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Meldung besonderer Vorkommnisse - Beispiele für meldepflichtige Ereignisse

In Teil A.7.2.2 Abs. 2 ist vereinbart, dass die Leistungserbringer verpflichtet sind, den Träger der Eingliederungshilfe über besondere Vorkommnisse während der Leistungserbringung unverzüglich zu informieren.

Zu solchen besonderen Vorkommnissen gehören insbesondere:

Bezogen auf Mitarbeiter*innen

  • Tätliche Übergriffe und/oder sexuelle Übergriffe von Mitarbeiter*innen gegenüber Leistungsberechtigten
  • Bekannt gewordene Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen oder auf eine fehlende persönliche Eignung hinweisen (z.B. Körperverletzung, Betrug, Sexualstraftaten)

 

Bezogen auf strukturelle Bedingungen des Angebots

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Gebäudeschäden z.B. durch Feuer, Explosion, Hochwasser, Sturmschäden, die eine geregelte Weiterführung der Leistungserbringung gefährden

 

Bezogen auf Leistungsberechtigte

  • Nicht-natürliche oder unklare Todesursache bei Leistungsberechtigten
  • Erhebliche Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung im Zusammenhang mit einzelnen Leistungsberechtigten (z.B. Gefährliche Übergriffe von Leistungsberechtigten gegenüber Mitbewohner*innen und Mitarbeiter*innen, Erhebliche Beschwerden von Leistungsberechtigten, Angehörigen, Betreuern, Nachbarn)
  • Anstehende nicht einvernehmliche Beendigungen des Vertragsverhältnisses