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Gruppenfoto einer Gastfamilie mit drei Männern und einer Frau im Wohnzimmer

Betreutes Wohnen in Gastfamilien

Informationen im Überblick

Das „Betreute Wohnen in Gastfamilien“ (BWF) ist eine besondere Leistung der Eingliederungshilfe. Sie entspricht einer familienanalogen Hilfeform, ähnlich wie sie in der Jugendhilfe unter dem Begriff „Pflegefamilie“ bekannt ist. Menschen mit Behinderungen leben als Gäste in einer sogenannten Gastfamilie. Die Gastfamilie erbringt mit Unterstützung eines BWF-Fachteams Leistungen zur Sozialen Teilhabe:

  • Eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft soll ermöglicht oder erleichtert werden.
  • Die Gastfamilie unterstützt bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung.

Das BWF ist eine sehr personenzentrierte Leistung, die Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung in einer Familie ermöglicht. Dieses Angebot richtet sich an Personen, denen die Betreuung in einer besonderen Wohnform zu viel und eine Betreuung im Rahmen der eigenen Häuslichkeit im Rahmen von Fachleistungsstunden oder Assistenz zu wenig Unterstützung und Sicherheit bietet.

Gastfamilie finden

Sie interessieren sich dafür, im Rahmen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen in einer Gastfamilie zu leben?

Dann können Sie sich an die BWF-Fachdienste wenden, die die Vermittlung eines Gastes in die Gastfamilie übernehmen. Melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei einem Dienst Ihrer Wahl im Umkreis von maximal einer Stunde Fahrtzeit zu ihrem gewünschten Wohnort. 


Sie können sich auch selbst auf die Suche nach einer geeigneten Gastfamilie machen. Bitte beachten Sie dabei, dass Personen, die Ihnen zu Unterhalt verpflichtet sind (leibliche Kinder oder leibliche Eltern) NICHT Gastfamilie werden können. Zu den Voraussetzungen schauen Sie in den Text "Gastfamilien werden".

Gastfamilie werden

Sie leben in Westfalen-Lippe und können sich vorstellen, eine erwachsene Person mit Behinderung bei sich auf zu nehmen? Vielen Dank an dieser Stelle.

Gastfamilie sein bedeutet, sein Herz und sein Heim für jemanden mit speziellem Unterstützungsbedarf zu öffnen. Dabei wird intensiv geprüft, ob Gast und Gastfamilie zusammenpassen.

Gastfamilie können Familien, Paare oder Einzelpersonen werden. Ausgeschlossen sind nur Personen, die einander gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sind. Wie z.B. leibliche Kinder zu Ihren Eltern.

Kontakt zum LWL

Für allgemeine Informationen zum Betreuten Wohnen in Gastfamilien können Sie sich an Katrin Hermann wenden.

Komme ich als Gastfamilie überhaupt infrage?

Warum nicht? So lange Sie offen sind für unterschiedliche Lebensentwürfe und bereit jemand Neues in Ihren Haushalt auf zu nehmen erfüllen Sie erstmal alle notwendigen Kriterien, um Gastfamilie zu sein. Ob Sie alleine oder in Partnerschaft leben, einen oder mehrere Räume zur Verfügung haben. Am Wichtigsten ist Offenheit für neues und gegenseitige Sympathie. Daher stellen Sie sich gerne bei einem BWF-Fachdienst vor, welches sich in Ihrer Umgebung befindet.

Muss ich irgendwelche Fachkenntnisse oder eine Ausbildung haben?

Nein. Fachkenntnisse sind explizit keine Voraussetzung, um Gastfamilie zu werden. Vielmehr müssen Sie einem Gast offen auf Augenhöhe gegenüberstehen und monatliche Hausbesuche durch das BWF-Fachdienst zulassen.

Was muss ich tun, um Gastfamilie zu werden?

Wenden Sie sich an ein BWF-Fachdienst Ihrer Wahl im Umkreis von maximal einer Stunde Fahrtzeit von Ihrem Wohnort.

Der Dienst wird Sie entweder zu sich einladen, oder zu einem Hausbesuch bei Ihnen vorbeikommen. Dabei wollen sich die Mitarbeiter:innen einen Eindruck von Ihnen, Ihren Beweggründen sowie Vorstellungen und Wünschen machen. Danach heißt es warten, ob es aktuell einen Gast gibt, der zu Ihnen als Gastfamilie passt.  

Wie ist das eigentlich mit dem Geld?

Der LWL ist für die Entschädigung Ihrer zeitlichen Begleitung des Gastes zuständig.

Für Miete, Mietnebenkosten, Essensgeld und weitere entstehenden Kosten im Zusammenhang mit dem Gastfamilienverhältnis ist der Gast selber zuständig. Dafür schließen Sie einen Vertrag ab, in dem dies geregelt ist.

Sie möchten Gastfamilie werden?

Dafür gibt es sogenannte BWF-Fachdienste, die die Vermittlung eines Gastes in die Gastfamilie übernehmen. Melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei einem Dienst Ihrer Wahl im Umkreis von maximal einer Stunde Fahrtzeit.

Sie sind bereits Gastfamilie?

Dann können Sie Ihre Fragen an Ihren begleitenden Dienst stellen. Wenn Sie eine konkrete Frage zum Sachstand aktueller Auszahlungen oder Anträge haben, wenden Sie sich direkt an die zuständige Teilhabeplanung.

Sie sind bereits Pflegefamilie?

Sie sind bereits Pflegefamilie und möchten nach Ende der Hilfe den jungen Menschen als Gast bei sich begleiten? Dann...

BWF-Dienste

Leben Menschen mit Behinderung in einer Gastfamilie, so steht Ihnen zur Ergänzung regelhaft ein begleitender BWF-Fachdienst zur Seite. Dieser besucht sie monatlich in Ihrem Haushalt.

Der BWF-Fachdienst begleitet die beiden Parteien kontinuierlich und verlässlich im Alltag. Er unterstützt bei Veränderungen, Krisen oder Fragen des Zusammenlebens. Der Dienst berät bei Unklarheiten im Umgang mit dem LWL und beantragt reguläre Nebenleistungen, wenn die Gastfamilie beispielsweise in den Urlaub fahren will oder erkrankt.

Die BWF Fachdienste übernehmen ebenfalls die Vermittlung eines Gastes in die Gastfamilie und stellen Informationen zusammen, die die Geeignetheit einer Gastfamilie für den Einzelfall betreffen.

BWF-Fachdienste sind vom LWL generell anerkannte Leistungserbringer der Eingliederungshilfe für Leistungen gem. §§ 113 Abs. 2 NR. 4 i.V. mit §80 SGB IX für erwachsene Menschen mit Behinderungen und werden regelmäßig kontrolliert.