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Handlungsrahmen kooperative Sozialplanung

Der im Projekt „Quartier inklusiv!“ entwickelte Handlungsrahmen unterstützt dabei, inklusive Sozialplanung systematisch von der Analyse sozialräumlicher Gegebenheiten bis zur Umsetzung und Überprüfung konkreter Maßnahmen zu gestalten. Er verbindet die einzelnen Planungsschritte miteinander und zeigt, wie aus Erkenntnissen über Sozialräume und Quartiere konkrete Ziele und Maßnahmen entwickelt werden können.

Die Ebenen im Handlungsrahmen

Im Handlungsrahmen greifen verschiedene Ebenen ineinander. Im Mittelpunkt stehen die operative Planungsebene (Schritte 2–4) und die Ebene der Umsetzung (Schritt 5). Diese werden durch die Analyseebene, die mit der Wissensbasis die Grundlage für die Planung schafft, sowie die Evaluationsebene, die der Wirkungskontrolle und Weiterentwicklung dient, gerahmt.

Um die verschiedenen Ebenen miteinander zu verknüpfen und den Planungsprozess koordiniert zu gestalten, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Steuerungsgruppe aus wenigen zentralen Akteur:innen zu bilden. Diese übernimmt die Vorbereitung, Gestaltung und Moderation des Prozesses und unterstützt die Abstimmung zwischen den Beteiligten. Dabei sollten die Steuerungsperspektiven des LWL und der Kommune gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden, um eine Verzahnung der unterschiedlichen Planungs- und Steuerungsprozesse zu gewährleisten.

Wie wird der Handlungsrahmen angewendet?

Der Handlungsrahmen wird schrittweise durchlaufen. Ausgangspunkt ist die Schaffung einer Wissensbasis durch eine Quartiersanalyse: Sie klärt, auf welchen räumlichen Bereich sich die weitere Planung bezieht. Auf dieser Grundlage werden Handlungsbedarfe eingeordnet und die weitere Ziel- und Maßnahmenplanung aufgebaut.

Im Planungsprozess wird zunächst zwischen dem LWL und der Kommune festgelegt, welche übergeordneten Ziele verfolgt werden. Diese Leitziele werden in Form von operativen Zielen konkretisiert und in die Planung konkreter Maßnahmen überführt. Dies kann beispielsweise in Planungsgremien, wie in einem Lokalen Steuerungs- und Planungsgremium (LSP) erfolgen. Auf der Umsetzungsebene wird entschieden, mit welchen Maßnahmen, Akteuren und Ressourcen die Ziele erreicht werden sollen. Sie sorgen dafür, dass die Planungen auf nachvollziehbaren Erkenntnissen aufbauen und regelmäßig überprüft werden.

Die im Projekt „Quartier inklusiv!“ entwickelten Werkzeuge unterstützen die jeweiligen Schritte. Sie können als Orientierung für die eigene Planung genutzt und an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden. Die im Projekt entwickelten Handlungsfelder, Leitziele, operativen Ziele und Maßnahmen sind dabei als Orientierung gedacht; eigene Ziele und Maßnahmen können ergänzt oder entwickelt werden.

Die Querschnittsthemen Bildung, Partizipation, Digitalisierung, Barrierefreiheit und zwischenmenschliche Beziehungen sind im gesamten Prozess relevant und sollen bei jeder Planung einbezogen werden. Wie groß ihre Bedeutung ist, hängt vom jeweiligen Ziel, Planungsraum und -kontext ab.

Die Schritte des Handlungsrahmens

Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zu den Planungsschritten im Handlungsrahmen:

1. Wissensbasis schaffen und Bedarfe klären

Analyse-Ebene

Ausgangspunkt des Handlungsrahmens ist eine möglichst fundierte Wissensbasis über den Planungsraum. Dabei geht es sowohl darum, den räumlichen Bezug der Planung festzulegen als auch vorhandene Ressourcen, Versorgungslagen, Barrieren und Bedarfe sichtbar zu machen.

Im Projekt „Quartier inklusiv!“ wurden zur strategischen Ausrichtung unterschiedliche Daten und Perspektiven zusammengeführt, um eine fundierte Grundlage für die Identifizierung relevanter Handlungsbedarfe zu schaffen. Betrachtet wurden unter anderem die vorhandene Infrastruktur, Daten zu Menschen mit Schwerbehindertenausweis, Daten zu Leistungsbeziehenden sowie statistische Raumeinheiten. Die verschiedenen Zugänge ergänzen sich und ermöglichen eine differenzierte Betrachtung der räumlichen und sozialen Ausgangslage. Die Quartiersanalyse bildet damit die planerische Grundlage für die weiteren Schritte des Handlungsrahmens.

Eine Analyse des Planungsraums beschränkt sich jedoch nicht auf vorhandene quantitative Daten. Ebenso wichtig sind qualitative Beobachtungen, Erfahrungswissen und insbesondere die Perspektiven der Menschen, die vor Ort leben. Menschen mit Behinderungen und weitere relevante Gruppen sollten möglichst frühzeitig in die Analyse einbezogen werden. Ihre Erfahrungen können beispielsweise Hinweise auf Barrieren, fehlende Angebote oder Unterstützungsbedarfe geben, die aus statistischen Daten allein nicht sichtbar werden. Eine möglichst frühzeitige Partizipation trägt insofern nicht nur dazu bei, die passenden Daten auszuwählen und zu erheben, sondern auch dazu, sie richtig zu interpretieren und gegebenenfalls mit qualitativen Ergebnissen zu ergänzen.

Darüber hinaus gibt es vielfältige Methoden, um Sozialräume zu erkunden und zu analysieren. Empfehlenswert ist beispielsweise der Methodenkoffer der Zeitschrift Sozialraum.de, der verschiedene Ansätze und Instrumente für die sozialräumliche Arbeit vorstellt. Eine umfangreiche Sammlung weiterführender Literatur und hilfreicher Materialien hat zudem die Quartiersakademie der KVJS zusammengestellt.

Die so gewonnene Wissensbasis bildet die Grundlage für die anschließende strategische, operative und umsetzungsbezogene Planung. Dabei muss die Analyse nicht vollständig abgeschlossen sein, bevor der Planungsprozess weitergeführt werden kann. Zeigt sich beispielsweise bei der Entwicklung der operativen Ziele, dass zu einer Fragestellung noch wesentliche Erkenntnisse fehlen, kann die Erhebung des Ist-Standes (Quartiersanalyse) selbst als operatives Ziel festgelegt werden.

2. Handlungsfelder priorisieren und Leitziele festlegen

Planungs-Ebene

Auf Grundlage der Wissensbasis wird auf strategischer Planungsebene unter Berücksichtigung der Steuerungsperspektiven von LWL und Kommune gemeinsam entschieden, welche Handlungsfelder für die weitere Entwicklung besonders relevant sind und in welche Richtung sich die Situation verändern soll.

Handlungsbedarfe werden priorisiert und entsprechenden Handlungsfeldern zugeordnet. Eine solche Zuordnung erleichtert im folgenden Planungsprozess nicht nur die Entwicklung wirksamer Maßnahmen, sondern auch eine passgenaue Einbeziehung wichtiger Institutionen und Akteur:innen sowie den Überblick über parallele Planungs- und Umsetzungsprozesse. Gleichzeitig werden vorhandene Ressourcen, Zuständigkeiten, Strukturen, Zielgruppen sowie der konkrete Quartiersbezug identifiziert. Dabei gilt es, die jeweiligen Zuständigkeiten, Handlungsmöglichkeiten und Planungsprozesse von LWL und Kommune aufeinander abzustimmen.

Im Projekt „Quartier inklusiv“ wurden acht Handlungsfelder herausgearbeitet:

  • Wohnen
  • Gesundheit, Assistenz und Pflege
  • Mobilität
  • Infrastruktur des täglichen Lebens
  • Kultur und Freizeit
  • Politik und Mitbestimmung
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Tagesstruktur


Jedem Handlungsfeld sind ein oder mehrere Leitziel(e) zugeordnet. Sie beschreiben die langfristig angestrebte Entwicklung und beantworten vor allem die Frage:

Wohin wollen wir?

Die Leitziele geben die strategische Richtung vor, ohne bereits konkrete Maßnahmen festzulegen. Sie dienen als Orientierung für die weitere Ziel- und Maßnahmenplanung und werden im Vorfeld der Planungssitzung auf der Steuerungsebene gemeinsam durch den LWL und die jeweilige Kommune festgelegt.

Auf dieser strategischen Grundlage baut die anschließende Planungssitzung auf operativer Ebene auf. Gemeinsam mit den relevanten Akteur:innen werden die Leitziele konkretisiert und daraus operative Ziele sowie geeignete Maßnahmen abgeleitet.

Zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der Planungssitzung wurden im Projekt „Quartier inklusiv!“ entsprechende Hinweise entwickelt, die als Werkzeug zur Verfügung stehen. Sie helfen dabei, die Sitzung strukturiert zu gestalten, relevante Akteur:innen einzubeziehen und die Ergebnisse für die anschließende Umsetzung und Wirkungskontrolle festzuhalten.

3. Operative Ziele und Indikatoren definieren

Planungs-Ebene

In der Planungssitzung wird die strategische Entwicklungsrichtung in konkrete Ziele und Handlungsmöglichkeiten übersetzt. Ausgehend von den Leitzielen werden operative Ziele entwickelt und Indikatoren definiert, anhand derer überprüft werden kann, ob und inwiefern die Ziele erreicht wurden.

Die operative Planung verbindet die strategischen Leitziele mit den konkreten Bedarfen, Erfahrungen und Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort. Dadurch können Ziele entwickelt werden, die fachlich begründet, praxisnah und unter den gegebenen Rahmenbedingungen realisierbar sind.

Operative Ziele beschreiben, welche konkrete Veränderung erreicht werden soll. Sie übersetzen die langfristige Entwicklungsrichtung in einen überschaubaren und bearbeitbaren Handlungsauftrag.

Die zentrale Frage lautet: Was wollen wir konkret erreichen?

Dabei sollte möglichst deutlich werden, für welche Zielgruppe, Struktur oder Situation eine Veränderung angestrebt wird und in welchem Zeitraum diese erreicht werden soll.

Fehlt zunächst eine ausreichende Wissens- oder Datengrundlage, kann auch die Erhebung oder Ergänzung des Ist-Standes Gegenstand eines operativen Ziels sein. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn zunächst weitere quantitative Daten, qualitative Erkenntnisse oder die Perspektiven betroffener Menschen benötigt werden, um Handlungsbedarfe genauer einschätzen zu können.

Indikatoren festlegen

Operative Ziele werden mit geeigneten Indikatoren hinterlegt. Sie machen nachvollziehbar, woran die angestrebte Veränderung erkennbar wird und bilden damit zugleich die Grundlage für eine spätere Evaluation.

Neben quantitativen Größen (z.B. „bis wann“, „wie viele“) können auch qualitative Informationen, Beobachtungen und Rückmeldungen der betroffenen Menschen berücksichtigt werden („Wie wird die Veränderung erlebt?“). Entscheidend ist, dass die gewählten Indikatoren aussagekräftig und mit realistischem Aufwand erfassbar sind.

Die zentrale Frage lautet dabei: Woran erkennen wir, dass das operative Ziel erreicht wurde?

Prozess gut vorbereiten und partizipativ gestalten

Die Entwicklung der operativen Ziele, Indikatoren und Maßnahmen (Schritt 4) sollte unter Einbeziehung der für das jeweilige Handlungsfeld relevanten Akteurinnen und Akteure erfolgen. Die gemeinsame Erarbeitung findet im Rahmen einer Planungssitzung statt, die beispielsweise durch moderierte Workshops oder thematische Arbeitsgruppen gestaltet werden kann. Dabei sollten neben Fach- und Planungsperspektiven auch vorhandenes Praxis- und Erfahrungswissen sowie die Perspektiven der Menschen berücksichtigt werden, deren Teilhabe verbessert werden soll. So entsteht eine gemeinsame Planungsgrundlage für den anschließenden Übergang in die Umsetzung der Ziele.

Im Projekt „Quartier inklusiv!“ wurde ein Bogen zur „Ziel- und Maßnahmenplanung“ entwickelt. Ein ergänzender Leitfaden bietet Hilfestellungen für dessen Anwendung.

Diese Werkzeuge unterstützen den Planungsprozess von der Konkretisierung der Ziele über die Festlegung geeigneter Indikatoren bis zur Entwicklung und Auswahl von Maßnahmen.

4. Maßnahmen entwickeln und Umsetzung planen

Operative Planungsebene

Sobald ein operatives Ziel definiert ist, können konkrete Aktivitäten, Angebote oder strukturelle Veränderungsmaßnahmen entwickelt werden, um das Ziel zu erreichen.

Die zentrale Frage lautet dabei: Was müssen wir tun oder verändern, damit das operative Ziel erreicht werden kann?

Hierzu können zunächst unterschiedliche Handlungsoptionen gesammelt und anschließend hinsichtlich ihrer Eignung, Umsetzbarkeit und ihres erwarteten Beitrags zur Zielerreichung betrachtet werden. Eine Maßnahme sollte nicht allein deshalb ausgewählt werden, weil sie grundsätzlich sinnvoll oder bereits bekannt ist. Entscheidend ist ihr nachvollziehbarer Bezug zum operativen Ziel.

Folgende Leitfragen können bei der Entwicklung hilfreich sein:

  • Was müsste sich verändern, damit das Ziel erreicht werden kann?
  • Was könnte hierzu beitragen?
  • Welche vorhandenen Ressourcen, Strukturen und Kooperationen könnten genutzt werden?
  • Welche Akteure und Perspektiven sollten einbezogen werden?
  • Ist die Maßnahme unter den gegebenen Rahmenbedingungen realistisch umsetzbar?
  • Welche Barrieren oder Probleme stehen der Zielerreichung entgegen?

Zur Erreichung eines operativen Ziels können dabei mehrere Maßnahmen geplant werden. Umgekehrt sollte bei jeder Maßnahme nachvollziehbar sein, auf welches operative Ziel sie sich bezieht.

Der Bielefelder Baukasten unterstützt diesen Schritt. Er gibt Anregungen für mögliche Maßnahmen und Handlungsansätze und kann genutzt werden, um passende Ansätze auszuwählen, an die Bedingungen vor Ort anzupassen oder eigene Maßnahmen weiterzuentwickeln.

Unterscheidung von Zielen, Indikatoren und Maßnahmen

Operative Ziele

  • beschreiben eine konkrete gewünschte Veränderung und nicht nur eine Aktivität
  • beziehen sich auf eine klar benannte Zielgruppe oder Struktur
  • sind realistisch, zeitlich eingegrenzt und für die Beteiligten verständlich

Indikatoren

  • zeigen, woran die Zielerreichung erkennbar wird
  • können quantitative und qualitative Informationen verbinden
  • sollten mit vertretbarem Aufwand erhoben werden können
  • werden auf wenige aussagekräftige Merkmale begrenzt

Maßnahmen

  • leiten sich aus dem operativen Ziel ab
  • beschreiben konkrete Schritte zur Zielerreichung
  • berücksichtigen vorhandene Ressourcen und Kooperationen
  • sind realistisch umsetzbar
  • können bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden

Querschnittsthemen berücksichtigen

Bei der Formulierung und Vereinbarung von Zielen sowie der Entwicklung geeigneter Maßnahmen sind die Querschnittsthemen Partizipation, Barrierefreiheit, Bildung, Digitalisierung und Zwischenmenschliche Beziehungen zu berücksichtigen. Sie bieten eine übergreifende Orientierung und helfen dabei, unterschiedliche Aspekte von Inklusion in die Planung einzubeziehen. Welche Querschnittsthemen im Einzelfall besonders relevant sind und wie sie berücksichtigt werden, hängt von den jeweiligen Zielen und Maßnahmen ab.

Eine nähere Beschreibung der fünf Querschnittsthemen sowie zugehörige Kriterien finden sich weiter unten auf dieser Seite.

Planung der Umsetzung von Maßnahmen

Nachdem operative Ziele, Indikatoren und geeignete Maßnahmen entwickelt wurden, wird im nächsten Schritt geklärt, wie die ausgewählten Maßnahmen konkret umgesetzt werden können. Aus der gemeinsamen Planung entsteht damit ein verbindlicher Handlungsauftrag.

Die zentrale Frage lautet: Wie bringen wir die geplante Maßnahme in die Umsetzung?

Dazu wird festgelegt, wer Verantwortung für die weitere Umsetzung übernimmt, welche Akteurinnen und Akteure beteiligt werden müssen und welche Kooperationen notwendig sind. Ebenso werden vorhandene und benötigte Ressourcen, zeitliche Rahmenbedingungen und die nächsten konkreten Schritte betrachtet. Je nach Maßnahme kann die Umsetzung bei unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren liegen, beispielsweise bei Fachbereichen der Verwaltung, Trägern und Einrichtungen, Vereinen, Initiativen, Leistungserbringern oder weiteren Akteurinnen und Akteuren vor Ort. Entscheidend ist, dass Zuständigkeiten und nächste Schritte nachvollziehbar vereinbart werden.

Um die für eine Maßnahme relevanten Akteurinnen und Akteure zusammenzubringen, können unterschiedliche Formate genutzt werden. Denkbar sind beispielsweise ein Runder Tisch, eine thematische Arbeitsgruppe, ein Workshop oder die Nutzung bereits bestehender Netzwerke. Welches Format konkret geeignet ist, hängt von der Maßnahme, den beteiligten Akteurinnen und Akteure und den vorhandenen Strukturen vor Ort ab.

Dabei sollte auch geprüft werden, welche Voraussetzungen für die Umsetzung noch geschaffen werden müssen. Hierzu können beispielsweise Abstimmungen mit weiteren Stellen, die Klärung finanzieller oder personeller Ressourcen oder zusätzliche fachliche Prüfungen gehören.

Am Ende dieses Schrittes steht damit eine möglichst konkrete Vereinbarung darüber, wer was mit wem und in welchem Zeitraum umsetzt.

5. Maßnahmen umsetzen

Umsetzungs-Ebene

Auf der Umsetzungs-Ebene werden die vereinbarten Maßnahmen gemeinsam mit den jeweils verantwortlichen und beteiligten Akteuren realisiert.

Die zentrale Frage lautet: Wie setzen wir die vereinbarte Maßnahme um und was braucht es dafür im weiteren Prozess?

Die kommunale Sozialplanung muss Maßnahmen dabei nicht grundsätzlich selbst durchführen. Ihre Aufgabe kann darin bestehen, Prozesse anzustoßen und zu strukturieren, relevante Akteurinnen und Akteure zusammenzubringen, Kooperationen zu unterstützen und die Umsetzung fachlich zu begleiten.

Für einzelne Maßnahmen können beispielsweise Projektgruppen, Arbeitsgruppen oder bestehende Netzwerke genutzt werden. Auch die Beteiligung der Menschen, deren Teilhabe verbessert werden soll, sollte während der Umsetzung berücksichtigt werden.

Die Umsetzung wird dabei nicht als starrer Ablauf verstanden. Im Verlauf können neue Erkenntnisse, veränderte Rahmenbedingungen oder Rückmeldungen der beteiligten und betroffenen Menschen eine Anpassung erforderlich machen. Entscheidend bleibt, ob die Maßnahme weiterhin geeignet ist, einen Beitrag zum operativen Ziel zu leisten.

Zwischenstände und wichtige Erkenntnisse sollten daher nachvollziehbar dokumentiert werden. So können notwendige Anpassungen frühzeitig erkannt und die weitere Umsetzung gemeinsam abgestimmt werden. An dieser Stelle kann der Evaluationsbogen für die regelmäßige Überprüfung und Dokumentation genutzt werden.

6. Evaluation und Weiterentwicklung

Evaluations-Ebene

Die abschließende Evaluation nimmt erneut die in der operativen Planung formulierten Ziele und Indikatoren in den Blick. Dabei geht es nicht allein darum festzustellen, ob eine Maßnahme durchgeführt wurde, sondern insbesondere darum, ob die angestrebte Veränderung erreicht werden konnte.

Die zentrale Frage lautet: Was hat sich verändert und was bedeutet das für die weitere Planung?

Dazu werden die zuvor festgelegten Indikatoren ausgewertet. Quantitative Daten können mit qualitativen Beobachtungen, fachlichen Einschätzungen sowie Rückmeldungen und Erfahrungen der betroffenen Menschen verbunden werden. So lässt sich einschätzen, ob das operative Ziel erreicht wurde und welchen Beitrag die umgesetzten Maßnahmen dazu geleistet haben.

Auf Grundlage der Ergebnisse wird entschieden, wie weiter vorgegangen werden soll. Maßnahmen können fortgeführt, angepasst, ergänzt oder beendet werden. Ebenso kann sich zeigen, dass operative Ziele weiterentwickelt oder zusätzliche Erkenntnisse zur Ausgangslage benötigt werden.

Die gewonnenen Erkenntnisse fließen anschließend wieder in die Wissensbasis und den weiteren Planungsprozess ein. Damit schließt sich der Kreislauf des Handlungsrahmens: Die Erfahrungen aus der Umsetzung und Evaluation bilden eine Grundlage dafür, Bedarfe, Ziele und Maßnahmen erneut zu betrachten und die inklusive Sozialplanung kontinuierlich weiterzuentwickeln.