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Das Persönliche Budget

Vorwort

Dieses Heft ist für alle Menschen,

die mehr über das Persönliche Budget

wissen wollen.

 

Menschen mit Behinderungen in Westfalen-Lippe können

das Persönliche Budget vom

LWL­-Inklusionsamt Soziale Teilhabe bekommen.

Vorwort

Budget

Budget bedeutet Geld.

Wir sprechen: Büdschee.

Das Persönliche Budget bedeutet:

Geld, mit dem ich meine Hilfe selber bezahlen kann.

Hier steht:

So bekommen Sie die Hilfen vom LWL

als Persönliches Budget.

Budget

LWL

LWL ist die Kurz-Form für

Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.

Wir sagen: El-We-El.

Der LWL unterstützt Menschen mit Behinderungen.

Er bezahlt zum Beispiel das Geld für Wohn-Heime und

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Für Persönliches Budget

vom LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe schreiben

wir kurz:

Persönliches Budget vom LWL.

LWL

Das ist das persönliche Budget.

Ich bin behindert und brauche Unterstützung.
Dann kann ich den LWL fragen:
Kann ich das Persönliche Budget bekommen?
Oder der LWL unterstützt mich schon.
Er bezahlt zum Beispiel das Geld für mein Wohnen.
Dann kann ich das Persönliche Budget vom LWL
bekommen.
Das bedeutet:
Ich bekomme jeden Monat Geld vom LWL.
Damit bezahle ich meine Unterstützung selbst.

Mit dem Persönlichen Budget bekomme ich
so viel Hilfe wie ohne das Persönliche Budget.
Aber ich kann besser selbst bestimmen.
Ich kann auswählen, welche Hilfe ich nehme.
Ich kann auswählen, wer mir hilft.
Ich kann mein Leben selber planen.

Das ist das persönliche Budget.

Kann ich das Persönliche Budget vom LWL bekommen?

Ich habe schwere Behinderungen.
Ich möchte selbstständig leben.
Aber ich brauche Unterstützung dabei.
Und ich wohne in Westfalen-Lippe.
Dann kann ich das Persönliche Budget vom LWL
bekommen.

Kann ich das Persönliche Budget vom LWL bekommen?

Diese Hilfe gibt der LWL mir als Persönliches Budget.

Zum Beispiel:
Ich bin erwachsen und will
in meiner eigenen Wohnung leben.
Mit dem Persönlichen Budget
bezahle ich Hilfeleistungen, damit ich alleine leben kann.

Ich möchte in einem Wohnheim für behinderte Menschen wohnen.
Mit dem Persönlichen Budget bezahle ich das Geld für mein Zimmer und mein Essen
und die notwendige Hilfe.

Diese Hilfe gibt der LWL mir als Persönliches Budget.

Das Persönliche Budget vom LWL ist gut für mich!

Mit dem Budget bestimme ich selbst, welche Hilfen ich brauche.
Ich kann selber die Menschen oder Hilfs-Dienste auswählen, die mir helfen sollen.
Ich kann sagen, wann ich die Hilfe bekommen will. Und ich weiß, wie viel die Hilfe kostet.
Ich kann mein Leben selbst bestimmen.

Manche Orte in Westfalen liegen nahe an der Grenze zu Holland. Zum Beispiel die Stadt Gronau.
Wenn ich dort wohne,
kann ich auch Helfer aus Holland nehmen.

Das Persönliche Budget vom LWL ist gut für mich!

Das Persönliche Budget von LWL kann auch mal schwierig sein.

Beim Persönlichen Budget habe ich mehr Verantwortung.
Zum Beispiel:
Ich muss den Helfern sagen, wenn sie schlecht arbeiten.
Ich muss Verträge mit den Helfern abschließen. Vielleicht habe ich mal Streit mit den Helfern.
Dann muss ich mich selbst darum kümmern.

Das Persönliche Budget von LWL kann auch mal schwierig sein.

So viel Geld bekomme ich als Persönliches Budget.

Ich bekomme so viel Geld,
wie ich für die nötige Hilfe brauche. Wie viel das ist,
rechne ich zusammen mit dem LWL aus.

So viel Geld bekomme ich als Persönliches Budget.

Muss ich das Persönliche Budget vom LWL nehmen?

Nein.
Ich nehme das Persönliche Budget nur, wenn ich das auch wirklich möchte.

Muss ich das Persönliche Budget vom LWL nehmen?

Der LWL berät mich

Mit-Arbeiter vom LWL beraten mich. Sie heißen: Hilfe-Planer.
Die Hilfe-Planer erklären mir:
Diese Hilfen kann ich vom LWL bekommen.
Sie sagen mir, welche Papiere ich dafür brauche. Sie sagen mir, ob ich die Hilfen als Budget bekommen kann.
Und sie sagen mir, wie das geht.
Ich kann die Telefon-Nummer 0251 591 3610 anrufen. Dort bekomme ich Tipps und Hilfe.
Ich erfahre auch, welcher Hilfe-Planer mich zum Persönlichen Budget beraten kann.
Und welche Telefon-Nummer mein Hilfe-Planer hat.
Den Namen, die Telefonnummer und die E-Mail- Adresse kann ich auch im Internet finden.
Sie stehen auf der Seite
www.lwl-inklusinsamt-soziale-teilhabe.de, unter „Kontakt und Ansprechpersonen“.
Auch das Sozialamt in meiner Stadt hilft mir.

Der LWL berät mich

Wer hilft mir mit dem Persönlichen Budget?

Beim Persönlichen Budget teile ich mein Geld selbst ein.
Ich schließe Verträge mit meinen Helfern.

Wenn ich dazu Hilfe brauche,
können mir meine Familie und Freunde helfen. Oder mein Betreuer.

Auch Sozialarbeiter oder Lehrer können mir helfen. Diese Hilfe bezahle ich aus dem Geld vom Persönlichen Budget.

Wer hilft mir mit dem Persönlichen Budget?

So stelle ich einen Antrag auf das Persönliche Budget.

Ich schreibe einen Brief an den LWL. Ich schreibe:
Ich möchte ein Persönliches Budget bekommen.

Oder ich bitte jemanden,
dass er für mich einen Brief an den LWL schreibt.

Adresse:
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
48133 Münster

Ich schreibe auf, was für Hilfen ich brauche. Ich schreibe auf, wie viel Hilfe ich brauche.
Ich schreibe auch auf,
welche Hilfen ich bisher bekomme.

Zum Beispiel:
Ich arbeite in der Werkstatt für behinderte Menschen und wohne im Wohnheim.
Ich schreibe auf:
So kann mir das Persönliche Budget helfen. So kann ich selbstbestimmt leben.

Zum Beispiel:
Ich möchte mit meiner Freundin in einer eigenen Wohnung wohnen.

So stelle ich einen Antrag auf das Persönliche Budget.

Ich bekomme bisher noch keine Hilfe vom LWL. Kann ich das Persönliche Budget trotzdem bekommen?

Ja.
Ich bitte den LWL um Formulare für das Persönliche Budget.
Diese Formulare finde ich auch im Internet.
In diese Formulare schreibe ich meine persönlichen Daten.
Meine persönlichen Daten sind zum Beispiel:
• mein Vorname und mein Nachname und mein Geburtstag
• meine Adresse
• ob ich verheiratet bin oder nicht
• Angaben über meine Behinderung
Ich schreibe auf, wie viel Geld ich im Monat verdiene. Und von wem ich das Geld bekomme.
Ich schreibe auf, wie viel Geld ich auf der Bank habe.
Ich schreibe auch auf,
wenn mir eine Wohnung oder ein Haus gehört. Oder etwas sehr Wertvolles.
Das ist wichtig:
Wenn ich viel Geld verdiene oder auf der Bank habe,
muss ich manche Hilfen selbst bezahlen.
Ich schicke das Formular an den LWL. Wenn der LWL meinen Antrag hat, ruft mich jemand vom LWL an.
Der bespricht mit mir, wie es weiter geht. Oder ich bekomme einen Brief vom LWL. In dem steht, wie es weiter geht.

Ich bekomme bisher noch keine Hilfe vom LWL. Kann ich das Persönliche Budget trotzdem bekommen?

Wenn ich ein Persönliches Budget haben will, muss ich einen Vertrag mit dem LWL schließen. Der Vertrag heißt Ziel-Vereinbarung.

Die Ziel-Vereinbarung ist ein Vertrag zwischen mir und dem LWL.
In dem Vertrag steht,
wie mir die Hilfe vom LWL hilft.

In dem Vertrag steht zum Beispiel:
Ich möchte Kochen lernen.
Dann kann ich selbstständig
in einer eigenen Wohnung leben.
Für den Koch-Kurs bekomme ich Geld.

Diesen Vertrag muss ich mit dem LWL abschließen. Sonst bekomme ich kein Budget.

Wenn ich ein Persönliches Budget haben will, muss ich einen Vertrag mit dem LWL schließen. Der Vertrag heißt Ziel-Vereinbarung.

So lange bekomme ich das Persönliche Budget vom LWL.

In dem Vertrag mit dem LWL steht:
So lange kann ich das Persönliche Budget bekommen. Oft bekomme ich es für 12 Monate.

Wenn ich mit dem Budget zufrieden bin,
kann ich nach den 12 Monaten einen neuen Vertrag machen.
Dann bekomme ich das Budget weiter.

So lange bekomme ich das Persönliche Budget vom LWL.

Das mache ich, wenn ich das Persönliche Budget nicht mehr haben möchte.

Vielleicht möchte ich das Budget nach ein paar Monaten nicht mehr haben.
Dann schreibe ich dem LWL einen Brief. Ich schreibe:
Ich möchte das Budget nicht mehr haben. Und ich schreibe auch auf,
warum ich das Budget nicht mehr möchte.
Der LWL bezahlt dann meine Hilfen wieder direkt.

Vielleicht brauche ich Helfer, damit ich selbstständig
in meiner Wohnung wohnen kann.
Die Helfer habe ich bisher
aus dem Persönlichen Budget bezahlt.

Dann bezahlt der LWL das Geld danach wieder direkt an die Helfer.

Aber vielleicht bekomme ich dann andere Helfer. Der LWL bezahlt nur Helfer,
die einen Vertrag mit dem LWL gemacht haben.

Das geht erst
ab dem nächsten oder übernächsten Monat. Bis dahin muss ich das Budget noch nehmen.

Das mache ich, wenn ich das Persönliche Budget nicht mehr haben möchte.

Ich muss zeigen, was ich mit dem Geld bezahlt habe

Ich darf das Geld nur für die nötige Hilfe ausgeben.
Und ich muss die nötige Hilfe auch wirklich einkaufen.
Das unterschreibe ich in der Ziel-Vereinbarung.

Ich sage genau,
was ich mit dem Geld bezahlt habe.
Zum Beispiel:
Ich brauche Hilfe beim Duschen. Dann suche ich mir einen Helfer.
Mit dem Helfer mache ich einen Vertrag.
Am Ende vom Monat gebe ich dem Helfer das Geld für die Hilfe.

Der LWL sagt mir genau,
welche Rechnungen ich aufheben muss.

Ich muss zeigen, was ich mit dem Geld bezahlt habe

Das mache ich, wenn ich Hilfe von verschiedenen Ämtern bekomme-

Vielleicht bekomme ich Hilfen von verschiedenen Ämtern.
Zum Beispiel:
Vom LWL und vom Arbeits-Amt.

Dann sage ich dem LWL:
Diese Hilfen sollen auch in meinem Budget sein.

Der LWL spricht dann mit den anderen Ämtern. Der LWL schreibt mir dann,
was die anderen Ämter dazu gesagt haben.

Das mache ich, wenn ich Hilfe von verschiedenen Ämtern bekomme-

Soll ich das Persönliche Budget vom LWL nehmen?

Das Persönliche Budget hilft mir, selbst-bestimmt zu leben. Ich bestimme, wer mir helfen soll und wie ich leben möchte.

Das ist gut,auch wenn ich manchmal Hilfe brauche.Vielleicht brauche ich Hilfe bei den Verträgen oder zu der Frage, wie ich mein Geld einteilen soll.

Wenn ich Fragen  habe,  hilft  mir  der  LWL. Das Persönliche Budget bedeutet aber auch: Ich muss mich selbst um alles kümmern. Um die Verträge und um die Rechnungen.

Es ist aber nicht schlimm, wenn ich es nicht schaffe. Dann bezahlt der LWL wieder direkt.

Deshalb kann ich das Persönliche Budget gerne ausprobieren.

Soll ich das Persönliche Budget vom LWL nehmen?

Das ist die Adresse vom LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

48133 Münster

 

 

 

Ein Wörterbuch in Leichter Sprache

Das Wörterbuch in Leichter Sprache erklärt wichtige Wörter zur Bedarfs-Ermittlung.

Allgemeiner Arbeitsmarkt

Jemand arbeitet in einer Firma

oder in einem Betrieb.

Er oder sie bekommt dafür Lohn oder Gehalt.

Ein anderes Wort für allgemeiner Arbeitsmarkt

ist 1. Arbeitsmarkt.

Allgemeiner Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderung bekommen

für die Arbeit auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstützung.

Integrations-Fachdienste helfen

einen Arbeitsplatz zu finden.

Auch außerhalb einer

Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Zum Beispiel mit einem Budget für Arbeit.

Ambulant Betreutes Wohnen

Eine Person wohnt in einer eigenen Wohnung.

Oder mit anderen in einer Wohn-Gemeinschaft.
 

Ambulant Betreutes Wohnen

Manchmal kommt ein Betreuer

oder eine Betreuerin.

Sie helfen bei den Sachen,

die man noch nicht alleine kann.

Und sie helfen einem dabei, Dinge zu lernen.

Diese Unterstützung zahlen der

LVR oder der LWL.

Änderungs-Antrag

Die Lebens-Situtation von einem Mensch mit

Behinderung hat sich sehr stark geändert.

Er braucht jetzt mehr Unterstützung.

Dann stellt der Mensch mit Behinderung

einen Änderungs-Antrag.

Änderungs-Antrag

Zum Beispiel:

Max lebt in seiner eigenen Wohnung.

Dort bekommt er Unterstützung.

Max gefällt das nicht mehr.

Er zieht wieder ins Wohnheim.

Dadurch ändert sich sein Bedarf an

Unterstützung.

Max stellt deswegen einen

Änderungs-Antrag beim LVR oder LWL.

Assistenz-Leistungs-Stunden

Das ist die Zeit, in der Sie

Unterstützung bekommen.

Die Assistenz-Kraft macht etwas für Sie.

Wenn Sie es nicht alleine können.

Zum Beispiel hilft die Assistenz-Kraft

beim Putzen oder geht mit Ihnen zum Arzt.

Assistenz-Leistungs-Stunden

Manchmal hilft die Assistenz-Kraft

etwas zu lernen.

Dann üben Sie zusammen.

Zum Beispiel: Bus fahren.

Außen-Arbeitsplatz

Viele Menschen mit Behinderung

arbeiten in einer Werkstatt.

Aber manche möchten

gerne in einer Firma auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt arbeiten.

Das nennt man Außen-Arbeitsplatz.

Außen-Arbeitsplatz

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben

einen Vertrag mit der Werkstatt.

Sie arbeiten in einer Firma

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wenn das gut passt,

gibt es Unterstützung ganz in

die Firma zu wechseln.

Zum Beispiel mit einem Budget für Arbeit.

 

Man kann aber auch auf dem

Außen-Arbeitsplatz bleiben.

Oder zurück in die Werkstatt gehen.

Barrieren oder Barriere-Freiheit

Barrieren sind Hindernisse.

Barriere-Freiheit ist: Wenn alle Menschen ohne

Hindernisse leben können.

Das ist besonders wichtig für:

• ältere Menschen,

• Familien mit Kindern,

• oder Menschen mit Behinderungen.

Alle sollten darauf achten:

Es soll weniger Hindernisse geben.

Barrieren oder Barriere-Freiheit

Zum Beispiel:

Die Treppe ist für Rollstuhl-Fahrer ein

Hindernis.

Eine Person im Rollstuhl kann ohne

Unterstützung ein Haus betreten.

Wenn es eine Rampe oder einen Fahrstuhl gibt.

Texte können schwer verständlich sein.

Schwere Worte

und lange Sätze sind Hindernisse.

Leichte Sprache hat weniger Hindernisse.

Leichte Sprache ist eine Form der

Barriere-Freiheit.

Basis-Bogen

Der Basis-Bogen ist der erste Teil

vom BEI_NRW.

Auf der Seite werden die Basis-Daten

aufgeschrieben.

Das sind Infos über Sie.

Die Basis-Daten sind zum Beispiel:

• Ihr Name,

• wo Sie wohnen,

• mit welcher Behinderung Sie leben.

Basis-Bogen

Bedarfs-Ermittlung

Bei der Bedarfs-Ermittlung

wird gemeinsam überlegt:

Welche Unterstützung Sie im Alltag brauchen.

Sie sollen selbstbestimmt leben können.

Dafür müssen Sie Fragen beantworten.

Die Fragen stehen im Hilfe-Plan.

Der heißt jetzt BEI_NRW.

Bedarfs-Ermittlung

Bedarfs-Ermittlungs-Instrument

Die Abkürzung für das

Bedarfs-Ermittlungs-Instrument in

Nordrhein-Westfalen ist BEI_NRW:.

BEI_NRW ist ein Hilfe-Plan.

Im Hilfe-Plan steht, welche Wünsche

und Ziele Sie haben.

Und welche Unterstützung Sie dafür brauchen.

Die Unterstützung zahlt dann

der LVR oder der LWL.

Bedarfs-Ermittlungs-Instrument

Beratung

Sie können sich beraten lassen.

Zum Beispiel:

• Wie Sie Ihre Wünsche und Ziele erreichen können.

• Wie Sie arbeiten möchten.

• Wie Sie wohnen möchten.

Die Fachkräfte bei der Beratung

kennen sich mit vielen Angeboten aus.

Die Beratung ist kostenlos.

Beratung

Es gibt viele Beratungs-Stellen in

Nordrhein-Westfalen.

Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen.

Und ihre Angehörigen.

Beratungs-Stellen sind zum Beispiel:

Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung, abgekürzt: EUTB

Integrations-Fachdienst, abgekürzt: IFD

• oder die KoKoBe und SPZ.

Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

von LVR und LWL helfen Ihnen gerne weiter.

Bescheid

Das ist ein Brief vom LVR oder vom LWL.

Im Brief steht:

• Welche Leistungen Sie im Monat bekommen,

• wie lange der LVR oder der LWL die Unterstützung bezahlt,

• und ob Sie auch etwas bezahlen müssen.

Bescheid

Besondere Wohnformen

Eine besondere Wohnform ist:

Wenn mehrere Personen mit Behinderung

zusammen in einem Wohnheim wohnen.

Besondere Wohnformen

Betreuer oder Betreuerin

Das Wort hat zwei Bedeutungen:

Einige Menschen mit Behinderung sagen

Betreuer zu Ihrem rechtlichen Betreuer.

Oder Ihrer rechtlichen Betreuerin.

Er oder sie unterstützen zum Beispiel:

• beim Einteilen von Geld,

• bei einem Besuch auf dem Amt

• oder bei einem Mietvertrag für die eigene Wohnung.

Er oder sie darf etwas für

den Menschen mit Behinderung entscheiden.

Der rechtliche Betreuer oder die rechtliche

Betreuerin muss darauf achten:

Was möchte der Mensch mit Behinderung.

Betreuer oder Betreuerin

Manche sagen Betreuer oder Betreuerin zu

einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin

von einem Dienst.

Zum Beispiel in einem Wohnheim.

Oder ein Dienst, der Sie in Ihrer eigenen

Wohnung unterstützt.

Der Betreuer oder die Betreuerin

unterstützt Sie im Alltag.

Manchmal helfen sie Ihnen, Dinge zu lernen.

Diese Unterstützung zahlt der LVR

oder der LWL.

Bewilligungs-Zeitraum

Bewilligungs-Zeitraum bedeutet:

Wie lange Sie Unterstützung bekommen.

Für diese Zeit zahlt der LVR

oder der LWL Ihre Unterstützung.

Das steht im Bescheid.

Wenn die Zeit zu Ende geht,

machen Sie wieder einen Hilfe-Plan.

Der Hilfe-Plan heißt jetzt BEI_NRW.

Bewilligungs-Zeitraum

Budget für Arbeit

Budget ist ein französisches Wort.

Man spricht es so aus: Bü-dschee.

Budget bedeutet Geld.

Das Geld unterstützt Menschen mit

Behinderung auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt.

Budget für Arbeit

LVR und LWL geben Geld-Hilfen zum Beispiel:

• Für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.

• Für die Begleitung am Arbeitsplatz.

• Oder für die Unterstützung

  bei der Einarbeitung.

Bundes-Teilhabe-Gesetz

Das Bundes-Ministerium für Arbeit

und Soziales hat ein neues Gesetz gemacht.

Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Die Abkürzung ist BTHG.

Bundes-Teilhabe-Gesetz

Im Bundes-Teilhabe-Gesetz steht:

Menschen mit Behinderung können in

ihrem Leben mehr selbst bestimmen.

Dafür bekommen sie bessere Unterstützung.

Jede Person mit Behinderung

bekommt genau die Unterstützung,

die sie braucht.

Daten-Schutz

Daten sind Informationen über Sie.

Zum Beispiel:

• Ihr Name,

• wo Sie wohnen,

• und mit welcher Behinderung Sie leben.

Daten-Schutz

Daten-Schutz bedeutet:

Ihre Daten dürfen nur mit Ihrer Erlaubnis

weitergegeben werden.

LVR oder LWL müssen Ihre Daten kennen.

Das ist wichtig für die Bedarfs-Ermittlung.

Manchmal müssen auch andere

Fach-Leute Ihre Daten kennen.

Dafür füllen Sie bitte die Schweigepflicht-Entbindung aus.

Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin kann Sie

dabei unterstützen.

Eingliederungs-Hilfe

Menschen mit Behinderungen bekommen

besondere Leistungen.

Damit sie ganz normal am Leben teilnehmen

können, so wie Sie es wünschen.

Die Unterstützung für Menschen  mit

Behinderungen heißt Eingliederungs-Hilfe.

Eingliederungs-Hilfe

Mit dem Geld der Eingliederungs-Hilfe

werden Leistungen für Menschen mit

Behinderung bezahlt.

Zum Beispiel:

• Bei der Arbeit, beim Wohnen,

• oder bei der Teilhabe am Leben.

Das wird im Sozial-Gesetz-Buch 9 geregelt.

Ergänzende Sicht

Der Hilfe-Plan heißt jetzt BEI_NRW.

Im BEI_NRW führen Sie ein Gespräch.

Sie sprechen über Ihre Wünsche und Ziele.

Und welche Unterstützung Sie brauchen.

Das ist Ihre persönliche Sicht.

Bei dem Gespräch ist auch dabei:

Ihre Vertrauensperson.

Oder eine Fachkraft, die Sie gut kennt.

Diese Person schreibt auch auf,

welche Unterstützung Sie brauchen.

Das heißt ergänzende Sicht.

Sie bezieht sich auf alle Lebens-Bereiche.

Lebens-Bereiche sind zum Beispiel:

Wohnen oder Arbeiten.

Die ergänzende Sicht kann anders sein,

als Ihre persönliche Sicht.

Beides wird im BEI_NRW aufgeschrieben.

Ergänzende Sicht

Erst-Antrag

Sie bekommen zum ersten Mal Leistungen vom

LVR oder LWL.

Dann stellen Sie einen Antrag.

Das heißt Erst-Antrag.

Leistungen sind zum Beispiel:

• Unterstützung beim Wohnen und im Alltag

• Unterstützung beim Arbeiten

Erst-Antrag

Der Erst-Antrag geht an den LVR oder LWL.

LVR oder LWL prüfen den Antrag.

Danach bekommen Sie einen Bescheid.

Im Bescheid steht, ob und wie viel

Unterstützung Sie erhalten.

Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabe

Beratung ist eine Beratungs-Stelle.

Die Abkürzung ist EUTB.

Es werden Menschen mit Behinderung beraten.

Die Beraterinnen und Berater in den

Beratungs-Stellen sind unabhängig.

Das heißt: Sie sind nicht vom LVR oder vom

LWL.

Und sie sind auch nicht von einem Wohnheim

oder einem Dienst.

Die EUTB hilft Ihnen zum Beispiel bei:

• Der Entscheidung, wie Sie wohnen möchten,

• wo Sie einen Antrag auf Unterstützung stellen müssen,

• und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.

Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung

Fach-Leistungs-Stunden

Das ist die Zeit, in der Sie von einem Betreuer

oder einer Betreuerin Unterstützung

bekommen.

Man kann auch Assistenz-Stunde sagen.

In den Fach-Leistungs-Stunden lernen Sie

Dinge im Alltag selbstständig zu machen.

Zum Beispiel im Super-Markt einkaufen.

Fach-Leistungs-Stunden

Oder zuhause alleine kochen.

LVR und LWL bezahlen die

Fach-Leistungs-Stunden.

Im Bescheid steht,

wie viele Stunden Sie unterstützt werden.

Folge-Antrag

Sie haben schon einmal Unterstützung vom LVR

oder LWL bekommen.

Und Sie wünschen weiterhin Unterstützung.

Dann müssen Sie einen Folge-Antrag stellen.

Dann bekommen Sie weiter Unterstützung.

Folge-Antrag

Förder-Faktoren

Faktoren sind Hilfs-Mittel.

Zum Beispiel ein Geh-Stock. Oder eine Person.

Zum Beispiel ein Familien-Mitglied.

Bei der Bedarfs-Ermittlung ist

herausgekommen:

Sie brauchen Unterstützung

Förder-Faktoren

Dann unterstützt Sie eine Person.

Zum Beispiel beim Einkaufen.

Diese Person ist ein Förder-Faktor.

Hilfs-Mittel erleichtern uns den Alltag.

Gesamt-Plan-Konferenz

Eine Konferenz ist ein Treffen bei der Arbeit.

Die Gesamt-Plan-Konferenz ist ein Treffen.

Bei dem Treffen wird

über die Unterstützung gesprochen,

die Sie zum Leben brauchen.

Sie erzählen, wie Sie wohnen.

Was Sie gut können.

Was Sie nicht so gut können.

Gesamt-Plan-Konferenz

An dem Treffen nehmen teil:

• Sie selbst, weil es um Ihre Bedürfnisse geht.

LVR oder der LWL.

Sie können eine Vertrauens-Person zur

Gesamt-Plan-Konferenz mitnehmen.

Zum Beispiel:

• Jemand aus Ihrer Familie.

• Jemand, der in einer Beratung-Stelle arbeitet.

• Jemand, der in Ihrem Wohnheim arbeitet.

  Oder jemand, der in Ihrer Werkstatt arbeitet.

Die Person sollte Sie gut kennen.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen beim

Treffen besprechen dann,

wie viel Unterstützung Sie bezahlt bekommen.

Für ein Treffen müssen Sie vorher Ihre

Erlaubnis geben.

Gesamt-Plan-Verfahren

Im Gesamt-Plan-Verfahren geht es

um Ihre Wünsche und Ziele.

Und die Unterstützung,

die Sie dafür brauchen.

Daher sind Sie immer am

Gesamt-Plan-Verfahren beteiligt.

Sie können eine Vertrauens-Person aussuchen,

die das Gesamt-Plan-Verfahren begleitet.

Gesamt-Plan-Verfahren

Gesprächs-Leitfaden

Ein Leitfaden ist ein Plan.

Er hilft beim Gespräch.

Damit man nichts vergisst.

Der Plan hilft beim Ausfüllen von BEI_NRW.

In dem Plan stehen wichtige Fragen.

Zum Beispiel:

• Wie leben Sie?

• Wie möchten Sie leben?

• Wobei brauchen Sie Unterstützung?

Gesprächs-Leitfaden

Grund-Sicherung

Manche Menschen haben wenig Geld.

Dann können Sie Grund-Sicherung beantragen.

Das ist Geld zum Beispiel für Essen

oder Kleider zum Anziehen.

Sie müssen einen Antrag beim Sozialamt stellen.

Grund-Sicherung

Gutachten

Ein Gutachten ist ein Papier,

auf dem steht:

Was kann eine Person mit Behinderung gut.

Wo brauchen Sie Unterstützung.

Das Papier schreibt zum Beispiel

ein Arzt oder eine Ärztin.

Manchmal brauchen der LVR oder der LWL

ein medizinisches Gutachten von einem Arzt.

Sie müssen eine Schweigepflicht-Entbindung

unterschreiben.

Damit ein Gutachten erstellt werden kann.

Gutachten

Hilfs-Mittel

Manche Menschen mit Behinderungen

brauchen besondere Hilfs-Mittel.

Sie unterstützen im Alltag selbstständig

zu sein.

Hilfs-Mittel überwinden Hindernisse.

Hilfs-Mittel

Hilfs-Mittel sind zum Beispiel:

• Hör-Geräte

• Geh-Hilfen

• Blinden-Hunde

• Tische, die in der Höhe verstellbar sind.

Integrations-Fachdienste

Die Abkürzung für Integrations-Fachdienst

ist IFD.

Der IFD hilft beim Arbeiten in einer Firma

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

helfen zum Beispiel bei der Suche

nach einem Praktikums-Platz.

Sie begleiten einen Menschen mit

Behinderung auch zu einem neuen Arbeitsplatz.

Einen Integrations-Fachdienst gibt es

in den meisten großen Städten.

Die Integrations-Fachdienste werden

vom LVR oder LWL bezahlt.

 

 

Integrations-Fachdienste

Kranken-Kasse oder Kranken-Versicherung

In Deutschland muss jeder Mensch

eine Kranken-Versicherung haben.

Das steht im Gesetz.

Wenn ein Mensch krank ist,

bezahlt die Kranken-Versicherung

zum Beispiel den Arzt oder die Ärztin.

Kranken-Kasse oder Kranken-Versicherung

KoKoBe

KoKoBe ist eine Abkürzung.

Der lange Name ist:

Kontakt-, Koordinierungs- und

Beratungs-Stelle.

Die KoKoBe ist für Menschen mit

Behinderung da.

Die KoKoBe bietet Beratung an.

Zum Beispiel zum Wohnen und Arbeiten.

KoKoBe

Sie können auch Ihre Freizeit in der KoKoBe

verbringen.

Dort gibt es zum Beispiel Filme zum Anschauen.

Und Sie können dort andere Menschen treffen.

Achtung! Die KoKoBe gibt es nur im Rheinland

beim LVR!

Lebens-Bereiche

Bei der Bedarfs-Ermittlung müssen Fragen

zu Lebens-Bereichen beantwortet werden.

Es gibt 9 Lebens-Bereiche.

Lebens-Bereiche sind zum Beispiel:

• Lernen

• Arbeiten

• Wohnen

Lebens-Bereiche

Leistungs-Erbringer oder Leistungs-Anbieter

Eine Einrichtung oder ein Dienst für Menschen

mit Behinderung ist ein Leistungs-Erbringer.

Leistungs-Erbringer oder Leistungs-Anbieter

Leistungs-Erbringer sind zum Beispiel:

• der BeWo-Anbieter,

• der Pflege-Dienst,

• der Assistenz-Dienst,

• das Wohnheim,

• die Werkstatt für Menschen mit Behindung.

Leistungs-Träger

Die Leistungs-Träger bezahlen

verschiedene Leistungen für die Unterstützung

für Menschen mit Behinderung.

Leistungs-Träger sind zum Beispiel

• der LVR oder der LWL

• die gesetzliche Kranken-Kasse

• die Agentur für Arbeit

• die Renten-Versicherung

Leistungs-Träger

Leistungen sind zum Beispiel:

• Besuche beim Arzt

• Unterstützung bei der Arbeit

• Unterstützung beim Einkaufen

• Geld für eine Weiter-Bildung

Lern-Schwierigkeiten

Lern-Schwierigkeiten ist ein

anderes Wort für geistige Behinderung.

Viele Menschen mögen das Wort

Behinderung nicht.

Deswegen sagt man auch

Lern-Schwierigkeiten.

Lern-Schwierigkeiten

Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

verstehen leichte Sprache besser.

Erklärungen in leichter Sprache helfen zu

verstehen.

Auch den Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

LVR und LWL

Es gibt zwei Landschafts-Verbände in

Nordrhein-Westfalen: LVR und LWL.

LVR ist die Abkürzung für

Landschafts-Verband Rheinland.

LWL ist die Abkürzung für

Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.

 

Die Landschafts-Verbände arbeiten zusammen

mit den Städten und Landkreisen.

Ihre Aufgaben sind:

• Menschen mit Behinderung unterstützen.

  Zum Beispiel beim Wohnen und Arbeiten.

• Schulen für Kinder und Jugendliche

  betreiben, die viel Unterstützung brauchen.

• Für Kinder und Jugendliche sorgen. 

• Krankenhäuser für Menschen mit

  seelischen Krankheiten betreiben.

• Museen gestalten.

• Und vieles mehr.

 

Mehr Infos bekommen Sie im Internet.

Die Internetseite des LVR:

https://soziales.lvr.de

 

Die Internetseite des LWL:

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de

LVR und LWL

Mobilität

Menschen mit Behinderung sollen

eigenständig überall gut hinkommen.

Zum Beispiel:

• von der Wohnung zum Arbeitsplatz oder

• von der Arzt-Praxis zu den Freunden oder

Freundinnen.

Das nennt man Mobilität.

Mobilität

Man kann auf verschiedene Weise überall

hinkommen.

Zum Beispiel:

• mit Bus und Bahn,

• mit dem Auto,

• zu Fuß,

• oder im Rollstuhl.

Peer Counseling

Peer Counseling ist Englisch.

Man spricht es so aus: Pier Kaunseling.

Peer bedeutet:

Zwei Leute sind gleich oder ähnlich.

Counseling bedeutet Beratung.

 

Peer Counseling ist eine besondere

Beratung für Menschen mit Behinderung.

Der Berater oder die Beraterin hat auch

eine Behinderung.

Deshalb kennt der Berater oder die Beraterin

die Probleme von Menschen mit Behinderung

sehr gut.

Peer Counseling

Persönliches Budget

Persönliches Budget spricht man so:

Per-sön-li-ches Bü-dschee.

LVR und LWL geben Geld an den

Menschen mit Behinderung,

der im Alltag Unterstützung braucht.

Das heißt: Persönliches Budget.

Persönliches Budget

Mit dem Geld

bezahlen Sie Ihre Unterstützung selbst.

Das hat viele Vorteile.

Sie bestimmen als Chef oder Chefin:

  • Wer Ihnen helfen soll.
  • Wann Sie diese Unterstützung haben wollen.

Wenn LVR und LWL das Geld an einen

Leistungs-Anbieter geben,

ist das eine Sach-Leistung.

Dann schickt der Leistungs-Anbieter

​​​​​​​einen Betreuer oder eine Betreuerin.

Die unterstützen den Menschen mit

Behinderung im Alltag.

Personen-Zentrierung

Zentrierung bedeutet etwas

in den Mittelpunkt stellen.

Bei der Bedarfs-Ermittlung ist der Mensch

mit Behinderung im Mittelpunkt.

Er oder sie bekommt genau die Unterstützung,

die er oder sie braucht.

Personen-Zentrierung

Persönliche Sicht

Jeder Mensch macht andere Erfahrungen.

Jeder Mensch hat auch eigene Gewohnheiten.

Das heißt: Jeder Mensch hat im Alltag

verschiedene Bedürfnisse.

Daher ist es wichtig,

von Ihren Bedürfnissen bei

der Bedarfs-Ermittlung zu erzählen.

LVR und LWL nennen es die persönliche Sicht.

Es geht um Ihre eigenen Erfahrungen

und Gewohnheiten.

Was Ihnen wichtig ist.

Persönliche Sicht

Zum Beispiel:

Ein Mensch glaubt an eine Religion.

Seine persönliche Sicht ist:

Es ist wichtig,

regelmäßig in die Kirche zu gehen.

Persönliche Ziele

Persönliche Ziele sind Ihre eigenen Wünsche.

Sie beschreiben, wie Sie leben möchten.

Zum Beispiel:

Mein persönliches Ziel ist:

Ich möchte gern an einem Computer arbeiten.

Persönliche Ziele

Pflege-Bedürftigkeit

Für die Bedarfs-Ermittlung müssen

LVR oder LWL wissen:

Brauchen Sie Pflege?

Das entscheidet die Pflege-Kasse.

Dafür kommen Fach-Leute zu Ihnen

nach Hause.

Sie schauen, welche Leistungen Sie brauchen.

Dann schreiben die Fach-Leute einen Bericht.

Das nennt man Pflege-Gutachten.

Im Pflege-Gutachten steht ganz genau,

ob Sie Pflege-bedürftig sind

und wie viel Pflege sie brauchen.

Pflege-Bedürftigkeit

Die Fach-Leute nennen das:

einen Pflegegrad haben.

Es gibt 5 Pflegegrade.

Pflegegrad 1 heißt: Sie können vieles allein

und brauchen nur wenig Pflege.

Pflegegrad 5 heißt: Sie brauchen ganz viel

Pflege im Alltag.

Es muss immer jemand da sein, der Ihnen hilft.

Pflege-Kasse oder Pflege-Versicherung

Viele Menschen brauchen Pflege.

Zum Beispiel: Ältere Menschen.

Oder Menschen mit einer Krankheit.

Sie bekommen zu Hause Unterstützung

von einem Pflege-Dienst.

Pflege-Kasse oder Pflege-Versicherung

Oder sie leben in einem Pflege-Heim.

Das Geld für die Pflege wird

von der Pflege-Versicherung bezahlt.

Die Pflege-Kasse ist dafür zuständig.

Die Pflege-Kasse ist ein Leistungs-Träger.

Praktikum

Ein Praktikum ist das Arbeiten auf

Probe auf dem allgemeinenArbeitsmarkt.

Sie können für kurze Zeit in einer Firma

arbeiten.

Dabei können Sie herausfinden:

  • Gefällt mir die Arbeit?
  • Schaffe ich die Arbeit?
  • Verstehe ich mich mit den anderen Kollegen und Kolleginnen?

Praktikum

Rechtliche Betreuung

Einige Menschen mit Behinderung

haben einen rechtlichen Betreuer

oder eine rechtliche Betreuerin.

Er oder sie darf etwas für

eine andere Person mit entscheiden.

Er oder sie unterstützt zum Beispiel

  • beim Einteilen von Geld,
  • bei einem Besuch auf dem Amt
  • oder bei einem Mietvertrag für die eigene
  • Wohnung.

Der rechtliche Betreuer muss darauf achten:

Was möchte der Mensch mit Behinderung.

Rechtliche Betreuung

Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet Unterstützung.

Das spricht man so: Re ha bi li ta zjon.

Manche sagen nur Reha dazu.

Die Unterstützung beginnt,

wenn Sie eine schwere Krankheit hatten.

Zum Beispiel Krebs.

Die Reha unterstützt auch,

wenn Sie eine Behinderung haben.

Oder eine Behinderung bekommen können.

Die Reha soll helfen,

dass Sie arbeiten können.

Und dass Sie selbstständig leben können.

Das heißt, dass Sie am Leben

in der Gemeinschaft teilhaben können.

Rehabilitation

Rente oder Renten-Versicherung

Menschen arbeiten und bekommen

dafür jeden Monat Geld.

Das Geld kommt von dem Arbeitgeber.

Einen Teil von dem Geld geht an die

Renten-Versicherung.

Wenn Sie alt sind,

müssen sie nicht mehr arbeiten.

Dann bekommen Sie auch kein Geld

mehr von Ihrem Arbeitgeber.

Sie bekommen dann Geld von der

Renten-Versicherung.

Das Geld heißt Rente.

Auch Menschen aus der Werkstatt

bekommen eine Rente.

Rente oder Renten-Versicherung

Sach-Leistung

LVR und LWL geben Geld an

einen Leistungs-Erbringer.

Damit er den Menschen mit

Behinderung im Alltag unterstützt.

Zum Beispiel beim Einkaufen.

Das nennt man auch eine Sach-Leistung.

Es gibt auch die Geld-Leistung.

Der Mensch mit Behinderung bekommt dann

das Geld vom LVR oder LWL.

Dann bekommt der Mensch mit Behinderung

das Persönliche Budget.

Sach-Leistung

Schweigepflicht-Entbindung

LVR oder LWL müssen Ihre Daten kennen.

Daten sind Infos über Sie.

Zum Beispiel:

  • Ihr Name,
  • Ihr Wohnort
  • oder Ihr Alter.

Mit den Daten findet man heraus,

wie viel Unterstützung Sie brauchen.

Manchmal braucht es Daten von anderen

Fach-Leuten,

zum Beispiel von einem Mitarbeiter oder

einer Mitarbeiterin:

  • aus dem Sozialamt,
  • aus dem Kranken-Haus oder
  • von der Renten-Versicherung.

Damit müssen Sie einverstanden sein.

Das nennt man Schweigepflicht-Entbindung.

Schweigepflicht-Entbindung bedeutet:

Man darf bestimmte Daten von Ihnen haben.

LVR oder LWL bekommen die Daten von Ihnen.

Wichtig! Es geht nur um Daten,

die für die Bedarfs-Ermittlung notwendig sind.

Schweigepflicht-Entbindung

Schwer-Behinderung

Im Schwer-Behinderten-Ausweis

steht eine Zahl zwischen 20 und 100.

Das ist der Grad der Behinderung.

Wenn der Grad der Behinderung 50

oder mehr ist, dann hat der Mensch

eine Schwer-Behinderung.

Eine Schwer-Behinderung

kann viele Gründe haben.

Eine Schwer-Behinderung

ist nicht immer sichtbar.

Das Amt am Wohnort prüft:

Ob Sie eine Schwer-Behinderung haben.

Schwer-Behinderung

Selbstbestimmung

Kein Mensch darf über einen

anderen Menschen bestimmen.

Jeder Mensch entscheidet selbst

über sein Leben.

Das heißt Selbstbestimmung.

Selbstbestimmung

Sozialamt

Jede Stadt und jeder Kreis hat ein Sozialamt.

Sie möchten zum Beispiel

Wohngeld oder Grund-Sicherung beantragen.

Dann müssen Sie einen Antrag

beim Sozialamt stellen.

Sozialamt

Soziales Entschädigungs-Recht

Ein Mensch wurde verletzt.

Zum Beispiel:

Ein Soldat wurde im Krieg verletzt.

Oder eine Frau bei einem Unfall.

Dann haben sie Anspruch auf Unterstützung.

Sie bekommen Geld,

weil sie nicht mehr arbeiten können.

Soziales Entschädigungs-Recht

SPZ

SPZ ist eine Abkürzung.

Der lange Name ist:

Sozial-Psychiatrisches Zentrum.

Das SPZ ist für Menschen mit einer

seelischen Krankheit da.

Man kann dort seine Freizeit verbringen.

Es gibt dort viele Freizeit-Angebote

Man kann sich auch beraten lassen.

Zum Beispiel:

Wie man selbstständig wohnen kann.

Achtung! Das SPZ gibt es nur im Rheinland

beim LVR!

Teilhabe

Menschen mit Behinderungen wollen genauso

leben wie Menschen ohne Behinderung.

Sie möchten ihren Alltag nach eigenen

Wünschen gestalten.

Das heißt:

In der Gemeinschaft dabei sein

und selbstbestimmt leben.

Das nennt man Teilhabe.

Teilhabe

Teilhabe-Plan-Konferenz

Eine Konferenz ist ein Treffen bei der Arbeit.

Hier treffen sich alle,

die Geld geben für Ihre Unterstützung.

An dem Treffen nehmen teil:

  • Sie selbst, weil es um Ihre Bedürfnisse geht.
  • LVR oder LWL.
  • Andere Leistungs-Träger.

Andere Leistungs-Träger sind zum Beispiel

die Kranken-Kassen.

Oder die Argentur für Arbeit.

In der Teilhabe-Plan-Konferenz wird

über die Unterstützung gesprochen,

die Sie zum Leben brauchen.

Menschen mit Behinderung werden von vielen

Leistungs-Trägern unterstützt.

Alle müssen gut zusammenarbeiten.

Denn es geht um

den Menschen mit Behinderung.

Teilhabe-Plan-Konferenz

Teilhabe-Plan-Verfahren

Ein Verfahren ist eine Vorgehensweise.

Im Teilhabe-Plan-Verfahren werden die

verschiedenen Leistungen für den Menschen

mit Behinderung organisiert.

Die Vorgehensweise braucht man,

wenn mehrere Leistungs-Träger unterstützen.

Zum Beispiel:

  • Die Agentur für Arbeit bezahlt die erste Zeit in der Werkstatt.
  • LVR oder der LWL bezahlt die Hilfe im Alltag.
  • Und die Kranken-Kasse bezahlt den
  • Rollstuhl.

Teilhabe-Plan-Verfahren

UN-Behindertenrechts-Konvention

Eine Konvention ist eine Vereinbarung

zwischen verschiedenen Ländern.

Die Behindertenrechts-Konvention ist

die Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt.

UN-Behindertenrechts-Konvention

Sie gilt wie ein Gesetz.

Jedes Land muss sich kümmern,

dass Menschen mit Behinderung diese Rechte bekommen.

 

Das bedeutet:

Jeder Mensch muss gut behandelt werden.

Niemand darf schlechter behandelt werden,

weil er oder sie mit einer Behinderung lebt.

Die Abkürzung der Konvention ist: UN-BRK.

Vertrauens-Person

Eine Vertrauens-Person ist ein Mensch,

den Sie gut kennen und mögen.

Und der Sie gut kennt.

Das kann zum Beispiel jemand aus

Ihrer Familie sein.

Oder ein Freund oder eine Freundin.

Die Vertrauens-Person kann an der

Gesamt-Plan-Konferenz teilnehmen,

wenn Sie das möchten.

Dort wird mit Ihnen über Ihre

Unterstützung im Alltag gesprochen.

Vertrauens-Person

Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Die Abkürzung für

Werkstatt für behinderte Menschen ist WfbM.

In einer Werkstatt gibt es

verschiedene Arbeitsplätze.

Menschen mit Behinderungen bekommen

hier viel Unterstützung bei der Arbeit.

Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einer

Werkstatt sind auch sozial-versichert.

Das bedeutet:

Die Werkstatt bezahlt Geld an

die Kranken-Versicherung.

So kann man zum Arzt oder zur Ärztin gehen.

Das bezahlt die Kranken-Versicherung.

Die Werkstatt bezahlt auch Geld an die

Renten-Versicherung.

So bekommt man später eine Rente.

LVR und LWL geben Geld an die Werkstätten.

Das Geld ist für die Arbeits-Plätze.

Und für die Betreuer und Betreuerinnen in

der Werkstatt.

Wirkungs-Kontrolle

Im BEI_NRW steht, welche Ziele Sie haben.

Und welche Unterstützung Sie für diese

Ziele brauchen.

Nach einiger Zeit wird gefragt:

War die Unterstützung hilfreich?

Das nennt man Wirkungs-Kontrolle.

Wirkungs-Kontrolle

Wohngeld

Wohngeld ist Geld für die Miete.

Sie bekommen Wohngeld

vom Sozialamt in Ihrer Stadt.

Wenn Sie nicht genug eigenes Geld haben.

Sie müssen einen Antrag beim

Sozialamt stellen.

Wohngeld

Wohnheim

Das Leben im Wohnheim ist so:

Man lebt mit mehreren Menschen zusammen.

Sie bekommen viel Unterstützung.

In einem Wohnheim verbringt man

Zeit mit den anderen Menschen.

Man isst zusammen und hat zum Beispiel

gemeinsam ein Wohn-Zimmer.

Manche sagen auch besondere Wohnform dazu.

Wohnheim

Ziel-Überprüfung

Das ist ein Teil des Folge-Antrags.

Den Folge-Antrag stellen

Sie beim LVR oder LWL.

Dafür erzählen Sie, welche Ziele

Sie schon erreicht haben.

Und bei welchen Zielen Sie noch

Unterstützung brauchen.

Das nennt man Zielüberprüfung.

Ziel-Überprüfung

Zuverdienst

Der Zuverdienst ist ein Mini-Job.

Mit einem-Mini-Job verdient

man etwas Geld zum Lohn.

Man arbeitet auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt.

Man arbeitet nur ein paar Stunden in der Woche.

Der LVR unterstützt die Arbeitgeber mit Geld.

Zuverdienst

Viele Menschen mit Behinderung

finden den Zuverdienst gut.

Aber: Wenn jemand unzufrieden ist,

kann er zurück in die Werkstatt

oder Tages-Stätte.

Achtung! Den Zuverdienst gibt es

nur im Rheinland beim LVR!