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Projektförderung - Koordinierung der Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB

Koordinierung der Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

Der Sachbereich Projektförderung unterstützt die Leistungserbringer in Westfalen-Lippe bei der Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen.

Voraussetzung der Förderung eines Wohnangebotes für Menschen mit Behinderungen ist zunächst die Abstimmung des Leistungsangebots mit der Regionalplanung des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe. Kontakt und Ansprechpersonen finden Sie hier:  

Für weitere Erläuterungen zur Förderung stehen hier die Ansprechpersonen der Projektförderung zur Verfügung.