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Seite: Übersicht der Leistungen

Auf der Seite „Übersicht Leistungen“ werden Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe und anderer Leistungsträger sowie Leistungen im Sozialraum erfasst. Es sind nur die für die konkrete Person zutreffenden und relevanten Leistungen zu dokumentieren.

Ansichtsversion

Diese Ansichtsversion zeigt, wie eine ausgefüllte Seite „Übersicht Leistungen“ des BEI_NRW aussehen kann und enthält gleichzeitig fachliche Erläuterungen.

Bearbeitung in PerSEH

Freitextfelder können sowohl in Fließtext, als auch in Stichpunkten gefüllt werden. Ausschlaggebend ist, dass die Situation und der Bedarf der leistungsberechtigten Person verständlich dargestellt werden. In der Gesamtsicht auf das BEI_NRW stellt sich der Bedarf aus dem Zusammenspiel von Aktivitäten und Teilhabe, Kontextfaktoren, Persönlichen Zielen, konkreten Teilhabezielen und Maßnahmen dar.

1 Leistungen der Pflegeversicherung

Das Beschreibungsfeld (1) gibt einen Überblick über die Struktur der Seite und Hinweise zu der Verortung von Informationen.

Unter dem Punkt „Leistungen der Gesetzlichen und Privaten Pflegeversicherung gemäß SGB XI“ werden Leistungen der Pflegeversicherung angelegt.

In dem Freitextfeld mit dem Titel „Leistungsträger“ (2) ist der Träger der Pflegeleistungen einzutragen.

Der Radiobutton mit dem Titel „Leistungen werden eingesetzt?“ (3) wird mit „Ja“ ausgewählt, wenn Leistungen der Pflegeversicherung vollständig oder teilweise eingesetzt werden. Die Vorauswahl ist „Nein“.

Die Dropdown-Liste mit dem Titel „Pflegegrad“ (4) dient dazu, den Pflegegrad oder den aktuellen Status der Beantragung anzugeben. Orientiert an dem bewilligten Pflegegrad werden Leistungen zur Auswahl gestellt, die mit diesem Pflegegrad beansprucht werden können. Bei Pflegegrad 1 bestehen andere Auswahlmöglichkeiten als bei Pflegegrad 2-5.

Unter dem Punkt „Leistung“ (5) werden Leistungen aufgeführt, die mit dem angegebenen Pflegegrad (4) beansprucht werden können. In die Dropdown-Liste mit dem Titel „Aktueller Stand“ (5) ist der aktuelle Status der Inanspruchnahme der entsprechenden Leistung auszuwählen.

Wenn es keinen Bedarf in diesem Bereich an entsprechenden Leistungen gibt, kann der Bereich übersprungen werden.

2 Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2

Wie bereits bei dem vorherigen Punkt „1 Leistungen der Pflegeversicherung“ dargestellt wurde, werden nachfolgend unterschiedliche Leistungen, entsprechend des Pflegegrades angezeigt. Wird bei der Dropdown-Liste mit dem Titel „Pflegegrad“ (1) ein Pflegegrad 2 oder höher angegeben, werden alle Leistungen angezeigt, die mit dem entsprechenden Pflegegrad potentiell in Anspruch genommen werden können.

Unter dem Punkt „Leistung“ (2) sind die Bezeichnungen der Leistungen aufgeführt und unter dem Punkt „Aktueller Stand“ (2) ist der Status der Inanspruchnahme in der zugehörigen Dropdown-Liste auszuwählen.

Wenn es keinen Bedarf in diesem Bereich an entsprechenden Leistungen gibt, kann der Bereich übersprungen werden.

3 Leistungen der Krankenversicherung

Das Beschreibungsfeld (1) unter dem Punkt „Leistungen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung gemäß SGB V“ gibt Hinweise zu der Zielrichtung von Leistungen der Krankenkasse und einen Link zum entsprechenden Sozialgesetz.

In dem Freitextfeld mit dem Titel „Leistungsträger“ (2) wird die Krankenkasse der leistungsberechtigten Person eingetragen.

In der Tabelle werden Leistungen der Krankenkasse aufgeführt. In den Dropdown-Listen unter dem Punkt „Aktueller Stand“ (3) wird der Status der Inanspruchnahme angegeben. Wenn es keinen Bedarf in diesem Bereich an entsprechenden Leistungen gibt, kann der Bereich übersprungen werden. 

4 Andere Leistungen

Unter dem Punkt „Andere Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 75, 76 SGB IX“ werden Leistungen der Eingliederungshilfe aufgeführt, die nicht bereits unter den Punkten zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung aufgeführt sind. Hier wird in dem Freitextfeld unter dem Punkt „Leistungsträger“ (1) der entsprechende Leistungsträger angegeben und in der Dropdown-Liste unter dem Punkt „Aktueller Stand“ (2) der Status der Inanspruchnahme ausgewählt.

Wenn es keinen Bedarf in diesem Bereich an entsprechenden Leistungen gibt, kann der Bereich übersprungen werden.

5 Ergänzende Informationen und Empfehlung

Unter dem Punkt „Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII“ werden entsprechende Leistungen unter dem Punkt „Leistung“ (1) aufgeführt und mit der Dropdown-Liste unter dem Punkt „Aktueller Stand“ (1) der Status der Beantragung und/oder Inanspruchnahme ausgewählt.

Unter dem Punkt „Ergänzende Informationen zu den Leistungen“ können in dem Freitextfeld mit dem Titel „Anmerkungen, Hinweise“ (2) zuvor aufgeführte Leistungen näher beschrieben oder Leistungen, die zuvor nicht auswählbar waren, aufgeführt werden.

Unter dem Punkt „Empfehlung zur Antragstellung auf Feststellung des Leistungsanspruchs bei anderen Leistungsträgern“ können Leistungen und Ansprechpersonen in dem Freitextfeld mit dem Titel „Empfehlung zur Antragstellung“ (3) aufgeführt werden, wenn bei einer oder mehreren der zuvor genannten Leistungen aus eine Antragstellung hingewiesen wurde.

Haben Sie die gesuchte Information nicht gefunden?

Dann melden Sie sich gerne bei uns unter der unten genannten E-Mail-Adresse. Rückmeldungen oder Anregungen zu den Inhalten auf dieser Seite nehmen wir ebenfalls gerne entgegen.

Weiterführende Informationen

Beratung

Durch die Seite „Übersicht Leistungen“ soll deutlich werden, dass der Mensch mit Behinderung ganzheitlich beraten wurde und dass neben den Leistungen der Eingliederungshilfe auch andere mögliche Leistungen in den Blick genommen wurden. So besteht auf der Seite die Möglichkeit, Empfehlungen zur Antragstellung bei anderen Trägern festzustellen.

Andere Leistungen

Die Übersicht der Leistungen erfasst Leistungen der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie weiterer Leistungsträger. Die Leistungen sind nach Sozialgesetzbüchern geordnet. Es sind nur die für die konkrete Person zutreffenden und relevante Leistungen zu dokumentieren. Für diese Leistungen ist der aktuelle Stand zum Zeitpunkt der Erfassung zu dokumentieren (frühere Leistung, beantragt, verordnet, bewilligt, nicht beantragt oder nicht verordnet, auf Antragstellung hingewiesen/Kontaktaufnahme, abgelehnt).