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Formular "Persönliche Sicht in Leichter Sprache"

Dies ist das Formular „Persönliche Sicht in Leichter Sprache".

Persönliche Sicht heißt:

Sie schreiben auf:

  • So ist Ihr Leben jetzt.
  • Das sind Ihre Wünsche.
  • So soll Ihr Leben in Zukunft sein.

Sie können die Infos in das Formular schreiben.

Sie können das alleine aufschreiben.

Oder jemand kann helfen beim Aufschreiben.

Online Anträge im LWL-Service-Portal

Sie können viele Anträge online stellen.

Diese Leistungen können online beantragt werden:

  • Leistungen für blinde Menschen
  • Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen
  • Leistungen für gehörlose Menschen
  • Antrag auf Eingliederungs-Hilfe

Sie müssen hier klicken.
Sie kommen dann auf die Internetseite
mit den Online-Anträgen. 

 

Antrag

Daten-Schutz im Frage-Bogen BEI_NRW

Worum geht es in diesem Text?

Sie haben einen Antrag auf Eingliederungs-Hilfe gestellt.
Im Gesetz steht:
Der LWL muss Ihren Antrag prüfen.
LWL ist kurz für Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.

Der LWL muss aufschreiben:

Welche Unterstützung bezahlt er?

Und warum?

Der LWL braucht dafür Informationen von Ihnen.
Sie sprechen mit dem LWL über Ihren Antrag.

Sie bekommen schon Eingliederungs-Hilfe?
Zum Beispiel von einem Wohn-Heim oder einer Werkstatt?
Das schwere Wort dafür heißt: Leistungs-Erbringer.
​​​​​​​Dann spricht der Leistungs-Erbringer mit Ihnen über den Antrag.

Zwei Personen tragen gemeinsam etwas in einen Computer ein.

Der LWL und der Leistungs-Erbringer
schreiben die Informationen vom Gespräch
in einen Frage-Bogen.
Der Frage-Bogen heißt: BEI_NRW.
Das ist kurz für: Bedarfs-Ermittlungs-Instrument Nordrhein-Westfalen.
Der LWL und der Leistungs-Erbringer
schreiben Ihre Antworten in ein Computer-Programm.

Die Informationen über Sie heißen auch: Daten.
Der LWL und der Leistungs-Erbringer
können in dem Computer-Programm
Ihre Daten aufschreiben und lesen.

Der LWL und der Leistungs-Erbringer
müssen Ihre Daten schützen.
Niemand darf ohne Erlaubnis Ihre Daten lesen.
Das nennt man: Daten-Schutz.

In diesem Text steht:

Was sind Daten?

​​​​​​​Müssen Sie alle Fragen beantworten?

Wer kann Ihre Daten lesen?

Werden Ihre Daten im Ausland gespeichert?

Wie lange speichert der LWL Ihre Daten?

Welche Rechte haben Sie? Wer ist für Ihre Daten verantwortlich?

Wer ist die Ansprech-Person für Daten-Schutz beim LWL?

In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Daten-Schutz?

Ein Formular im Internet

Hinweise

Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Im Text steht nur die männliche Form.
So ist der Text leichter zu lesen.
Wir bitten um Verständnis.
Wir meinen Menschen mit jedem Geschlecht.

Der Text ist nicht rechts-verbindlich.
Das bedeutet:
Sie können diesen Text nicht im Gericht verwenden.
Sie brauchen einen rechts-verbindlichen Text?
Bitte lesen Sie den Text in schwerer Sprache.
Der Text in schwerer Sprache heißt:
​​​​​​​Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Das Zeichen für leichtes Lesen von inclusion europe

Was sind Daten?

Ihre Daten sind Informationen über Sie.
Der LWL muss bestimmte Dinge für den Antrag wissen.
Der LWL und der Leistungs-Erbringer
schreiben nur diese Dinge auf.
Zum Beispiel:

Name, Geburtstag, Geschlecht,

Ihre Adresse und Telefon-Nummer,

Ihre Ausbildung und Ihren Beruf,

Informationen über Ihre Behinderung,

ob Sie eine rechtliche Betreuung haben,

wer Ihnen jetzt schon hilft,

welche Unterstützung Sie brauchen.

Ein Foto von einer Person im Internet. Neben dem Foto stehen Daten von der Person.

Müssen Sie alle Fragen beantworten?

Nein. Sie müssen nicht alle Fragen beantworten.
Ihre Antworten sind freiwillig.
Aber bitte denken Sie daran:
Der LWL muss Ihren Antrag bearbeiten.
Der LWL braucht dafür Informationen von Ihnen.
​​​​​​​Sonst kann der LWL Ihnen vielleicht nicht oder nicht gut helfen.

Wer kann Ihre Daten lesen?

Diese Personen können Ihre Daten lesen:

die Mitarbeiter vom LWL,

die für Sie zuständig sind,

die Mitarbeiter vom Leistungs-Erbringer,

die für Sie zuständig sind,

die Mitarbeiter von der Technik,

die für den Computer oder das Computer-Programm zuständig sind.

Eine Person zeigt einer anderen Person etwas am Computer.

Werden Ihre Daten im Ausland gespeichert?

Nein. Ihre Daten bleiben in Deutschland.

Eine Karte von Deutschland

Wie lange speichert der LWL Ihre Daten?

Im Gesetz steht:
Wie lange der LWL Ihre Daten speichern muss.
Das ist sehr verschieden lang.
Der LWL hält sich an das Gesetz.
Wenn der LWL die Daten löschen darf,
​​​​​​​dann löscht der LWL Ihre Daten.

Ein Gesetz-Buch

Welche Rechte haben Sie?

Das ist Ihr Recht:
Sie dürfen fragen:
Welche Daten hat der LWL von mir gespeichert?

​​​​​​​Der LWL muss Ihnen antworten.

Eine Person stellt eine Frage

Das ist Ihr Recht:
Sie dürfen sagen:
Meine Daten sind falsch.

​​​​​​​Dann muss der LWL Ihre Daten ändern.

Eine Hand schreibt etwas auf ein Blatt Papier. Ein Teil der Schrift ist durchgestrichen.

Das ist Ihr Recht:
Sie dürfen sagen:
Meine Daten sollen gelöscht werden.

Dann müssen der LWL und der Leistungs-Erbringer
​​​​​​​Ihre Daten löschen.

Ein Formular im Internet ist durchgestrichen

Das ist Ihr Recht:
Sie dürfen sich beschweren.

Sie denken:
Der LWL oder Ihr Leistungs-Erbringer
hält sich nicht an die Regeln vom Daten-Schutz?
Dann können Sie sich hier beschweren:

Landes-Beauftragte für Daten-Schutz und Informations-Freiheit
Nordrhein-Westfalen
Post-Fach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 02 11 – 38 42 40
​​​​​​​E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Eine Person beschwert sich bei einer anderen Person.

Das ist Ihr Recht:
Sie dürfen sagen: Der LWL soll Ihre Daten zu einer anderen Stelle schicken.
Zum Beispiel zu einem anderen Hilfe-Zahler.
​​​​​​​Oder zu einem Leistungs-Erbringer.

Ein Briefumschlag auf einem Computer. Das soll bedeuten: E-Mail.

Wer ist für Ihre Daten verantwortlich?

Der LWL ist für Ihre Daten verantwortlich.
Das bedeutet:
Der LWL muss gut auf Ihre Daten aufpassen.

Die Adresse ist:
LWL-Inklusions-Amt Soziale Teil-Habe
Warendorfer Straße 26-28
48133 Münster
Telefon: 02 51 – 5 91 – 36 10
E-Mail: soziales@lwl.org
Internet-Seite: www.lwl.org

Der Leistungs-Erbringer nutzt auch Ihre Daten.
Dafür ist der Leistungs-Erbringer selbst verantwortlich.
Wenn Sie Fragen dazu haben:
​​​​​​​Fragen Sie den Leistungs-Erbringer.

Eine Person möchte an einen Computer. Eine andere Person beschützt den Computer.

Wer ist die Ansprech-Person für Daten-Schutz beim LWL?

Sie haben eine Frage zum Daten-Schutz beim LWL?
Fragen Sie den Daten-Schutz-Beauftragten.

Die Adresse ist:
Daten-Schutz-Beauftragter
LWL-Kern-Verwaltung
Karlstraße 11
48133 Münster
Telefon: 02 51 – 5 91 – 33 36
​​​​​​​E-Mail: datenschutz@lwl.org

Eine Person stellt eine Frage

In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Daten-Schutz?

Für den Schutz von Daten gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Daten-Schutz-Grund-Verordnung, kurz DSGVO.
Im Gesetz steht zum Beispiel:

  • wer über Ihre Daten sprechen darf,
  • wer Ihre Daten speichern darf.

Der LWL und Ihr Leistungs-Erbringer
müssen sich an dieses Gesetz halten.

Auch in anderen Gesetzen stehen Hinweise zum Daten-Schutz.
​​​​​​​Zum Beispiel:

  • Sozial-Gesetz-Buch 9, kurz SGB 9,
  • Sozial-Gesetz-Buch 10, kurz SGB 10.

Ein Gesetz-Buch

© Büro für Leichte Sprache Wittekindshof | www.leichte-sprache-wittekindshof.de | Stand 04/2025

Der Text wurde geprüft von Prüferinnen und Prüfern der Diakonischen Stiftung Wittekindshof.

Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers ©

Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu