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Projektförderung - Wohnangebote

Koordinierung der Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB

Der Sachbereich Projektförderung unterstützt die Leistungserbringer in Westfalen-Lippe bei der Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen.

Voraussetzung der Förderung eines Wohnangebotes für Menschen mit Behinderungen ist zunächst die Abstimmung des Leistungsangebots mit der Regionalplanung des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe. Kontakt und Ansprechpersonen finden Sie hier:  

Für weitere Erläuterungen zur Förderung stehen hier die Ansprechpersonen der Projektförderung zur Verfügung.