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Kurzzeitbetreuung

Kurzzeitbetreuung ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung, die eine Betreuung rund um die Uhr anbietet. Der Aufenthalt kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.

Einen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld zu begleiten, kann für familiäre Systeme eine enorme Herausforderung bedeuten. Zur Sicherung und Unterstützung des familiären Umfeldes gewährt der LWL die Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderungen als Leistung der Sozialen Teilhabe.

Ziele der Kurzzeitbetreuung sind:

  • Entlastung der Angehörigen und Erhalt der häuslichen Betreuungsressourcen
  • Sicherung der Versorgung während des Ausfalls von Betreuungspersonen
  • Eruierung von Verselbständigungsressourcen und Selbstversorgungskompetenzen im Wohnen unabhängig vom familiären Umfeld als Chance auf neue Teilhabemöglichkeiten
  • Beratung und Unterstützung der Angehörigen in Bezug auf zukünftige Wohnmöglichkeiten

Die Angebote richten sich an Menschen mit Behinderungen, die zuhause bei ihren Eltern oder anderen Angehörigen leben.

Finanzierung der Kurzzeitbetreuung

Der LWL gewährt die Kurzzeitbetreuung aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Die Betreuung erfolgt durch Mitarbeitende der Eingliederungshilfe, Hauswirtschaft und der Pflege. Daher sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung einzusetzen. Das sind das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und ggf. der Entlastungsbetrag.

Die Pflegeleistungen, die zum Jahresende nicht ausgeschöpft sind, werden vom LWL von den Pflegeversicherungen angefordert. Damit werden auch die von den Familien nicht gebrauchten Leistungen der Verhinderungspflege, des Pflegegeldes und des Entlastungsbetrages genutzt.

Kurzzeitbetreuung in Ihrer Nähe finden

Angebote für das Kurzzeitwohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen finden Sie im LWL-Einrichtungsverzeichnis.

Weiter zum LWL-Einrichtungsverzeichnis

Illustration der Westfalenkarte als Aquarell, auf der über die gesamte Fläche verteilt rote Markierungs-Pins Standorte markieren

Kurzzeitbetreuung beantragen

Wenn Sie noch keine Leistungen vom LWL erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe für volljährige Menschen stellen. Beim Erstantrag benötigt der LWL folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
  • MDK Gutachten (falls vorhanden)
  • ärztliche Stellungnahmen

Bitte setzen Sie sich mit einer Einrichtung in Verbindung und wählen Sie bitte Termine für Ihren Aufenthalt. Die Einrichtung unterstützt Sie dabei.

Für Folgeaufenthalte benötigt der LWL nur noch die Mitteilung der konkret geplanten Einrichtung und Aufenthaltszeiten. Die können Sie formlos per E-Mail oder Fax an post-soziales@lwl.org schicken. Die Einrichtung unterstützt Sie dabei.

Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung

Eine Frau füllt am Laptop einen Online-Antrag aus.