Fortschreibung mit BEI_NRW in PerSEH
Auf dieser Seite informiert der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) über die Fortschreibung von wohnbezogenen Leistungen der Eingliederungshilfe mit BEI_NRW in PerSEH. Die Informationen richten sich in erster Linie an Leistungserbringer.
Aktuelles
Die Seite „Aktuelles“ informiert über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen rund um das BEI_NRW in PerSEH.
Organisatorisches zur Fortschreibung
- Ablauf der Fortschreibung
- Fortschreibung nach Erstbedarfsermittlung ohne BEI_NRW
- Ausdruck, Unterschrift und Versand
- Bescheiderstellung im Rahmen der Fortschreibung
- Änderung des Bedarfs im aktuellen Überprüfungszeitraum
- Fortschreibung bei "unbefristeten Bewilligungen"
- Fortschreibung in Leistungsträgerschaft des LWL außerhalb von Westfalen-Lippe
- BEI_NRW Testversion
Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW
Das BEI_NRW ist das Bedarfsermittlungsinstrument für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Es wird den Leistungserbringern im Datenverarbeitungsverfahren PerSEH zur Verfügung gestellt. Mit dem BEI_NRW werden individuelle Teilhabebedarfe unabhängig von der Art und dem Grad der Behinderung eines Menschen erfasst. Die Bedarfsermittlung orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Behinderung mit seinen Wünschen und Zielen.
Das Instrument wurde von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) gemeinsam entwickelt. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und strukturellen Vorgaben wurde das BEI_NRW für den Bereich Soziale Teilhabe für Erwachsene im Gebiet des LWL in Teilbereichen angepasst und steht mittlerweile als BEI_NRW 3.0 zur Verfügung.
Es setzt die gesetzlichen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren nach dem SGB IX um.
Das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW) wird im Rahmen der Erstbedarfsermittlung und Fortschreibung von Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) und Leistungen in besonderen Wohnformen verwendet. Es wird durch den LWL im Datenverarbeitungsverfahren PerSEH bereitgestellt und gemeinsam vom LWL und Leistungserbringern genutzt.
Der LWL erfasst bei Neuanträgen den Bedarf und überprüft nach einer festgelegten Zeit, ob Leistungen weitergeführt oder beendet werden. Dabei arbeiten die Leistungserbringer aktiv mit, führen Gespräche mit den leistungsberechtigten Personen und dokumentieren dies im BEI_NRW in PerSEH. Im digitalen Austausch zwischen LWL und Leistungserbringer wird die Fortschreibung durch den LWL geprüft. Der LWL entscheidet über die Fortschreibung des Gesamtplans.
Formulare für den Menschen mit Behinderung: Persönliche Sicht und Rückblick
Leistungserbringer dokumentieren das gemeinsame Fortschreibungsgespräch im BEI_NRW in PerSEH im Vorgang „Fortschreibung“ und leiten es digital an den LWL zur Entscheidung weiter.
Die Formulare „Persönliche Sicht“ und „Rückblick“ sind zentrale Bausteine zur Fortschreibung. Die Themen und Fragestellungen der Formulare bieten eine Vorstrukturierung der relevanten Themen und sie ermöglichen dem Menschen mit Behinderung, sich in Ruhe Gedanken zu machen, etwas für sich aufzuschreiben oder gemeinsam mit einer Vertrauensperson zu reflektieren.
Der zuständige Leistungserbringer stellt dem Menschen mit Behinderung zur persönlichen Vorbereitung auf das Fortschreibungsgespräch die Formulare „Persönliche Sicht“ und „Rückblick“ zur Verfügung und überträgt die Inhalte in PerSEH.
Es ist nicht erforderlich, die ausgefüllten Formulare dem LWL zuzusenden. Sie dienen ausschließlich zur Vorbereitung des Menschen mit Behinderung.
Beide Formulare liegen in unterschiedlicher Form vor, so dass der Mensch mit Behinderung auf das Format zugreifen kann, dass ihm am besten entspricht:
Barrierefreie Formulare im LWL-Serviceportal
Die barrierefreien Online-Formulare stehen im LWL-Serviceportal zur Verfügung. Sie werden direkt an den LWL übermittelt. Das ausgefüllte Formular kann gespeichert und ausgedruckt werden, sodass es zum Übertrag in PerSEH zur Verfügung steht.

Formulare zum Ausdrucken
Beide Formulare stehen als beschreibbares PDF zur Verfügung, so dass sie ausgedruckt und als „echtes“ Papier beschrieben oder am PC ausgefüllt werden können. Ausfüllhilfen bieten weitere Informationen zu den Formularen.

Formulare in Leichter Sprache
Versionen der Formulare zum BEI_NRW 3.0 in Leichter Sprache werden zurzeit erarbeitet.

Bildliche Ausgestaltung der Formulare
Der Mensch mit Behinderung kann seine Antworten auf die Fragen in den ausgedruckten Formularen malen, graphisch ausgestalten oder sie beantworten, indem er Fotos oder Bilder einklebt. Im LWL-Serviceportal besteht die Möglichkeit, diese Ausgestaltungen hoc

ICF Orientierung im BEI_NRW
Kenntnisse zur Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und deren Anwendung in der Eingliederungshilfe werden für die Arbeit mit dem BEI_NRW vorausgesetzt.
- Eine deutschsprachige Übersetzung der ICF finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Trägerübergreifende Informationen und Anregungen für die praktische Nutzung der ICF finden Sie in den ICF-Praxisleitfaden der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Handbuch: BEI_NRW – ICF Orientierung
Das Handbuch "BEI_NRW – ICF Orientierung“ gibt eine kurze Einführung in die Thematik ICF in ihrer Relevanz für die Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW: gesetzlicher und fachlicher Hintergrund, Aufbau, Inhalt und Struktur und das bio-psycho-soziale Modell.
Für die Arbeit mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW muss die ICF in der Anwendung in der Eingliederungshilfe angewandt werden können. Im Sinne der ICF wird Behinderung als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einem Menschen mit einem Gesundheitsproblem und den Kontextfaktoren bezogen auf seine funktionale Gesundheit definiert.
Aktivitäten und Teilhabe im BEI_NRW 3.0
Aktivitäten sind das, was der Mensch mit Behinderung tut. Dass, was er gut kann und was er weniger gut kann. Teilhabe (Partizipation) meint das Einbezogen sein in eine Lebenssituation.
Die neun Kapitel der „Aktivitäten und Teilhabe“ der ICF sind im BEI_NRW 3.0 in drei Bereiche zusammengefasst.
Die Zusammenstellung der neun Kapitel der Aktivitäten und Teilhabe in die drei Bereiche entspricht den Praxiserfahrungen aus Gesprächen mit leistungsberechtigten Personen. Kapitel der ICF, in denen es häufige Überschneidungen gibt, sind jeweils in einem Bereich zusammengefasst. Diese Zusammenfassung ermöglicht einen personenzentrierten und individuellen Gesprächsfluss und eine anwenderfreundliche Dokumentation des Gespräches. Dabei ist es weiterhin möglich, alle relevanten Themen der neun Kapitel zu besprechen und zu dokumentieren. Zu berücksichtigen ist, dass es Zusammenhänge zwischen den einzelnen Kapiteln und damit auch zwischen den einzelnen Bereichen gibt. Querverweise von einem Bereich zu einem anderen sind möglich und sinnvoll.
Im Sinne der ICF und des bio-psycho-sozialen Modells werden die Wechselwirkungen mit den Kontextfaktoren ebenfalls in den Blick genommen und gegebenenfalls dokumentiert.
Wichtige Fragestellungen für den Menschen mit Behinderung sind:
- Was ist Ihnen wichtig?
- Wobei möchten und benötigen Sie Unterstützung?
- Was gelingt Ihnen und was gelingt Ihnen nicht?
- Was möchten Sie verändern?
Zusätzlich können folgende Fragen hilfreich sein:
- Was möchten Sie beibehalten?
- Was möchten Sie erhalten?
- Was könnte Ihnen gelingen?
- Was möchten Sie dazulernen?
Bereich 1 - Kommunikation, soziale Beziehungen, Gemeinschaftsleben
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 3, 7 und 9.
Dabei kann es z.B. um folgende Themen gehen:
Mit anderen Menschen sprechen, Mitteilungen verstehen und schreiben, in Kontakte gehen mit fremden und mit vertrauten Menschen, Freundschaften schließen, die eigene Freizeit gestalten, selber bestimmen, wie sie ihr Leben gestalten möchte.
Bereich 2 - Mobilität, Gesundheit und Pflege, Häusliches Leben
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 4, 5 und 6.
Dabei kann es z.B. um folgende Themen gehen:
Einnehmen, Halten, Wechseln von Körperpositionen; sich zu Fuß oder z.B. mit dem Bus fortbewegen; ihre Körperpflege durchführen; für ihre Gesundheit sorgen; Kochen, Essen und Trinken; ihren Haushalt führen wie z.B. Putzen und Einkaufen gehen.
Bereich 3 - Lernen und Arbeiten, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 1, 2 und 8.
Dabei kann es z.B. um folgende Themen gehen:
Neues dazulernen, Probleme lösen und Entscheidungen treffen, ihren Tag planen, mit schwierigen Situationen umgehen, ihrer Arbeit nachgehen, mit Geld umgehen und Post bearbeiten.
Kontextfaktoren im BEI_NRW 3.0
Der Gesprächsleitfaden im BEI_NRW orientiert sich an der ICF. Demnach sind Behinderung und Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit keine statischen Merkmale, sondern vielmehr als ein dynamischer Prozess zu verstehen. Im bio-psycho-sozialen Modell werden die Kontextfaktoren mit einbezogen. Die Kontextfaktoren und Aktivitäten und Teilhalbe stehen in Wechselwirkung, beeinflussen sich also gegenseitig. Dies bedeutet, dass die Angaben zu den Kontextfaktoren mit der Betrachtung der Aktivitäten und Teilhabe in Verbindung gebracht werden müssen.
Kontextfaktoren beschreiben den persönlichen Lebenshintergrund des Menschen mit Behinderung. Kontextfaktoren sind aufgeteilt in Personbezogene Faktoren und Umweltbezogene Förderfaktoren und Barrieren.
Zu Personbezogenen Faktoren gehören zum Beispiel: bisherigen Erfahrungen im Leben, wichtige Dinge aus der Vergangenheit, Eigenschaften – wie der Mensch mit Behinderung ist und was ihn ausmacht.
Zu Umweltbezogenen Förderfaktoren gehören zum Beispiel: Menschen, die für den Menschen mit Behinderung da sind, Hilfsmittel (zum Beispiel ein Rollstuhl und oder technisches Hilfsmittel), gute Busverbindungen, Geschäfte in naher Wohnumgebung.
Zu Umweltbezogenen Barrieren gehören zum Beispiel: Menschen, die den Menschen mit Behinderung nicht unterstützen, fehlender Rollstuhl oder fehlende technische Hilfsmittel, keine gute Busverbindung, keine erreichbaren Geschäfte, eine nicht passende Wohnumgebung, fehlende Barrierefreiheit.
Körperfunktionen und -strukturen
Die Komponente des Körpers im Sinne der ICF besteht aus zwei Klassifikationen, eine für die Funktion von Körpersystemen und eine für die Körperstrukturen.
Beurteilungen, Codierungen und Dokumentationen dieser Komponente werden nach ICF Vorgaben durch hierzu qualifiziertes Fachpersonal (in der Regel Ärzte und Ärztinnen) durchgeführt. Liegen entsprechende Angaben vor, können diese übertragen werden.
Körperfunktionen sind die physiologischen Funktionen von Körpersystemen (einschließlich psychologischer Funktionen).
Körperstrukturen sind die anatomischen Teile des Körpers, wie Organe, Gliedmaßen und ihre Bestandteile.
Schädigungen sind Beeinträchtigungen einer Körperfunktion oder -struktur, wie z.B. eine wesentliche Abweichung oder ein Verlust.
Akteur:innen in Bedarfsermittlungsgesprächen
Im Prozess der Fortschreibung sind die leistungsberechtigte Person, je nach Aufgabenkreis die Vertretung, die Person des Vertrauens, der Leistungserbringer und die Teilhabeplanung beteiligt. Sollten weitere Personen die leistungsberechtigte Person begleiten, ist deren Rolle und die damit verbundene Aufgabe bzw. Funktion im Einzelfall frühzeitig zu klären (z.B. Begleitpersonen im Bereich der Mobilität oder Kommunikation).
Leistungsberechtigte Person
Die leistungsberechtigte Person ist die richtungsgebende und verantwortliche Person im Prozess der Fortschreibung. Die leistungsberechtigte Person beschreibt die Veränderungen im Hinblick auf die Situation des vergangenen Planungszeitraumes, ihre aktuelle Lebenssituation, ihre zukünftigen Wünsche sowie Vorstellungen und reflektiert die Situationen unter Berücksichtigung ihrer eigenen Person in Verbindung mit ihrer Umwelt.
Vertretung
Die Vertretung der leistungsberechtigten Person nimmt im Prozess eine stellvertretende Rolle ein. Die Ausgestaltung dieser Rolle kann je nach Aufgabenkreisen sowie unter Berücksichtigung der Fähigkeiten im Hinblick auf die Bewältigung des eigenständigen Handelns der leistungsberechtigten Person variieren. Die Vertretung innerhalb der Aufgabenkreise gegenüber Dritten ist für die leistungsberechtigte Person rechtsverbindlich. Dabei wird die Handlungsfähigkeit der Person nicht verdrängt, diese kann weiterhin selbstwirksam Rechtsgeschäfte tätigen (Ausnahmen: Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsvorbehalt). Außerdem ist dem eigenständigen Handeln der leistungsberechtigten Person i.d.R. der Vorzug vor der stellvertretenden Entscheidung zu geben, d.h. die Vertretung muss jeweils prüfen, ob sie stellvertretend tätig werden muss oder ob es z.B. ausreicht, die betreffende Person zu begleiten/anzuleiten/zu unterstützen.
Person des Vertrauens (Beistand)
Die Definition und Ausgestaltung der Rollen und Aufgaben der Person des Vertrauens bestimmt die leistungsberechtigte Person und ist im Verfahren/im Gespräch zu Beginn seitens der Teilhabeplanung zu erfragen.
Leistungserbringer
Der Leistungserbringer dokumentiert den Teilhabeprozess im BEI_NRW. Darüber hinaus übernimmt der Leistungserbringer im Prozess - je nach Einverständnis und/oder Bedarf der leistungsberechtigten Person - verschiedene Rollen und Aufgaben: Assistenz, Unterstützung, Begleitung, Befähigung, Beratung und Ergänzung.
Teilhabeplanung
Die Teilhabeplanung nimmt im Prozess abhängig vom Einzelfall verschiedene Rollen und Aufgaben ein: Begleitung, Unterstützung, Analyse (Prüfung, Kontrolle, Sicherstellung der Kriterien des §117 SGB IX), Rückmeldung, ggf. Anforderung, Beratung und Steuerung. Der Teilhabeplanung obliegt die Entscheidung und Bewilligung der Leistung.
Rollen und Aufgaben der Akteur:innen
Die hier aufgeführten Rollen und Aufgaben der beteiligten Akteur:innen bilden Anhaltspunkte, sind aber nicht als abschließend anzusehen.
Rollen und Aufgaben
Antragstellende oder leistungsberechtigte Person in den Prozessen Neufall und Fortschreibung
Rolle | Aufgaben |
---|---|
Richtungsgebend |
Die antragstellende oder leistungsberechtigte Person ist der Ausgangspunkt der individuellen Planung. Sie gibt die Richtung der Planung vor, das heißt, sie äußert, was sie möchte. Von ihren Wünschen und Vorstellungen ausgehend wird die zukünftige Planung gemeinsam aufgestellt. Sie zeigt auf, welche Themen und Lebensbereiche für sie relevant sind. |
Verantwortlich |
Die antragstellende oder leistungsberechtigte Person ist entscheidungsbefugt ist. Die leistungsberechtigte Person ist im gesamten Prozess selbstbestimmt. Sie hat die volle Entscheidung verantwortlich in dem Sinne, dass sie im Prozess über sich und ihre Wünsche sowie Vorstellungen. |
Wenn gewünscht, wird die antragstellende oder leistungsberechtigte Person von ihrer Person des Vertrauens, und/oder der rechtlichen Vertretung unterstützt und ergänzt. Im Falle einer bestehenden Vollmacht hat die rechtliche Vertretung die Person in ihrem Sinne zu vertreten.
Rollen und Aufgaben
Vertretung in den Prozessen Neufall und Fortschreibung
Rolle | Aufgaben |
---|---|
Rechtliche Betreuung |
Im Unterschied zur Vollmachtserteilung wird die rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht festgelegt. Es kann eine Betreuung für alle Angelegenheiten oder einzelne Aufgabenkreise angeordnet werden. Für bestimmte Entscheidungen hat die rechtliche Betreuung die Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen. Bei der Betreuung handelt es sich um eine Vertretung aufgrund gesetzlicher Vertretungsmacht. Der Betreuung obliegt die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten der betreuten Person im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise. Sie hat im Sinne der betreuten Person zu agieren. |
Bevollmächtigte Person |
Voraussetzung für die Erteilung bzw. den Widerruf einer Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit der vollmachtgebenden Person. Den Umfang der Vollmacht legt die zu vertretende, vollmachtgebende Person fest. Eine (zusätzliche) rechtliche Betreuung für die/den entsprechenden Aufgabenkreis/e ist bei Vorliegen einer Vollmacht ausgeschlossen. |
Weitere Hinweise in Bezug auf Vertretungenezug |
Sowohl die rechtliche Betreuung als auch die bevollmächtigte Person können im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgabenkreise/Angelegenheiten für die betreute Person / vollmachtgebende Person tätig werden, d.h. auch im Rahmen des sozialrechtlichen Verfahrens. Als Nachweis der Vertretungsmacht soll eine beglaubigte oder beurkundete Abschrift bzw. eine Betreuungsurkunde, aus der sich die Vertretungsmacht ergibt, vorgelegt werden. |
Rollen und Aufgaben
Person des Vertrauens in den Prozessen Neufall und Fortschreibung
Rolle | Aufgaben |
---|---|
Unterstützend |
Die Person des Vertrauens unterstützt die antragstellende oder leistungsberechtigte Person sachbezogen, emotional und/oder praktisch im Prozess. |
Ergänzend |
Sie ergänzt die Beschreibungen der antragstellenden oder leistungsberechtigten Person im Sinne von Anmerkungen, Bestätigung oder ggf. auch einer Abweichung. |
Assistierend |
Sie leistet eine Teil-Unterstützung im Sinne einer aktiven Hilfestellung. Sie hilft bei Fragen zur Dokumentation |
Begleitend |
Die Person des Vertrauens kann die antragstellende oder leistungsberechtigte Person unterstützen, indem sie Inhalte weiter ausführt, näher verdeutlicht und/oder in der Vorbereitung oder Nachbereitung Inhalte durchspricht. |
Die Person des Vertrauens und ihre Rolle und Aufgaben werden von der antragstellenden oder leistungsberechtigten Person bestimmt.
Rollen und Aufgaben
Leistungserbringer im Prozess der Fortschreibung
Rolle | Aufgaben |
---|---|
Assistierend |
Der Leistungserbringer leistet eine Teil-Unterstützung im Sinne einer aktiven Hilfestellung. Er stellt den Zugang zum Instrument und vorbereitende Dokumente zur Verfügung. Er gibt Hilfestellung zur gemeinsamen Erarbeitung der Fortschreibung. Er unterstützt bei Fragen zur Dokumentation. |
Übernehmend |
Der Leistungserbringer übernimmt im Gesamtprozess der Fortschreibung organisatorische Aufgaben sowie administrative Inhalte in PerSEH. |
Unterstützend |
Eine Unterstützung kann passiv gegeben werden im Sinne einer Anwesenheit oder Teilnahme. Eine Unterstützung kann aktiv geleistet werden im Sinne einer aktiven Hilfestellung. Der Leistungserbringer gibt Erklärungen zur Dokumentation im Teilhabeprozess. |
Befähigend |
Der Leistungserbringer schafft Rahmenbedingungen und für die leistungsberechtigte Person passende Strukturen zur Befähigung im Teilhabeprozess: Er befähigt die Person, eigene Wünsche und Lebensvorstellungen zu äußern. Er befähigt zudem im fortlaufenden Prozess, z.B. im Sinne einer Befähigung in Bezug auf den Rückblick auf gemeinsam vereinbarter Ziele und ggf. der Neuplanung von Zielen. Er ermöglicht im Sinne einer Assistenz der leistungsberechtigten Person eine selbstbestimmte Gestaltung und Dokumentation ihres Teilhabeprozesses. |
Beratend |
Der Leistungserbringer berät über mögliche Hilfen und Angebote im Sozialraum. Er gibt Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei anderen Informations- und Beratungsstellen. Der Leistungserbringer berät zu Leistungen der Eingliederungshilfe, Leistungen anderer Leistungsträger und gibt Hinweise auf mögliche Antragstellungen. Er berät mit Blick auf das Anliegen der leistungsberechtigten Person. |
Ergänzend |
Der Leistungserbringer führt die Dokumentation durch. In Zusammenarbeit mit der leistungsberechtigten Person ergänzt der Leistungserbringer im Sinne von Anmerkungen, Bestätigung oder ggf. auch einer Abweichung. Er holt ggf. weitere Perspektiven ein (Person des Vertrauens etc.). Nach gemeinsamer Planung erfolgt eine Gesamtsicht durch leistungsberechtigte Person und Leistungserbringer. |
Rollen und Aufgaben
Teilhabeplanung im Prozess der Fortschreibung
Rolle | Aufgaben |
---|---|
Begleitend |
Bezogen auf den Leistungserbringer hat die Teilhabeplanung die Aufgabe, den Dokumentationsprozess zu begleiten. Das heißt, sie beantwortet Fragen des Leistungserbringers, hinterfragt Informationen und hält den Kontakt. Im Hinblick auf die leistungsberechtigte Person hat die Teilhabeplanung die Aufgabe, die leistungsberechtigte Person so zu begleiten, dass sie selbstbestimmt und partizipativ teilhaben kann. Das heißt, die Teilhabeplanung erklärt, stellt Fragen, beantwortet, gibt Hinweise, erläutert, sodass die leistungsberechtigte Person durch den Prozess begleitet wird. |
Unterstützend |
Die Teilhabeplanung ist Ansprechpartnerin für Rückfragen des Leistungserbringers, der leistungsberechtigten Person oder weiterer Prozessbeteiligter. |
Analysierend |
Die Teilhabeplanung ermittelt die Nachvollziehbarkeit der Fortschreibung. Sie prüft, ob die beabsichtigte Wirkung im Einzelfall eingetreten ist und was dazu beigetragen hat und was ggf. nicht. Nach der Analyse kann sie die Entscheidung über die Folgeschritte und -prozesse treffen. Mögliche Schritte sind z.B.: • Sie trifft die Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen. • Sie fordert weitere Vertiefungen oder/ und Unterlagen an. • Sie hält Rücksprache mit der leistungsberechtigten Person und/oder dem Leistungserbringer und ggf. weiteren Personen. • Sie führt ein Gespräch zur Fortschreibung. |
Prüfend |
Die Teilhabeplanung prüft die Fortschreibung auf Vollständigkeit, Einheitlichkeit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, SGB IX-Konformität und ICF-Orientierung. |
Kontrollierend |
Mit Blick auf die Dokumentation des Teilhabeprozesses im Rahmen der Wirkungskontrolle, übernimmt die Teilhabeplanung die Begutachtung der Inhalte sowie die Mitwirkung der leistungsberechtigten Person. |
Sicherstellend |
Die Teilhabeplanung stellt sicher, dass die Leistungen entsprechend der Bedarfe ausgestaltet werden. Sie stellt sicher, dass die Sichtweisen der am Prozess beteiligten Personen berücksichtigt werden. |
Rückmeldend |
Die Teilhabeplanung gibt Rückmeldungen gegenüber dem Leistungserbringer: Sie meldet Unklarheiten zurück und fragt entsprechend nach. |
Rollen und Aufgaben
Teilhabeplanung im Prozess Neufall
Rolle | Aufgaben |
---|---|
Unterstützend |
Die Teilhabeplanung schafft für die antragstellende Person individuell passende Rahmenbedingungen im Bedarfsermittlungsgespräch. Die Teilhabeplanung schafft den Raum, dass die antragstellende Person sich aktiv einbringt und eigene Wünsche und Lebensvorstellungen deutlich werden. Die Teilhabeplanung gibt Erklärungen zur Dokumentation im Teilhabeprozess. Sie führt die Dokumentation durch. |
Wirkung sichernd; Grundlage für Wirkungskontrolle schaffend; Schaffen der Voraussetzung für die Prüfung der Ergebnisqualität |
Die Teilhabeplanung bezieht Aspekte der Wirkung in die Planungen mit ein. Sie richtet die Planung an den individuellen Zielen der antragstellenden Person unter Berücksichtigung der Ziele der Eingliederungshilfe aus und sichert, dass eine Prüfung der Zielerreichung möglich ist. Sie richtet die Planungen an der Teilhabe der antragstellenden Person aus, an ihren Möglichkeiten der Teilhabe im Sozialraum und ihrer selbstbestimmten Lebensführung. |
Beratend |
Die Teilhabeplanung berät über mögliche Hilfen und Angebote im Sozialraum. Sie gibt Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei anderen Informations- und Beratungsstellen. Die Teilhabeplanung berät zu Leistungen der Eingliederungshilfe, Leistungen anderer Leistungsträger und gibt Hinweise auf mögliche Antragstellungen. |
Ergänzend |
Die Teilhabeplanung führt die Dokumentation durch. In Zusammenarbeit mit der antragstellenden Person ergänzt die Teilhabeplanung im Sinne von Anmerkungen, Bestätigung oder ggf. auch einer Abweichung. Sie holt ggf. weitere Perspektiven ein (Person des Vertrauens und ggf. weiterer Personen). |
Sicherstellend |
Die Teilhabeplanung stellt sicher, dass die Leistungen entsprechend der Bedarfe festgelegt werden. Sie stellt sicher, dass die Sichtweisen der am Prozess beteiligten Personen berücksichtigt werden. Sie berücksichtigt die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben in ihrer Entscheidung. |
Entscheidend |
Auf Grundlage der Bedarfsermittlung entscheidet die Teilhabeplanung über die Leistungen. |
Übernehmend |
Die Teilhabeplanung organisiert das Bedarfsermittlungsgespräch inklusive der notwendigen Rahmenbedingungen wie z.B. Termin, Ort, Einladung, Beteiligung weitere Personen. Sie stellt sicher, dass der antragstellenden Person das Formular Persönliche Sicht zur Verfügung steht und bezieht diese im Bedarfsermittlungsgespräch mit ein. |
Wegweiser: Haltung, Ablauf, Kommunikation
Die im weiteren Verlauf dargestellten Wegweiser stellen Anhaltspunkte und Richtlinien im Hinblick auf die Haltung, den Ablauf und die Kommunikation im Rahmen von Bedarfsermittlungsgesprächen dar.
Wegweiser im Hinblick auf die Haltung
Die Wegweiser im Hinblick auf die Haltung sind als eine Orientierung für die innere Grundhaltung zu verstehen, die das eigene Denken und Handeln besonders im Bedarfsermittlungsgespräch mit der leistungsberechtigten Person prägt.
- Es ist ein gemeinsames Gespräch.
- Ziel des gemeinsamen Gespräches ist, auf Grundlage von Fragen die Lebenssituation und die Wünsche der leistungsberechtigten Person zu verstehen.
- Die Teilhabeplanung und/oder der Leistungserbringer ist in erster Linie für den Rahmen und den Prozess verantwortlich.
- Die Teilhabeplanung und/oder der Leistungserbringer hat in der Beratung und Bedarfsermittlung die Aufgabe, die leistungsberechtigte Person zu unterstützen, sodass sich ihr eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Teilhabesituation eröffnet.
- Die leistungsberechtigte Person erlebt sich selbstwirksam und als handelnde:r Akteur:in in der Planung seines:ihres Lebens.
- Ausgehend von der Persönlichen Sicht der leistungsberechtigten Person bringt die Teilhabeplanung und/oder der Leistungserbringer eine Aufgeschlossenheit mit und macht Angebote, um weiterführende Optionen und Gedanken der leistungsberechtigten Person einfließen zu lassen.
- Die Teilhabeplanung und/oder der Leistungserbringer erlebt das eigene Verstehen als Hypothesen und kann diese im Verlauf der Bedarfsermittlung ständig anpassen.
Wegweiser im Hinblick auf den Ablauf
Die Wegweiser im Hinblick auf den Ablauf sind als Orientierung für ein personenzentriertes und zielführendes Bedarfsermittlungsgespräch anzusehen.
1. Personenzentrierte Vorbereitung
- Individuelle und personenzentrierte Kommunikationsmöglichkeiten schaffen
- Begleitung anbieten und/oder sicherstellen
- Zeitrahmen definieren und individuell anpassen
- Räumliche Anpassung an individuelle Bedarfe
- Unterlagen bereitstellen/bereitlegen
- Verwaltungskontextuelle Organisation
- Gesprächsorganisation
2. Persönliche Begrüßung
- Vorstellung
- Rollenklärung
- Ziel/Anlass des Gespräches
- Darstellung des Ablaufs
- Darstellung/Erklärung der Inhalte
- Berücksichtigung individueller Bedürfnisse
3. Individuelle Bedarfsermittlung
- Basisdaten
- Persönliche Sicht/Persönliche Ziele
- Lebenssituation
- Ressourcen und Bedarfe entlang der neun Kapitel der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)
- Kontextfaktoren
- Vertiefungen
- Zielplanung, Maßnahmen- und Leistungsplanung
- Sozialraumorientierung
- Leistungsform
4. Zusammenfassung
- entscheidende Aspekte und Besonderheiten hervorheben
5. Ausblick
- Information zum weiteren Vorgehen und gemeinsame Abstimmung
6. Klärung offener Fragen
7. Persönlicher Gesprächsausstieg
Wegweiser im Hinblick auf die Kommunikation
Eine individuell ausgerichtete Kommunikation zwischen den beteiligten Personen ist ein wesentlicher Baustein für eine Bedarfsermittlung. Für die flexible und auf die einzelne Person ausgerichtete Gesprächsführung und anschließende Dokumentation im BEI_NRW müssen die Teilhabeplanung und/oder der Leistungserbringer fachlich-inhaltlich mit einer ICF-orientierten Bedarfsermittlung und der Struktur der Bögen und Seiten in PerSEH gut vertraut sein. Dazu können die auf der Internetseite des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe und im Hilfemenü in PerSEH hinterlegten Materialien genutzt und in einem Gespräch individuell angepasst werden.
1. Individuelle und flexible Gesprächsführung:
- Die Kommunikation mit der leistungsberechtigten Person findet in einer für diese geeigneten und wahrnehmbaren Form statt.
- Die Themen und Fragestellungen im BEI_NRW werden von der Teilhabeplanung und/oder dem Leistungserbringer in eine für die leistungsberechtigte Person verständliche Form übersetzt.
- Die Leistungserbringer halten eine auf die jeweilige Person abgestimmte Planung der Unterstützung vor, die die individuelle Kommunikation der Person, sowie die für eine gelingende Kommunikation erforderlichen Methoden und Hilfsmittel (z.B. einfache Sprache, Bilder, Unterstützte Kommunikation), berücksichtigt. Diese nutzen sie für das Bedarfsermittlungsgespräch und übersetzen die ICF orientieren Fragestellungen im BEI_NRW entsprechend.
- Die gesamte Dokumentation des Bedarfsermittlungsgespräches erfolgt entlang des Gesprächsflusses. Dies bedeutet, dass die für die Person relevanten Fragestellungen nicht von oben nach unten vorgelesen werden, sondern flexibel und auf die Gesprächssituation ausgerichtet eingebracht werden. Die ICF-orientierte Zuordnung und Dokumentation kann in einem zweiten Schritt erfolgen.
2. Aufnahme von stellvertretenden Äußerungen:
- Im BEI_NRW können stellvertretende Äußerung dokumentiert werden.
- Stellvertretende Äußerungen werden durch Personen vorgenommen, die eine enge und vertrauensvolle Beziehung zu der leistungsberechtigten Person haben.
- Die Personen, die stellvertretende Äußerungen tätigen, versetzen sich in die leistungsberechtigte Person hinein und nehmen sich selbst als Person zurück.
- Stellvertretende Äußerungen werden im Sinne der leistungsberechtigten Person getätigt.
3. Kommunikation mit weiteren beteiligten Personen:
- Informationen weiterer beteiligter Personen können erfragt und festgehalten werden.
- Die Beschreibungen können ergänzenden Charakter haben oder auch abweichende Einschätzungen widerspiegeln.
- Die Dokumentation hierzu in PerSEH ist transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
4. Dokumentation der Art der Unterstützung in der Kommunikation:
- Im Formular Persönliche Sicht kann die Art der Unterstützung dokumentiert werden (Frage: „Wie wurde unterstützt“). Hier wird dokumentiert, ob die von der leistungsberechtigten Person geäußerten Worte für sie aufgeschrieben worden sind oder ein Aufschreiben im Sinne der leistungsberechtigten Person erfolgt ist.
- Im BEI_NRW erfolgt die Dokumentation hinsichtlich der Art der Unterstützung im Bogen Gesprächsleitfaden auf der Seite Persönliche Ziele und im Bogen Rückblick auf der Seite Wirkung. Hier kann zudem dokumentiert werden, wie und mit welchen Methoden die Äußerungen der leistungsberechtigten Personen herausgearbeitet worden sind.
Organisatorisches zur Fortschreibung
Ablauf der Fortschreibung
Der LWL ist als Träger der Eingliederungshilfe gesetzlich verpflichtet, regelmäßig die Wirkung der bewilligten Leistungen zu überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung und Fortschreibung arbeiten der Mensch mit Behinderung, der Leistungserbringer und der LWL kooperativ zusammen.
Zur Vorbereitung der Fortschreibung kann der Mensch mit Behinderung selbständig oder mit Assistenz die Formulare „Persönliche Sicht“ und „Rückblick“ ausfüllen. Der Leistungserbringer führt mit der leistungsberechtigten Person ein Fortschreibungsgespräch und dokumentiert dieses im BEI_NRW in PerSEH. Hierfür steht ihm ein Zugang zum Datenverarbeitungsverfahren PerSEH zur Verfügung.
Im Fortschreibungsgespräch wird gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung thematisiert, wie gut die bisherigen Ziele zur sozialen Teilhabe erreicht wurden und wie zufrieden er aktuell damit ist. Auf dieser Grundlage wird der zukünftige Unterstützungsbedarf geplant. Der Leistungserbringer dokumentiert alles im BEI_NRW in PerSEH und sendet es an den LWL, der dann prüft und über das weitere Vorgehen entscheidet. Der LWL dokumentiert die Entscheidung in PerSEH und schließt den Vorgang. Das Ergebnis ist das BEI_NRW des Menschen mit Behinderung für den aktuellen Überprüfungszeitraum.
Prozess: Ablauf der Fortschreibung
In diesem Ablaufdiagramm werden die Aufgaben und Bearbeitungsschritte der verschiedenen Rollen im Rahmen der Überprüfung des Gesamtplans dargestellt.
Fortschreibung nach Erstbedarfsermittlung ohne BEI_NRW
Leistungserbringer, die einen Zugang zu PerSEH haben, nutzen für alle Fortschreibungen das BEI_NRW in PerSEH, d.h. auch für diejenigen, bei denen die letzte Bedarfsermittlung oder Fortschreibung nicht mit dem BEI_NRW erfolgt ist. Hierzu stehen den Anwender:innen automatisiert die Stammdaten der leistungsberechtigten Person zur Verfügung, so dass sie einen entsprechenden Vorgang anlegen können.
Ausdruck, Unterschrift und Versand
Das dokumentierte Fortschreibungsgespräch wird online über PerSEH an den LWL versandt. Weitere Unterlagen müssen nur auf Anforderung eingereicht werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Nach abschließender Prüfung durch den LWL und Erstellung des Gesamtplans wird dem Menschen mit Behinderung der Vorgang Fortschreibung aus PerSEH zur Verfügung gestellt.
Bescheiderstellung im Rahmen der Fortschreibung
Das BEI_NRW ist ein Bedarfsermittlungsinstrument, das im Rahmen der Fortschreibung genutzt wird. Das Verwaltungshandeln des LWL (z.B. in Bezug auf Gesamtplan, Bescheid) ist hiervon nicht betroffen.
Änderung des Bedarfs im aktuellen Überprüfungszeitraum
Das BEI_NRW ist seitens der Leistungserbringer zur Fortschreibung zum Ende des Überprüfungszeitraums zu nutzen. Änderungen im laufenden Überprüfungszeitraum werden aktuell nicht im BEI_NRW bearbeitet. Sie sind dem LWL wie bisher schriftlich per Brief, Fax oder Mail mit den entsprechenden Unterlagen zuzusenden.
Fortschreibung bei „unbefristeten Bewilligungen“
Bei bisher "unbefristeten Bewilligungen" erfolgt eine Fortschreibung nach Anforderung durch den LWL.
Fortschreibung in Leistungsträgerschaft des LWL außerhalb von Westfalen Lippe
Bei leistungsberechtigten Personen, die dauerhaft außerhalb des LWL-Gebietes leben und bei denen der LWL Kostenträger ist, findet das Verfahren des Ortes des tatsächlichen Aufenthalts Anwendung.
Auch für Leistungsberechtigte, die im LVR Gebiet leben und bei denen der LWL Kostenträger ist, ist die Art der Fortschreibung mit dem LVR abzustimmen. Bitte schicken Sie die entsprechenden Unterlagen der Ansprechperson, die für Ihren Klienten/ Ihre Klientin zuständig ist.
BEI_NRW Testversion
Der LWL kann den Zugriff auf das BEI_NRW in PerSEH ausschließlich den Leistungserbringern in Westfalen-Lippe zur Verfügung stellen.
Übersicht der Infoseiten
Unsere Infoseiten informieren zu verschiedenen Themen rund um die Fortschreibung mit BEI_NRW in PerSEH.
- Zur Infoseite "Übersicht: Fortschreibung mit BEI_NRW in PerSEH"
- Zur Infoseite "Aktuelles"
- Zur Infoseite "Fortschreibung bearbeiten mit PerSEH"
- Zur Infoseite "Bogen: Element Basisdaten"
- Zur Infoseite "Bogen: Rückblick"
- Zur Infoseite "Bogen: Gesprächsleitfaden"
- Zur Infoseite "Bogen: Maßnahmen und Leistungen"
Kontakt
Technische Probleme
Bei technischen Problemen mit den Verfahren PerSEH und LWL-Bena wenden Sie sich an den User Help Desk (UHD).
Tel: 0251 591-1880
Verwaltung von Administrator:innen
Bei Fragen zur Anlage, Änderung und Löschung von Administratorinnen und Administratoren wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse.
Einzelfall
Bei Fragen zum Einzelfall (wie neuer Leistungserbringer, Leistungsberechtigte nicht angezeigt in PerSEH) wenden Sie sich an die Teilhabeplanung.
Fachliche Fragen
Bei grundsätzlichen fachlichen Fragen zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wenden Sie sich an das Team zur Weiterentwicklung des BEI_NRW.