Das Persönliche Budget
Vorwort
Dieses Heft ist für alle Menschen,
die mehr über das Persönliche Budget
wissen wollen.
Menschen mit Behinderungen in Westfalen-Lippe können
das Persönliche Budget vom
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe bekommen.
Budget
Budget bedeutet Geld.
Wir sprechen: Büdschee.
Das Persönliche Budget bedeutet:
Geld, mit dem ich meine Hilfe selber bezahlen kann.
Hier steht:
So bekommen Sie die Hilfen vom LWL
als Persönliches Budget.
LWL
LWL ist die Kurz-Form für
Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.
Wir sagen: El-We-El.
Der LWL unterstützt Menschen mit Behinderungen.
Er bezahlt zum Beispiel das Geld für Wohn-Heime und
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Für Persönliches Budget
vom LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe schreiben
wir kurz:
Persönliches Budget vom LWL.
Das ist das persönliche Budget.
Ich bin behindert und brauche Unterstützung.
Dann kann ich den LWL fragen:
Kann ich das Persönliche Budget bekommen?
Oder der LWL unterstützt mich schon.
Er bezahlt zum Beispiel das Geld für mein Wohnen.
Dann kann ich das Persönliche Budget vom LWL
bekommen.
Das bedeutet:
Ich bekomme jeden Monat Geld vom LWL.
Damit bezahle ich meine Unterstützung selbst.
Mit dem Persönlichen Budget bekomme ich
so viel Hilfe wie ohne das Persönliche Budget.
Aber ich kann besser selbst bestimmen.
Ich kann auswählen, welche Hilfe ich nehme.
Ich kann auswählen, wer mir hilft.
Ich kann mein Leben selber planen.
Kann ich das Persönliche Budget vom LWL bekommen?
Ich habe schwere Behinderungen.
Ich möchte selbstständig leben.
Aber ich brauche Unterstützung dabei.
Und ich wohne in Westfalen-Lippe.
Dann kann ich das Persönliche Budget vom LWL
bekommen.
Diese Hilfe gibt der LWL mir als Persönliches Budget.
Zum Beispiel:
Ich bin erwachsen und will
in meiner eigenen Wohnung leben.
Mit dem Persönlichen Budget
bezahle ich Hilfeleistungen, damit ich alleine leben kann.
Ich möchte in einem Wohnheim für behinderte Menschen wohnen.
Mit dem Persönlichen Budget bezahle ich das Geld für mein Zimmer und mein Essen
und die notwendige Hilfe.
Das Persönliche Budget vom LWL ist gut für mich!
Mit dem Budget bestimme ich selbst, welche Hilfen ich brauche.
Ich kann selber die Menschen oder Hilfs-Dienste auswählen, die mir helfen sollen.
Ich kann sagen, wann ich die Hilfe bekommen will. Und ich weiß, wie viel die Hilfe kostet.
Ich kann mein Leben selbst bestimmen.
Manche Orte in Westfalen liegen nahe an der Grenze zu Holland. Zum Beispiel die Stadt Gronau.
Wenn ich dort wohne,
kann ich auch Helfer aus Holland nehmen.
Das Persönliche Budget von LWL kann auch mal schwierig sein.
Beim Persönlichen Budget habe ich mehr Verantwortung.
Zum Beispiel:
Ich muss den Helfern sagen, wenn sie schlecht arbeiten.
Ich muss Verträge mit den Helfern abschließen. Vielleicht habe ich mal Streit mit den Helfern.
Dann muss ich mich selbst darum kümmern.
So viel Geld bekomme ich als Persönliches Budget.
Ich bekomme so viel Geld,
wie ich für die nötige Hilfe brauche. Wie viel das ist,
rechne ich zusammen mit dem LWL aus.
Muss ich das Persönliche Budget vom LWL nehmen?
Nein.
Ich nehme das Persönliche Budget nur, wenn ich das auch wirklich möchte.
Der LWL berät mich
Mit-Arbeiter vom LWL beraten mich. Sie heißen: Hilfe-Planer.
Die Hilfe-Planer erklären mir:
Diese Hilfen kann ich vom LWL bekommen.
Sie sagen mir, welche Papiere ich dafür brauche. Sie sagen mir, ob ich die Hilfen als Budget bekommen kann.
Und sie sagen mir, wie das geht.
Ich kann die Telefon-Nummer 0251 591 3610 anrufen. Dort bekomme ich Tipps und Hilfe.
Ich erfahre auch, welcher Hilfe-Planer mich zum Persönlichen Budget beraten kann.
Und welche Telefon-Nummer mein Hilfe-Planer hat.
Den Namen, die Telefonnummer und die E-Mail- Adresse kann ich auch im Internet finden.
Sie stehen auf der Seite
www.lwl-inklusinsamt-soziale-teilhabe.de, unter „Kontakt und Ansprechpersonen“.
Auch das Sozialamt in meiner Stadt hilft mir.
Wer hilft mir mit dem Persönlichen Budget?
Beim Persönlichen Budget teile ich mein Geld selbst ein.
Ich schließe Verträge mit meinen Helfern.
Wenn ich dazu Hilfe brauche,
können mir meine Familie und Freunde helfen. Oder mein Betreuer.
Auch Sozialarbeiter oder Lehrer können mir helfen. Diese Hilfe bezahle ich aus dem Geld vom Persönlichen Budget.
So stelle ich einen Antrag auf das Persönliche Budget.
Ich schreibe einen Brief an den LWL. Ich schreibe:
Ich möchte ein Persönliches Budget bekommen.
Oder ich bitte jemanden,
dass er für mich einen Brief an den LWL schreibt.
Adresse:
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
48133 Münster
Ich schreibe auf, was für Hilfen ich brauche. Ich schreibe auf, wie viel Hilfe ich brauche.
Ich schreibe auch auf,
welche Hilfen ich bisher bekomme.
Zum Beispiel:
Ich arbeite in der Werkstatt für behinderte Menschen und wohne im Wohnheim.
Ich schreibe auf:
So kann mir das Persönliche Budget helfen. So kann ich selbstbestimmt leben.
Zum Beispiel:
Ich möchte mit meiner Freundin in einer eigenen Wohnung wohnen.
Ich bekomme bisher noch keine Hilfe vom LWL. Kann ich das Persönliche Budget trotzdem bekommen?
Ja.
Ich bitte den LWL um Formulare für das Persönliche Budget.
Diese Formulare finde ich auch im Internet.
In diese Formulare schreibe ich meine persönlichen Daten.
Meine persönlichen Daten sind zum Beispiel:
• mein Vorname und mein Nachname und mein Geburtstag
• meine Adresse
• ob ich verheiratet bin oder nicht
• Angaben über meine Behinderung
Ich schreibe auf, wie viel Geld ich im Monat verdiene. Und von wem ich das Geld bekomme.
Ich schreibe auf, wie viel Geld ich auf der Bank habe.
Ich schreibe auch auf,
wenn mir eine Wohnung oder ein Haus gehört. Oder etwas sehr Wertvolles.
Das ist wichtig:
Wenn ich viel Geld verdiene oder auf der Bank habe,
muss ich manche Hilfen selbst bezahlen.
Ich schicke das Formular an den LWL. Wenn der LWL meinen Antrag hat, ruft mich jemand vom LWL an.
Der bespricht mit mir, wie es weiter geht. Oder ich bekomme einen Brief vom LWL. In dem steht, wie es weiter geht.
Wenn ich ein Persönliches Budget haben will, muss ich einen Vertrag mit dem LWL schließen. Der Vertrag heißt Ziel-Vereinbarung.
Die Ziel-Vereinbarung ist ein Vertrag zwischen mir und dem LWL.
In dem Vertrag steht,
wie mir die Hilfe vom LWL hilft.
In dem Vertrag steht zum Beispiel:
Ich möchte Kochen lernen.
Dann kann ich selbstständig
in einer eigenen Wohnung leben.
Für den Koch-Kurs bekomme ich Geld.
Diesen Vertrag muss ich mit dem LWL abschließen. Sonst bekomme ich kein Budget.
So lange bekomme ich das Persönliche Budget vom LWL.
In dem Vertrag mit dem LWL steht:
So lange kann ich das Persönliche Budget bekommen. Oft bekomme ich es für 12 Monate.
Wenn ich mit dem Budget zufrieden bin,
kann ich nach den 12 Monaten einen neuen Vertrag machen.
Dann bekomme ich das Budget weiter.
Das mache ich, wenn ich das Persönliche Budget nicht mehr haben möchte.
Vielleicht möchte ich das Budget nach ein paar Monaten nicht mehr haben.
Dann schreibe ich dem LWL einen Brief. Ich schreibe:
Ich möchte das Budget nicht mehr haben. Und ich schreibe auch auf,
warum ich das Budget nicht mehr möchte.
Der LWL bezahlt dann meine Hilfen wieder direkt.
Vielleicht brauche ich Helfer, damit ich selbstständig
in meiner Wohnung wohnen kann.
Die Helfer habe ich bisher
aus dem Persönlichen Budget bezahlt.
Dann bezahlt der LWL das Geld danach wieder direkt an die Helfer.
Aber vielleicht bekomme ich dann andere Helfer. Der LWL bezahlt nur Helfer,
die einen Vertrag mit dem LWL gemacht haben.
Das geht erst
ab dem nächsten oder übernächsten Monat. Bis dahin muss ich das Budget noch nehmen.
Ich muss zeigen, was ich mit dem Geld bezahlt habe
Ich darf das Geld nur für die nötige Hilfe ausgeben.
Und ich muss die nötige Hilfe auch wirklich einkaufen.
Das unterschreibe ich in der Ziel-Vereinbarung.
Ich sage genau,
was ich mit dem Geld bezahlt habe.
Zum Beispiel:
Ich brauche Hilfe beim Duschen. Dann suche ich mir einen Helfer.
Mit dem Helfer mache ich einen Vertrag.
Am Ende vom Monat gebe ich dem Helfer das Geld für die Hilfe.
Der LWL sagt mir genau,
welche Rechnungen ich aufheben muss.
Das mache ich, wenn ich Hilfe von verschiedenen Ämtern bekomme-
Vielleicht bekomme ich Hilfen von verschiedenen Ämtern.
Zum Beispiel:
Vom LWL und vom Arbeits-Amt.
Dann sage ich dem LWL:
Diese Hilfen sollen auch in meinem Budget sein.
Der LWL spricht dann mit den anderen Ämtern. Der LWL schreibt mir dann,
was die anderen Ämter dazu gesagt haben.
Soll ich das Persönliche Budget vom LWL nehmen?
Das Persönliche Budget hilft mir, selbst-bestimmt zu leben. Ich bestimme, wer mir helfen soll und wie ich leben möchte.
Das ist gut,auch wenn ich manchmal Hilfe brauche.Vielleicht brauche ich Hilfe bei den Verträgen oder zu der Frage, wie ich mein Geld einteilen soll.
Wenn ich Fragen habe, hilft mir der LWL. Das Persönliche Budget bedeutet aber auch: Ich muss mich selbst um alles kümmern. Um die Verträge und um die Rechnungen.
Es ist aber nicht schlimm, wenn ich es nicht schaffe. Dann bezahlt der LWL wieder direkt.
Deshalb kann ich das Persönliche Budget gerne ausprobieren.
Das ist die Adresse vom LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
48133 Münster
Ein Wörterbuch in Leichter Sprache
Das Wörterbuch in Leichter Sprache erklärt wichtige Wörter zur Bedarfs-Ermittlung.
Allgemeiner Arbeitsmarkt
Jemand arbeitet in einer Firma
oder in einem Betrieb.
Er oder sie bekommt dafür Lohn oder Gehalt.
Ein anderes Wort für allgemeiner Arbeitsmarkt
ist 1. Arbeitsmarkt.
Menschen mit Behinderung bekommen
für die Arbeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstützung.
Integrations-Fachdienste helfen
einen Arbeitsplatz zu finden.
Auch außerhalb einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel mit einem Budget für Arbeit.
Ambulant Betreutes Wohnen
Eine Person wohnt in einer eigenen Wohnung.
Oder mit anderen in einer Wohn-Gemeinschaft.
Manchmal kommt ein Betreuer
oder eine Betreuerin.
Sie helfen bei den Sachen,
die man noch nicht alleine kann.
Und sie helfen einem dabei, Dinge zu lernen.
Diese Unterstützung zahlen der
LVR oder der LWL.
Änderungs-Antrag
Die Lebens-Situtation von einem Mensch mit
Behinderung hat sich sehr stark geändert.
Er braucht jetzt mehr Unterstützung.
Dann stellt der Mensch mit Behinderung
einen Änderungs-Antrag.
Zum Beispiel:
Max lebt in seiner eigenen Wohnung.
Dort bekommt er Unterstützung.
Max gefällt das nicht mehr.
Er zieht wieder ins Wohnheim.
Dadurch ändert sich sein Bedarf an
Unterstützung.
Max stellt deswegen einen
Änderungs-Antrag beim LVR oder LWL.
Assistenz-Leistungs-Stunden
Das ist die Zeit, in der Sie
Unterstützung bekommen.
Die Assistenz-Kraft macht etwas für Sie.
Wenn Sie es nicht alleine können.
Zum Beispiel hilft die Assistenz-Kraft
beim Putzen oder geht mit Ihnen zum Arzt.
Manchmal hilft die Assistenz-Kraft
etwas zu lernen.
Dann üben Sie zusammen.
Zum Beispiel: Bus fahren.
Außen-Arbeitsplatz
Viele Menschen mit Behinderung
arbeiten in einer Werkstatt.
Aber manche möchten
gerne in einer Firma auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt arbeiten.
Das nennt man Außen-Arbeitsplatz.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben
einen Vertrag mit der Werkstatt.
Sie arbeiten in einer Firma
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wenn das gut passt,
gibt es Unterstützung ganz in
die Firma zu wechseln.
Zum Beispiel mit einem Budget für Arbeit.
Man kann aber auch auf dem
Außen-Arbeitsplatz bleiben.
Oder zurück in die Werkstatt gehen.
Barrieren oder Barriere-Freiheit
Barrieren sind Hindernisse.
Barriere-Freiheit ist: Wenn alle Menschen ohne
Hindernisse leben können.
Das ist besonders wichtig für:
• ältere Menschen,
• Familien mit Kindern,
• oder Menschen mit Behinderungen.
Alle sollten darauf achten:
Es soll weniger Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Die Treppe ist für Rollstuhl-Fahrer ein
Hindernis.
Eine Person im Rollstuhl kann ohne
Unterstützung ein Haus betreten.
Wenn es eine Rampe oder einen Fahrstuhl gibt.
Texte können schwer verständlich sein.
Schwere Worte
und lange Sätze sind Hindernisse.
Leichte Sprache hat weniger Hindernisse.
Leichte Sprache ist eine Form der
Barriere-Freiheit.
Basis-Bogen
Der Basis-Bogen ist der erste Teil
vom BEI_NRW.
Auf der Seite werden die Basis-Daten
aufgeschrieben.
Das sind Infos über Sie.
Die Basis-Daten sind zum Beispiel:
• Ihr Name,
• wo Sie wohnen,
• mit welcher Behinderung Sie leben.
Bedarfs-Ermittlung
Bei der Bedarfs-Ermittlung
wird gemeinsam überlegt:
Welche Unterstützung Sie im Alltag brauchen.
Sie sollen selbstbestimmt leben können.
Dafür müssen Sie Fragen beantworten.
Die Fragen stehen im Hilfe-Plan.
Der heißt jetzt BEI_NRW.
Bedarfs-Ermittlungs-Instrument
Die Abkürzung für das
Bedarfs-Ermittlungs-Instrument in
Nordrhein-Westfalen ist BEI_NRW:.
BEI_NRW ist ein Hilfe-Plan.
Im Hilfe-Plan steht, welche Wünsche
und Ziele Sie haben.
Und welche Unterstützung Sie dafür brauchen.
Die Unterstützung zahlt dann
der LVR oder der LWL.
Beratung
Sie können sich beraten lassen.
Zum Beispiel:
• Wie Sie Ihre Wünsche und Ziele erreichen können.
• Wie Sie arbeiten möchten.
• Wie Sie wohnen möchten.
Die Fachkräfte bei der Beratung
kennen sich mit vielen Angeboten aus.
Die Beratung ist kostenlos.
Es gibt viele Beratungs-Stellen in
Nordrhein-Westfalen.
Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen.
Und ihre Angehörigen.
Beratungs-Stellen sind zum Beispiel:
• Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung, abgekürzt: EUTB
• Integrations-Fachdienst, abgekürzt: IFD
• oder die KoKoBe und SPZ.
Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von LVR und LWL helfen Ihnen gerne weiter.
Bescheid
Das ist ein Brief vom LVR oder vom LWL.
Im Brief steht:
• Welche Leistungen Sie im Monat bekommen,
• wie lange der LVR oder der LWL die Unterstützung bezahlt,
• und ob Sie auch etwas bezahlen müssen.
Besondere Wohnformen
Eine besondere Wohnform ist:
Wenn mehrere Personen mit Behinderung
zusammen in einem Wohnheim wohnen.
Betreuer oder Betreuerin
Das Wort hat zwei Bedeutungen:
Einige Menschen mit Behinderung sagen
Betreuer zu Ihrem rechtlichen Betreuer.
Oder Ihrer rechtlichen Betreuerin.
Er oder sie unterstützen zum Beispiel:
• beim Einteilen von Geld,
• bei einem Besuch auf dem Amt
• oder bei einem Mietvertrag für die eigene Wohnung.
Er oder sie darf etwas für
den Menschen mit Behinderung entscheiden.
Der rechtliche Betreuer oder die rechtliche
Betreuerin muss darauf achten:
Was möchte der Mensch mit Behinderung.
Manche sagen Betreuer oder Betreuerin zu
einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin
von einem Dienst.
Zum Beispiel in einem Wohnheim.
Oder ein Dienst, der Sie in Ihrer eigenen
Wohnung unterstützt.
Der Betreuer oder die Betreuerin
unterstützt Sie im Alltag.
Manchmal helfen sie Ihnen, Dinge zu lernen.
Diese Unterstützung zahlt der LVR
oder der LWL.
Bewilligungs-Zeitraum
Bewilligungs-Zeitraum bedeutet:
Wie lange Sie Unterstützung bekommen.
Für diese Zeit zahlt der LVR
oder der LWL Ihre Unterstützung.
Das steht im Bescheid.
Wenn die Zeit zu Ende geht,
machen Sie wieder einen Hilfe-Plan.
Der Hilfe-Plan heißt jetzt BEI_NRW.
Budget für Arbeit
Budget ist ein französisches Wort.
Man spricht es so aus: Bü-dschee.
Budget bedeutet Geld.
Das Geld unterstützt Menschen mit
Behinderung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt.
LVR und LWL geben Geld-Hilfen zum Beispiel:
• Für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
• Für die Begleitung am Arbeitsplatz.
• Oder für die Unterstützung
bei der Einarbeitung.
Bundes-Teilhabe-Gesetz
Das Bundes-Ministerium für Arbeit
und Soziales hat ein neues Gesetz gemacht.
Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Die Abkürzung ist BTHG.
Im Bundes-Teilhabe-Gesetz steht:
Menschen mit Behinderung können in
ihrem Leben mehr selbst bestimmen.
Dafür bekommen sie bessere Unterstützung.
Jede Person mit Behinderung
bekommt genau die Unterstützung,
die sie braucht.
Daten-Schutz
Daten sind Informationen über Sie.
Zum Beispiel:
• Ihr Name,
• wo Sie wohnen,
• und mit welcher Behinderung Sie leben.
Daten-Schutz bedeutet:
Ihre Daten dürfen nur mit Ihrer Erlaubnis
weitergegeben werden.
LVR oder LWL müssen Ihre Daten kennen.
Das ist wichtig für die Bedarfs-Ermittlung.
Manchmal müssen auch andere
Fach-Leute Ihre Daten kennen.
Dafür füllen Sie bitte die Schweigepflicht-Entbindung aus.
Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin kann Sie
dabei unterstützen.
Eingliederungs-Hilfe
Menschen mit Behinderungen bekommen
besondere Leistungen.
Damit sie ganz normal am Leben teilnehmen
können, so wie Sie es wünschen.
Die Unterstützung für Menschen mit
Behinderungen heißt Eingliederungs-Hilfe.
Mit dem Geld der Eingliederungs-Hilfe
werden Leistungen für Menschen mit
Behinderung bezahlt.
Zum Beispiel:
• Bei der Arbeit, beim Wohnen,
• oder bei der Teilhabe am Leben.
Das wird im Sozial-Gesetz-Buch 9 geregelt.
Ergänzende Sicht
Der Hilfe-Plan heißt jetzt BEI_NRW.
Im BEI_NRW führen Sie ein Gespräch.
Sie sprechen über Ihre Wünsche und Ziele.
Und welche Unterstützung Sie brauchen.
Das ist Ihre persönliche Sicht.
Bei dem Gespräch ist auch dabei:
Ihre Vertrauensperson.
Oder eine Fachkraft, die Sie gut kennt.
Diese Person schreibt auch auf,
welche Unterstützung Sie brauchen.
Das heißt ergänzende Sicht.
Sie bezieht sich auf alle Lebens-Bereiche.
Lebens-Bereiche sind zum Beispiel:
Wohnen oder Arbeiten.
Die ergänzende Sicht kann anders sein,
als Ihre persönliche Sicht.
Beides wird im BEI_NRW aufgeschrieben.
Erst-Antrag
Sie bekommen zum ersten Mal Leistungen vom
LVR oder LWL.
Dann stellen Sie einen Antrag.
Das heißt Erst-Antrag.
Leistungen sind zum Beispiel:
• Unterstützung beim Wohnen und im Alltag
• Unterstützung beim Arbeiten
Der Erst-Antrag geht an den LVR oder LWL.
LVR oder LWL prüfen den Antrag.
Danach bekommen Sie einen Bescheid.
Im Bescheid steht, ob und wie viel
Unterstützung Sie erhalten.
Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabe
Beratung ist eine Beratungs-Stelle.
Die Abkürzung ist EUTB.
Es werden Menschen mit Behinderung beraten.
Die Beraterinnen und Berater in den
Beratungs-Stellen sind unabhängig.
Das heißt: Sie sind nicht vom LVR oder vom
LWL.
Und sie sind auch nicht von einem Wohnheim
oder einem Dienst.
Die EUTB hilft Ihnen zum Beispiel bei:
• Der Entscheidung, wie Sie wohnen möchten,
• wo Sie einen Antrag auf Unterstützung stellen müssen,
• und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
Fach-Leistungs-Stunden
Das ist die Zeit, in der Sie von einem Betreuer
oder einer Betreuerin Unterstützung
bekommen.
Man kann auch Assistenz-Stunde sagen.
In den Fach-Leistungs-Stunden lernen Sie
Dinge im Alltag selbstständig zu machen.
Zum Beispiel im Super-Markt einkaufen.
Oder zuhause alleine kochen.
LVR und LWL bezahlen die
Fach-Leistungs-Stunden.
Im Bescheid steht,
wie viele Stunden Sie unterstützt werden.
Folge-Antrag
Sie haben schon einmal Unterstützung vom LVR
oder LWL bekommen.
Und Sie wünschen weiterhin Unterstützung.
Dann müssen Sie einen Folge-Antrag stellen.
Dann bekommen Sie weiter Unterstützung.
Förder-Faktoren
Faktoren sind Hilfs-Mittel.
Zum Beispiel ein Geh-Stock. Oder eine Person.
Zum Beispiel ein Familien-Mitglied.
Bei der Bedarfs-Ermittlung ist
herausgekommen:
Sie brauchen Unterstützung
Dann unterstützt Sie eine Person.
Zum Beispiel beim Einkaufen.
Diese Person ist ein Förder-Faktor.
Hilfs-Mittel erleichtern uns den Alltag.
Gesamt-Plan-Konferenz
Eine Konferenz ist ein Treffen bei der Arbeit.
Die Gesamt-Plan-Konferenz ist ein Treffen.
Bei dem Treffen wird
über die Unterstützung gesprochen,
die Sie zum Leben brauchen.
Sie erzählen, wie Sie wohnen.
Was Sie gut können.
Was Sie nicht so gut können.
An dem Treffen nehmen teil:
• Sie selbst, weil es um Ihre Bedürfnisse geht.
• LVR oder der LWL.
Sie können eine Vertrauens-Person zur
Gesamt-Plan-Konferenz mitnehmen.
Zum Beispiel:
• Jemand aus Ihrer Familie.
• Jemand, der in einer Beratung-Stelle arbeitet.
• Jemand, der in Ihrem Wohnheim arbeitet.
Oder jemand, der in Ihrer Werkstatt arbeitet.
Die Person sollte Sie gut kennen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen beim
Treffen besprechen dann,
wie viel Unterstützung Sie bezahlt bekommen.
Für ein Treffen müssen Sie vorher Ihre
Erlaubnis geben.
Gesamt-Plan-Verfahren
Im Gesamt-Plan-Verfahren geht es
um Ihre Wünsche und Ziele.
Und die Unterstützung,
die Sie dafür brauchen.
Daher sind Sie immer am
Gesamt-Plan-Verfahren beteiligt.
Sie können eine Vertrauens-Person aussuchen,
die das Gesamt-Plan-Verfahren begleitet.
Gesprächs-Leitfaden
Ein Leitfaden ist ein Plan.
Er hilft beim Gespräch.
Damit man nichts vergisst.
Der Plan hilft beim Ausfüllen von BEI_NRW.
In dem Plan stehen wichtige Fragen.
Zum Beispiel:
• Wie leben Sie?
• Wie möchten Sie leben?
• Wobei brauchen Sie Unterstützung?
Grund-Sicherung
Manche Menschen haben wenig Geld.
Dann können Sie Grund-Sicherung beantragen.
Das ist Geld zum Beispiel für Essen
oder Kleider zum Anziehen.
Sie müssen einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Gutachten
Ein Gutachten ist ein Papier,
auf dem steht:
Was kann eine Person mit Behinderung gut.
Wo brauchen Sie Unterstützung.
Das Papier schreibt zum Beispiel
ein Arzt oder eine Ärztin.
Manchmal brauchen der LVR oder der LWL
ein medizinisches Gutachten von einem Arzt.
Sie müssen eine Schweigepflicht-Entbindung
unterschreiben.
Damit ein Gutachten erstellt werden kann.
Hilfs-Mittel
Manche Menschen mit Behinderungen
brauchen besondere Hilfs-Mittel.
Sie unterstützen im Alltag selbstständig
zu sein.
Hilfs-Mittel überwinden Hindernisse.
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel:
• Hör-Geräte
• Geh-Hilfen
• Blinden-Hunde
• Tische, die in der Höhe verstellbar sind.
Integrations-Fachdienste
Die Abkürzung für Integrations-Fachdienst
ist IFD.
Der IFD hilft beim Arbeiten in einer Firma
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
helfen zum Beispiel bei der Suche
nach einem Praktikums-Platz.
Sie begleiten einen Menschen mit
Behinderung auch zu einem neuen Arbeitsplatz.
Einen Integrations-Fachdienst gibt es
in den meisten großen Städten.
Die Integrations-Fachdienste werden
vom LVR oder LWL bezahlt.
Kranken-Kasse oder Kranken-Versicherung
In Deutschland muss jeder Mensch
eine Kranken-Versicherung haben.
Das steht im Gesetz.
Wenn ein Mensch krank ist,
bezahlt die Kranken-Versicherung
zum Beispiel den Arzt oder die Ärztin.
KoKoBe
KoKoBe ist eine Abkürzung.
Der lange Name ist:
Kontakt-, Koordinierungs- und
Beratungs-Stelle.
Die KoKoBe ist für Menschen mit
Behinderung da.
Die KoKoBe bietet Beratung an.
Zum Beispiel zum Wohnen und Arbeiten.
Sie können auch Ihre Freizeit in der KoKoBe
verbringen.
Dort gibt es zum Beispiel Filme zum Anschauen.
Und Sie können dort andere Menschen treffen.
Achtung! Die KoKoBe gibt es nur im Rheinland
beim LVR!
Lebens-Bereiche
Bei der Bedarfs-Ermittlung müssen Fragen
zu Lebens-Bereichen beantwortet werden.
Es gibt 9 Lebens-Bereiche.
Lebens-Bereiche sind zum Beispiel:
• Lernen
• Arbeiten
• Wohnen
Leistungs-Erbringer oder Leistungs-Anbieter
Eine Einrichtung oder ein Dienst für Menschen
mit Behinderung ist ein Leistungs-Erbringer.
Leistungs-Erbringer sind zum Beispiel:
• der BeWo-Anbieter,
• der Pflege-Dienst,
• der Assistenz-Dienst,
• das Wohnheim,
• die Werkstatt für Menschen mit Behindung.
Leistungs-Träger
Die Leistungs-Träger bezahlen
verschiedene Leistungen für die Unterstützung
für Menschen mit Behinderung.
Leistungs-Träger sind zum Beispiel
• der LVR oder der LWL
• die gesetzliche Kranken-Kasse
• die Agentur für Arbeit
• die Renten-Versicherung
Leistungen sind zum Beispiel:
• Besuche beim Arzt
• Unterstützung bei der Arbeit
• Unterstützung beim Einkaufen
• Geld für eine Weiter-Bildung
Lern-Schwierigkeiten
Lern-Schwierigkeiten ist ein
anderes Wort für geistige Behinderung.
Viele Menschen mögen das Wort
Behinderung nicht.
Deswegen sagt man auch
Lern-Schwierigkeiten.
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
verstehen leichte Sprache besser.
Erklärungen in leichter Sprache helfen zu
verstehen.
Auch den Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
LVR und LWL
Es gibt zwei Landschafts-Verbände in
Nordrhein-Westfalen: LVR und LWL.
LVR ist die Abkürzung für
Landschafts-Verband Rheinland.
LWL ist die Abkürzung für
Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.
Die Landschafts-Verbände arbeiten zusammen
mit den Städten und Landkreisen.
Ihre Aufgaben sind:
• Menschen mit Behinderung unterstützen.
Zum Beispiel beim Wohnen und Arbeiten.
• Schulen für Kinder und Jugendliche
betreiben, die viel Unterstützung brauchen.
• Für Kinder und Jugendliche sorgen.
• Krankenhäuser für Menschen mit
seelischen Krankheiten betreiben.
• Museen gestalten.
• Und vieles mehr.
Mehr Infos bekommen Sie im Internet.
Die Internetseite des LVR:
https://soziales.lvr.de
Die Internetseite des LWL:
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de
Mobilität
Menschen mit Behinderung sollen
eigenständig überall gut hinkommen.
Zum Beispiel:
• von der Wohnung zum Arbeitsplatz oder
• von der Arzt-Praxis zu den Freunden oder
Freundinnen.
Das nennt man Mobilität.
Man kann auf verschiedene Weise überall
hinkommen.
Zum Beispiel:
• mit Bus und Bahn,
• mit dem Auto,
• zu Fuß,
• oder im Rollstuhl.
Peer Counseling
Peer Counseling ist Englisch.
Man spricht es so aus: Pier Kaunseling.
Peer bedeutet:
Zwei Leute sind gleich oder ähnlich.
Counseling bedeutet Beratung.
Peer Counseling ist eine besondere
Beratung für Menschen mit Behinderung.
Der Berater oder die Beraterin hat auch
eine Behinderung.
Deshalb kennt der Berater oder die Beraterin
die Probleme von Menschen mit Behinderung
sehr gut.
Persönliches Budget
Persönliches Budget spricht man so:
Per-sön-li-ches Bü-dschee.
LVR und LWL geben Geld an den
Menschen mit Behinderung,
der im Alltag Unterstützung braucht.
Das heißt: Persönliches Budget.
Mit dem Geld
bezahlen Sie Ihre Unterstützung selbst.
Das hat viele Vorteile.
Sie bestimmen als Chef oder Chefin:
- Wer Ihnen helfen soll.
- Wann Sie diese Unterstützung haben wollen.
Wenn LVR und LWL das Geld an einen
Leistungs-Anbieter geben,
ist das eine Sach-Leistung.
Dann schickt der Leistungs-Anbieter
einen Betreuer oder eine Betreuerin.
Die unterstützen den Menschen mit
Behinderung im Alltag.
Personen-Zentrierung
Zentrierung bedeutet etwas
in den Mittelpunkt stellen.
Bei der Bedarfs-Ermittlung ist der Mensch
mit Behinderung im Mittelpunkt.
Er oder sie bekommt genau die Unterstützung,
die er oder sie braucht.
Persönliche Sicht
Jeder Mensch macht andere Erfahrungen.
Jeder Mensch hat auch eigene Gewohnheiten.
Das heißt: Jeder Mensch hat im Alltag
verschiedene Bedürfnisse.
Daher ist es wichtig,
von Ihren Bedürfnissen bei
der Bedarfs-Ermittlung zu erzählen.
LVR und LWL nennen es die persönliche Sicht.
Es geht um Ihre eigenen Erfahrungen
und Gewohnheiten.
Was Ihnen wichtig ist.
Zum Beispiel:
Ein Mensch glaubt an eine Religion.
Seine persönliche Sicht ist:
Es ist wichtig,
regelmäßig in die Kirche zu gehen.
Persönliche Ziele
Persönliche Ziele sind Ihre eigenen Wünsche.
Sie beschreiben, wie Sie leben möchten.
Zum Beispiel:
Mein persönliches Ziel ist:
Ich möchte gern an einem Computer arbeiten.
Pflege-Bedürftigkeit
Für die Bedarfs-Ermittlung müssen
LVR oder LWL wissen:
Brauchen Sie Pflege?
Das entscheidet die Pflege-Kasse.
Dafür kommen Fach-Leute zu Ihnen
nach Hause.
Sie schauen, welche Leistungen Sie brauchen.
Dann schreiben die Fach-Leute einen Bericht.
Das nennt man Pflege-Gutachten.
Im Pflege-Gutachten steht ganz genau,
ob Sie Pflege-bedürftig sind
und wie viel Pflege sie brauchen.
Die Fach-Leute nennen das:
einen Pflegegrad haben.
Es gibt 5 Pflegegrade.
Pflegegrad 1 heißt: Sie können vieles allein
und brauchen nur wenig Pflege.
Pflegegrad 5 heißt: Sie brauchen ganz viel
Pflege im Alltag.
Es muss immer jemand da sein, der Ihnen hilft.
Pflege-Kasse oder Pflege-Versicherung
Viele Menschen brauchen Pflege.
Zum Beispiel: Ältere Menschen.
Oder Menschen mit einer Krankheit.
Sie bekommen zu Hause Unterstützung
von einem Pflege-Dienst.
Oder sie leben in einem Pflege-Heim.
Das Geld für die Pflege wird
von der Pflege-Versicherung bezahlt.
Die Pflege-Kasse ist dafür zuständig.
Die Pflege-Kasse ist ein Leistungs-Träger.
Praktikum
Ein Praktikum ist das Arbeiten auf
Probe auf dem allgemeinenArbeitsmarkt.
Sie können für kurze Zeit in einer Firma
arbeiten.
Dabei können Sie herausfinden:
- Gefällt mir die Arbeit?
- Schaffe ich die Arbeit?
- Verstehe ich mich mit den anderen Kollegen und Kolleginnen?
Rechtliche Betreuung
Einige Menschen mit Behinderung
haben einen rechtlichen Betreuer
oder eine rechtliche Betreuerin.
Er oder sie darf etwas für
eine andere Person mit entscheiden.
Er oder sie unterstützt zum Beispiel
- beim Einteilen von Geld,
- bei einem Besuch auf dem Amt
- oder bei einem Mietvertrag für die eigene
- Wohnung.
Der rechtliche Betreuer muss darauf achten:
Was möchte der Mensch mit Behinderung.
Rehabilitation
Rehabilitation bedeutet Unterstützung.
Das spricht man so: Re ha bi li ta zjon.
Manche sagen nur Reha dazu.
Die Unterstützung beginnt,
wenn Sie eine schwere Krankheit hatten.
Zum Beispiel Krebs.
Die Reha unterstützt auch,
wenn Sie eine Behinderung haben.
Oder eine Behinderung bekommen können.
Die Reha soll helfen,
dass Sie arbeiten können.
Und dass Sie selbstständig leben können.
Das heißt, dass Sie am Leben
in der Gemeinschaft teilhaben können.
Rente oder Renten-Versicherung
Menschen arbeiten und bekommen
dafür jeden Monat Geld.
Das Geld kommt von dem Arbeitgeber.
Einen Teil von dem Geld geht an die
Renten-Versicherung.
Wenn Sie alt sind,
müssen sie nicht mehr arbeiten.
Dann bekommen Sie auch kein Geld
mehr von Ihrem Arbeitgeber.
Sie bekommen dann Geld von der
Renten-Versicherung.
Das Geld heißt Rente.
Auch Menschen aus der Werkstatt
bekommen eine Rente.
Sach-Leistung
LVR und LWL geben Geld an
einen Leistungs-Erbringer.
Damit er den Menschen mit
Behinderung im Alltag unterstützt.
Zum Beispiel beim Einkaufen.
Das nennt man auch eine Sach-Leistung.
Es gibt auch die Geld-Leistung.
Der Mensch mit Behinderung bekommt dann
das Geld vom LVR oder LWL.
Dann bekommt der Mensch mit Behinderung
das Persönliche Budget.
Schweigepflicht-Entbindung
LVR oder LWL müssen Ihre Daten kennen.
Daten sind Infos über Sie.
Zum Beispiel:
- Ihr Name,
- Ihr Wohnort
- oder Ihr Alter.
Mit den Daten findet man heraus,
wie viel Unterstützung Sie brauchen.
Manchmal braucht es Daten von anderen
Fach-Leuten,
zum Beispiel von einem Mitarbeiter oder
einer Mitarbeiterin:
- aus dem Sozialamt,
- aus dem Kranken-Haus oder
- von der Renten-Versicherung.
Damit müssen Sie einverstanden sein.
Das nennt man Schweigepflicht-Entbindung.
Schweigepflicht-Entbindung bedeutet:
Man darf bestimmte Daten von Ihnen haben.
LVR oder LWL bekommen die Daten von Ihnen.
Wichtig! Es geht nur um Daten,
die für die Bedarfs-Ermittlung notwendig sind.
Schwer-Behinderung
Im Schwer-Behinderten-Ausweis
steht eine Zahl zwischen 20 und 100.
Das ist der Grad der Behinderung.
Wenn der Grad der Behinderung 50
oder mehr ist, dann hat der Mensch
eine Schwer-Behinderung.
Eine Schwer-Behinderung
kann viele Gründe haben.
Eine Schwer-Behinderung
ist nicht immer sichtbar.
Das Amt am Wohnort prüft:
Ob Sie eine Schwer-Behinderung haben.
Selbstbestimmung
Kein Mensch darf über einen
anderen Menschen bestimmen.
Jeder Mensch entscheidet selbst
über sein Leben.
Das heißt Selbstbestimmung.
Sozialamt
Jede Stadt und jeder Kreis hat ein Sozialamt.
Sie möchten zum Beispiel
Wohngeld oder Grund-Sicherung beantragen.
Dann müssen Sie einen Antrag
beim Sozialamt stellen.
Soziales Entschädigungs-Recht
Ein Mensch wurde verletzt.
Zum Beispiel:
Ein Soldat wurde im Krieg verletzt.
Oder eine Frau bei einem Unfall.
Dann haben sie Anspruch auf Unterstützung.
Sie bekommen Geld,
weil sie nicht mehr arbeiten können.
SPZ
SPZ ist eine Abkürzung.
Der lange Name ist:
Sozial-Psychiatrisches Zentrum.
Das SPZ ist für Menschen mit einer
seelischen Krankheit da.
Man kann dort seine Freizeit verbringen.
Es gibt dort viele Freizeit-Angebote
Man kann sich auch beraten lassen.
Zum Beispiel:
Wie man selbstständig wohnen kann.
Achtung! Das SPZ gibt es nur im Rheinland
beim LVR!
Teilhabe
Menschen mit Behinderungen wollen genauso
leben wie Menschen ohne Behinderung.
Sie möchten ihren Alltag nach eigenen
Wünschen gestalten.
Das heißt:
In der Gemeinschaft dabei sein
und selbstbestimmt leben.
Das nennt man Teilhabe.
Teilhabe-Plan-Konferenz
Eine Konferenz ist ein Treffen bei der Arbeit.
Hier treffen sich alle,
die Geld geben für Ihre Unterstützung.
An dem Treffen nehmen teil:
- Sie selbst, weil es um Ihre Bedürfnisse geht.
- LVR oder LWL.
- Andere Leistungs-Träger.
Andere Leistungs-Träger sind zum Beispiel
die Kranken-Kassen.
Oder die Argentur für Arbeit.
In der Teilhabe-Plan-Konferenz wird
über die Unterstützung gesprochen,
die Sie zum Leben brauchen.
Menschen mit Behinderung werden von vielen
Leistungs-Trägern unterstützt.
Alle müssen gut zusammenarbeiten.
Denn es geht um
den Menschen mit Behinderung.
Teilhabe-Plan-Verfahren
Ein Verfahren ist eine Vorgehensweise.
Im Teilhabe-Plan-Verfahren werden die
verschiedenen Leistungen für den Menschen
mit Behinderung organisiert.
Die Vorgehensweise braucht man,
wenn mehrere Leistungs-Träger unterstützen.
Zum Beispiel:
- Die Agentur für Arbeit bezahlt die erste Zeit in der Werkstatt.
- LVR oder der LWL bezahlt die Hilfe im Alltag.
- Und die Kranken-Kasse bezahlt den
- Rollstuhl.
UN-Behindertenrechts-Konvention
Eine Konvention ist eine Vereinbarung
zwischen verschiedenen Ländern.
Die Behindertenrechts-Konvention ist
die Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt.
Sie gilt wie ein Gesetz.
Jedes Land muss sich kümmern,
dass Menschen mit Behinderung diese Rechte bekommen.
Das bedeutet:
Jeder Mensch muss gut behandelt werden.
Niemand darf schlechter behandelt werden,
weil er oder sie mit einer Behinderung lebt.
Die Abkürzung der Konvention ist: UN-BRK.
Vertrauens-Person
Eine Vertrauens-Person ist ein Mensch,
den Sie gut kennen und mögen.
Und der Sie gut kennt.
Das kann zum Beispiel jemand aus
Ihrer Familie sein.
Oder ein Freund oder eine Freundin.
Die Vertrauens-Person kann an der
Gesamt-Plan-Konferenz teilnehmen,
wenn Sie das möchten.
Dort wird mit Ihnen über Ihre
Unterstützung im Alltag gesprochen.
Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Die Abkürzung für
Werkstatt für behinderte Menschen ist WfbM.
In einer Werkstatt gibt es
verschiedene Arbeitsplätze.
Menschen mit Behinderungen bekommen
hier viel Unterstützung bei der Arbeit.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einer
Werkstatt sind auch sozial-versichert.
Das bedeutet:
Die Werkstatt bezahlt Geld an
die Kranken-Versicherung.
So kann man zum Arzt oder zur Ärztin gehen.
Das bezahlt die Kranken-Versicherung.
Die Werkstatt bezahlt auch Geld an die
Renten-Versicherung.
So bekommt man später eine Rente.
LVR und LWL geben Geld an die Werkstätten.
Das Geld ist für die Arbeits-Plätze.
Und für die Betreuer und Betreuerinnen in
der Werkstatt.
Wirkungs-Kontrolle
Im BEI_NRW steht, welche Ziele Sie haben.
Und welche Unterstützung Sie für diese
Ziele brauchen.
Nach einiger Zeit wird gefragt:
War die Unterstützung hilfreich?
Das nennt man Wirkungs-Kontrolle.
Wohngeld
Wohngeld ist Geld für die Miete.
Sie bekommen Wohngeld
vom Sozialamt in Ihrer Stadt.
Wenn Sie nicht genug eigenes Geld haben.
Sie müssen einen Antrag beim
Sozialamt stellen.
Wohnheim
Das Leben im Wohnheim ist so:
Man lebt mit mehreren Menschen zusammen.
Sie bekommen viel Unterstützung.
In einem Wohnheim verbringt man
Zeit mit den anderen Menschen.
Man isst zusammen und hat zum Beispiel
gemeinsam ein Wohn-Zimmer.
Manche sagen auch besondere Wohnform dazu.
Ziel-Überprüfung
Das ist ein Teil des Folge-Antrags.
Den Folge-Antrag stellen
Sie beim LVR oder LWL.
Dafür erzählen Sie, welche Ziele
Sie schon erreicht haben.
Und bei welchen Zielen Sie noch
Unterstützung brauchen.
Das nennt man Zielüberprüfung.
Zuverdienst
Der Zuverdienst ist ein Mini-Job.
Mit einem-Mini-Job verdient
man etwas Geld zum Lohn.
Man arbeitet auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt.
Man arbeitet nur ein paar Stunden in der Woche.
Der LVR unterstützt die Arbeitgeber mit Geld.
Viele Menschen mit Behinderung
finden den Zuverdienst gut.
Aber: Wenn jemand unzufrieden ist,
kann er zurück in die Werkstatt
oder Tages-Stätte.
Achtung! Den Zuverdienst gibt es
nur im Rheinland beim LVR!