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Leistungen zur Teilhabe

Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe gewährt verschiedene Leistunden der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Die Leistungen fördern die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. Sie sollen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und beim Wohnen und in der Freizeit unterstützen. Welche Leistungen in welchem Umfang gewährt werden, wird im sogenannten Gesamtplanverfahren gemeinsam mit der antragstelllenden Person ermittelt.

 

Wohnen

Alltag und Freizeit

Mobilität

Bildung

Sachleistung oder Persönliches Budget

Sie entscheiden selbst, wer die bewilligte Unterstützung für Sie erbringen soll. Sie können die bewilligte Leistung als Sachleistung in Anspruch nehmen oder in Form eines Persönlichen Budgets.

Sachleistungen sind sowohl Hilfsmittel, als auch von Personen erbrachte Leistungen, zum Beispiel durch einen Dienst (Ambulant betreutes Wohnen, Assistenzdienst, ..). Vielleicht kennen Sie schon einen für Ihren Unterstützungsbedarf geeigneten Leistungserbringer? Vielleicht wurden Sie bereits bei der Antragstellung durch einen Leistungserbringer unterstützt? Eine Beteiligung der Leistungserbringer am Gesamtplanverfahren ist nicht vorgesehen. Auf Ihren Wunsch hin kann eine Person des Leistungserbringers als Ihre Vertrauensperson beteiligt werden.

Falls Sie auf der Suche nach einem für Sie geeigneten Leistungserbringer sind, kann Sie die für Sie zuständige Ansprechperson beim LWL unterstützen, z.B. indem Sie Ihnen eine Liste mit Adresse zur Verfügung stellt. Wenn der von Ihnen gewünschte Leistungserbringer feststeht, können Sie dies Ihrer Ansprechperson beim LWL mitteilen und veranlassen, dass dieser alle benötigten Informationen erhält.

Sie haben das Wahlrecht, die bewilligte Leistung oder einen Teil davon als Geldleistung im Rahmen eines Persönlichen Budgets zu erhalten. Damit bezahlen Sie die die bewilligte Leistung selbst. Bei einer Sachleistung wird die Leistung direkt vom LWL bezahlt.

Beratung

Unsere Mitarbeitenden beraten, z.B. zu den Leistungen der Eingliederungshilfe aber auch zu Leistungen anderer Leistungsträger. Unsere Mitarbeitenden unterstützen auch, z.B. bei der Antragstellung und der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer.

Vom Antrag zur Leistung

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