Meldung besonderer Vorkommnisse - Beispiele für meldepflichtige Ereignisse
In Teil A.7.2.2 Abs. 2 ist vereinbart, dass die Leistungserbringer verpflichtet sind, den Träger der Eingliederungshilfe über besondere Vorkommnisse während der Leistungserbringung unverzüglich zu informieren.
Zu solchen besonderen Vorkommnissen gehören insbesondere:
Bezogen auf Mitarbeiter*innen
- Tätliche Übergriffe und/oder sexuelle Übergriffe von Mitarbeiter*innen gegenüber Leistungsberechtigten
- Bekannt gewordene Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen oder auf eine fehlende persönliche Eignung hinweisen (z.B. Körperverletzung, Betrug, Sexualstraftaten)
Bezogen auf strukturelle Bedingungen des Angebots
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Gebäudeschäden z.B. durch Feuer, Explosion, Hochwasser, Sturmschäden, die eine geregelte Weiterführung der Leistungserbringung gefährden
Bezogen auf Leistungsberechtigte
- Nicht-natürliche oder unklare Todesursache bei Leistungsberechtigten
- Erhebliche Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung im Zusammenhang mit einzelnen Leistungsberechtigten (z.B. Gefährliche Übergriffe von Leistungsberechtigten gegenüber Mitbewohner*innen und Mitarbeiter*innen, Erhebliche Beschwerden von Leistungsberechtigten, Angehörigen, Betreuern, Nachbarn)
- Anstehende nicht einvernehmliche Beendigungen des Vertragsverhältnisses