Leistungen beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe beantragen
Hier erklären wir Ihnen, welchen Antrag Sie ausfüllen müssen, um eine Leistung zu beantragen. Sie finden auch Informationen dazu, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen.
Brauchen Sie Beratung?
Wissen Sie nicht genau, welche Leistungen Sie benötigen? Der LWL bietet Menschen mit Behinderungen eine individuelle Beratung rund um mögliche Unterstützungsleistungen. Sie können sich an die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson beim LWL wenden. Ihre Ansprechpersonen sortiert nach Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie, wenn Sie hier klicken.
Ergänzend können Sie sich auch an Beratungsstellen wenden, insbesondere an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Hier beraten und unterstützen Sie Peer-Beratende als Expertinnen und Experten in eigener Sache unabhängig von Leistungsträgern oder -erbringern. Klicken Sie hier, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden.
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist die finanzielle Unterstützung für Leistungen, die Menschen mit Behinderungen bekommen, um möglichst genauso am Leben teilnehmen zu können wie Menschen ohne Behinderungen. Wenn Sie eine Leistung vom Inklusionsamt Soziale Teilhabe beantragen möchten, müssen Sie in der Regel einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.
Hierfür gibt es insbesondere drei Ausnahmen:
- Blindengeld
- Gehörlosengeld
- und Leistungen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten
Die Anträge für Blinden- und Gehörlosengeld sowie Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wie kann man Eingliederungshilfe beantragen?
Stellen Sie als erstes einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
Wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen möchten, können Sie dies ganz formlos tun – eine E-Mail an soziales@lwl.org reicht aus. Schneller geht es aber, wenn Sie das Formular für die Antragstellung nutzen.
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen? Sie können sich von Angehörigen oder Freunden helfen lassen. Für mehr Infos zur Hilfe beim Ausfüllen klicken Sie hier.
Welche Unterlagen muss man einreichen, wenn man Eingliederungshilfe beantragt hat?
Wenn Sie mit dem Antrag auf Eingliederungshilfe Leistungen im Bereich Wohnen beantragen möchten, benötigt der LWL zusätzliche Antragsunterlagen. Vollständig ausgefüllte Unterlagen helfen uns dabei, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten. Wenn Sie andere Leistungen (zum Beispiel des familienunterstützenden Dienstes, eine Autismustherapie oder ein Hilfsmittel) beantragen möchten, reicht es, den Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen. Der LWL kommt dann gegebenenfalls noch einmal auf Sie zu, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.
Hinweis: Die Anträge zum Herunterladen sind noch nicht barrierefrei verfügbar. Wenn Sie eine Datei dringend barrierefrei benötigen, schicken Sie bitte eine E-Mail an marita.brown@lwl.org.
Persönliche Sicht
Sie begründen darin Ihren Antrag und beschreiben Ihre aktuelle Lebenssituation. Sie schreiben Ihre persönlichen Wünsche und Ziele auf. Diese stehen im Mittelpunkt für unsere weiteren Schritte. Wir möchten verstehen, welche Unterstützung Sie benötigen. Bitte schicken Sie uns Ihre „Persönliche Sicht“ zu. So kann sich auch die für Sie zuständige Ansprechperson beim LWL gut vorbereiten. Sie wird dann gemeinsam mit Ihnen in einem Gespräch die passende Unterstützung planen.
Sie können das Formular für die Persönliche Stellungnahme herunterladen oder direkt online ausfüllen.
Fachärztliche Unterlagen
Bitte reichen Sie uns aktuelle ärztliche Unterlagen über Art und Umfang Ihres Gesundheitsproblems ein (z.B. aktuelle Krankenhausberichte, Bericht Ihres Facharztes/ Ihrer Fachärztin).
Aus diesen Unterlagen sollten nicht nur Ihre Diagnosen (mit ICD-Code) hervorgehen, sondern auch Ihre gesundheitlichen Funktionseinschränkungen und wie diese Ihre Teilhabefähigkeit beeinträchtigen.
Hierzu kann zum Beispiel das hier zur Verfügung gestellte Dokument „Fachärztliche Stellungnahme“ genutzt werden. Ihr Facharzt oder Ihre Fachärztin ist in der Form des Berichtes frei.
Was passiert, nachdem ich meinen Antrag gestellt habe?
Liegt ihr Antrag dem LWL vor, lädt Ihre Teilhabeplanerin oder Ihr Teilhabeplaner Sie zu einem Gespräch oder mehreren Gesprächen ein. Sie können eine vertraute Person mitbringen (zum Beispiel Ihre Mutter, Ihren Vater oder einen Freund oder eine Freundin). Sie können Fragen stellen und Sie werden nach Ihren Wünschen gefragt. Im Gespräch werden Fragen zu Ihren Unterlagen besprochen. Im Gespräch wird besprochen, welche Hilfen Sie brauchen und welche Ziele Sie haben. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie die zuständige Teilhabeplanerin oder den zuständigen Teilhabeplaner anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Wie kann man Blindengeld oder Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen beantragen?
Um Blindengeld oder Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Wie kann man Gehörlosengeld beantragen?
Um eine Leistung für gehörlose Menschen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.