Koordinierung der Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Der Sachbereich Projektförderung unterstützt die Leistungserbringer in Westfalen-Lippe bei der Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen.
Voraussetzung der Förderung eines Wohnangebotes für Menschen mit Behinderungen ist zunächst die Abstimmung des Leistungsangebots mit der Regionalplanung des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe. Kontakt und Ansprechpersonen finden Sie hier:
Für weitere Erläuterungen zur Förderung stehen hier die Ansprechpersonen der Projektförderung zur Verfügung.