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Häufige Fragen und Feedback

Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen zum BEI_NRW in PerSEH. Hier finden Sie außerdem unser Feedbackformular.

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Ihre Anregungen, Ihr Lob und Ihre Kritik werden in die Weiterentwicklung der Bedarfsermittlung einbezogen und helfen, das BEI_NRW in PerSEH fortlaufend zu verbessern.

Häufig Fragen: Umstellung auf die Version BEI_NRW 3.0

Kann ich mir die wichtigsten Veränderungen im BEI_NRW 3.0 in PerSEH exemplarisch anschauen?

In diesem Video zeigen wir Ihnen im Programm PerSEH die wichtigsten Veränderungen im BEI_NRW 3.0.

  • 1:1-Übertrag Formular Persönliche Sicht (0:00 - 2:39)
  • ICF-Orientierung: 3 Bereiche statt 9 Kapitel (2:43 - 5:43)
  • Zielebenen (5:43 - 8:40)
  • Zeitabschnitte (8:41 - 13:01)
  • Rückblick (13:01 - 14:31)
  • Statuskonzept (14:31 - 16:46)

Was genau hat sich in den einzelnen Bögen in PerSEH geändert?

Im BEI_NRW 3.0 erfolgt eine Verschlankung durch Konzentration auf Kernpunkte und Zusammenführung:

Bogen Gesprächsleitfaden

  • Das Formular „Persönliche Sicht“ und der Gesprächsleitfaden in PerSEH haben die gleiche Struktur.
  • Die Dokumentation der Kontextfaktoren erfolgt auf einer Seite.
  • Die Dokumentation der Aktivitäten und Teilhabe erfolgt in 3 Bereichen statt in 9 Kapiteln

Bogen Maßnahmen und Leistungen

  • Zu Beginn erfolgen Angaben zur geplanten Wohnform und gegebenfalls Angaben zur Einstufung in einen Leistungstyp (LT) und eine Hilfebedarfsgruppe (HBG).
  • Das Gesamtbudget eines Überprüfungszeitraumes kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
  • Die Dokumentation der Maßnahmen und Leistungen erfolgt entlang von 3 Bereichen statt entlang von 9 Kapiteln

Bogen Rückblick

  • Kleinere Veränderungen

Wo finde ich die neue Übersicht der drei Bereiche der Aktivitäten und Teilhabe im BEI_NRW 3.0?

Sie finden sie direkt hier sowie jeweils an den relevanten Stellen in unserem Internetauftritt.

Was passiert mit bereits angelegten Fortschreibungen zum Zeitpunkt der Produktivsetzung?

Fortschreibungen, die Sie vor der Produktivsetzung des BEI_NRW 3.0 angelegt haben, können Sie auch nach der Produktivsetzung in PerSEH in der alten Umgebung abschließen.

Wenn Sie nach der Produktivsetzung eine Fortschreibung anlegen, erfolgt dies automatisch in der neuen Umgebung im BEI_NRW 3.0.

Was bedeutet die Nummerierung des BEI_NRW, aktuell 3.0?

Das BEI_NRW wird ständig weiterentwickelt. Neben vielen kleineren Änderungen gab es bisher drei Auflagen des BEI_NRW im Bereich des LWL:

BEI_NRW 3.0: Version ab Produktivsetzung 2025

BEI_NRW 2.0: Version gültig von 11/2021 bis Produktivsetzung 2025

BEI_NRW 1.0: Version seit Einführung BEI_NRW bis 10/2021

Wo finde ich Infomaterial zu den Fortschreibungen, die ich vor der Produktivsetzung des BEI_NRW 3.0 angelegt habe?

Wenn Sie Infomaterial für Fortschreibungen benötigen, die Sie vor der Produktivsetzung des BEI_NRW 3.0 angelegt und noch nicht beim LWL eingereicht haben, finden Sie diese auf der Infoseite zum BEI_NRW 2.0.

Wie erhalte ich jederzeit aktuelle Informationen rund um das BEI_NRW 3.0 und PerSEH?

Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, werden Sie benachrichtigt, wenn neue Informationen auf der Seite „Aktuelles“ eingestellt wurden.

Häufige Fragen: Technische Bedienung PerSEH

Warum kann ich für eine bestimmte Person keine Fortschreibung anlegen oder bearbeiten?

Damit Sie eine Fortschreibung im BEI_NRW in PerSEH anlegen oder einen bestehenden Vorgang bearbeiten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Auf der Personenebene muss der Dispatcher für Ihre Einrichtung angelegt sein.

Sollte dies nicht der Fall sein, kann der/die zuständige Teilhabeplaner:in den Dispatcher für Ihre Einrichtung in PerSEH hinterlegen.

Personenebene im Modulmenü:

Die Übersicht der angelegten Dispatcher für Einrichtungen befindet sich ganz unten auf der übergeordneten Seite der Personenebene.

Übersicht Bearbeitungsrechte Personenebene:

Mögliche Fehler:

Wenn der Dispatcher Ihrer Einrichtung auf der Personenebene nicht angelegt ist, können Sie die Leistungsberechtigte Person in PerSEH nicht sehen.

2. Auf der Vorgangsebene muss der Dispatcher für Sie als Bearbeiter:in angelegt sein.

Sollte dies nicht der Fall sein, kann der/die Administrator:in Ihrer Einrichtung den Dispatcher für Sie anlegen.

Vorgangsebene im Modulmenü:

Die Übersicht der angelegten Dispatcher für Bearbeiter:innen befindet sich ganz unten auf der übergeordneten Seite eines Vorgangs.

Übersicht Bearbeitungsrechte Vorgangsebene:

Mögliche Fehler:

Wenn Ihr Dispatcher nicht für den ausgewählten Vorgang angelegt ist, können Sie den ausgewählten Vorgang nicht bearbeiten.

3. Der letzte Vorgang (sofern vorhanden) muss abgeschlossen sein.

Übersicht Status:

Sie erkennen im Menü, dass ein Vorgang abgeschlossen ist, wenn das „Durchfahrt verboten“-Symbol und das kleine Schloss-Symbol neben dem Vorgangstitel angezeigt werden. Unter dem Punkt „Vorgangsstatus“ wird der Status „Vorgang abgeschlossen“ angezeigt.

Mögliche Fehler:

Wenn der letzte Vorgang nicht vollständig abgeschlossen wurde, können Sie keinen neuen Vorgang Fortschreibung anlegen. Damit ein neuer Vorgang angelegt werden kann, muss die Person, bei der der Vorgang liegt, tätig werden.

Status wie „Vorgang an LWL übermittelt“ (BEI_NRW 3.0) oder „An LWL senden“ (BEI_NRW 2.0) geben einen Hinweis darauf, dass der Vorgang beim LWL zur Bearbeitung liegt und seitens der Teilhabeplanung eine Handlung erforderlich ist.

Status wie „Vorgang angelegt“ (BEI_NRW 3.0) oder „Antrag liegt vor“ (BEI_NRW 2.0) geben einen Hinweis darauf, dass der Vorgang durch den Leistungserbringer bearbeitet werden muss. In diesem Fall ist der Vorgang noch an den LWL zu übersenden, oder abzuschließen.

Sollte ein Wechsel des Leistungserbringers stattgefunden haben und der Vorgang liegt noch beim vorherigen Leistungserbringer, so muss dieser den Vorgang an den LWL senden, oder abschließen.

Sollte der vorherige Leistungserbringer nicht mehr erreichbar sein oder keinen Zugriff mehr auf den Fall haben, kann sich an die Verwaltung von Administrator:innen unter nachfolgender E-Mail-Adresse gewendet werden: 

Können meine Kollegen und Kolleginnen eine angelegte Fortschreibung von mir bearbeiten?

Damit Ihre Kolleginnen und Kollegen von Ihnen angelegte Fortschreibungen bearbeiten können, muss Ihr Administrator oder Ihre Administratorin zwischen Ihnen und den entsprechenden Kollegen und Kolleginnen ein Vertretungsrecht in LWL-Bena anlegen. Auf der Vorgangsebene werden unter Bearbeiter die internen und/oder externen Anwender:innen aufgeführt, die für die Bearbeitung des Vorgangs berechtigt sind. Ein „Ja" in der Spalte Federführend kennzeichnet hierbei die aktuell maßgeblich aktiv bearbeitende Person des Vorgangs. Das grüne + Symbol ist zum Hinzufügen eines Bearbeiters zu wählen.

Können wir als Einrichtung selber neue leistungsberechtige Personen im System anlegen?

Nein, dies ist nicht möglich. Wie bisher erfolgt die Meldung zunächst an den zuständigen Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin beim LWL, der oder die diese Personen dann anlegt und Ihnen ins System spielt.

Kann ich eine Fortschreibung löschen?

Nein. Im Moment ist es nicht vorgesehen Fortschreibungen zu löschen.

Wo dokumentiere ich einen Bedarf an Assistenz im Krankenhaus?

Im Rahmen von Bedarfsermittlung und Fortschreibung kann in PerSEH im Bogen „Gesprächsleitfaden“ auf der Seite „Aktivitäten und Teilhabe, Teilhabeziele“ kurz beschrieben werden, wenn bei einer Person ein Assistenzbedarf bei Krankenhausaufenthalten besteht: z. B. auf Grund einer beeinträchtigten Kommunikationsfähigkeit oder bei Abwehrverhalten in unbekannten Situationen.

Falls ein grundsätzlicher Bedarf an Assistenzleistung im Krankenhaus anerkannt wird, wird das im Gesamtplan dokumentiert. Dort wird jedoch nicht der konkrete Umfang der Assistenzleistung definiert, da dieser vorab nicht konkret planbar ist.

Muss im Rahmen der Fortschreibung der Bogen „Element Basisdaten“ bearbeitet werden?

Der Bogen „Element Basisdaten“ ist Teil der Fortschreibung. Die Seite „Personenbezogene Daten“ dient der Dokumentation und Überprüfung von grundlegen persönlichen Informationen zum Menschen mit Behinderung. Durch die Seite „Übersicht Leistungen“ soll deutlich werden, dass der Mensch mit Behinderung ganzheitlich beraten wurde und dass neben den Leistungen der Eingliederungshilfe auch andere mögliche Leistungen in den Blick genommen wurden. So besteht auf der Seite die Möglichkeit, Empfehlungen zur Antragstellung bei anderen Trägern festzustellen. Bitte berücksichtigen Sie hier die für die jeweilige Person relevanten Leistungen, dokumentieren diese und beziehen Sie sie in Ihre Planungen ein.

Wie erstelle ich eine Fortschreibung für eine leistungsberechtigte Person mit stark eingeschränkten kommunikativen Fähigkeiten?

Sie als Leistungserbringer halten im Rahmen ihrer Betreuungskonzepte eine auf die jeweilige Person abgestimmte ICF-basierte Planung der Unterstützung und eine Unterstützungsdokumentation vor. Sie qualifizieren ihre Mitarbeitenden bezüglich der Bedarfe der Menschen, die sie unterstützen und bilden deren Unterstützungsprozess ab. Die von den einzelnen Leistungserbringern genutzten Tools dazu sind sehr unterschiedlich, so dass es um eine „Übersetzungsleistung" in das BEI_NRW geht.

Die Leistungserbringer sind in der Lage, mit der konkreten Person in einer für sie wahrnehmbaren Form zu kommunizieren. Im Hilfemenü von PerSEH findet sich folgender Hinweis zur „Übersetzungsleistung": „Damit die leistungsberechtigte Person ihre Teilhabeplanung reflektieren und bewerten kann, muss die Fortschreibung auf eine für die Person passende und angemessene Art und Weise erfolgen. Das Hinzuziehen von pädagogischen Methoden und/oder individuellen Kommunikations- und Verständigungshilfsmitteln werden vorausgesetzt."

Bei leistungsberechtigten Personen mit erheblichen Barrieren in der Kommunikation kann eine stellvertretende Äußerung vorgenommen werden. Zentral ist hierbei, dass diese durch Mitarbeitende vorgenommen wird, die eine enge und vertrauensvolle Beziehung zu der leistungsberechtigten Person haben und in der Lage sind, sich stellvertretend in diese hineinzuversetzen und sich selbst als Person zurückzunehmen. Ebenso können Informationen weiterer beteiligter Personen festgehalten werden. Die Beschreibungen können ergänzt und abweichende Einschätzungen dokumentiert werden.

Im Formular „Persönliche Sicht“ ist zum Abschluss die Frage nach der Art der Unterstützung aufgenommen („Wie wurde unterstützt"). Hier kann z.B. dokumentiert werden, ob die von der leistungsberechtigten Person geäußerten Worte für sie aufgeschrieben worden sind oder ein Aufschreiben im Sinne der leistungsberechtigten Person erfolgt ist.

Im BEI_NRW in der webbasierte Anwendung PerSEH auf der Seite Persönliche Ziele findet sich diese Frage ebenfalls zum Abschluss.

Im Formular Rückblick und dem Bogen Rückblick auf der Seite Wirkung (in PerSEH) ist die Frage nach der Art der Äußerungen ebenfalls aufgenommen. Hier kann dokumentiert werden, wie und mit welchen Methoden die Wünsche der anders kommunizierenden Menschen von den Mitarbeitenden herausgearbeitet worden sind.

Wie erfolgt die Fortschreibung der Tagesstruktur?

Aktuell besteht keine Möglichkeit, die Fortschreibung von Leistungen zur Tagesstruktur LT 23 und LT 24 dem BEI_NRW in PerSEH vorzunehmen. Die Unterlagen zur Fortschreibung sind auf dem herkömmlichen Weg per Post oder E-Mail einzureichen.

Wo wird im BEI_NRW 3.0 die besondere Wohnform als Leistung eingetragen?

Die Leistungsplanung für besondere Wohnformen findet nur in dem Abschnitt "Angaben zur geplanten Wohnform" statt.

Eintrag der Leistung besondere Wohnform:

Die Leistungsplanung in den drei Bereichen der Aktivitäten und Teilhabe muss nur ausgefüllt werden, wenn zu der Leistung „Besondere Wohnform“ (LT/HBG) zusätzliche Leistungen erforderlich sind – zum Beispiel weitere Leistungen der EGH in Form von Assistenzleistungen oder Leistungen anderer Leistungsträger.

Wenn also eine Betreuung in besonderer Wohnform solitär angelegt wird, müssen Sie keine Angaben in dem Bereich der Leistungsplanung machen.

Leistungsplanung bei solitärer Anlage von Leistung in besonderer Wohnform:

Sollten Sie dort schon den "Träger der Eingliederungshilfe" ausgewählt haben, können Sie die dort gemachten Angaben über die Auswahl "Bitte auswählen..." wieder zurücksetzen. Das Pflichtfeld „Art der Leistung“ wird dann wieder ausgeblendet.

Die Idee dabei ist, dass Sie oben einmal den LT/ die HBG eintragen und dann nicht mehr unten bei den Leistungen das gleiche mehrmals eintragen müssen.

Das Thema wird auch im ausklappbaren Beschreibungsfeld zur Leistungsplanung erläutert.

Die Maßnahmenplanung ist jedoch auf jeden Fall in den drei Bereichen der Aktivitäten und Teilhabe zu füllen.

Kann ich über PerSEH Unterlagen an den LWL schicken?

Es ist nicht möglich Unterlagen in PerSEH hochzuladen und an den LWL zu versenden.

Wie kann ich den Bearbeitungsstand einer Fortschreibung in PerSEH erkennen?

Für Leistungserbringer, die mit dem BEI_NRW 3.0 in PerSEH arbeiten, besteht die Möglichkeit über den Status auf der Vorgangsebene zu kontrollieren, ob der Vorgang zur Bearbeitung an den LWL gesendet wurde. Wenn der Status „Vorgang an LWL übermittelt“ ausgewählt ist, liegt der Vorgang zur Bearbeitung beim LWL.

Der Status der internen Bearbeitung ist über das BEI_NRW in PerSEH nicht einsehbar.

Wie teile ich dem LWL Änderungen der personenbezogenen Daten mit?

Veränderungen der personenbezogenen Daten sind dem LWL grundsätzlich über die bekannten Kommunikationswege (per E-Mail, Post und Fax) mit zu teilen.
Die Aktualisierung der Daten im Rahmen der Fortschreibung in PerSEH kann aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht automatisiert in die Stammdaten des LWL übertragen werden.