Seite: Planung
Auf der Seite „Planung“ wird die Maßnahmen –und Leistungsplanung dokumentiert. Einbezogen bei den Planungen werden der im Gesprächsleitfaden dokumentierte Bedarf, die Persönlichen Ziele und die konkreten Teilhabeziele des Menschen mit Behinderung.
Ansichtsversion
Diese Ansichtsversion zeigt, wie eine ausgefüllte Seite „Planung“ des BEI_NRW aussehen kann und enthält gleichzeitig fachliche Erläuterungen.
Hinweis: Die Ansichtsversion wird zeitnah zur Verfügung gestellt.
Bearbeitung in PerSEH
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Weiterführende Informationen
Maßnahmen
Grundsätzlich gilt: Maßnahmen beschreiben Handlungen.
Maßnahmen werden als aktive Handlungen formuliert.
In der Planung der Maßnahmen im BEI_NRW wird angegeben, wer diese Handlungen durchführt:
- Die Maßnahmen können vom Menschen mit Behinderung selber durchgeführt werden (Beispiel: „Ich kaufe mir einen Wecker“).
- Die Maßnahmen können von anderen Personen, zum Beispiel Menschen im Umfeld, Leistungserbringern und anderen durchgeführt werden (Beispiel: „Leistungserbringer weckt Mensch mit Behinderung jeden Morgen um 7:00 Uhr“).
- Die Maßnahmen können gemeinsam durchgeführt werden (Beispiel: „Mensch mit Behinderung und Leistungserbringer erarbeiten gemeinsam Strategien, morgens pünktlich aufzustehen (…)“).
In der Planung der Maßnahmen im BEI_NRW wird angegeben, wo diese Handlungen durchgeführt werden, zum Beispiel zu Hause, im Bus/Zug, im Sportverein etc.
In der Planung der Maßnahmen im BEI_NRW können die Handlungen einen direkten Bezug zu Zielen haben, sie können aber auch unabhängig von einem dokumentieren Ziel aufgeführt werden.
- Maßnahmen können der Zielerreichung dienen.
Beispiel:
(Bereich 3: Lernen und Arbeiten, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen)
Maßnahmen und Leistungen:
Ziel: „Ich habe einen Überblick, was am Tag und was in der Woche für mich an Terminen, Aufgaben und schönen Dingen ansteht, um eine Struktur für meinen Tag zu haben.“
Maßnahme: „Mensch mit Behinderung und Leistungserbringer erstellen gemeinsam wöchentlich einen Wochenplan und reflektieren anschließend, wie dieser umgesetzt wurde. Sie identifizieren Erfolgsfaktoren und Probleme bei der Umsetzung und erarbeiten Strategien, den Plan umsetzen zu können. Sie passen den Wochenplan laufend an.“
Eine Maßnahme kann dazu dienen, mehrere Ziele zu erreichen. Es können auch mehrere Maßnahmen notwendig sind, um ein Ziel zu erreichen. Des Weiteren kann ein Ziel genau eine Maßnahme erfordern, um erreicht zu werden.
- Maßnahmen können Handlungen beschreiben, ohne einen Zielbezug im BEI_NRW zu haben.
Beispiel:
In einem BEI_NRW wird aus den Beschreibungen der Aktivitäten und Teilhabe im Bereich 2 (Mobilität, Gesundheit und Pflege, Häusliches Leben) deutlich, dass Fähigkeitseinschränkungen bei der Durchführung der Körperpflege, der Nutzung der Toilette und der Ernährung bestehen.
In der Beschreibung der Aktivitäten und Teilhabe wird zudem deutlich, dass Maßnahmen notwendig sind, damit die Selbstversorgung gesichert ist. Die Planung der Handlungsziele richtet sich jedoch „nur“ auf einzelne Aspekte der Selbstversorgung – beispielsweise wäre ein Ziel zur Ernährung dokumentiert.
In diesem Beispiel sind im BEI_NRW keine Ziele dokumentiert, die sich auf Körperpflege und Toilettennutzung beziehen. Dennoch können in diesem Kapitel Maßnahmen beschrieben werden, die sich auf die Körperpflege und die Toilettennutzung beziehen, zum Beispiel zur Körperpflege: „Leistungserbringer erinnert an die tägliche Körperpflege. Leistungserbringer ist bei der Körperpflege durchgängig anwesend, reicht Utensilien an, leitet an und übernimmt Teilhandlungen (…).“
Bedarf, Ziel und Maßnahmen
Ausgehend sowohl von den Bedarfen als auch von möglichen Zielen wird in den drei Bereiche des Gesprächsleitfaden (Aktivitäten und Teilhabe) die individuelle Maßnahmen- und Leistungsplanung durchgeführt und dokumentiert.
Hierbei ist die Relevanz abhängig von den Wünschen und Bedarfen des Menschen mit Behinderung, wodurch eine Bearbeitung aller Bereiche nicht zwingend erforderlich ist.
Eine Leistungsplanung kann unabhängig von einer Maßnahmen- und Zielplanung erfolgen und ermöglicht eine differenzierte Auseinandersetzung hinsichtlich einer Bedarfsdeckung, die aus dem zuvor Genannten resultiert. Die Leistungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren und wird bezogen auf den gesamten Bereich ausgewiesen.
Übersicht der Infoseiten
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Kontakt
Technische Probleme
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Tel: 0251 591-1880
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Bei Fragen zur Anlage, Änderung und Löschung von Administratorinnen und Administratoren wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse.
Einzelfall
Bei Fragen zum Einzelfall (wie neuer Leistungserbringer, Leistungsberechtigte nicht angezeigt in PerSEH) wenden Sie sich an die Teilhabeplanung.
Fachliche Fragen
Bei grundsätzlichen fachlichen Fragen zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wenden Sie sich an das Team zur Weiterentwicklung des BEI_NRW.