Beratung
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe bietet Menschen mit Behinderungen eine individuelle Beratung.
Wir beraten Sie vor, während und nach der Antragstellung. Sie können eine Beratung durch den LWL auch ganz unabhängig von einer Antragstellung in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenlos.
Die persönliche Beratung kann telefonisch, online als Videokonferenz oder bei Ihnen vor Ort in einem unserer Regionalbüros stattfinden. Eine Person Ihres Vertrauens kann Sie zu dem Beratungsgespräch begleiten.
Ausgangspunkt des Beratungsgesprächs ist immer Ihr Anliegen und die Themen, die Sie besprechen möchten. Generell beraten wir zu Ansprüchen und zum Antragsverfahren und vermitteln die benötigte Unterstützung. Wir beraten zu allen Leistungen, die beim LWL beantragt werden können. Wir informieren auch über das Persönliche Budget und wie dieses in Anspruch genommen werden kann. Außerdem beraten wir zu Leistungen von anderen Leistungsträgern, zum Beispiel zu Leistungen der Krankenversicherung oder Leistungen der sozialen Entschädigung. Wir unterstützen bei Bedarf bei der Kontaktaufnahme mit anderen zuständigen Stellen im Sozialraum oder anderen Leistungsträgern.
Weitere Beratungsangebote
Ergänzend zur Beratung des LWL können Sie sich auch an weitere Beratungsstellen wenden.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen haben zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist. Die Beratenden der EUTB-Angebote beraten ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer. Ein besonderer Aspekt der EUTB ist die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Beratungsmethode des „Peer Counseling“).
Ansprechstellenverzeichnis
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat ein Ansprechstellenverzeichnis erstellt mit Kontaktdaten der einzelnen Rehabilitationsträger sowie Jobcenter, Pflegekassen und Integrationsämter. Das Verzeichnis hilft Ihnen herauszufinden, an wen Sie sich in Ihrer Region mit Ihrem Anliegen rund um Rehabilitation und Teilhabe wenden können. Von den Ansprechstellen erhalten Sie Auskünfte oder Informationsangebote über
- Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe,
- die Schritte zur Inanspruchnahme der Leistungen,
- das Persönliche Budget,
- Beratungsangebote, einschließlich des Angebots der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe sollen sich – wenn erforderlich – untereinander abstimmen und eine möglichst umfassende Auskunft „wie aus einer Hand“ geben. Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden.
Vom Antrag zur Leistung
Hier erhalten Sie Informationen zum sogenannten Gesamtplanverfahren, mit dem die benötigte Unterstützung ermittelt und festgestellt wird. Die Antragstellung und Bedarfsermittlung sind Teile des Gesamtplanverfahrens.
Leistungen zur Teilhabe
Hier stellen wir einzelne Leistungen der Eingliederungshilfe vor, die durch das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe bewilligt werden können.