Kurzzeitbetreuung
Kurzzeitbetreuung ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung, die eine Betreuung rund um die Uhr anbietet. Der Aufenthalt kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.
Einen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld zu begleiten, kann für Familien eine enorme Herausforderung bedeuten. Zur Sicherung und Unterstützung des familiären Umfeldes gewährt der LWL die Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderungen als Leistung der Sozialen Teilhabe.
Ziele der Kurzzeitbetreuung sind:
- Angehörige entlasten und die häuslichen Betreuungsressourcen erhalten
- Versorgung während des Ausfalls von Betreuungspersonen sichern
- Verselbständigungsressourcen und Selbstversorgungskompetenzen im Wohnen unabhängig vom familiären Umfeld erproben als Chance auf neue Teilhabemöglichkeiten
- Angehörige in Bezug auf zukünftige Wohnmöglichkeiten beraten und unterstützen
Die Angebote richten sich an Menschen mit Behinderungen, die zuhause bei ihren Eltern oder anderen Angehörigen leben.
Finanzierung der Kurzzeitbetreuung
Der LWL gewährt die Kurzzeitbetreuung aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Die Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte, Mitarbeitende der Hauswirtschaft und der Pflege. Leistungen der Pflegeversicherung sind einzusetzen, wenn sie nicht für andere Maßnahmen zur Entlastung zu Hause genutzt werden. Das sind die Leistungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag.
Die Leistungen der Pflegeversicherung, die nicht anderweitig ausgeschöpft wurden, werden nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres vom LWL von den Pflegeversicherungen angefordert.