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Rahmenvereinbarung NRW

Die Landschaftsverbände einerseits und die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen andererseits müssen nach den Landesausführungsgesetzen zum SGB IX und SGB XII Kooperationsvereinbarungen über die Leistungen der Eingliederungshilfe und Sozialhilfe schließen.

Die Rahmenvereinbarung NRW der Landschaftsverbände und kommunalen Spitzenverbände vom 23.07.2019 gibt eine Orientierung über die Leitgedanken und Inhalte einer Kooperationsvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung enthält in der Anlage ein Vereinbarungsmuster. Die individuelle Gestaltung bleibt den jeweiligen Kooperationspartnern vorbehalten.

Barrierefreier Vertragstext der Rahmenvereinbarung NRW

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