das letzte BEI_NRW Gespräch. Sie prüfen gemeinsam, welche Handlungsziele erreicht werden konnten und welche noch nicht oder welche Ziele sich möglicherweise als unpassend herausgestellt haben. Sie schreiben auf, was bei der Erreichung förderlich war und was gehindert hat. Sie besprechen gemeinsam Ihren aktuellen Bedarf und vereinbaren mit Blick nach vorne Ziele für die Zukunft.

Dieses Gespräch wird durch Ihren Leistungserbringer im BEI_NRW dokumentiert und im Anschluss dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe digital vorgelegt. 

Die für Sie zuständige Ansprechperson beim LWL prüft die Unterlagen und entscheidet über Ihre weiteren Teilhabeleistungen. In Einzelfällen vertieft die Ansprechperson des LWL die vorgelegte Fortschreibung im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen vor Ort.