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Das Persönliche Budget

Wer kann das Persönliche Budget vom LWL bekommen?

Das Persönliche Budget ist für Menschen mit Behinderungen.

Die Menschen wohnen in Westfalen-Lippe.

Die Menschen brauchen Unterstützung.

Die Menschen wollen das Persönliche Budget nutzen:

Dann sprechen sie mit dem LWL.

LWL ist die Kurz-Form für Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Ein Mann im Rollstuhl, ein Mann mit Gehhilfe und eine Frau stehen nebeneinander.

Das ist das Persönliche Budget.

Sie brauchen eine Assistenz-Person.

Die Assistenz-Person unterstützt Sie zum Beispiel:

  • beim Einkaufen
  • beim Arzt

Eine Frau sitzt im Rollstuhl. Daneben ist ein Frau, die beim einkaufen hilft.

Sie brauchen Geld für die Assistenz-Person.

Dann stellen Sie einen Antrag beim LWL.

 

Der LWL prüft Ihren Antrag.

Der LWL stimmt Ihrem Antrag zu.

Es gibt dann 2 Möglichkeiten:

  • die Sach-Leistung
  • das Persönliche Budget

LWL

Sach-Leistung bedeutet:

Der LWL bezahlt einen Assistenz-Dienst.

Der Assistenz-Dienst hat eine Assistenz-Person.

Die Assistenz-Person unterstützt Sie.

Eine Frau sitzt im Rollstuhl. Daneben ist eine Frau, die beim Einkaufen hilft.

Persönliches Budget bedeutet:

Der LWL zahlt das Geld für die Assistenz-Person direkt an Sie.

Das Geld geht auf Ihr Bank-Konto.

Sie bestimmen, wer die Assistenz-Person ist.

Sie bezahlen die Assistenz-Person mit dem Geld.

 

Sie bekommen mit dem Persönlichen Budget Unterstützung.

Sie bekommen bei der Sach-Leistung genauso viel Unterstützung.

Eine Frau.

Beispiele für das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget bekommen Sie zum Beispiel

  • für die Unterstützung im Alltag
    Das bedeutet:
    Sie brauchen eine Begleitung im Alltag.
    Sie bezahlen eine Assistenz-Person.

Eine Frau mit einem Einkaufwagen vor einem Supermarkt.

Sie können Ihren Tag dann zum Beispiel so planen:

  • Die Assistenz-Person unterstützt Sie beim Einkaufen.
  • Sie möchten ein Konzert besuchen.
  • Die Assistenz-Person hilft Ihnen.
  • Sie lernen mit dem Bus zu fahren.

Eine Frau an einer Bushaltestelle.

  • für die Unterstützung zu Hause.
    Das bedeutet:

Sie brauchen zum Beispiel in diesen Bereichen einen Assistenz-Person:

  • beim Kochen
  • beim Anziehen

 

Mit dem Persönlichen Budget bezahlen Sie die Assistenz-Person.

Zwei Männer kochen etwas.

  • Für die Unterstützung bei der Arbeit.
    Das bedeutet:
    Sie brauchen zum Beispiel
    eine regelmäßige Unterstützung am Arbeits-Platz.
    Andere Menschen unterstützen Sie dann bei der Arbeit.
    Das ist eine Arbeits-Assistenz-Person.

Ein Mann sitzt vor einem Computer. Eine Frau sitzt daneben.

Zum Beispiel:

  • Sie können schlecht nach Werkzeugen greifen.
    Die Arbeits-Assistenz-Person gibt Ihnen dann die Werkzeuge.
  • Sie haben eine Hör-Behinderung.
    Die Arbeits-Assistenz-Person zeigt Ihnen in Gebärden-Sprache:
    Das sagen andere Menschen.
  • Sie haben eine Seh-Behinderung.
    Die Arbeits-Assistenz-Person liest Ihnen Texte vor.

Ein Mann und eine Frau unterhalten sich.

Für manche Sachen bekommen Sie kein Persönliches Budget.

Zum Beispiel:

  • für das Essen
  • für die Miete
  • für Geschenke

Ein Mann steht an der Kasse. Er hat ein großes Paket. Das ganze Bild ist durchgestrichen. Es bedeutet, dass man nicht alles kaufen kann.

So viel Geld bekommen Sie beim Persönlichen Budget.

Sie rechnen zusammen mit dem LWL aus:

So viel Geld brauchen Sie.

 

Sie bekommen so viel Geld,

wie Sie für Ihre Assistenz-Person brauchen.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch. Sie hat einen Ordner vor sich liegen und liest.

Müssen Sie das Persönliche Budget vom LWL nehmen?

Nein.

Sie nehmen das Persönliche Budget nur,

wenn Sie es wirklich möchten.

Ein Frau. Ein Mann.

Vorteile und Nachteile vom Persönlichen Budget

Das Persönliche Budget hilft Ihnen.

So können Sie selbst-bestimmt leben.

Sie wählen,

  • wer Sie unterstützen soll.
  • wie Sie leben möchten.

Zwei Frauen geben sich die Hand.

Sie müssen vieles selbst machen.

Zum Beispiel:

  • Sie müssen Verträge abschließen.
  • Sie müssen Rechnungen bezahlen.

Eine Frau liest in einem Ordner.

Beim Persönlichen Budget haben Sie mehr Verantwortung.

Zum Beispiel:

  • Sie schließen Verträge mit der Assistenz-Person.
  • Vielleicht arbeitet die Assistenz-Person schlecht.
    Dann müssen Sie der Assistenz-Person das sagen.
  • Sie haben Streit mit der Assistenz-Person.
    Sie lösen diese Probleme selbst.

Zwei Frauen unterhalten sich.

Schwierigkeiten beim Persönlichen Budget

Vielleicht brauchen Sie Unterstützung

bei den Verträgen mit der Assistenz-Person.

Eine Frau im Rollstuhl unterhält sich mit einer Frau an einem Schreibtisch.

Diese Menschen können Sie fragen:

  • Menschen mit Behinderungen
  • Ihre Familie
  • Ihre Freunde oder Ihre Freundinnen
  • Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin
  • eine Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe

Zwei Frauen sitzen im Sessel und unterhalten sich.

Sie haben Fragen: Der LWL hilft Ihnen.

Beim LWL gibt es Teilhabe-Planer und Teilhabe-Planerinnen.


Die Teilhabe-Planer und Teilhabe-Planerinnen helfen Ihnen.

Sie erklären Ihnen:

  • Diese Unterstützung können Sie vom LWL bekommen.
  • Diese Unterlagen müssen Sie dem LWL schicken.
    Zum Beispiel: Unterlagen vom Arzt.
  • So stellen Sie den Antrag für das Persönliche Budget.

LWL-Logo

Sie können die Telefon-Nummer 02 51 59 15 11 5 anrufen.

Dort bekommen Sie Tipps und Hilfe.

Eine Frau telefoniert.

Im Internet gibt es auch viele Infos über die Teilhabe-Planer und Teilhabe-Planerinnen.

Im Internet finden Sie

  • die Namen.
  • die Telefon-Nummern.
  • die E-Mail-Adressen.

LWL-Logo

Die Ansprech-Personen zum Thema Alltag und Wohnen

stehen auf dieser Internet-Seite:

www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de

 

Die Ansprech-Personen zum Thema Arbeit

stehen auf dieser Internet-Seite:

www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de

Bild von der Internetseite

Sie können auch beim Sozial-Amt in Ihrer Stadt
Infos und Hilfe bekommen.

Ein Computer.

So stellen Sie den Antrag auf das Persönliche Budget.

Sie schreiben oder sagen dem LWL:

Ich möchte ein Persönliches Budget bekommen.

Der LWL braucht diese Infos von Ihnen:

  • Diese Unterstützung brauchen Sie.
  • So viel Unterstützung brauchen Sie.
  • Das ist Ihre Assistenz-Person.
  • So viel Geld soll die Assistenz-Person bekommen.

 

Sie schreiben auch Ihre persönlichen Daten auf.

Zum Beispiel:

  • Ihren Vornamen und Nachnamen
  • Ihre Adresse

 

Dafür gibt es ein Formular.

Das ist der Eingliederungs-Hilfe-Antrag.

Der Eingliederungs-Hilfe-Antrag steht im Internet vom LWL.

Eine Hand mit einem Stift schreibt etwas.

Sie können Ihren Antrag an diese Adresse schicken:

LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

48133 Münster

LWL-Logo

Der LWL braucht auch diese Infos von Ihnen:

  • So viel Geld haben Sie im Monat.
  • So viel Geld haben Sie auf der Bank.
  • Sie haben eine Wohnung oder ein Haus.
  • Sie haben andere wertvolle Sachen.

 

Sie verdienen viel Geld

oder Sie haben viel Geld auf der Bank.

Dann müssen Sie manche Unterstützung selbst bezahlen.

Geldscheine

Sie brauchen Hilfe bei dem Antrag:

Eine andere Person kann alles für Sie aufschreiben.

Zum Beispiel:

  • Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin
  • Ihre Familie
  • Ihre Freunde

Eine Frau sitzt an einem Computer. Ein Mann sitzt daneben.

Beispiel für einen Antrag für das Persönliche Budget

Sie wohnen zusammen

mit vielen Menschen mit Behinderungen.

Ein großes Haus mit vielen Fenstern. Davor steht ein Auto.

Das möchten Sie gerne:

  • alleine wohnen
  • mit anderen Personen zusammen-wohnen
  • in einer eigenen Wohnung wohnen

 

Sie schreiben dann an den LWL:

Ich möchte das Persönliche Budget.

Sie schreiben auf:

Das möchte ich mit dem Persönlichen Budget erreichen.

Eine Frau kommt zur Tür herein.

Zum Beispiel:

Ich möchte in einer eigenen Wohnung wohnen.

Ich möchte selbstständig sein.

Dafür brauche ich eine Assistenz-Person.

Die Assistenz-Person unterstützt mich im Alltag.

Die Assistenz-Person möchte ich selbst aussuchen.

Eine Frau mit einem Einkaufskorb.

So geht es nach dem Antrag weiter.

Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vom LWL ruft Sie an.

Oder Sie bekommen einen Brief vom LWL.

Sie bekommen dann alle wichtigen Infos.

 

Sie haben dann ein Gespräch

mit einem Teilhabe-Planer oder einer Teilhabe-Planerin.

Sie sprechen über die Unterstützung, die Sie brauchen.

Sie sagen:

  • Sie haben diese Ziele.
    Das sind zum Beispiel Sachen,
    die Sie bald alleine machen möchten.
  • Sie brauchen so viele Stunden Unterstützung.

 

Der Teilhabe-Planer oder die Teilhabe-Planerin schreibt das alles auf.

Das heißt in schwerer Sprache:

Der Teilhabe-Planer oder die Teilhabe-Planerin

schreibt einen Gesamt-Plan.

Zwei Frauen sitzen an einem Tisch und unterhalten sich.

Sie möchten ein Persönliches Budget haben.

Dann machen Sie zusammen mit dem LWL

einen Vertrag über die Unterstützung.

Der Vertrag heißt in schwerer Sprache Ziel-Vereinbarung.

Darin können Sie lesen:

  • Diese Sachen müssen Sie machen.
  • Diese Sachen muss der LWL machen.

Eine Frau überlegt gerade etwas.

In der Ziel-Vereinbarung steht zum Beispiel:

Sie möchten in Ihrer Freizeit

  • schwimmen gehen.
  • einkaufen gehen.

 

Sie brauchen dabei eine Begleitung.

Der LWL gibt Ihnen das Geld dafür.

Sie nutzen das Geld für die Begleitung

  • beim Schwimmen.
  • beim Einkaufen.

Eine Frau mit einem Einkaufswagen vor einem Supermarkt.

Sie müssen diese Ziel-Vereinbarung mit dem LWL machen.

Sie bekommen das Persönliches Budget sonst nicht.

LWL-Logo

Der LWL fragt Sie nach einem Verwendungs-Nachweis.

Der LWL möchte nach einiger Zeit wissen,

  • ob Sie mit dem Persönlichen Budget zufrieden sind.
  • ob Sie etwas ändern möchten.
  • wofür Sie das Persönliche Budget benutzt haben.

 

Zum Beispiel:

Sie haben das Geld

für Ihre Begleitung beim Einkaufen benutzt.

So haben Sie es mit dem LWL in der Ziel-Vereinbarung aufgeschrieben.

Sie müssen unterschreiben: So haben Sie es auch gemacht.

Das heißt in schwerer Sprache Verwendungs-Nachweis.

Eine Frau telefoniert.

Manchmal müssen Sie dem LWL auch die Rechnungen

für die Unterstützung zeigen.

Der LWL sagt Ihnen genau:

Diese Rechnungen müssen Sie uns zeigen.

Eine Frau liest in einem Ordner.

Sie möchten das Persönliche Budget nicht mehr haben.

Vielleicht möchten Sie das Persönliche Budget nicht mehr haben.

Das ist in Ordnung.

Sie sagen dann dem LWL:

Ich möchte das Persönliche Budget nicht mehr haben.

 

Der LWL bezahlt die Assistenz-Person dann direkt.

Das ist die Sach-Leistung.

Das geht aber erst ab dem nächsten Monat.

 

Sie bekommen dann vielleicht eine andere Assistenz-Person.

LWL-Logo

Ein Wörterbuch in Leichter Sprache

Das Wörterbuch in Leichter Sprache erklärt wichtige Wörter zur Bedarfs-Ermittlung.

Zwei Frauen sitzen an einem Computer

Allgemeiner Arbeitsmarkt

Jemand arbeitet in einer Firma

oder in einem Betrieb.

Er oder sie bekommt dafür Lohn oder Gehalt.

Ein anderes Wort für allgemeiner Arbeitsmarkt

ist 1. Arbeitsmarkt.

Menschen in einem Großraumbüro

Menschen mit Behinderung bekommen

für die Arbeit auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstützung.

Integrations-Fachdienste helfen

einen Arbeitsplatz zu finden.

Auch außerhalb einer

Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Zum Beispiel mit einem Budget für Arbeit.

Eine Frau und ein Mann arbeiten in der Küche

Ambulant Betreutes Wohnen

Eine Person wohnt in einer eigenen Wohnung.

Oder mit anderen in einer Wohn-Gemeinschaft.
 

Eine kleine Wohnung

Manchmal kommt ein Betreuer

oder eine Betreuerin.

Sie helfen bei den Sachen,

die man noch nicht alleine kann.

Und sie helfen einem dabei, Dinge zu lernen.

Diese Unterstützung zahlen der

LVR oder der LWL.

Eine Frau klingelt an der Tür

Änderungs-Antrag

Die Lebens-Situtation von einem Mensch mit

Behinderung hat sich sehr stark geändert.

Er braucht jetzt mehr Unterstützung.

Dann stellt der Mensch mit Behinderung

einen Änderungs-Antrag.

Eine Rollstuhlfahrerin stellt einen Antrag

Zum Beispiel:

Max lebt in seiner eigenen Wohnung.

Dort bekommt er Unterstützung.

Max gefällt das nicht mehr.

Er zieht wieder ins Wohnheim.

Dadurch ändert sich sein Bedarf an

Unterstützung.

Max stellt deswegen einen

Änderungs-Antrag beim LVR oder LWL.

Ein Brief, ein Antrag

Assistenz-Leistungs-Stunden

Das ist die Zeit, in der Sie

Unterstützung bekommen.

Die Assistenz-Kraft macht etwas für Sie.

Wenn Sie es nicht alleine können.

Zum Beispiel hilft die Assistenz-Kraft

beim Putzen oder geht mit Ihnen zum Arzt.

Eine Frau putzt ein Fenster

Manchmal hilft die Assistenz-Kraft

etwas zu lernen.

Dann üben Sie zusammen.

Zum Beispiel: Bus fahren.

Eine Frau wird von einem Arzt untersucht

Außen-Arbeitsplatz

Viele Menschen mit Behinderung

arbeiten in einer Werkstatt.

Aber manche möchten

gerne in einer Firma auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt arbeiten.

Das nennt man Außen-Arbeitsplatz.

Viele Menschen arbeiten in einem Großraumbüro

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben

einen Vertrag mit der Werkstatt.

Sie arbeiten in einer Firma

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wenn das gut passt,

gibt es Unterstützung ganz in

die Firma zu wechseln.

Zum Beispiel mit einem Budget für Arbeit.

 

Man kann aber auch auf dem

Außen-Arbeitsplatz bleiben.

Oder zurück in die Werkstatt gehen.

Foto von einem Vertrag

Barrieren oder Barriere-Freiheit

Barrieren sind Hindernisse.

Barriere-Freiheit ist: Wenn alle Menschen ohne

Hindernisse leben können.

Das ist besonders wichtig für:

• ältere Menschen,

• Familien mit Kindern,

• oder Menschen mit Behinderungen.

Alle sollten darauf achten:

Es soll weniger Hindernisse geben.

Eine Rollstuhlfahrerin wartet vor einer Treppe

Zum Beispiel:

Die Treppe ist für Rollstuhl-Fahrer ein

Hindernis.

Eine Person im Rollstuhl kann ohne

Unterstützung ein Haus betreten.

Wenn es eine Rampe oder einen Fahrstuhl gibt.

Eine Rollstuhlfahrer kann mit einer Rampe die Treppe hochfahren

Texte können schwer verständlich sein.

Schwere Worte

und lange Sätze sind Hindernisse.

Leichte Sprache hat weniger Hindernisse.

Leichte Sprache ist eine Form der

Barriere-Freiheit.

Foto eines Leichte Sprache Textes

Basis-Bogen

Der Basis-Bogen ist der erste Teil

vom BEI_NRW.

Auf der Seite werden die Basis-Daten

aufgeschrieben.

Das sind Infos über Sie.

Die Basis-Daten sind zum Beispiel:

• Ihr Name,

• wo Sie wohnen,

• mit welcher Behinderung Sie leben.

Das Foto zeigt eine Liste mit den Punkten 1, 2, 3

Bedarfs-Ermittlung

Bei der Bedarfs-Ermittlung

wird gemeinsam überlegt:

Welche Unterstützung Sie im Alltag brauchen.

Sie sollen selbstbestimmt leben können.

Dafür müssen Sie Fragen beantworten.

Die Fragen stehen im Hilfe-Plan.

Der heißt jetzt BEI_NRW.

Zwei Frauen sitzen vor dem Computer

Bedarfs-Ermittlungs-Instrument

Die Abkürzung für das

Bedarfs-Ermittlungs-Instrument in

Nordrhein-Westfalen ist BEI_NRW:.

BEI_NRW ist ein Hilfe-Plan.

Im Hilfe-Plan steht, welche Wünsche

und Ziele Sie haben.

Und welche Unterstützung Sie dafür brauchen.

Die Unterstützung zahlt dann

der LVR oder der LWL.

Das Foto zeigt eine Liste zum abhaken

Beratung

Sie können sich beraten lassen.

Zum Beispiel:

• Wie Sie Ihre Wünsche und Ziele erreichen können.

• Wie Sie arbeiten möchten.

• Wie Sie wohnen möchten.

Die Fachkräfte bei der Beratung

kennen sich mit vielen Angeboten aus.

Die Beratung ist kostenlos.

Eine Frau, die Fragen hat

Es gibt viele Beratungs-Stellen in

Nordrhein-Westfalen.

Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen.

Und ihre Angehörigen.

Zwei Personen sitzen an einem runden Tisch

Beratungs-Stellen sind zum Beispiel:

Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung, abgekürzt: EUTB

Integrations-Fachdienst, abgekürzt: IFD

• oder die KoKoBe und SPZ.

Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

von LVR und LWL helfen Ihnen gerne weiter.

Zwei Rollstuhlfahrerinnen sitzen an einem runden Tisch

Bescheid

Das ist ein Brief vom LVR oder vom LWL.

Im Brief steht:

• Welche Leistungen Sie im Monat bekommen,

• wie lange der LVR oder der LWL die Unterstützung bezahlt,

• und ob Sie auch etwas bezahlen müssen.

Ein Brief mit einem Stempel und Unterschrift und Daumen hoch

Besondere Wohnformen

Eine besondere Wohnform ist:

Wenn mehrere Personen mit Behinderung

zusammen in einem Wohnheim wohnen.

Mehrere Personen stehen vor einem Haus

Betreuer oder Betreuerin

Das Wort hat zwei Bedeutungen:

Einige Menschen mit Behinderung sagen

Betreuer zu Ihrem rechtlichen Betreuer.

Oder Ihrer rechtlichen Betreuerin.

Er oder sie unterstützen zum Beispiel:

• beim Einteilen von Geld,

• bei einem Besuch auf dem Amt

• oder bei einem Mietvertrag für die eigene Wohnung.

Er oder sie darf etwas für

den Menschen mit Behinderung entscheiden.

Der rechtliche Betreuer oder die rechtliche

Betreuerin muss darauf achten:

Was möchte der Mensch mit Behinderung.

Zwei Personen sitzen an einem runden Tisch und überlegen

Manche sagen Betreuer oder Betreuerin zu

einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin

von einem Dienst.

Zum Beispiel in einem Wohnheim.

Oder ein Dienst, der Sie in Ihrer eigenen

Wohnung unterstützt.

Der Betreuer oder die Betreuerin

unterstützt Sie im Alltag.

Manchmal helfen sie Ihnen, Dinge zu lernen.

Diese Unterstützung zahlt der LVR

oder der LWL.

Eine Frau klingelt an der Tür

Bewilligungs-Zeitraum

Bewilligungs-Zeitraum bedeutet:

Wie lange Sie Unterstützung bekommen.

Für diese Zeit zahlt der LVR

oder der LWL Ihre Unterstützung.

Das steht im Bescheid.

Wenn die Zeit zu Ende geht,

machen Sie wieder einen Hilfe-Plan.

Der Hilfe-Plan heißt jetzt BEI_NRW.

Das Foto zeigt einen Kalender

Budget für Arbeit

Budget ist ein französisches Wort.

Man spricht es so aus: Bü-dschee.

Budget bedeutet Geld.

Das Geld unterstützt Menschen mit

Behinderung auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ein Mann erklärt mehreren Personen eine Maschine

LVR und LWL geben Geld-Hilfen zum Beispiel:

• Für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.

• Für die Begleitung am Arbeitsplatz.

• Oder für die Unterstützung

  bei der Einarbeitung.

Eine Hand überreicht einer anderen Hand Geldscheine

Bundes-Teilhabe-Gesetz

Das Bundes-Ministerium für Arbeit

und Soziales hat ein neues Gesetz gemacht.

Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Die Abkürzung ist BTHG.

Ein Buch für Gesetze

Im Bundes-Teilhabe-Gesetz steht:

Menschen mit Behinderung können in

ihrem Leben mehr selbst bestimmen.

Dafür bekommen sie bessere Unterstützung.

Jede Person mit Behinderung

bekommt genau die Unterstützung,

die sie braucht.

Mehrere selbstbewusste Menschen

Daten-Schutz

Daten sind Informationen über Sie.

Zum Beispiel:

• Ihr Name,

• wo Sie wohnen,

• und mit welcher Behinderung Sie leben.

Das Foto zeigt einen Computer mit einem Schloss und eine Frau, die Stop zu einem Mann sagt

Daten-Schutz bedeutet:

Ihre Daten dürfen nur mit Ihrer Erlaubnis

weitergegeben werden.

LVR oder LWL müssen Ihre Daten kennen.

Das ist wichtig für die Bedarfs-Ermittlung.

Manchmal müssen auch andere

Fach-Leute Ihre Daten kennen.

Dafür füllen Sie bitte die Schweigepflicht-Entbindung aus.

Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin kann Sie

dabei unterstützen.

Eine Hand unterschreibt einen Brief/Zettel

Eingliederungs-Hilfe

Menschen mit Behinderungen bekommen

besondere Leistungen.

Damit sie ganz normal am Leben teilnehmen

können, so wie Sie es wünschen.

Die Unterstützung für Menschen  mit

Behinderungen heißt Eingliederungs-Hilfe.

Ein Buch mit einem Gesetzt abgebildet

Mit dem Geld der Eingliederungs-Hilfe

werden Leistungen für Menschen mit

Behinderung bezahlt.

Zum Beispiel:

• Bei der Arbeit, beim Wohnen,

• oder bei der Teilhabe am Leben.

Das wird im Sozial-Gesetz-Buch 9 geregelt.

Das Foto zeigt Menschen mit und ohne Behinderungen

Ergänzende Sicht

Der Hilfe-Plan heißt jetzt BEI_NRW.

Im BEI_NRW führen Sie ein Gespräch.

Sie sprechen über Ihre Wünsche und Ziele.

Und welche Unterstützung Sie brauchen.

Das ist Ihre persönliche Sicht.

Bei dem Gespräch ist auch dabei:

Ihre Vertrauensperson.

Oder eine Fachkraft, die Sie gut kennt.

Diese Person schreibt auch auf,

welche Unterstützung Sie brauchen.

Das heißt ergänzende Sicht.

Sie bezieht sich auf alle Lebens-Bereiche.

Lebens-Bereiche sind zum Beispiel:

Wohnen oder Arbeiten.

Die ergänzende Sicht kann anders sein,

als Ihre persönliche Sicht.

Beides wird im BEI_NRW aufgeschrieben.

Zwei Frauen sitzen vor dem Computer

Erst-Antrag

Sie bekommen zum ersten Mal Leistungen vom

LVR oder LWL.

Dann stellen Sie einen Antrag.

Das heißt Erst-Antrag.

Leistungen sind zum Beispiel:

• Unterstützung beim Wohnen und im Alltag

• Unterstützung beim Arbeiten

Eine Frau stellt in einem Büro einen Antrag

Der Erst-Antrag geht an den LVR oder LWL.

LVR oder LWL prüfen den Antrag.

Danach bekommen Sie einen Bescheid.

Im Bescheid steht, ob und wie viel

Unterstützung Sie erhalten.

Das Foto zeigt einen Brief

Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabe

Beratung ist eine Beratungs-Stelle.

Die Abkürzung ist EUTB.

Es werden Menschen mit Behinderung beraten.

Die Beraterinnen und Berater in den

Beratungs-Stellen sind unabhängig.

Das heißt: Sie sind nicht vom LVR oder vom

LWL.

Und sie sind auch nicht von einem Wohnheim

oder einem Dienst.

Die EUTB hilft Ihnen zum Beispiel bei:

• Der Entscheidung, wie Sie wohnen möchten,

• wo Sie einen Antrag auf Unterstützung stellen müssen,

• und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.

Zwei Personen sitzen an einem runden Tisch

Fach-Leistungs-Stunden

Das ist die Zeit, in der Sie von einem Betreuer

oder einer Betreuerin Unterstützung

bekommen.

Man kann auch Assistenz-Stunde sagen.

In den Fach-Leistungs-Stunden lernen Sie

Dinge im Alltag selbstständig zu machen.

Zum Beispiel im Super-Markt einkaufen.

Zwei Frauen kaufen im Super-Markt Obst

Oder zuhause alleine kochen.

LVR und LWL bezahlen die

Fach-Leistungs-Stunden.

Im Bescheid steht,

wie viele Stunden Sie unterstützt werden.

Zwei Personen kochen am Herd

Folge-Antrag

Sie haben schon einmal Unterstützung vom LVR

oder LWL bekommen.

Und Sie wünschen weiterhin Unterstützung.

Dann müssen Sie einen Folge-Antrag stellen.

Dann bekommen Sie weiter Unterstützung.

Zwei Personen sitzen in einem Büro

Förder-Faktoren

Faktoren sind Hilfs-Mittel.

Zum Beispiel ein Geh-Stock. Oder eine Person.

Zum Beispiel ein Familien-Mitglied.

Bei der Bedarfs-Ermittlung ist

herausgekommen:

Sie brauchen Unterstützung

Das Foto zeigt einen Sprachcomputer

Dann unterstützt Sie eine Person.

Zum Beispiel beim Einkaufen.

Diese Person ist ein Förder-Faktor.

Hilfs-Mittel erleichtern uns den Alltag.

Zwei Personen die basteln

Gesamt-Plan-Konferenz

Eine Konferenz ist ein Treffen bei der Arbeit.

Die Gesamt-Plan-Konferenz ist ein Treffen.

Bei dem Treffen wird

über die Unterstützung gesprochen,

die Sie zum Leben brauchen.

Sie erzählen, wie Sie wohnen.

Was Sie gut können.

Was Sie nicht so gut können.

Viele Personen sitzen in einem Besprechungsraum

An dem Treffen nehmen teil:

• Sie selbst, weil es um Ihre Bedürfnisse geht.

LVR oder der LWL.

Mehrere Personen an einem ovalen Tisch

Sie können eine Vertrauens-Person zur

Gesamt-Plan-Konferenz mitnehmen.

Zum Beispiel:

• Jemand aus Ihrer Familie.

• Jemand, der in einer Beratung-Stelle arbeitet.

• Jemand, der in Ihrem Wohnheim arbeitet.

  Oder jemand, der in Ihrer Werkstatt arbeitet.

Die Person sollte Sie gut kennen.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen beim

Treffen besprechen dann,

wie viel Unterstützung Sie bezahlt bekommen.

Für ein Treffen müssen Sie vorher Ihre

Erlaubnis geben.

Angehörige die einen Menschen mit Behinderungen unterstützen

Gesamt-Plan-Verfahren

Im Gesamt-Plan-Verfahren geht es

um Ihre Wünsche und Ziele.

Und die Unterstützung,

die Sie dafür brauchen.

Daher sind Sie immer am

Gesamt-Plan-Verfahren beteiligt.

Sie können eine Vertrauens-Person aussuchen,

die das Gesamt-Plan-Verfahren begleitet.

Mehrere Personen sitzen an einem Tisch

Gesprächs-Leitfaden

Ein Leitfaden ist ein Plan.

Er hilft beim Gespräch.

Damit man nichts vergisst.

Der Plan hilft beim Ausfüllen von BEI_NRW.

In dem Plan stehen wichtige Fragen.

Zum Beispiel:

• Wie leben Sie?

• Wie möchten Sie leben?

• Wobei brauchen Sie Unterstützung?

Eine Frau, die Fragen hat

Grund-Sicherung

Manche Menschen haben wenig Geld.

Dann können Sie Grund-Sicherung beantragen.

Das ist Geld zum Beispiel für Essen

oder Kleider zum Anziehen.

Sie müssen einen Antrag beim Sozialamt stellen.

Das Foto zeigt ein Amt. Es gibt Geld für Essen und Miete.

Gutachten

Ein Gutachten ist ein Papier,

auf dem steht:

Was kann eine Person mit Behinderung gut.

Wo brauchen Sie Unterstützung.

Das Papier schreibt zum Beispiel

ein Arzt oder eine Ärztin.

Manchmal brauchen der LVR oder der LWL

ein medizinisches Gutachten von einem Arzt.

Sie müssen eine Schweigepflicht-Entbindung

unterschreiben.

Damit ein Gutachten erstellt werden kann.

Das Foto zeigt eine Hand, die eine Bescheinigung festhält

Hilfs-Mittel

Manche Menschen mit Behinderungen

brauchen besondere Hilfs-Mittel.

Sie unterstützen im Alltag selbstständig

zu sein.

Hilfs-Mittel überwinden Hindernisse.

Das Foto zeigt einen Blindenhund

Hilfs-Mittel sind zum Beispiel:

• Hör-Geräte

• Geh-Hilfen

• Blinden-Hunde

• Tische, die in der Höhe verstellbar sind.

Das Foto zeigt eine Gehhilfe

Integrations-Fachdienste

Die Abkürzung für Integrations-Fachdienst

ist IFD.

Der IFD hilft beim Arbeiten in einer Firma

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

helfen zum Beispiel bei der Suche

nach einem Praktikums-Platz.

Sie begleiten einen Menschen mit

Behinderung auch zu einem neuen Arbeitsplatz.

Einen Integrations-Fachdienst gibt es

in den meisten großen Städten.

Die Integrations-Fachdienste werden

vom LVR oder LWL bezahlt.

 

 

Drei Personen sitzen an einem runden Tisch

Kranken-Kasse oder Kranken-Versicherung

In Deutschland muss jeder Mensch

eine Kranken-Versicherung haben.

Das steht im Gesetz.

Wenn ein Mensch krank ist,

bezahlt die Kranken-Versicherung

zum Beispiel den Arzt oder die Ärztin.

Das Foto zeigt eine Ärztin

KoKoBe

KoKoBe ist eine Abkürzung.

Der lange Name ist:

Kontakt-, Koordinierungs- und

Beratungs-Stelle.

Die KoKoBe ist für Menschen mit

Behinderung da.

Die KoKoBe bietet Beratung an.

Zum Beispiel zum Wohnen und Arbeiten.

Logo der KoKoBe

Sie können auch Ihre Freizeit in der KoKoBe

verbringen.

Dort gibt es zum Beispiel Filme zum Anschauen.

Und Sie können dort andere Menschen treffen.

Achtung! Die KoKoBe gibt es nur im Rheinland

beim LVR!

Mehrere Menschen - alt und jung

Lebens-Bereiche

Bei der Bedarfs-Ermittlung müssen Fragen

zu Lebens-Bereichen beantwortet werden.

Es gibt 9 Lebens-Bereiche.

Lebens-Bereiche sind zum Beispiel:

• Lernen

• Arbeiten

• Wohnen

Drei Menschen sprechen miteinander

Leistungs-Erbringer oder Leistungs-Anbieter

Eine Einrichtung oder ein Dienst für Menschen

mit Behinderung ist ein Leistungs-Erbringer.

Das Foto zeigt eine Frau die mit einem Auto kommt

Leistungs-Erbringer sind zum Beispiel:

• der BeWo-Anbieter,

• der Pflege-Dienst,

• der Assistenz-Dienst,

• das Wohnheim,

• die Werkstatt für Menschen mit Behindung.

Eine Frau klingelt an einer Tür

Leistungs-Träger

Die Leistungs-Träger bezahlen

verschiedene Leistungen für die Unterstützung

für Menschen mit Behinderung.

Leistungs-Träger sind zum Beispiel

• der LVR oder der LWL

• die gesetzliche Kranken-Kasse

• die Agentur für Arbeit

• die Renten-Versicherung

Ein Mann an seinem Schreibtisch im Amt

Leistungen sind zum Beispiel:

• Besuche beim Arzt

• Unterstützung bei der Arbeit

• Unterstützung beim Einkaufen

• Geld für eine Weiter-Bildung

Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch

Lern-Schwierigkeiten

Lern-Schwierigkeiten ist ein

anderes Wort für geistige Behinderung.

Viele Menschen mögen das Wort

Behinderung nicht.

Deswegen sagt man auch

Lern-Schwierigkeiten.

Ein Mann hält fragend ein Buch in der Hand

Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

verstehen leichte Sprache besser.

Erklärungen in leichter Sprache helfen zu

verstehen.

Auch den Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

Eine Frau liest in einem Leichte Sprache Buch

LVR und LWL

Es gibt zwei Landschafts-Verbände in

Nordrhein-Westfalen: LVR und LWL.

LVR ist die Abkürzung für

Landschafts-Verband Rheinland.

LWL ist die Abkürzung für

Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.

 

Die Landschafts-Verbände arbeiten zusammen

mit den Städten und Landkreisen.

Ihre Aufgaben sind:

• Menschen mit Behinderung unterstützen.

  Zum Beispiel beim Wohnen und Arbeiten.

• Schulen für Kinder und Jugendliche

  betreiben, die viel Unterstützung brauchen.

• Für Kinder und Jugendliche sorgen. 

• Krankenhäuser für Menschen mit

  seelischen Krankheiten betreiben.

• Museen gestalten.

• Und vieles mehr.

 

Mehr Infos bekommen Sie im Internet.

Die Internetseite des LVR:

https://soziales.lvr.de

 

Die Internetseite des LWL:

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de

Mehrere Menschen - alt und jung

Mobilität

Menschen mit Behinderung sollen

eigenständig überall gut hinkommen.

Zum Beispiel:

• von der Wohnung zum Arbeitsplatz oder

• von der Arzt-Praxis zu den Freunden oder

Freundinnen.

Das nennt man Mobilität.

Ein Rollstuhlfahrer fährt in den Bus

Man kann auf verschiedene Weise überall

hinkommen.

Zum Beispiel:

• mit Bus und Bahn,

• mit dem Auto,

• zu Fuß,

• oder im Rollstuhl.

Eine Fußgängerin auf dem Zebrastreifen

Peer Counseling

Peer Counseling ist Englisch.

Man spricht es so aus: Pier Kaunseling.

Peer bedeutet:

Zwei Leute sind gleich oder ähnlich.

Counseling bedeutet Beratung.

 

Peer Counseling ist eine besondere

Beratung für Menschen mit Behinderung.

Der Berater oder die Beraterin hat auch

eine Behinderung.

Deshalb kennt der Berater oder die Beraterin

die Probleme von Menschen mit Behinderung

sehr gut.

Zwei Frauen sitzen an einem runden Tisch

Persönliches Budget

Persönliches Budget spricht man so:

Per-sön-li-ches Bü-dschee.

LVR und LWL geben Geld an den

Menschen mit Behinderung,

der im Alltag Unterstützung braucht.

Das heißt: Persönliches Budget.

Ein Mann überliegt: Wofür brauche ich Unterstützung.

Mit dem Geld

bezahlen Sie Ihre Unterstützung selbst.

Das hat viele Vorteile.

Sie bestimmen als Chef oder Chefin:

  • Wer Ihnen helfen soll.
  • Wann Sie diese Unterstützung haben wollen.

Ein Rollstuhlfahrer sucht sich die Menschen aus, die helfen sollen

Wenn LVR und LWL das Geld an einen

Leistungs-Anbieter geben,

ist das eine Sach-Leistung.

Dann schickt der Leistungs-Anbieter

​​​​​​​einen Betreuer oder eine Betreuerin.

Die unterstützen den Menschen mit

Behinderung im Alltag.

Eine Hand überreicht einer anderen Hand Geldscheine.

Personen-Zentrierung

Zentrierung bedeutet etwas

in den Mittelpunkt stellen.

Bei der Bedarfs-Ermittlung ist der Mensch

mit Behinderung im Mittelpunkt.

Er oder sie bekommt genau die Unterstützung,

die er oder sie braucht.

Eine Person zeigt mit dem Zeigefinger auf sich.

Persönliche Sicht

Jeder Mensch macht andere Erfahrungen.

Jeder Mensch hat auch eigene Gewohnheiten.

Das heißt: Jeder Mensch hat im Alltag

verschiedene Bedürfnisse.

Daher ist es wichtig,

von Ihren Bedürfnissen bei

der Bedarfs-Ermittlung zu erzählen.

LVR und LWL nennen es die persönliche Sicht.

Es geht um Ihre eigenen Erfahrungen

und Gewohnheiten.

Was Ihnen wichtig ist.

Eine Person zeigt mit dem Zeigefinger auf sich.

Zum Beispiel:

Ein Mensch glaubt an eine Religion.

Seine persönliche Sicht ist:

Es ist wichtig,

regelmäßig in die Kirche zu gehen.

Drei verschiedene Gotteshäuser

Persönliche Ziele

Persönliche Ziele sind Ihre eigenen Wünsche.

Sie beschreiben, wie Sie leben möchten.

Zum Beispiel:

Mein persönliches Ziel ist:

Ich möchte gern an einem Computer arbeiten.

Drei Personen mit unterschiedlichen Wünschen

Pflege-Bedürftigkeit

Für die Bedarfs-Ermittlung müssen

LVR oder LWL wissen:

Brauchen Sie Pflege?

Das entscheidet die Pflege-Kasse.

Dafür kommen Fach-Leute zu Ihnen

nach Hause.

Sie schauen, welche Leistungen Sie brauchen.

Dann schreiben die Fach-Leute einen Bericht.

Das nennt man Pflege-Gutachten.

Im Pflege-Gutachten steht ganz genau,

ob Sie Pflege-bedürftig sind

und wie viel Pflege sie brauchen.

Ein Pflegebett

Die Fach-Leute nennen das:

einen Pflegegrad haben.

Es gibt 5 Pflegegrade.

Pflegegrad 1 heißt: Sie können vieles allein

und brauchen nur wenig Pflege.

Pflegegrad 5 heißt: Sie brauchen ganz viel

Pflege im Alltag.

Es muss immer jemand da sein, der Ihnen hilft.

Eine Hand hält eine Bescheinigung fest

Pflege-Kasse oder Pflege-Versicherung

Viele Menschen brauchen Pflege.

Zum Beispiel: Ältere Menschen.

Oder Menschen mit einer Krankheit.

Sie bekommen zu Hause Unterstützung

von einem Pflege-Dienst.

Viele unterschiedliche Menschen

Oder sie leben in einem Pflege-Heim.

Das Geld für die Pflege wird

von der Pflege-Versicherung bezahlt.

Die Pflege-Kasse ist dafür zuständig.

Die Pflege-Kasse ist ein Leistungs-Träger.

Eine Frau hilft einem Mann

Praktikum

Ein Praktikum ist das Arbeiten auf

Probe auf dem allgemeinenArbeitsmarkt.

Sie können für kurze Zeit in einer Firma

arbeiten.

Dabei können Sie herausfinden:

  • Gefällt mir die Arbeit?
  • Schaffe ich die Arbeit?
  • Verstehe ich mich mit den anderen Kollegen und Kolleginnen?

Ein Mann erklärt einem anderen Mann eine Maschine

Rechtliche Betreuung

Einige Menschen mit Behinderung

haben einen rechtlichen Betreuer

oder eine rechtliche Betreuerin.

Er oder sie darf etwas für

eine andere Person mit entscheiden.

Er oder sie unterstützt zum Beispiel

  • beim Einteilen von Geld,
  • bei einem Besuch auf dem Amt
  • oder bei einem Mietvertrag für die eigene
  • Wohnung.

Der rechtliche Betreuer muss darauf achten:

Was möchte der Mensch mit Behinderung.

Zwei Personen sitzen an einem runden Tisch und überlegen

Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet Unterstützung.

Das spricht man so: Re ha bi li ta zjon.

Manche sagen nur Reha dazu.

Die Unterstützung beginnt,

wenn Sie eine schwere Krankheit hatten.

Zum Beispiel Krebs.

Die Reha unterstützt auch,

wenn Sie eine Behinderung haben.

Oder eine Behinderung bekommen können.

Die Reha soll helfen,

dass Sie arbeiten können.

Und dass Sie selbstständig leben können.

Das heißt, dass Sie am Leben

in der Gemeinschaft teilhaben können.

Eine Frau hilft einem Mann beim Sport

Rente oder Renten-Versicherung

Menschen arbeiten und bekommen

dafür jeden Monat Geld.

Das Geld kommt von dem Arbeitgeber.

Einen Teil von dem Geld geht an die

Renten-Versicherung.

Wenn Sie alt sind,

müssen sie nicht mehr arbeiten.

Dann bekommen Sie auch kein Geld

mehr von Ihrem Arbeitgeber.

Sie bekommen dann Geld von der

Renten-Versicherung.

Das Geld heißt Rente.

Auch Menschen aus der Werkstatt

bekommen eine Rente.

Zwei ältere Menschen erhalten Geld

Sach-Leistung

LVR und LWL geben Geld an

einen Leistungs-Erbringer.

Damit er den Menschen mit

Behinderung im Alltag unterstützt.

Zum Beispiel beim Einkaufen.

Das nennt man auch eine Sach-Leistung.

Es gibt auch die Geld-Leistung.

Der Mensch mit Behinderung bekommt dann

das Geld vom LVR oder LWL.

Dann bekommt der Mensch mit Behinderung

das Persönliche Budget.

Eine Frau steht neben einem Auto

Schweigepflicht-Entbindung

LVR oder LWL müssen Ihre Daten kennen.

Daten sind Infos über Sie.

Zum Beispiel:

  • Ihr Name,
  • Ihr Wohnort
  • oder Ihr Alter.

Mit den Daten findet man heraus,

wie viel Unterstützung Sie brauchen.

Manchmal braucht es Daten von anderen

Fach-Leuten,

zum Beispiel von einem Mitarbeiter oder

einer Mitarbeiterin:

  • aus dem Sozialamt,
  • aus dem Kranken-Haus oder
  • von der Renten-Versicherung.

Damit müssen Sie einverstanden sein.

Das nennt man Schweigepflicht-Entbindung.

Schweigepflicht-Entbindung bedeutet:

Man darf bestimmte Daten von Ihnen haben.

LVR oder LWL bekommen die Daten von Ihnen.

Wichtig! Es geht nur um Daten,

die für die Bedarfs-Ermittlung notwendig sind.

Eine Hand unterschreibt mit einem Stift einen Zettel

Schwer-Behinderung

Im Schwer-Behinderten-Ausweis

steht eine Zahl zwischen 20 und 100.

Das ist der Grad der Behinderung.

Wenn der Grad der Behinderung 50

oder mehr ist, dann hat der Mensch

eine Schwer-Behinderung.

Eine Schwer-Behinderung

kann viele Gründe haben.

Eine Schwer-Behinderung

ist nicht immer sichtbar.

Das Amt am Wohnort prüft:

Ob Sie eine Schwer-Behinderung haben.

Ein Schwer-Behinderten-Ausweis mit einem Foto

Selbstbestimmung

Kein Mensch darf über einen

anderen Menschen bestimmen.

Jeder Mensch entscheidet selbst

über sein Leben.

Das heißt Selbstbestimmung.

Verschiedene Wohnhäuser

Sozialamt

Jede Stadt und jeder Kreis hat ein Sozialamt.

Sie möchten zum Beispiel

Wohngeld oder Grund-Sicherung beantragen.

Dann müssen Sie einen Antrag

beim Sozialamt stellen.

Ein großes, rotes Haus

Soziales Entschädigungs-Recht

Ein Mensch wurde verletzt.

Zum Beispiel:

Ein Soldat wurde im Krieg verletzt.

Oder eine Frau bei einem Unfall.

Dann haben sie Anspruch auf Unterstützung.

Sie bekommen Geld,

weil sie nicht mehr arbeiten können.

Eine Frau mit zwei Gehhilfen

SPZ

SPZ ist eine Abkürzung.

Der lange Name ist:

Sozial-Psychiatrisches Zentrum.

Das SPZ ist für Menschen mit einer

seelischen Krankheit da.

Man kann dort seine Freizeit verbringen.

Es gibt dort viele Freizeit-Angebote

Man kann sich auch beraten lassen.

Zum Beispiel:

Wie man selbstständig wohnen kann.

Achtung! Das SPZ gibt es nur im Rheinland

beim LVR!

Teilhabe

Menschen mit Behinderungen wollen genauso

leben wie Menschen ohne Behinderung.

Sie möchten ihren Alltag nach eigenen

Wünschen gestalten.

Das heißt:

In der Gemeinschaft dabei sein

und selbstbestimmt leben.

Das nennt man Teilhabe.

Viele Menschen feiern zusammen in einem Raum

Teilhabe-Plan-Konferenz

Eine Konferenz ist ein Treffen bei der Arbeit.

Hier treffen sich alle,

die Geld geben für Ihre Unterstützung.

An dem Treffen nehmen teil:

  • Sie selbst, weil es um Ihre Bedürfnisse geht.
  • LVR oder LWL.
  • Andere Leistungs-Träger.

Andere Leistungs-Träger sind zum Beispiel

die Kranken-Kassen.

Oder die Argentur für Arbeit.

In der Teilhabe-Plan-Konferenz wird

über die Unterstützung gesprochen,

die Sie zum Leben brauchen.

Menschen mit Behinderung werden von vielen

Leistungs-Trägern unterstützt.

Alle müssen gut zusammenarbeiten.

Denn es geht um

den Menschen mit Behinderung.

Viele Menschen sitzen zusammen an großen Tischen

Teilhabe-Plan-Verfahren

Ein Verfahren ist eine Vorgehensweise.

Im Teilhabe-Plan-Verfahren werden die

verschiedenen Leistungen für den Menschen

mit Behinderung organisiert.

Die Vorgehensweise braucht man,

wenn mehrere Leistungs-Träger unterstützen.

Zum Beispiel:

  • Die Agentur für Arbeit bezahlt die erste Zeit in der Werkstatt.
  • LVR oder der LWL bezahlt die Hilfe im Alltag.
  • Und die Kranken-Kasse bezahlt den
  • Rollstuhl.

Zwei Männer und zwei Frauen sitzen zusammen an einem Tisch

UN-Behindertenrechts-Konvention

Eine Konvention ist eine Vereinbarung

zwischen verschiedenen Ländern.

Die Behindertenrechts-Konvention ist

die Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt.

Zwei Männer und zwei Frauen, die sehr zufrieden aussehen

Sie gilt wie ein Gesetz.

Jedes Land muss sich kümmern,

dass Menschen mit Behinderung diese Rechte bekommen.

 

Das Bild zeigt eine Weltkugel

Das bedeutet:

Jeder Mensch muss gut behandelt werden.

Niemand darf schlechter behandelt werden,

weil er oder sie mit einer Behinderung lebt.

Die Abkürzung der Konvention ist: UN-BRK.

Das Bild zeigt das Zeichen für Paragraf

Vertrauens-Person

Eine Vertrauens-Person ist ein Mensch,

den Sie gut kennen und mögen.

Und der Sie gut kennt.

Das kann zum Beispiel jemand aus

Ihrer Familie sein.

Oder ein Freund oder eine Freundin.

Die Vertrauens-Person kann an der

Gesamt-Plan-Konferenz teilnehmen,

wenn Sie das möchten.

Dort wird mit Ihnen über Ihre

Unterstützung im Alltag gesprochen.

Zwei Erwachsene, die einen jungen Menschen in die Mitte nehmen

Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Die Abkürzung für

Werkstatt für behinderte Menschen ist WfbM.

In einer Werkstatt gibt es

verschiedene Arbeitsplätze.

Menschen mit Behinderungen bekommen

hier viel Unterstützung bei der Arbeit.

Männer und Frauen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einer

Werkstatt sind auch sozial-versichert.

Das bedeutet:

Die Werkstatt bezahlt Geld an

die Kranken-Versicherung.

So kann man zum Arzt oder zur Ärztin gehen.

Das bezahlt die Kranken-Versicherung.

Die Werkstatt bezahlt auch Geld an die

Renten-Versicherung.

So bekommt man später eine Rente.

LVR und LWL geben Geld an die Werkstätten.

Das Geld ist für die Arbeits-Plätze.

Und für die Betreuer und Betreuerinnen in

der Werkstatt.

Ein Mann arbeitet an einer Maschine

Wirkungs-Kontrolle

Im BEI_NRW steht, welche Ziele Sie haben.

Und welche Unterstützung Sie für diese

Ziele brauchen.

Nach einiger Zeit wird gefragt:

War die Unterstützung hilfreich?

Das nennt man Wirkungs-Kontrolle.

Ein Mann hakt eine Liste ab

Wohngeld

Wohngeld ist Geld für die Miete.

Sie bekommen Wohngeld

vom Sozialamt in Ihrer Stadt.

Wenn Sie nicht genug eigenes Geld haben.

Sie müssen einen Antrag beim

Sozialamt stellen.

Das Bild zeigt ein Wohnhaus und Geldscheine

Wohnheim

Das Leben im Wohnheim ist so:

Man lebt mit mehreren Menschen zusammen.

Sie bekommen viel Unterstützung.

In einem Wohnheim verbringt man

Zeit mit den anderen Menschen.

Man isst zusammen und hat zum Beispiel

gemeinsam ein Wohn-Zimmer.

Manche sagen auch besondere Wohnform dazu.

Vor einem Haus stehen mehrere Personen

Ziel-Überprüfung

Das ist ein Teil des Folge-Antrags.

Den Folge-Antrag stellen

Sie beim LVR oder LWL.

Dafür erzählen Sie, welche Ziele

Sie schon erreicht haben.

Und bei welchen Zielen Sie noch

Unterstützung brauchen.

Das nennt man Zielüberprüfung.

Eine Hand mit einem Stift hakt eine Liste ab

Zuverdienst

Der Zuverdienst ist ein Mini-Job.

Mit einem-Mini-Job verdient

man etwas Geld zum Lohn.

Man arbeitet auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt.

Man arbeitet nur ein paar Stunden in der Woche.

Der LVR unterstützt die Arbeitgeber mit Geld.

Auf einer Hand liegt ein Geldschein und mehrere Münzen

Viele Menschen mit Behinderung

finden den Zuverdienst gut.

Aber: Wenn jemand unzufrieden ist,

kann er zurück in die Werkstatt

oder Tages-Stätte.

Achtung! Den Zuverdienst gibt es

nur im Rheinland beim LVR!

Eine Frau mit erhobenem Zeigefinger