Seite Aktivitäten und Teilhabe, Teilhabeziele
Auf der Seite „Aktivitäten und Teilhabe, Teilhabeziele“ wird das, was der Mensch mit Behinderung tut und was er gut kann und was er weniger gut kann (Aktivitäten) sowie das Einbezogen sein in eine Lebenssituation (Teilhabe) erfasst. Zudem werden die im Gespräch vereinbarten konkreten Teilhabeziele dokumentiert. Die Angaben zu den Aktivitäten und Teilhabe aus der Seite „Datenübernahme Formular Persönliche Sicht“ werden 1:1 übertragen und sind die Grundlage für ein vertiefendes Gespräch.
Ansichtsversion
Diese Ansichtsversion zeigt, wie eine ausgefüllte Seite „Aktivitäten und Teilhabe, Teilhabeziele“ des BEI_NRW aussehen kann und enthält gleichzeitig fachliche Erläuterungen.
Hinweis: Die Ansichtsversion wird zeitnah zur Verfügung gestellt.
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Weiterführende Informationen
Aktivitäten und Teilhabe im BEI_NRW 3.0
Aktivitäten sind das, was der Mensch mit Behinderung tut. Dass, was er gut kann und was er weniger gut kann. Teilhabe (Partizipation) meint das Einbezogen sein in eine Lebenssituation.
Die neun Kapitel der „Aktivitäten und Teilhabe“ der ICF sind im BEI_NRW 3.0 in drei Bereiche zusammengefasst.
Die Zusammenstellung der neun Kapitel der Aktivitäten und Teilhabe in die drei Bereiche entspricht den Praxiserfahrungen aus Gesprächen mit leistungsberechtigten Personen. Kapitel der ICF, in denen es häufige Überschneidungen gibt, sind jeweils in einem Bereich zusammengefasst. Diese Zusammenfassung ermöglicht einen personenzentrierten und individuellen Gesprächsfluss und eine anwenderfreundliche Dokumentation des Gespräches. Dabei ist es weiterhin möglich, alle relevanten Themen der neun Kapitel zu besprechen und zu dokumentieren. Zu berücksichtigen ist, dass es Zusammenhänge zwischen den einzelnen Kapiteln und damit auch zwischen den einzelnen Bereichen gibt. Querverweise von einem Bereich zu einem anderen sind möglich und sinnvoll.
Im Sinne der ICF und des bio-psycho-sozialen Modells werden die Wechselwirkungen mit den Kontextfaktoren ebenfalls in den Blick genommen und gegebenenfalls dokumentiert.
Wichtige Fragestellungen für den Menschen mit Behinderung sind:
- Was ist Ihnen wichtig?
- Wobei möchten und benötigen Sie Unterstützung?
- Was gelingt Ihnen und was gelingt Ihnen nicht?
- Was möchten Sie verändern?
Zusätzlich können folgende Fragen hilfreich sein:
- Was möchten Sie beibehalten?
- Was möchten Sie erhalten?
- Was könnte Ihnen gelingen?
- Was möchten Sie dazulernen?
Bereich 1 - Kommunikation, soziale Beziehungen, Gemeinschaftsleben
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 3, 7 und 9.
Dabei kann es z.B. um folgende Themen gehen:
Mit anderen Menschen sprechen, Mitteilungen verstehen und schreiben, in Kontakte gehen mit fremden und mit vertrauten Menschen, Freundschaften schließen, die eigene Freizeit gestalten, selber bestimmen, wie sie ihr Leben gestalten möchte.
Bereich 2 - Mobilität, Gesundheit und Pflege, Häusliches Leben
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 4, 5 und 6.
Dabei kann es z.B. um folgende Themen gehen:
Einnehmen, Halten, Wechseln von Körperpositionen; sich zu Fuß oder z.B. mit dem Bus fortbewegen; ihre Körperpflege durchführen; für ihre Gesundheit sorgen; Kochen, Essen und Trinken; ihren Haushalt führen wie z.B. Putzen und Einkaufen gehen.
Bereich 3 - Lernen und Arbeiten, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 1, 2 und 8.
Dabei kann es z.B. um folgende Themen gehen:
Neues dazulernen, Probleme lösen und Entscheidungen treffen, ihren Tag planen, mit schwierigen Situationen umgehen, ihrer Arbeit nachgehen, mit Geld umgehen und Post bearbeiten.
Konkrete Teilhabeziele im BEI_NRW 3.0
Was sind konkrete Teilhabeziele?
Konkrete Teilhabeziele…
…sind individuelle Wirkungsziele und beschreiben einen konkreten Zustand in der Zukunft.
…sind Ziele des Menschen mit Behinderung. Leitend ist die Fragestellung: „Was will der Mensch mit Behinderung erreichen?“
… sind individuell, d.h. auf die jeweilige Person zugeschnitten, für sie passend und verständlich.
…haben einen unmittelbaren Bezug zu den Persönlichen Zielen des Menschen mit Behinderung. Sie müssen sich in den Persönlichen Zielen wiederfinden bzw. daraus ableiten lassen. Sind Persönliche Ziele für die Unterstützungsperson zunächst nicht verständlich und nachvollziehbar oder erscheinen sie wenig realistisch, ist zu hinterfragen: Welcher Wunsch, welches Bedürfnis, welcher Bedarf kann hinter diesem Ziel stehen?
Welche Funktion haben konkrete Teilhabeziele?
Konkrete Teilhabeziele…
…sind ausgerichtet auf die soziale Teilhabe der einzelnen Person, d.h. auf das möglichst selbstbestimmte Einbezogensein in ihre Lebenssituation.
…beschreiben, was im Leben des Menschen mit Behinderung anders sein soll (Änderungsziel) oder was erhalten werden soll (Erhaltungsziel). Dabei kann es zum Beispiel um Änderungen von Gegebenheiten im Umfeld der Person gehen (Abbau von Barrieren / Aufbau von Förderfaktoren). Es kann auch um den Zugewinn oder den Erhalt von eigenen Kompetenzen gehen.
…geben Orientierung, fokussieren, motivieren und wirken sinnstiftend für das eigene Handeln.
… sind eine Richtschnur für das professionelle Handeln.
… sind die zentrale Grundlage für die spätere Wirkungskontrolle.
Was sind konkrete Teilhabeziele nicht?
Konkrete Teilhabeziele…
…sind nicht gleichzusetzen mit den professionellen Unterstützungsleistungen im Alltag (Maßnahmen).
…sind nicht gleichzusetzen mit der Beschreibung des Teilhabebedarfs einer Person. Wird etwa eine tägliche Unterstützung bei der Körperpflege benötigt, wird die Beschreibung des Bedarfes auf der Seite „Aktivitäten und Teilhabe, Teilhabeziele“ in den drei Bereichen der Aktivitäten und Teilhabe dokumentiert - es muss nicht zwingend ein konkretes Teilhabeziel dazu formuliert werden.
Wie werden die konkreten Teilhabeziele vereinbart?
- Konkrete Teilhabeziele werden gemeinsam zwischen den beteiligten Personen vereinbart.
- Es muss mindestens 1 konkretes Teilhabeziel vereinbart werden. Maximal können 9 konkrete Teilhabeziele vereinbart werden.
Wie werden konkrete Teilhabeziele formuliert?
- Teilhabeziele werden im Bedarfsermittlungsgespräch gemeinsam vereinbart. Sie werden vom Menschen mit Behinderung alleine oder gemeinsam mit ihm formuliert und dokumentiert. Die unterstützende Person kann auf dem Weg zum Ziel begleiten und bei Bedarf sprachliche Formulierungshilfe leisten.
- Wenn in Einzelfällen eine gemeinsame Formulierung nicht möglich ist, zum Beispiel bei Menschen mit fehlendem Verständnis für Sprache, werden Teilhabeziele unter Einbezug von vertrauten Personen aus Sicht des Menschen mit Behinderung und in seinem Sinne dokumentiert.
- Teilhabeziele werden konkret und individuell formuliert. Sie orientieren sich am Menschen mit Behinderung und seinen Wünschen.
- Teilhabeziele orientieren sich an den SMART-Kriterien und werden so formuliert, dass sie am Ende des festgelegten Zeitraumes gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung überprüft werden können. Dies muss bereits bei der Formulierung mitbedacht werden.
- Teilhabeziele müssen verständlich, attraktiv und sinnstiftend für den Menschen mit Behinderung sein.
- Welche Formulierungen oder Zeitformen (z.B. Gegenwarts- oder Zukunftsform) und welche Sprache der Mensch mit Behinderung wählt oder benötigt, entscheidet er selbst bzw. richtet sich nach seinem Bedarf. Gleichzeitig sollten alle Beteiligten das Ziel verstehen und nachvollziehen können.
Was ist zu beachten, wenn konkrete Teilhabeziele (nicht) erreicht werden?
Wurde ein Ziel erreicht, dann ist das ein Hinweis darauf, dass die Unterstützungsleistung gewirkt haben kann. Ob die Zielerreichung ausschließlich auf eine geleistete Unterstützung zurückzuführen ist, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Um mehr Klarheit über die Wirkung zu gewinnen, können weitere Aspekte wie zum Beispiel die Zufriedenheit des Menschen mit Behinderung ergänzend in den Blick genommen werden.
Erreichte Teilhabeziele können im anschließenden Überprüfungszeitraum weiterhin relevant sein und werden dann im Rahmen der Fortschreibung übernommen. Aus einem Änderungsziel kann dann ein Erhaltungsziel entstehen. Die Zielformulierung ist dann immer zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Wurde ein Teilhabeziel nicht oder nur teilweise erreicht, sind mögliche Ursachen dafür zu ermitteln: Ist das Ziel nicht mehr relevant oder war es unrealistisch formuliert? Welche Maßnahmen waren passgenau und wirksam mit Blick auf das Teilhabeziel, welche nicht? Welche Faktoren (umwelt- und personenbezogene) waren förderlich, welche hinderlich? Was muss im kommenden Überprüfungszeitraum anders gemacht werden, um das Ziel zu erreichen?
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Tel: 0251 591-1880
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Einzelfall
Bei Fragen zum Einzelfall (wie neuer Leistungserbringer, Leistungsberechtigte nicht angezeigt in PerSEH) wenden Sie sich an die Teilhabeplanung.
Fachliche Fragen
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