Kurzzeitbetreuung
Kurzzeitbetreuung ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung, die eine Betreuung rund um die Uhr anbietet. Der Aufenthalt kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.
Einen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld zu begleiten, kann für familiäre Systeme eine enorme Herausforderung bedeuten. Zur Sicherung und Unterstützung des familiären Umfeldes gewährt der LWL die Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderungen als Leistung der Sozialen Teilhabe.
Ziele der Kurzzeitbetreuung sind:
- Entlastung der Angehörigen und Erhalt der häuslichen Betreuungsressourcen
- Sicherung der Versorgung während des Ausfalls von Betreuungspersonen
- Eruierung von Verselbständigungsressourcen und Selbstversorgungskompetenzen im Wohnen unabhängig vom familiären Umfeld als Chance auf neue Teilhabemöglichkeiten
- Beratung und Unterstützung der Angehörigen in Bezug auf zukünftige Wohnmöglichkeiten
Die Angebote richten sich an Menschen mit Behinderungen, die zuhause bei ihren Eltern oder anderen Angehörigen leben.
Finanzierung der Kurzzeitbetreuung
Der LWL gewährt die Kurzzeitbetreuung aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Die Betreuung erfolgt durch Mitarbeitende der Eingliederungshilfe, Hauswirtschaft und der Pflege. Daher sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung einzusetzen. Das sind das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und ggf. der Entlastungsbetrag.
Die Pflegeleistungen, die zum Jahresende nicht ausgeschöpft sind, werden vom LWL von den Pflegeversicherungen angefordert. Damit werden auch die von den Familien nicht gebrauchten Leistungen der Verhinderungspflege, des Pflegegeldes und des Entlastungsbetrages genutzt.