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Leistungen für Wohnraum

Leistungen für Wohnraum sind Geräte oder Vorrichtungen, die mit dem Gebäude verbunden sind. Diese Vorrichtungen können bei einem Umzug nicht mitgenommen werden, beziehungsweise in einer anderen Wohnung nicht weitergenutzt werden.

Die Leistungen für Wohnraum sollen das Leben in der Gemeinschaft erleichtern. Wenn die Vorrichtung die Leistungen die Pflege einer Person erleichtert, ist es eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes (nach §64e SGB XII) im Rahmen Hilfe zur Pflege.

Hierbei handelt es sich um Leistungen für Wohnraum

  • bauliche (gemauerte) Rampen im und am Haus
  • fest mit dem Baukörper verbundene Treppenlifter für das Verlassen des Hauses
  • behindertengerechte Badezimmerumbauten (ebenerdige Duschen, unterfahrbaren Waschbecken bzw. mit integrierten Haltegriffen, festinstallierten mit dem Mauerwerk verbundenen Handgriffen)
  • spezielle für die Wohnung angefertigte unterfahrbare Küchenausstattung
  • Fahrstühle
  • Haustüröffnungssysteme
  • elektrische Rolladenheber
  • Türverbreiterungen

Weiterhin können dies auch Umzugsbeihilfen für Umzüge in eine barrierefreie Wohnung, sowie Aufwendungen für Wohnraumbedarf für Assistenzkräfte, die nicht durch die Existenzsicherung finanziert werden.

Wie kann man Leistungen für Wohnraum beantragen?

Um Leistungen für Wohnraum zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Für mehr Informationen zur Antragstellung klicken Sie hier.

 

Ansprechpersonen

Bekommen Sie bereits Leistungen vom LWL? Dann wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson, die auch auf den Briefen genannt ist, die Sie vom LWL erhalten.
 

Bekommen Sie noch keine Leistungen vom LWL? Dann wenden Sie sich bitte an die Betreuungsgruppe in Ihrer Region. Hier finden Sie eine Liste der Ansprechpersonen beim LWL.