Vom Antrag zur Leistung
Ihr Weg zur Unterstützung mit dem Gesamtplanverfahren
Der LWL führt ein sogenanntes Gesamtplanverfahren durch, wenn ein Mensch mit Behinderung einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellt. Im Gesamtplanverfahren wird der Mensch mit Behinderung beraten, sein Unterstützungsbedarf gemeinsam ermittelt und die dazu passende Unterstützung geplant. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten Menschen mit Behinderungen haben.
Ablauf des Gesamtplanverfahrens
Mit einem Klick auf einen roten Punkt erfahren Sie mehr über den Schritt im Gesamtplanverfahren.
Mensch im Mittelpunkt
Der einzelne Mensch steht im Gesamtplanverfahren im Mittelpunkt. Das wird „Personenzentrierung“ genannt. Es wird genau geschaut, was der Mensch sich wünscht, und welche Unterstützung für ihn passend ist.
Wunsch- und Wahlrecht
Für die selbstbestimmte Teilhabe sind die Wünsche des Menschen mit Behinderung wichtig. Im Gesamtplanverfahren werden die Wünsche berücksichtigt. Menschen mit Behinderungen werden aktiv an der Ermittlung und Gestaltung ihrer Teilhabeleistungen beteiligt.
Online-Antrag
Sie können Eingliederungshilfe online beantragen – schnell, papierlos und rund um die Uhr. Der Online-Antrag im LWL-Serviceportal ist barrierefrei. Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular geführt und können benötigte Unterlagen, zum Beispiel medizinische Unterlagen, hochladen. Die Hinweise zum Schutz der persönlichen Daten sind im Online-Antrag enthalten.
So funktioniert die digitale Antragstellung im LWL-Serviceportal

Papier-Antrag
Sie können den Antrag auch ausdrucken, ausfüllen und mit der Post an den LWL schicken. Das Antragsformular steht zum Download zur Verfügung. Die Hinweise zum Schutz der persönlichen Daten sind im Antrags-Formular enthalten.
Medizinische Unterlagen
Der LWL benötigt aktuelle ärztliche Unterlagen über Art und Umfang des Gesundheitsproblems, um den Antrag zu bearbeiten. Das sind zum Beispiel aktuelle Berichte des Arztes oder der Ärztin, Krankenhausberichte, Rehabilitationsberichte oder Berichte des Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin. Die medizinischen Unterlagen sollen mindestens die Diagnosen mit ICD-Code und möglichst auch die gesundheitlichen Funktionseinschränkungen und Beeinträchtigungen beinhalten.
Der Arzt oder die Ärztin ist in der Form des Berichtes frei. Es kann zum Beispiel das Formular „Fachärztliche Stellungnahme“ genutzt werden. Die medizinischen Unterlagen können direkt mit dem Online-Antrag im LWL-Serviceportal hochgeladen oder dem LWL mit der Post zugeschickt werden.
Formular "Persönliche Sicht"
Das Formular „Persönliche Sicht“ wird von der antragstellenden Person ausgefüllt. Darin wird der Antrag begründet und es werden die aktuelle Lebenssituation sowie die persönlichen Wünsche und Ziele beschrieben. Es dient der Vorbereitung auf die weiteren Schritte, daher ist das Einreichen wünschenswert. Der LWL kann so direkt sehen, was der antragstellenden Person wichtig ist und ihre Wünsche und ihre individuelle Situation besser verstehen.
Die Persönliche Sicht kann online im LWL-Serviceportal ausgefüllt oder mit der Post zugeschickt werden.
Weitere Unterlagen
Abhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Online-Antrag im LWL-Serviceportal zeigt an, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, um getätigte Angaben nachzuweisen. Weitere Unteralgen sind zum Beispiel:
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Vollmacht
- Betreuungsurkunde
- Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
- gegebenenfalls Nachweise zum Einkommen und Vermögen
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das sind die Voraussetzungen:
- Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
- Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
- Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.
Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist abhängig von der Leistung, die Sie beantragt haben.
Einkommen und Vermögen
Einkommen
Wer weniger als 26.964 Euro Bruttoeinkommen hat (gültig ab 2025), muss keinen Eigenbeitrag leisten.
Vermögen
Der Vermögensfreibetrag liegt ab 2025 bei 67.410 Euro.
Einkommen und Vermögen von Partner oder Partnerin
Einkommen und Vermögen von Personen, die mit einem Menschen mit Behinderung verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Partnerschaft leben, werden in der Eingliederungshilfe nicht herangezogen.
Rahmen des Gesprächs
Vertrauensperson
Sie können eine Person Ihres Vertrauens zum Bedarfsermittlungsgespräch mitbringen.
Zur Vorbereitung: Formular „Persönliche Sicht“
Mit der Einladung bekommen Sie einen Hinweis auf das Formular „Persönliche Sicht“. Dort finden Sie alle Themenbereiche, um die es im Gespräch gehen wird. Sie können die Persönliche Sicht online im LWL-Serviceportal ausfüllen oder mit der Post zuschicken. Das ausgefüllte Formular bietet eine gute Grundlage für einen vertieften Austausch miteinander.
Ort
In Ihrer Einladung steht, wie und wo das Gespräch stattfindet. In vielen Fällen ist es möglich, per Telefon oder Video miteinander zu sprechen. In einigen Fällen findet das Gespräch in unserem Regionalbüro in Ihrer Nähe statt. Es kann auch sinnvoll sein, dass wir bei Ihnen Zuhause Ihren Bedarf ermitteln, zum Beispiel, wenn Sie körperlich sehr stark eingeschränkt sind. Wenn Sie das wünschen oder andere Fragen haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechperson.
Kommunikation
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine besondere Form der Kommunikation nutzen, zum Beispiel Gebärdensprache oder Symboltafeln. Sie können uns auch Bescheid geben, wenn Sie andere besondere Rahmenbedingungen benötigen, damit Sie gut am Gespräch teilnehmen können.
Dokumentation und Datenschutz
Ihre Ansprechperson dokumentiert das Gespräch in vielen Fällen direkt am PC. In der Regel erfolgt noch eine Nachbereitung im Anschluss an das Gespräch. Das fertiggestellte Dokument ist Ihr BEI_NRW. Es wird Ihnen als Anlage zum Gesamtplan mit der Post zugeschickt. Bei der Dokumentation ist uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Unsere Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie unter datenschutz-perseh.lwl.org.
Bei der Bedarfsermittlung einiger Leistungsarten wird das BEI_NRW noch nicht eingesetzt. Hier erfolgt die Dokumentation in Form eines Vermerks, der eng an das BEI_NRW angelehnt ist.
Ihr Bedarf
Das Bedarfsermittlungsgespräch orientiert sich an den Bereichen, die Sie schon aus dem Formular „Persönliche Sicht“ kennen:
- Bereich 1: Kommunikation, soziale Beziehungen, Gemeinschaftsleben
- Bereich 2: Mobilität, Gesundheit und Pflege, häusliches Leben
- Bereich 3: Lernen, allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Arbeiten
Anhand der drei Bereiche schaut Ihre Ansprechperson gemeinsam mit Ihnen, wo Ihre Teilhabe eingeschränkt ist und wo Sie Unterstützung benötigen. Sie können Fragen stellen und Sie werden nach Ihren Wünschen und Vorstellungen für die Unterstützung gefragt. Ebenfalls wird geschaut, wo Teilhabe bereits gut gelingt und wer (beispielsweise bestimmte Personen) oder was (etwa Hilfsmittel) die Teilhabe unterstützt.
Besprochen werden natürlich nur die Themen, die Sie ansprechen möchten und die für Ihren Antrag auf Unterstützung wichtig sind.
Ihre Ziele
Im nächsten Schritt planen Sie zusammen mit Ihrer Ansprechperson, was Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren mit der Leistung der Eingliederungshilfe erreichen wollen. Das sind Ihre konkreten Teilhabeziele. Diese Ziele sind sowohl für Sie als auch für den Leistungserbringer, der Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele unterstützt, verbindlich. Ihre Ziele können sowohl Veränderungsziele wie auch Erhaltungsziele sein.
Veränderungsziel bedeutet: Etwas soll anders werden in Ihrem Leben. Sie entwickeln neue Fähigkeiten oder lernen, wie Sie mit Herausforderungen umgehen.
Erhaltungsziel bedeutet: Ihr Leben soll so bleiben, wie es ist. Das Ziel ist, dass die Situation nicht schlechter wird.
Ihre Leistungen
Im folgenden Teil des Gesprächs überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson, was nötig ist, um Ihre Ziele zu erreichen. Das kann zum Beispiel ein Fachdienst sein, der Sie Zuhause unterstützt. Es gibt oft auch andere Menschen oder Stellen, die Sie unterstützen können. Zum Beispiel Ihr Partner oder Ihre Partnerin, Ihre Eltern oder ein Pflegedienst. Auch das wird aufgeschrieben, damit ein Gesamtüberblick vorliegt, wie Ihr Bedarf an Unterstützung gedeckt wird. Außerdem wird besprochen, ob Sie die Leistung als Persönliches Budget erhalten möchten.
Rahmen des Gesprächs
Zustimmung zum Gespräch
Eine Gesamtplankonferenz wird nur dann durchgeführt, wenn Sie damit einverstanden sind. Sie erhalten dazu ein Formular mit weiteren Informationen und der Bitte um Zustimmung. Sie haben keine Nachteile, wenn Sie das Gespräch ablehnen. Ein Gesamtplan wird trotzdem für Sie erstellt. Es fehlen dann eventuell wichtige Informationen anderer Stellen. Diese können dann nicht berücksichtigt werden.
Teilnehmende
Wir klären mit Ihnen, wer an der Gesamtplankonferenz teilnehmen soll. Zunächst sind das die anderen Stellen, von denen Sie möglicherweise auch Leistungen erhalten könnten. Das können zum Beispiel das Jugendamt, das Jobcenter oder Ihre Krankenkasse sein. Wenn es sinnvoll ist und Sie dies möchten, können auch Ihr Leistungserbringer, Ihr Pflegedienst oder andere Einrichtungen eingeladen werden. Sie selbst können eine Person des Vertrauens benennen, die an Ihrer Seite am Gespräch teilnimmt.
Ort
Eine Gesamtplankonferenz wird häufig als Videokonferenz durchgeführt, damit alle Beteiligten möglichst einfach dabei sein können. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob Sie zu einem Termin vor Ort eingeladen werden.
Dokumentation und Datenschutz
Nach der Gesamtplankonferenz werden nur die Daten verarbeitet, die für die Erstellung des Gesamtplans (bzw. für die Feststellung des jeweiligen Rehabilitationsbedarfs) erforderlich sind. Alle weiteren Daten dürfen nach der Gesamtplankonferenz nicht weiterverwendet werden.
Nach dem Gespräch erstellt Ihre Ansprechperson beim LWL ein Gesprächsprotokoll und schickt es Ihnen und allen am Gespräch beteiligten Personen zu. So wissen alle, was besprochen wurde und wer für welche Leistung zuständig ist. Die Ergebnisse der Gesamtplankonferenz fließen in den Gesamtplan ein, den Sie zum Abschluss des Verfahrens erhalten.
Bedarf, Ziele und Leistungen
Eine Gesamtplankonferenz ist ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen und den anderen beteiligten Stellen. So erhalten Sie die Möglichkeit, gemeinsam und auf Augenhöhe mit den beteiligten Stellen an der Feststellung Ihres Bedarfes und der Gesamtplanung der Unterstützung mitzuwirken. Wir sprechen über Ihre Bedarfe und die zu deren Deckung notwendigen Leistungen. Wir sprechen auch über die Ziele, die Sie mit den Leistungen erreichen wollen, damit die Leistungen von allen Stellen gut zusammenpassen. Sie können dabei offen Ihre Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche einbringen.
Sie können auch selbst vorschlagen, dass eine Gesamtplankonferenz durchgeführt wird.
Gesamtplan
Der Gesamtplan zeigt Ihnen übersichtlich, welche Leistungen Sie von welcher Stelle erhalten. Im Gesamtplan steht auch, wann Ihre Leistung überprüft wird. Meistens erfolgt dies nach zwei Jahren. Bei Veränderungen in Ihrer Lebenssituation oder Ihres Unterstützungsbedarfs kann der Gesamtplan jederzeit angepasst werden. Bitte melden Sie sich bei Bedarf beim LWL. Wenn Sie eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer haben, bekommt er oder sie auch den Gesamtplan zugeschickt.
Zielvereinbarung für Persönliches Budget
Eine Zielvereinbarung ist erforderlich, wenn Sie die bewilligte Leistung als Persönliches Budget erhalten möchten. Sie ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem LWL. Die Regelungen zum Persönlichen Budget finden Sie auf unserer Infoseite.
Bescheid
Auf der Grundlage des Gesamtplans erlässt der LWL den Bescheid über die bewilligten Leistungen und schickt Ihnen diesen mit der Post zu. Falls wir keinen Leistungsanspruch feststellen konnten, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
In Ihrem Bescheid steht,
- welche Leistung der LWL bewilligt. Bei einigen Leistungen sind im Bescheid noch weitere Informationen enthalten, zum Beispiel wie viele Stunden pro Woche bewilligt werden.
- ab wann die Leistungen erbracht werden.
- ob Sie einen finanziellen Beitrag zu den Aufwendungen leisten müssen.
Außerdem sind Hinweise zu den Mitwirkungspflichten und den Rechtsgrundlagen im Bescheid enthalten.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Dies bedeutet, dass die Entscheidung über die Leistungen nochmal überprüft werden muss. Deswegen ist es sinnvoll, den Widerspruch zu begründen. Die Frist, bis wann Sie einen Widerspruch eingereicht haben müssen, und weitere Informationen dazu stehen auch im Bescheid.
Assistenzleistungen
Sie entscheiden selbst, welcher Leistungserbringer Sie unterstützen soll. Vielleicht kennen Sie schon einen geeigneten Anbieter. Sie können sich auch durch unser Einrichtungsverzeichnis informieren, welche Angebote es in Ihrer Region gibt. Gerne kann Sie Ihre Ansprechperson bei der Suche unterstützen.
Wenn Sie einen geeigneten Leistungserbringer gefunden haben, teilen Sie dies Ihrer Ansprechperson beim LWL mit. Ihr Leistungserbringer schließt mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Die Kosten für die Unterstützung rechnet der Leistungserbringer aber nicht mit Ihnen, sondern direkt mit dem LWL ab.
Wenn Sie Assistenz beim Wohnen bekommen, erhält Ihr Leistungserbringer die Dokumentation der Bedarfsermittlung, damit er Sie gut unterstützen kann. Ihr Leistungserbringer stimmt mit Ihnen gemeinsam ab, wie er Sie konkret bei der Erreichung der vereinbarten Ziele unterstützt.
Bei Veränderungen Ihrer Situation oder Problemen mit der Unterstützung, zum Beispiel, wenn die Unterstützung nicht ausreichend ist, nicht mehr benötigt wird oder Konflikte auftreten, können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechperson beim LWL wenden. Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie dem LWL immer zeitnah mitteilen.
Hilfsmittel
Bewilligte Hilfsmittel werden direkt vom LWL für Sie bestellt und bezahlt.
Persönliches Budget
Beim Persönlichen Budget erhalten Sie vom LWL das Geld für die bewilligte Leistung ausgezahlt und kümmern sich selbst um die weitere Umsetzung. Sie übernehmen damit weitgehend selbstständig die Verantwortung für die Organisation, Gestaltung und Qualität der Leistungen. Die Regelungen zum Persönlichen Budget finden Sie auf unserer Infoseite.
Fortschreibung der Assistenz beim Wohnen
Wenn Sie Assistenz beim Wohnen erhalten, bekommen Sie und Ihr Leistungserbringer vom LWL eine Aufforderung zur Fortschreibung. Ihr Leistungserbringer vereinbart hierzu ein Gespräch mit Ihnen und übernimmt die Kommunikation mit dem LWL.
Zur Vorbereitung: Formulare „Persönliche Sicht“ und Rückblick“
Wenn Sie sich auf das Gespräch vorbereiten möchten, stehen Ihnen zwei Formulare zur Verfügung: „Persönliche Sicht“ und „Rückblick“. Mit dem Bearbeiten dieser Formulare können Sie sich vor dem Gespräch in Ruhe eigene Gedanken machen und Wichtiges für sich aufschreiben. So haben Sie eine gute Grundlage für das Gespräch. In der Regel stellt Ihnen Ihr Leistungserbringer die Formulare zur Verfügung.
Rückblick
Mit dem Formular „Rückblick“ schauen Sie zurück auf den vergangenen Zeitraum und prüfen für sich, ob Sie Ihre Ziele erreicht haben. Sie schätzen Ihre Teilhabesituation ein, wie sie zum heutigen Zeitpunkt ist.
Persönliche Sicht
Mit dem Formular „Persönliche Sicht“ blicken Sie auf Ihre aktuelle Lebenssituation. Sie machen sich Gedanken zu den Zielen, die Sie mit der Eingliederungshilfe weiter erreichen wollen und zu Ihren Bedarfen.
Das Fortschreibungsgespräch
Ihr Leistungserbringer vereinbart mit Ihnen ein sogenanntes Fortschreibungsgespräch. Natürlich kann eine Person Ihres Vertrauens an dem Gespräch teilnehmen. Im Gespräch schauen Sie gemeinsam zurück auf das letzte Bedarfsermittlungsgespräch und die Ziele, die Sie dort vereinbart hatten. Sie schätzen ein, ob Sie die einzelnen Ziele erreicht haben, was dabei geholfen hat und was hinderlich war. Sie entscheiden, ob Sie mit den erreichten Zielen zufrieden sind und die Leistung der Eingliederungshilfe beenden wollen oder ob Sie weiter Unterstützung benötigen. Im zweiten Teil des Gesprächs schauen Sie auf Ihre aktuelle Situation und planen für den kommenden Zeitraum. Sie besprechen gemeinsam Ihren aktuellen Bedarf und vereinbaren Ziele und Maßnahmen für die Zukunft.
Dokumentation und Datenschutz
Ihr Leistungserbringer dokumentiert das Fortschreibungsgespräch im BEI_NRW und übermittelt es digital an den LWL. Bei der Erfassung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Unsere Hinweise zum Schutz Ihrer Daten finden Sie auf unserer Internetseite datenschutz-perseh.lwl.org.
Bearbeitung durch den LWL
Ihre Ansprechperson prüft die Gesprächsdokumentation im BEI_NRW, die sie von Ihrem Leistungserbringer erhalten hat. Falls nötig, werden schriftlich weitere Informationen von Ihrem Leistungserbringer oder von Ihnen angefordert. Bei Bedarf werden Sie gemeinsam mit Ihrem Leistungserbringer zu einem Gespräch eingeladen. So stellen wir sicher, dass eine gute Entscheidung über Ihre weitere Leistung getroffen werden kann.
Die Entscheidung wird von Ihrer Ansprechperson im BEI_NRW dokumentiert. Dadurch erfährt Ihr Leistungserbringer, wenn etwas geändert wurde. Ihr Leistungserbringer muss dafür sorgen, dass Sie immer gut über diesen Austausch informiert sind. Sie selbst erhalten von uns einen neuen Gesamtplan mit der Post zugeschickt.
Fortschreibung sonstiger Leistungen
Wenn Sie sonstige Leistungen wie Elternassistenz, Taubblindenassistenz oder Studienassistenz erhalten, können Sie uns die Informationen zur Fortschreibung formlos mitteilen. Sie müssen jedoch erkennen lassen, weswegen und in welchem Umfang die Leistungen weiterhin notwendig und geeignet sind, um ihre Ziele zu erreichen.
Ihre Ziele erreichen
Nach der Bewilligung durch den LWL arbeiten Sie gemeinsam mit einem Leistungserbringer an der Erreichung Ihrer vereinbarten Ziele. Einige Ziele erreichen Sie vielleicht schon im ersten halben Jahr, zum Beispiel, wenn Sie umgezogen sind und Ihr neues Wohnumfeld kennenlernen. Andere Ziele benötigen viele Zwischenschritte, zum Beispiel der Auszug aus dem Elternhaus und das Zurechtfinden im ersten eigenen Haushalt.
Der Umfang der benötigten Unterstützung kann im Verlauf der Zeit weniger werden. Zum Beispiel, weil Sie die Ziele erreicht haben oder die Ziele für Sie nicht mehr wichtig oder passend sind. Oder Sie benötigen die Leistungen der Eingliederungshilfe nicht mehr, weil Sie andere Menschen oder Angebote kennengelernt haben, die Sie unterstützen.
Wenn Sie Ihre Ziele mit der Eingliederungshilfe erreicht haben oder die Unterstützung nicht mehr brauchen, können Sie oder Ihr Leistungserbringer uns jederzeit mitteilen, dass Sie die Leistung beenden möchten.