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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen verbunden sind, haben Anspruch auf Hilfen vom LWL, wenn sie diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.

Besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten (nach §§ 67 – 69 des SGB XII) bestehen zum Beispiel bei Menschen,

  • die keine Wohnung haben
  • die keine gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage haben
  • die in gewaltgeprägten Umständen leben
  • oder die aus einer geschlossenen Einrichtung entlassen wurden.

 

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Mittel, um Probleme der Lebensgestaltung, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Beratung und persönliche Unterstützung,
  • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
  • und Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Wie kann man Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen?

Für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gilt ein bestimmtes Antragsverfahren. Wenden sie sich dafür bitte an Ansprechpersonen in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten. Bitte benutzen Sie die unten stehende Ansprechpersonensuche.

Ansprechpersonen für wohnbezogene und ergänzende Leistungen

Peter Wachter
Zuständig für Wohnangebote in den Regionen Süd und Mitte
Telefon: 0251 591 3662
E-Mail: peter.wachter@lwl.org

Stefan Emde
Zuständig für Wohnangebote in den Regionen Nord und Ost
Telefon: 0251 591 4377
E-Mail: stefan.emde@lwl.org

Thorsten Knollmann
Zuständig für Beratungsstellen und Arbeitsgelegenheiten in Westfalen-Lippe
Telefon: 0251 591 6832
E-Mail: thorsten.knollmann@lwl.org

Informationen und Unterlagen für Fachleute

Diese Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - Evaluation des individuellen Hilfeplanverfahrens

In der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2016 wurden die Rahmenbedingungen des individuellen Hilfeplanverfahrens und die mit der Einführung dieses Verfahrens verfolgten Ziele durch das wissenschaftliche Institut Gesellschaft für Innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., Bremen (GISS) in fünf Regionen in Westfalen-Lippe evaluiert. Bei den fünf Regionen handelt es sich um die kreisfreien Städte Bielefeld, Hagen und Münster sowie um die Kreise Lippe und Olpe.