Seite: Wirkung
Auf der Seite „Wirkung“ wird anhand von vier Reflexionsfragen die Sicht des Menschen mit Behinderung auf seine persönliche Teilhabesituation erfasst. Liegt das Formular "Rückblick“ vor, sind die entsprechenden Inhalt in PerSEH zu übertragen.
Erklärvideo
Ansichtsversion
Die Seite „Wirkung“ ist ein Element des Bogens „Rückblick“. Diese Ansichtsversion zeigt, wie eine ausgefüllte Seite "Wirkung" des BEI_NRW aussehen kann und enthält gleichzeitig fachliche Erläuterungen.
Bearbeitung in PerSEH
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung für diese konkrete Seite in PerSEH.
Freitextfelder können sowohl in Fließtext, als auch in Stichpunkten gefüllt werden. Ausschlaggebend ist, dass die Situation und der Bedarf der leistungsberechtigten Person verständlich dargestellt werden. In der Gesamtsicht auf das BEI_NRW stellt sich der Bedarf aus dem Zusammenspiel von Aktivitäten und Teilhabe, Kontextfaktoren, Persönlichen Zielen, konkreten Teilhabezielen und Maßnahmen dar.
1 Übersicht Seite Wirkung
Das Beschreibungsfeld (1) weist auf den Rückblick anhand von Reflexionsfragen hin und enthält einen Link zur Internetseite für weitere Informationen.
Die nachfolgenden klappbaren Bereiche (2) enthalten Reflexionsfragen zu dem Rückblick auf die Teilhabesituation, die beim Ausklappen mit Auswahl- und Freitextfeldern beantwortet werden können.
Im Freitextfeld (3) mit dem Titel „Was ist noch wichtig zu wissen?“ können Ergänzungen zum Rückblick gemacht werden, die durch die Reflexionsfragen noch nicht abgedeckt wurden.
Der Radiobutton (4) mit dem Titel „Art der Äußerungen im Rückblick“ wird genutzt, um anzuzeigen, ob der Rückblick alleine oder mit Unterstützung ausgefüllt wurde. Die Vorauswahl ist „Alleine“. Grundsätzlich besteht das Bestreben, dass die leistungsberechtigte Person Ihre Sicht möglichst eigenständig formuliert. Das stellvertretende Aufschreiben der Äußerungen ist ebenfalls als Unterstützung anzugeben.
In dem Freitextfeld (5) „Wie wurde unterstützt?“ ist die Form der erbrachten Unterstützung zu schildern. Sollte der Rückblick eigenständig ausgefüllt worden sein, bleibt das Feld frei.
2 Reflexionsfragen ausgeklappt
Das Beschreibungsfeld (1) gibt Hinweise zu den Reflexionsfragen und Beispiele zu unterschiedlichen Aspekten der Frage.
Mit dem Dropdownmenü (2) kann die Zufriedenheiten in vier Abstufungen bewertet werden.
In das Freitextfeld (3) mit dem Titel „Was macht Sie zufrieden oder unzufrieden?“ werden von der leistungsberechtigten Person Erläuterungen zu Faktoren eingetragen, die sie als zuträglich oder hinderlich für die eigene Zufriedenheit empfindet.
Mit dem Radiobutton (4) wird ausgewählt, ob das Thema für die weitere Bedarfsermittlung relevant ist. Die Vorauswahl ist „Nein“.
3 Zufriedenheit erhaltene Unterstützung
Die Multiselectbox (1) bietet eine Auswahl für die erhaltene Unterstützung. Für jede Form der Unterstützung öffnet sich ein eigener Bereich in dem die Zufriedenheit bewertet und erläutert werden kann.
Die Bewertung der Unterstützung (2) ist nach dem gleichen Schema wie die Reflexionsfragen auf der gleichen Seite aufgebaut. Es wird die Zufriedenheit eingeschätzt und erläutert, welche Faktoren dazu beitragen oder hindern und abschließend ausgewählt, ob das Thema weiterhin relevant ist.
4 Anmerkung und Zusammenfassung
In dem Freitextfeld (1) mit dem Titel „Zusammenfassung“ werden die wichtigsten Informationen des zurückliegenden Überprüfungszeitraum zusammengeführt. Hier werden Entwicklungen und Ereignisse aufgeführt, die Einfluss auf die Teilhabe und den weiteren Bedarf an Unterstützung hatten und haben. Die hier aufgeführten Schilderungen sind besonders wichtig für die Nachvollziehbarkeit, welche Entwicklungen im zurückliegenden Überprüfungszeitraum stattgefunden haben und was der Ausgangspunkt für die Bedarfsbeschreibung des nächsten Überprüfungszeitraums ist.
Haben Sie die gesuchte Information nicht gefunden?
Dann melden Sie sich gerne bei uns unter der unten genannten E-Mail-Adresse. Rückmeldungen oder Anregungen zu den Inhalten auf dieser Seite nehmen wir ebenfalls gerne entgegen.
Weiterführende Informationen
Wirkung und Wirkungskontrolle
Unter "Wirkung" versteht man ganz allgemein das als Zweck beabsichtigte Ergebnis eines zielgerichteten Handelns. In der Eingliederungshilfe bedeutet Wirkung einen Erhalt und / oder eine Veränderung, die mittels zielorientierter Arbeit, Unterstützungsleistungen und geplanter Maßnahmen gemeinsam mit einem Menschen mit Behinderung und dessen Lebensumfeld erreicht wird.
Die Prüfung der Wirkung erfolgt mittels der Wirkungskontrolle im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Bei sozialen Dienstleistungen bzw. Assistenzleistungen lässt sich das Eintreten einer Veränderung jedoch nicht kausal auf eine Intervention zurückführen. Die Wirkung kann nicht direkt gemessen werden. Aus diesem Grund wird bei der Überprüfung gefragt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Veränderung oder der Erhalt einer Situation auf die Dienstleistung zurückzuführen ist. Ist diese Wahrscheinlichkeit hoch, dann ist anzunehmen, dass die Intervention gewirkt hat.
Um die Wahrscheinlichkeit der Wirkung einer Leistung festzustellen, sind Indikatoren erforderlich. Im Gesamtplanverfahren dienen die Teilhabeziele als zentrale Indikatoren. Wird ein Teilhabeziel während eines Leistungsbezuges erreicht, dann ist dies ein Indikator für die Wirkung dieser Leistung, sofern die konkret durchgeführten Interventionen bzw. Maßnahmen dazu passen. Eine positive Wirkung von Leistungen kann also angenommen werden, wenn individuelle, auf die konkrete Person bezogene Teilhabeziele erreicht wurden. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Einschätzung der Zielerreichung durch den Menschen mit Behinderung selbst.
Im BEI_NRW werden konkrete Teilhabeziele mit dem Menschen mit Behinderung im Bogen „Gesprächsleitfaden“ auf der Seite „Aktivitäten und Teilhabe“ dokumentiert. Informationen zur Wirkungskontrolle werden im Bogen „Rückblick“ auf den Seiten „Ziele“ und „Wirkung“ erfasst.
Kontakt
Technische Probleme
Bei technischen Problemen mit den Verfahren PerSEH und LWL-Bena wenden Sie sich an den User Help Desk (UHD).
Tel: 0251 591-1880
Verwaltung von Administrator:innen
Bei Fragen zur Anlage, Änderung und Löschung von Administratorinnen und Administratoren wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse.
Einzelfall
Bei Fragen zum Einzelfall (wie neuer Leistungserbringer, Leistungsberechtigte nicht angezeigt in PerSEH) wenden Sie sich an die Teilhabeplanung.
Fachliche Fragen
Bei grundsätzlichen fachlichen Fragen zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wenden Sie sich an das Team zur Weiterentwicklung des BEI_NRW.