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Bogen: Rückblick

Im Bogen „Rückblick“ wird die Wirkungskontrolle als erster Teil des Fortschreibungsgesprächs mit dem Menschen mit Behinderung dokumentiert. Die Inhalte des Formulars "Rückblick“  werden übertragen oder im Gespräch erarbeitet und dokumentiert. Der Leistungserbringer ergänzt die Einschätzung des Menschen mit Behinderung zur Erreichung der Ziele aus fachlicher Perspektive. Nach der Rückschau auf die Ziele des vorherigen Zeitraums wird die Einschätzungen des Menschen mit Behinderung zu seiner aktuellen Teilhabesituation erfasst.

Der Bogen umfasst zwei Seiten

Ansichtsversion: BEI_NRW Rückblick

Diese Ansichtsversion zeigt, wie ein ausgefüllter Bogen „Rückblick“ des BEI_NRW aussehen kann und enthält gleichzeitig fachliche Erläuterungen.

Hinweis: Die Ansichtsversion wird zeitnah zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen

Wirkung und Wirkungskontrolle

Unter "Wirkung" versteht man ganz allgemein das als Zweck beabsichtigte Ergebnis eines zielgerichteten Handelns. In der Eingliederungshilfe bedeutet Wirkung einen Erhalt und / oder eine Veränderung, die mittels zielorientierter Arbeit, Unterstützungsleistungen und geplanter Maßnahmen gemeinsam mit einem Menschen mit Behinderung und dessen Lebensumfeld erreicht wird.

Die Prüfung der Wirkung erfolgt mittels der Wirkungskontrolle im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Bei sozialen Dienstleistungen bzw. Assistenzleistungen lässt sich das Eintreten einer Veränderung jedoch nicht kausal auf eine Intervention zurückführen. Die Wirkung kann nicht direkt gemessen werden. Aus diesem Grund wird bei der Überprüfung gefragt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Veränderung oder der Erhalt einer Situation auf die Dienstleistung zurückzuführen ist. Ist diese Wahrscheinlichkeit hoch, dann ist anzunehmen, dass die Intervention gewirkt hat.

Um die Wahrscheinlichkeit der Wirkung einer Leistung festzustellen, sind Indikatoren erforderlich. Im Gesamtplanverfahren dienen die Teilhabeziele als zentrale Indikatoren. Wird ein Teilhabeziel während eines Leistungsbezuges erreicht, dann ist dies ein Indikator für die Wirkung dieser Leistung, sofern die konkret durchgeführten Interventionen bzw. Maßnahmen dazu passen. Eine positive Wirkung von Leistungen kann also angenommen werden, wenn individuelle, auf die konkrete Person bezogene Teilhabeziele erreicht wurden. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Einschätzung der Zielerreichung durch den Menschen mit Behinderung selbst.

Im BEI_NRW werden konkrete Teilhabeziele mit dem Menschen mit Behinderung im Bogen „Gesprächsleitfaden“ auf der Seite „Aktivitäten und Teilhabe“ dokumentiert. Informationen zur Wirkungskontrolle werden im Bogen „Rückblick“ auf den Seiten „Ziele“ und „Wirkung“ erfasst.

Zur Vorbereitung des Menschen mit Behinderung auf das Gespräch

Leistungserbringer dokumentieren das gemeinsame Fortschreibungsgespräch in PerSEH im Vorgang „Fortschreibung“ und leiten es digital an den LWL zur Entscheidung weiter.

Die Formulare „Persönliche Sicht“ und „Rückblick“ sind zentrale Bausteine zur Fortschreibung. Die Themen und Fragestellungen der Formulare bieten eine Vorstrukturierung der relevanten Themen und sie ermöglichen dem Menschen mit Behinderung, sich in Ruhe Gedanken zu machen, etwas für sich aufzuschreiben oder gemeinsam mit einer Vertrauensperson zu reflektieren.

Der zuständige Leistungserbringer stellt dem Menschen mit Behinderung zur persönlichen Vorbereitung auf das Fortschreibungsgespräch die Formulare „Persönliche Sicht“ und „Rückblick“ zur Verfügung und überträgt die Inhalte in PerSEH.

Es ist nicht erforderlich, die ausgefüllten Formulare dem LWL zuzusenden. Sie dienen ausschließlich zur Vorbereitung des Menschen mit Behinderung.

Beide Formulare liegen in unterschiedlicher Form vor, so dass der Mensch mit Behinderung auf das Format zugreifen kann, dass ihm am besten entspricht:

Barrierefreie Formulare im LWL-Serviceportal

Beide Formulare stehen als Onlinedienstleistung barrierefrei zur Verfügung. Durch das Ausfüllen im Serviceportal wird das Formular direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LWL versandt. Zum Abschluss des Formulars ist es möglich, das Formular für sich selber zu speichern und auszudrucken, so dass es den Leistungserbringern zum Übertrag in PerSEH zur Verfügung steht.

Formulare zum Ausdrucken

Beide Formulare stehen als beschreibbares PDF zur Verfügung, so dass sie ausgedruckt und als „echtes“ Papier beschrieben oder am PC ausgefüllt werden können. Ausfüllhilfen bieten weitere Informationen zu den Formularen.

Formulare in Leichter Sprache

Versionen der Formulare zum BEI_NRW 3.0 in Leichter Sprache werden zurzeit erarbeitet.

Bildliche Ausgestaltung der Formulare

Der Mensch mit Behinderung kann seine Antworten auf die Fragen in den ausgedruckten Formularen malen, graphisch ausgestalten oder sie beantworten, indem er Fotos oder Bilder einklebt. Im LWL-Serviceportal besteht die Möglichkeit, diese Ausgestaltungen hochzuladen und dem LWL zur Verfügung zu stellen.