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Soziale Teilhabe für Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen

Erwachsene Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen, können einen Antrag beim LWL stellen.

Benötigen Sie Unterstützung im Bereich des Wohnens und des Alltags, hilft das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe dabei, dass Sie so selbstständig und selbstbestimmt leben und wohnen können wie möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in einer eigenen Wohnung, in einer WG oder in einer anderen Wohnform leben.

Wenn Sie Unterstützung benötigen und sich beim LWL melden oder direkt einen Antrag stellen, wird Ihr Anliegen an die zuständige Ansprechperson beim LWL weitergeleitet. Ihre Ansprechperson sortiert nach Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Erklärfilm: So läuft die Erstbedarfsermittlung ab

Der Erklärfilm beschreibt den Ablauf bei einem Antrag auf wohnbezogene Leistungen. Statt eines Sozialhilfegrundantrags wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe benötigt.

Beratung und Unterstützung

Ihre Ansprechperson lädt Sie zu einem Beratungsgespräch ein. Das Gespräch findet in Ihrer Nähe statt. Hierzu hat der LWL Räume angemietet. Die genaue Adresse erhalten Sie mit der Einladung zum Gespräch.

In der Einladung finden Sie Hinweise auf die notwendigen Unterlagen für einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Sie können diese zuhause ausfüllen und zum Beratungsgespräch mitbringen.

Natürlich können Sie zu diesem Gespräch eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

In diesem Gespräch sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen, über die Verwaltungsabläufe sowie über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten. Wir erklären Ihnen wenn Sie dies wünschen die Antragsunterlagen. Wir beraten Sie zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Auf Ihren Wunsch hin nennen wir Ihnen mögliche Leistungserbringer, Anbieter anderer Leistungen sowie Angebote in Ihrem Wohnumfeld.

Sollten Sie Unterstützung, etwa bei der Antragsstellung, benötigen, steht Ihnen Ihre Ansprechperson vom LWL ebenfalls zur Verfügung.

Prüfung der Unterlagen

Wenn Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben, prüft der LWL Ihren Antrag. Wir schauen, ob bei Ihnen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Falls Informationen fehlen, erhalten Sie einen Brief, welche weiteren Unterlagen Sie noch einreichen müssen.

Bedarfsermittlungsgespräch

Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Einladung zu einem Bedarfsermittlungsgespräch. Auch zu diesem Gespräch können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

Wenn Sie vorher Ihre persönliche Sicht aufgeschrieben haben, kann dies eine gute Grundlage für das Gespräch sein.

Bei diesem Treffen wird gemeinsam mit Ihnen Ihr individuelle Bedarf besprochen. Gemeinsam klären wir, wie eine passgenaue Unterstützung für Sie aussieht. Hierzu wird als Gesprächsleitfaden das BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument NRW) genutzt.

Sie schildern Ihre eigene Vorstellung von Ihrem Leben, Ihre Wünsche und die Ziele, die Sie haben. Es geht um Ihre ganz persönliche individuelle Lebenssituation.

Wichtig ist hierbei, welche fördernden und hindernde Faktoren in Ihrem Lebensumfeld sind. Ein fördernder Faktor ist zum Beispiel die Bushaltestelle vor Ihrer Haustür. Ein hindernder Faktor kann zum Beispiel sein, wenn es in Ihrem Haus keinen Aufzug gibt und Sie Schwierigkeiten haben, Treppen zu steigen. 

Es werden die Lebensbereiche besprochen, in denen Sie Unterstützung benötigen. 

Mögliche Bereiche sind:

  • Lernen und Gelerntes anwenden

(zum Beispiel: lesen, schreiben, rechnen, sich konzentrieren, Probleme lösen)

  • Bewältigung von allgemeinen Aufgaben und Anforderungen im Leben

(zum Beispiel: den Tag planen, mit Stress und schwierigen Situationen umgehen, an Pflichten denken, Belastungen wahrnehmen)

  • Kommunikation

(zum Beispiel: sich unterhalten, Telefon und Handy benutzen, Mitteilungen lesen und schreiben, einen Brief verstehen, Körpersprache verstehen, Gebärdensprache nutzen)

  • Beweglichkeit des Körpers, Fortbewegung von einem Ort zum anderen

(zum Beispiel: seine Körperposition ändern, alleine aufstehen und sitzen, eine kurze oder auch eine lange Strecke gehen, Treppen steigen, einen Rollstuhl benutzen, mit dem Bus oder mit dem Zug fahren)

  • Sich selber pflegen und versorgen

(zum Beispiel: sich waschen, duschen, Zähne putzen, die Toilette benutzen, sich an- und ausziehen, essen und trinken, auf die eigene Gesundheit achten)

  • Haushalt führen

(zum Beispiel: einkaufen, Essen kochen, Wäsche waschen, die Wohnung putzen, Hausarbeiten erledigen, eine Wohnung suchen)

  • Beziehung zu anderen Menschen gestalten

(zum Beispiel: mit Familie, Partnerin oder Partner, Freundinnen und Freunden, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, fremden Personen

zum Beispiel: eigener Umgang mit Kritik, eigenes Verhalten wie Rücksichtnahme, Respekt, Wertschätzung)

  • Bildung, Arbeit und Geld

​​​​​​​(zum Beispiel: Schule besuchen, Ausbildung machen, eine Arbeit und Beschäftigung finden und behalten, ein Ehrenamt finden und ausüben, mit Geld umgehen)

  • Gemeinschaft mit anderen Menschen, Freizeit

​​​​​​​​​​​​​​(zum Beispiel: Hobbys nachgehen, Freizeit gestalten, Sport machen, Religion ausüben)

Besprochen werden natürlich nur die Themen, die Sie ansprechen möchten und die für Ihren Antrag auf Unterstützung wichtig sind.

So wird gemeinsam ermittelt, inwieweit und in welchen Bereichen Ihre Teilhabe eingeschränkt ist. Ebenfalls wird geschaut, wo Teilhabe bereits gut gelingt und wer (beispielsweise bestimmte Personen) oder was (etwa Hilfsmittel) die Teilhabe unterstützt.

Aufstellung des Gesamtplans

Nach der Bedarfsermittlung trifft Ihre Ansprechperson eine fachliche Entscheidung über die Unterstützung. Sie erstellt einen Gesamtplan und stellt Ihnen diesen zur Verfügung.

Erklärfilm: So läuft die Fortschreibung ab

Der Erklärfilm beschreibt den Ablauf bei einer Fortschreibung.

Fortschreibung

Menschen mit Behinderungen sind meistens für eine längere Zeit auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Das berücksichtigt der LWL für jede Person individuell. Die Träger der Eingliederungshilfe sind verpflichtet, regelmäßig die Wirkung der Leistung zu überprüfen. Das nennt man „Fortschreibung“ oder „Wirkungskontrolle“. Das sollen sie spätestens nach 2 Jahren tun. Der LWL entscheidet individuell, nach welcher Zeit er die Leistung überprüft. Der genaue Überprüfungszeitraum steht im Gesamtplan. Der Gesamtplan gilt nach mehr als 2 Jahren als fortgeschrieben, solange keine Informationen vorliegen, die eine Überprüfung notwendig machen.

Hierzu wird das BEI_NRW verwendet, dass Sie schon vom ersten Bedarfsermittlungsgespräch kennen.

Dieses Gespräch führen Sie mit dem Leistungserbringer, der Sie bisher unterstützt. Die für Sie zuständige Ansprechperson schaut gemeinsam mit Ihnen zurück auf das letzte BEI_NRW Gespräch. Sie prüfen gemeinsam, welche Handlungsziele erreicht werden konnten und welche noch nicht oder welche Ziele sich möglicherweise als unpassend herausgestellt haben. Sie schreiben auf, was bei der Erreichung förderlich war und was gehindert hat. Sie besprechen gemeinsam Ihren aktuellen Bedarf und vereinbaren mit Blick nach vorne Ziele für die Zukunft.

Zur Ihrer eigenen Vorbereitung dieses Fortschreibungsgesprächs stehen Ihnen zwei Formulare mit Ausfüllhilfen zur Verfügung:

Im ersten Teil des Gesprächs blicken Sie zurück auf die Ziele für Ihre Soziale Teilhabe, die für den vergangenen Planungszeitraum vereinbart wurden. Sie schätzen für sich selbst ein, ob Sie die einzelnen Ziele erreicht haben, was dabei geholfen hat und was hinderlich war. Vor diesem Hintergrund betrachten sie ihre aktuelle Zufriedenheit mit der eigenen Teilhabesituation

Mit dem Formular „Rückblick" können Sie sich auf diesen Teil des Gesprächs vorbereiten.

Im zweiten Teil des Gesprächs schauen Sie auf Ihre aktuelle Situation und planen für den kommenden Zeitraum. Zur Vorbereitung auf diesen zweiten Gesprächsteil können Sie das Formular „Persönliche Sicht“ nutzen.

Mit beiden Dokumenten haben Sie die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld des Fortschreibungsgesprächs in Ruhe Gedanken zu machen, etwas für sich aufzuschreiben oder gemeinsam mit einer Vertrauensperson zu reflektieren. Beide Formulare liegen als beschreibbares PDF vor, so dass sie ausgedruckt und als „echtes“ Papier beschrieben oder am PC ausgefüllt werden können.

Dieses Gespräch wird durch Ihren Leistungserbringer im BEI_NRW dokumentiert und im Anschluss dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe digital vorgelegt. 

Die für Sie zuständige Ansprechperson beim LWL prüft die Unterlagen und entscheidet über Ihre weiteren Teilhabeleistungen. In Einzelfällen vertieft die Ansprechperson des LWL die vorgelegte Fortschreibung im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen vor Ort.