Querschnittsthemen
Die Querschnittsthemen Bildung, Partizipation, Digitalisierung, Barrierefreiheit und zwischenmenschliche Beziehungen sind von besonderer Bedeutung, weil sie zentrale Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind. Sie wirken in unterschiedliche Lebensbereiche hinein und beeinflussen, ob Angebote, Strukturen und Maßnahmen tatsächlich inklusiv gestaltet sind.
Die Querschnittsthemen werden deshalb nicht als einzelne Handlungsfelder verstanden, sondern begleiten den gesamten Planungsprozess. Sie dienen als gemeinsame Prüfperspektive bei der Analyse, der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen sowie bei deren späterer Bewertung. So kann frühzeitig berücksichtigt werden, ob beispielsweise Beteiligungsmöglichkeiten bestehen, Zugänge barrierefrei gestaltet sind, digitale Entwicklungen Teilhabe unterstützen oder soziale Beziehungen gestärkt werden.
Die zu den Querschnittsthemen entwickelten Kriterien unterstützen dabei, diese Perspektiven systematisch einzubeziehen und sichtbar zu machen, an welchen Stellen weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Kriterien dienen dabei als Orientierung und sind nicht als starre Prüfvorgaben zu verstehen. Je nach Ziel, Maßnahme und sozialräumlichem Kontext können sie individuell ausgewählt, gewichtet und angewendet werden.
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Querschnittsthema Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema, das darauf abzielt, Strukturen, Angebote und Umgebungen von vornherein so zu gestalten, dass sie von einer möglichst großen Gruppe von Menschen selbstständig genutzt werden können.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum umfasst weit mehr als bauliche Maßnahmen wie Rampen, Türverbreiterungen oder Niederflurfahrzeuge. Sie betrifft alle Bereiche des öffentlichen Lebens – von Veranstaltungen und Kommunikation über digitale Medien bis hin zu öffentlichem Nahverkehr, medizinischer Versorgung und öffentlichen Gebäuden. Ziel ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben sicherzustellen.
Diesem Anspruch liegt das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Prinzip des Universellen Designs zugrunde. Es fordert, Produkte, Umgebungen, Programme und Dienstleistungen so zu konzipieren, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne gesonderte Anpassungen genutzt werden können. Die UN-BRK gibt zudem verbindliche rechtliche Standards vor, etwa für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Plätze, Gebäude und Internetauftritte. Für staatliche Institutionen sind im Behindertengleichstellungsgesetz verbindliche Standards zur Barrierefreiheit festgesetzt und nachzulesen. Rechtliche Grundlage ist das in Art 3 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“)
Zielzustand
Im inklusiven Sozialraum ist Barrierefreiheit kein nachträglicher Zusatz, sondern von Anfang an mitgedacht. Strukturen, Angebote und Umgebungen sind so gestaltet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, selbstständig und gleichberechtigt am Leben teilhaben können.
Kriterien zum Thema Barrierefreiheit
Bauliche Barrierefreiheit
- Barrierefreiheit ist gegeben, wenn Orte und Angebote ohne fremde Hilfe für alle Bürger:innen selbstständig erreichbar und nutzbar sind. Zugänge sind stufenlos oder über geeignete Alternativen erreichbar.
- Wege, Eingänge, Räume und Sanitärbereiche sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.
- Orientierung im Gebäude oder im Sozialraum ist durch Beschilderung, Kontraste und klare Wegeführung möglich.
- Hindernisse und Gefahrenstellen werden erkannt, reduziert oder klar gekennzeichnet.
Tipp: Weitere Informationen für barrierefreies Bauen, Planen und Wohnen sind in der Grundnorm DIN 18040 verfügbar.
Kommunikative Barrierefreiheit
- Informationen liegen in verständlicher Sprache vor.
- Bei Bedarf können Leichte Sprache, einfache Sprache oder alternative Formate genutzt werden.
- Informationen sind auf verschiedenen Kommunikations-Wegen verfügbar, zum Beispiel mündlich, schriftlich, telefonisch und digital.
- Ansprechpersonen sind klar benannt und erreichbar.
- Kommunikationsbedarfe von Menschen mit Hör-, Seh-, Lern- oder kognitiven Beeinträchtigungen werden berücksichtigt.
Tipp: Umfangreiche Links zur barrierefreien Kommunikation finden Sie auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Organisatorische Barrierefreiheit
- Abläufe, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen ermöglichen eine niedrigschwellige Nutzung von Angeboten und Veranstaltungen im Sozialraum.
- Anmeldung, Teilnahme und Zugang zu Angeboten sind einfach und nachvollziehbar.
- Öffnungszeiten, Kosten, Teilnahmebedingungen und Unterstützungsangebote sind transparent.
- Zuständigkeiten und Ansprechpersonen sind eindeutig benannt.
- Unterstützungsbedarfe können im Vorfeld mitgeteilt und berücksichtigt werden.
- Angebote sind zeitlich, räumlich und organisatorisch so gestaltet, dass unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigt werden.
Tipp: Nutzen Sie die Checkliste von Aktion Mensch oder von der DGUV, um Ihre Veranstaltung barrierefrei zu gestalten: räumlich, sprachlich-kommunikativ sowie technisch.
Nachhaltigkeit und Lernfähigkeit
- Erfahrungen aus der Umsetzung werden ausgewertet.
- Gute Lösungen werden in Regelstrukturen übernommen.
- Fachkräfte und Akteure werden für Barrierefreiheit sensibilisiert.
- Barrierefreiheit ist ein dauerhafter Bestandteil von Planung, Umsetzung und Evaluation.
Querschnittsthema Digitalisierung
Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche – von der Kommunikation über Verwaltungsdienstleistungen bis hin zur Gesundheitsversorgung und sozialen Teilhabe. Für Menschen mit Behinderung bietet die Digitalisierung erhebliche Chancen: Digitale Technologien können Barrieren abbauen, Selbstbestimmung stärken und den Zugang zu Angeboten und Informationen erleichtern. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue digitale Systeme neue Ausschlüsse schaffen, wenn sie nicht von Anfang an barrierefrei konzipiert werden. Digitalisierung darf bestehende Barrieren nicht verstärken. Digitale Angebote sind nur sinnvoll, wenn alle Menschen sie tatsächlich erreichen und nutzen können.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien. Barrierefreie Digitalisierung bedeutet, dass digitale Angebote - von Websites und Apps über Online-Formulare bis hin zu Selbstbedienungsterminals und digitalen Beteiligungsformaten - von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbstständig genutzt werden können. Dies schließt auch die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache, mit Gebärdensprachvideos sowie mit Screenreader-Kompatibilität ein.
Zielzustand
Im inklusiven Quartier ist digitale Teilhabe kein Privileg, sondern Selbstverständlichkeit. Alle digitalen Angebote, kommunal wie privat, sind so gestaltet, dass Menschen mit Behinderung sie selbstständig, gleichberechtigt und ohne Umwege nutzen können.
Kriterien zum Thema Digitalisierung
Digitale Barrierefreiheit
- Digitale Inhalte sind barrierearm gestaltet.
- Texte, Formulare und Dokumente sind leicht verständlich aufgebaut.
- Webseiten und Anwendungen sind mit unterstützenden Technologien nutzbar.
- Zu Bildern, Videos und Audioinhalten werden geeignete Alternativen - zum Beispiel Alternativtexte, Untertitel oder Transkripte – zur Verfügung gestellt.
- Digitale Angebote werden auf Barrieren geprüft, wenn sie erstellt oder verändert werden.
- Analoge Alternativen bleiben verfügbar, wenn digitale Nutzung nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Tipps:
Die digitale Barrierefreiheit erfordert die Beachtung vieler Details. Um Ihnen die praktische Umsetzung zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung die wichtigsten Anforderungen in Checklisten zusammengefasst.
Orientierung zu bestehenden Standards der digitalen Barrierefreiheit bieten darüber hinaus die BITV NRW bzw. BITV 2.0 sowie die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie enthalten Anforderungen und Prüfkriterien für die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote, z. B. hinsichtlich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technischer Robustheit.
Digitale Kompetenz und Bildung
- Unterstützungsangebote zur Nutzung digitaler Angebote sind vorhanden. Es gibt Unterstützung bei der Nutzung digitaler Lernformate.
- Fachkräfte und Akteur:innen verfügen über die notwendigen digitalen Kompetenzen.
- Menschen mit Behinderungen erhalten bei Bedarf Anleitung oder Assistenz.
- Unsicherheiten, Berührungsängste und fehlende Erfahrung werden berücksichtigt.
- Digitale Bildungsangebote sind einfach und barrierearm nutzbar.
Tipp: Beispielhafte Projekte und Modelle für die inklusive digitale Bildung stellt der Deutscher Bildungsserver bereit.
Prozessverbesserung
- Digitalisierung baut nicht nur analoge Prozesse technisch nach, sondern verbessert Arbeitsabläufe.
- Digitale Lösungen vereinfachen Abläufe für Nutzerinnen, Nutzer und Fachkräfte.
- Doppelstrukturen und Medienbrüche werden reduziert.
- Digitale Tools unterstützen Zusammenarbeit zwischen Akteuren im Quartier.
Verbindlichkeit und Steuerung
- Verantwortlichkeiten für digitale Angebote sind benannt.
- Standards für die Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung digitaler Inhalte werden beachtet.
- Digitale Maßnahmen sind in Planung, Umsetzung und Qualitätssicherung verankert.
- Ressourcen für Betrieb, Support und Weiterentwicklung sind berücksichtigt.
Querschnittsthema Partizipation
Partizipation und Selbstvertretung sind grundlegende Menschenrechte und wesentliche Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet dazu, Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen aktiv in alle sie betreffenden Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Partizipation meint dabei mehr als formale Beteiligung: sie zielt auf echte Mitgestaltung und gleichberechtigte Teilhabe an Planungs- und Steuerungsprozessen.
Selbstvertretung bezeichnet das Recht und die Fähigkeit von Menschen mit Behinderung, ihre eigenen Interessen zu vertreten, Entscheidungen selbst zu treffen und für ihre Rechte einzustehen. Strukturen der Selbstvertretung, wie Beiräte für Menschen mit Behinderung, Werkstatträte, Peer-Beratungsangebote oder Interessenvertretungen, sind wichtige Instrumente, um die Perspektive von Menschen mit Behinderung in gesellschaftliche und politische Prozesse einzuspeisen.
Bei der Umsetzung einer inklusiven Sozialplanung bedeutet dies, Menschen mit Behinderung frühzeitig und auf Augenhöhe in Planungs- und Entwicklungsprozesse einzubeziehen. Dies erfordert barrierefreie Beteiligungsformate, die Stärkung von Selbstvertretungsstrukturen sowie eine Haltung seitens der Planungsebene, die Partizipation als zentrales Qualitätsmerkmal versteht.
Zielzustand
Menschen mit Behinderung sind gleichberechtigte Akteure bei der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse und des Gemeinwesens. Ihre Stimmen werden in Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen systematisch gehört und berücksichtigt. Selbstvertretungsstrukturen werden auf- und ausgebaut sowie nachhaltig gefördert. Es besteht eine echte, barrierefreie Teilhabe an Prozessen, die das Leben der Menschen mit Behinderung betreffen.
Kriterien zum Thema Partizipation
Frühzeitige Beteiligung
- Menschen mit Behinderungen werden frühzeitig in Planung, Umsetzung und Bewertung einbezogen.
- Partizipation findet statt, bevor zentrale Entscheidungen bereits getroffen sind.
- Beteiligungsziele, Entscheidungsspielräume und Grenzen werden transparent gemacht.
- Menschen mit Behinderungen können eigene Themen einbringen und Bedarfe formulieren.
- Partizipation ist als verbindlicher Bestandteil des Prozesses eingeplant.
Tipp: Anhand von Stufenmodellen der Partizipation wird erklärt, wann Partizipation beginnt und zu welchem Zeitpunkt Menschen mit Behinderung bereits einbezogen werden sollten.
Niedrigschwellige Zugänge
- Partizipationsformate sind verständlich, barrierearm und gut nutzbar.
- Unterschiedliche Kommunikationsformen werden berücksichtigt.
- Termine, Orte und Formate orientieren sich an den Lebensrealitäten der Zielgruppe.
- Unterstützung, Assistenz oder Begleitung wird bei Bedarf ermöglicht.
- Partizipation ist auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf möglich.
Tipp: Im Querschnittsthema Barrierefreiheit sind weitere Informationen zum Thema niederschwellige Zugänge verfügbar.
Einbindung verschiedener Zielgruppen
- Partizipation darf nicht nur einzelne und / oder gut erreichbare Personen einbeziehen.
- Verschiedene Altersgruppen, Lebenslagen und Wohnformen werden einbezogen.
- Selbstvertretungen, Angehörige und Vertrauenspersonen werden bei Bedarf beteiligt.
- Schwer erreichbare Zielgruppen werden gezielt angesprochen.
- Partizipation wird nicht auf eine einzelne Zielgruppe oder Perspektive reduziert, sofern dies nicht sachlich begründet ist.
Mitentscheidung und Einfluss
- Menschen mit Behinderung können Vorschläge einbringen und Entscheidungen beeinflussen – sie sind Expert:innen in eigener Sache.
- Vorschläge und Änderungswünsche werden dokumentiert und in die weitere Planung aufgenommen.
- Es wird nachvollziehbar gemacht, welche Vorschläge umgesetzt wurden. Die Ablehnung von Vorschlägen wird begründet.
- Menschen mit Behinderungen erhalten Informationen in für sie verständlicher Form, die eigene Entscheidungen ermöglichen.
Tipp: Auf der Webseite der Aktion Mensch werden vielseitige Methoden für Partizipation und Empowerment beschrieben.
Querschnittsthema Bildung
Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und ein selbständiges Leben. Für Menschen mit Behinderung ist gleichberechtigter Zugang zu Bildung von grundlegender Bedeutung. Es schließt frühkindliche Bildung und Betreuung, schulische Bildung, berufliche Bildung und Ausbildung, Hochschulzugang, non-formale Bildungsangebote (z. B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Kultureinrichtungen) sowie Angebote der Erwachsenenbildung und Weiterqualifizierung ein. All diese Bereiche müssen barrierefrei gestaltet, inklusiv ausgerichtet und für Menschen mit verschiedenen Behinderungsformen zugänglich sein.
Barrierefreiheit in der Bildung bedeutet dabei nicht nur bauliche Zugänglichkeit von Lernorten, sondern auch die Bereitstellung geeigneter Lehr- und Lernmaterialien in barrierefreien Formaten, den Einsatz unterstützender Technologien, die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte sowie die Anpassung von Lernumgebungen und -methoden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen. Inklusive Bildung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung nicht in gesonderte Einrichtungen oder Formate verwiesen werden, sondern: mit den notwendigen individuellen Unterstützungsleistungen und angemessenen Vorkehrungen gemeinsam mit anderen lernen. Das Ziel ist ein Bildungssystem, das Vielfalt als Stärke begreift und niemanden ausschließt.
Zielzustand
Im inklusiven Sozialraum haben alle Menschen, unabhängig von Art und Umfang ihrer Behinderung, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung in allen Lebensphasen. Inklusive Bildung ist gelebte Praxis, keine Ausnahme.
Kriterien zum Thema Bildung
Zugang zu Bildung
- Bildungsangebote sind für Menschen mit Behinderungen auffindbar und zugänglich.
- Informationen zu Bildungsangeboten sind verständlich und barrierearm verfügbar.
- Teilnahmebedingungen, Kosten und Unterstützungsangebote sind transparent.
- Bildungsorte und -formate sind räumlich, kommunikativ und organisatorisch erreichbar.
- Es gibt Alternativen, wenn reguläre Zugänge nicht ausreichend barrierefrei sind.
Bedarfsgerechte Lernangebote
- Inhalte orientieren sich an den Bedarfen und Interessen von Menschen mit Behinderungen.
- Unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten und Lernformen werden berücksichtigt.
- Materialien sind verständlich, barrierearm und praxisnah aufbereitet.
- Assistenz, Begleitung oder technische Unterstützung wird bei Bedarf ermöglicht.
Teilhaberelevanz
- Bildungsangebote fördern Selbstständigkeit, Orientierung und Handlungssicherheit.
- Bildungsangebote unterstützen gesellschaftliche, kulturelle, digitale oder politische Teilhabe.
- Lerninhalte stärken die Fähigkeit, eigene Rechte, Wünsche und Bedarfe zu erkennen und zu vertreten.
- Bildung wird nicht nur als Qualifizierung, sondern als Teilhabefaktor verstanden.
Inklusive Lernsettings
- Bildung sollte gemeinsame Lernräume ermöglichen, ohne individuelle Unterstützungsbedarfe zu ignorieren.
- Lernsettings vermeiden Sonderstrukturen, soweit gemeinsame Formate sinnvoll und möglich sind.
- Individuelle Unterschiede in Kommunikation, Tempo und Unterstützungsbedarf werden berücksichtigt.
- Lehrende und begleitende Personen sind für inklusive Bildung sensibilisiert.
Beteiligung an Bildungsplanung
- Menschen mit Behinderungen werden an der Entwicklung von Bildungsangeboten beteiligt.
- Rückmeldungen von Teilnehmenden an Bildungsangeboten fließen in die Weiterentwicklung ein.
- Bildungsbedarfe werden erhoben und gemeinsam reflektiert.
- Selbstvertretungen, Peers und Fachpersonen werden bei Bedarf einbezogen.
Querschnittsthema Zwischenmenschliche Beziehungen
Soziale Beziehungen und ein funktionierendes nachbarschaftliches Miteinander sind grundlegende Voraussetzungen für Wohlbefinden, psychische Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Für Menschen mit Behinderung sind stabile zwischenmenschliche Beziehungen und ein zugängliches Wohnumfeld oft von zentraler Bedeutung dafür, ob ein selbstbestimmtes Leben im Sozialraum gelingen kann.
Einsamkeit und soziale Isolation sind für viele Menschen mit Behinderung ein ernstzunehmendes Problem und eine große Belastung. Institutionelle Wohnformen, eingeschränkte Mobilität, fehlende barrierefreie Begegnungsorte oder mangelnde Sensibilisierung im sozialen Umfeld können dazu beitragen, dass soziale Kontakte erschwert oder verhindert werden. Gleichzeitig zeigen inklusive Quartiersprojekte, dass Nachbarschaft durch niedrigschwellige Begegnungsangebote, Nachbarschaftsnetzwerke und die gezielte Förderung von Kontakten zwischen Menschen mit und ohne Behinderung aktiv gestaltet werden kann.
Bei der sozialräumlichen Planung bedeutet die Stärkung zwischenmenschlicher Beziehungen und Nachbarschaft, Räume und Formate zu schaffen, in denen Begegnung selbstverständlich möglich ist: barrierefreie Treffpunkte, inklusive Freizeitangebote, Nachbarschaftsinitiativen sowie die Stärkung von Peerbeziehungen und ehrenamtlichem Engagement. Ebenso gehört dazu, Menschen mit Behinderung in ihrer Beziehungsgestaltung zu unterstützen.
Zielzustand
Im inklusiven Quartier gehören Menschen mit Behinderung selbstverständlich zum Nachbarschaftsleben dazu. Begegnung findet auf Augenhöhe statt, soziale Isolation wird aktiv verhindert, und jede Person hat die Möglichkeit, Beziehungen nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.
Kriterien zum Thema Zwischenmenschliche Beziehungen
Begegnung und soziale Kontakte
- Angebote und Maßnahmen schaffen Gelegenheiten für Begegnung und Austausch im Sozialraum.
- Angebote fördern langfristige Kontakte und verlässliche soziale Netzwerke.
- Längerfristige Kooperationen mit Vereinen, Nachbarschaften, Initiativen und Treffpunkten werden aufgebaut und verstetigt.
- Soziale Kontakte werden nicht nur projektbezogen, sondern alltagsnah und dauerhaft unterstützt, sofern dies von den betreffenden Personen gewünscht ist.
- Begegnungsorte sind barrierearm, gut erreichbar und einladend gestaltet.
- Unterschiedliche Kommunikations- und Unterstützungsbedarfe werden berücksichtigt.
Tipp: Im Baukasten zur Umsetzung der Ziele finden Sie Beispiele, wie nachbarschaftliche Kontakte gefördert werden können.
Selbstbestimmung in Beziehungen
- Menschen mit Behinderungen können eigene Kontaktwünsche äußern.
- Beziehungen werden nicht ausschließlich über Einrichtungen, Fachkräfte oder Angehörige gesteuert.
- Unterstützungsangebote ermöglichen Kontaktaufnahme, ohne Menschen mit Behinderung zu bevormunden.
- Selbstbestimmte Freizeitgestaltung und nachbarschaftliche Beziehungspflege werden unterstützt.
Abbau von Einsamkeit
- Hinweise auf Einsamkeit, unfreiwilligen sozialen Rückzug oder fehlende soziale Einbindung werden ernst genommen.
- Schwer erreichbare oder isoliert lebende Menschen werden gezielt angesprochen und einbezogen.
- Angebote ermöglichen niedrigschwellig Zugänge zu sozialen Kontakten.
- Kontaktmöglichkeiten sind verlässlich und wiederkehrend.
- Unterstützungsbedarfe bei Kontaktaufnahme und Beziehungspflege werden ernst genommen.
Schutz, Grenzen und Sicherheit
- Persönliche Grenzen und Schutzbedarfe in zwischenmenschlichen Beziehungen werden respektiert und berücksichtigt.
- Es gibt Ansprechpersonen bei Konflikten, Überforderung oder Grenzverletzungen.
- Bei der Durchführung von Angeboten wird auf ein diskriminierungsarmes und respektvolles Miteinander aller Teilnehmenden geachtet.
- Machtungleichgewichte zwischen Fachkräften, Ehrenamtlichen und Menschen mit Behinderungen werden reflektiert und abgebaut, soweit möglich.
- Institutionelle Wohn- und Unterstützungsformen bieten sichere Rahmenbedingungen und verfügen über klare, verständliche und wirksame Schutzkonzepte.
Tipp: Unter dem Stichwort „Awareness Konzepte“ gibt es Materialien für ein diskriminierungsfreies und respektvolles Miteinander auf Veranstaltungen, zum Beispiel von der Initiative Awareness e.V.