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Hilfen und Leistungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu, welche Leistungen und Hilfen Menschen mit Behinderungen vom LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe erhalten können.

Leistungen im Bereich Wohnassistenz

Der LWL ist überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe und damit zuständig für Fachleistungen, die Menschen mit Behinderung im Wohnen benötigen.

Im Rahmen notwendiger Wohnassistenz erhalten Menschen mit Behinderung eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung, um in ihrer eigenen Wohnung, in einer frei gewählten Wohngemeinschaft oder in einer besonderen Wohnform leben zu können.
 

Wohnen im eigenen Zuhause

Der LWL hat das Ziel, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung in ihrem eigenen Zuhause leben können. Das nennt man Ambulant Betreutes Wohnen. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das mehr Mitbestimmung, mehr Freiheit, mehr Lebensqualität.

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Wohnen in Gastfamilien

Menschen mit Behinderungen können auch als Gast in einer Familie leben, die sie bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung unterstützt.

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Wohnen in besonderen Wohnformen

In Westfalen-Lippe besteht ein umfassendes, wohnortnahes und auf die unterschiedlichen Behinderungsarten spezialisiertes Angebot an besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

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Weitere Leistungen und Hilfen

Wohnraum

Leistungen für Wohnraum sind Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern. Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln sind sie fest installiert und können bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.

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Mobilität

Leistungen zur Mobilität erhalten Menschen mit Behinderungen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.

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Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen.

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Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten

Es werden meist gruppenweise Fähigkeiten trainiert, um den Alltag bewältigen zu können (z. B. Kochen, Orientierung). Dazu gehören auch die dauerhafte Gestaltung des Tages außerhalb des Wohnraumes und das Erlernen etwa der Punktschrift für blinde Menschen.

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Teilhabe an Bildung

Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden erbracht, um Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen, wie ihn Menschen ohne Behinderungen haben.

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Förderung der Verständigung

Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

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Persönliches Budget

Mit dem Persönlichen Budget bestimmen Sie selbst, welche Hilfen Sie benötigen. Sie wählen selber die Menschen oder Dienste aus, die Ihnen helfen. Sie übernehmen die Verantwortung und schließen Verträge - Sie können Ihr Leben selbst gestalten.

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Blindengeld

Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).

Infos zum Blindengeld

Gehörlosengeld

Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).

Infos zum Gehörlosengeld

Soziale Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen verbunden sind, haben Anspruch auf Hilfen vom LWL, wenn sie diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.

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Tagesstätten

Die Tagesstätte ist ein niedrigschwelliges tagesstrukturierendes Angebot für Erwachsene mit einer psychischen Behinderung.

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Elternassistenz

Ziel der Elternassistenz ist, Eltern mit Behinderungen gemeinsam mit ihren Kindern eine möglichst selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags zu ermöglichen.

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