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Kurzzeitbetreuung

Kurzzeitbetreuung ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung, die eine Betreuung rund um die Uhr anbietet. Der Aufenthalt kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.

Einen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld zu begleiten, kann für Familien eine enorme Herausforderung bedeuten. Zur Sicherung und Unterstützung des familiären Umfeldes gewährt der LWL die Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderungen als Leistung der Sozialen Teilhabe.

Ziele der Kurzzeitbetreuung sind:

  • Angehörige entlasten und die häuslichen Betreuungsressourcen erhalten
  • Versorgung während des Ausfalls von Betreuungspersonen sichern
  • Verselbständigungsressourcen und Selbstversorgungskompetenzen im Wohnen unabhängig vom familiären Umfeld erproben als Chance auf neue Teilhabemöglichkeiten
  • Angehörige in Bezug auf zukünftige Wohnmöglichkeiten beraten und unterstützen

Die Angebote richten sich an Menschen mit Behinderungen, die zuhause bei ihren Eltern oder anderen Angehörigen leben.

Finanzierung der Kurzzeitbetreuung

Der LWL gewährt die Kurzzeitbetreuung aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Die Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte, Mitarbeitende der Hauswirtschaft und der Pflege. Leistungen der Pflegeversicherung sind einzusetzen, wenn sie nicht für andere Maßnahmen zur Entlastung zu Hause genutzt werden. Das sind die Leistungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag.

Die Leistungen der Pflegeversicherung, die nicht anderweitig ausgeschöpft wurden, werden nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres vom LWL von den Pflegeversicherungen angefordert.

Kurzzeitbetreuung in Ihrer Nähe finden

Angebote für das Kurzzeitwohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen finden Sie im LWL-Einrichtungsverzeichnis.

Weiter zum LWL-Einrichtungsverzeichnis

Illustration der Westfalenkarte als Aquarell, auf der über die gesamte Fläche verteilt rote Markierungs-Pins Standorte markieren

Kurzzeitbetreuung beantragen

Wenn Sie noch keine Leistungen vom LWL erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe für volljährige Menschen stellen. Beim Erstantrag benötigt der LWL folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
  • MDK Gutachten (falls vorhanden)
  • ärztliche Stellungnahmen

Bitte setzen Sie sich mit einer Einrichtung in Verbindung und wählen Sie bitte Termine für Ihren Aufenthalt. Die Einrichtung unterstützt Sie dabei.

Für Folgeaufenthalte benötigt der LWL nur noch die Mitteilung der konkret geplanten Einrichtung und Aufenthaltszeiten. Die können Sie formlos per E-Mail oder Fax an post-soziales@lwl.org schicken. Die Einrichtung unterstützt Sie dabei.

Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung

Eine Frau füllt am Laptop einen Online-Antrag aus.