Autismusspezifische Fachleistung
1. Leistungsbezeichnung
Autismusspezifische Fachleistung als
- a) Hilfe zur Schulbildung insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu
- b) heilpädagogische Leistung zur sozialen Teilhabe
2. Rechtsgrundlage
- a) § 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX
- b) § 79 SGB IX in Verbindung mit 113 SGB IX
3. Ziel der Leistung
Die autismusspezifische Fachleistung hat das Ziel, dem jungen Menschen so früh wie möglich eine individuelle menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame, gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Dabei geht es insbesondere darum, bereits im frühen Kindesalter autismusbedingte Einschränkungen, Zwänge und Hemmnisse zu erkennen. Der junge Mensch soll lernen, diese zu überwinden, soziales Miteinander zu verstehen, an Bildungsangeboten in Kindertageseinrichtung, Schule usw. wirksam teilzuhaben und sich individuell zu entfalten, um ein möglichst eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Als Grundlage für eine positive Entwicklung werden frühzeitige Weichen gestellt, damit sich autismusbedingt problematisches Verhalten möglichst nicht aufbaut oder verfestigt und sich die kommunikativen, emotionalen, interaktiven und sozialen Fähigkeiten entwickeln können.
Hinsichtlich der Barrieren in der Umwelt geht es darum, personenzentriert die Bezugspersonen z.B. in der Familie, Kindertageseinrichtung und Schule über Autismus aufzuklären, sie intensiv zu beraten, anzuleiten und zu befähigen, sich gegenüber dem Leistungsberechtigten adäquat zu verhalten und zu kommunizieren sowie in konkreten Situationen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Bezogen auf die jeweils leistungsberechtigte Person sind die Zielsetzungen im Einzelnen unter Berücksichtigung des persönlichen Bedarfs und der individuellen Vereinbarung zu definieren.
Autismusspezifische Fachleistung soll u. a. helfen
- soziale Interaktionsstörungen
- Kommunikationsstörungen
- stereotype Verhaltensweisen
durch unterschiedliche autismusspezifische Maßnahmen zu verbessern und die soziale Teilhabe zu stärken, sowie u.a.
- vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten und auszubauen,
- kompensatorische Möglichkeiten zu entwickeln,
- bestehende Entwicklungsrückstände abzubauen.
Auch hier gilt, dass dies handlungs- und alltagsorientiert, also eingebettet in die Lebenswelt des jungen Menschen, erfolgen muss.
4. Personenkreis
Junge Menschen mit (drohender) Behinderung im Sinne der §§ 2 und 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB XII und §§ 1-3 der EingliederungshilfeVO in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung, bei denen eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) vorliegt (ICD 10 F 84 bzw. vergleichbar im ICD 11 bzw. DSM-5) bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.
Das Vorliegen einer Autismusspektrumstörung wird fachärztlich diagnostiziert.
5. Art und Inhalt der Leistung
Die Komplexität dieser Beeinträchtigung erfordert eine umfassende und spezialisierte Leistung. Diese kann sowohl als Einzel- wie auch als Gruppenleistung (z.B. als Sozialkompetenztraining) erbracht werden.
Die Leistungen bauen auf einer autismusspezifischen, prozessorientierten Förderplanung auf. Sie beinhalten speziell für Menschen mit ASS entwickelte und anerkannte Methoden und Konzepte sowie modifizierte und individuell, auf die autismusbedingte Beeinträchtigung angepasste (heil)pädagogisch-psychologische Fördermethoden. Diese erfolgen multimodal, mehrdimensional, interdisziplinär und ganzheitlich.
Die autismusspezifische Fachleistung erfolgt sowohl aufsuchend als auch in den Räumen des Leistungserbringers, z. B.:
- aufsuchend, wenn z. B. der autistische Mensch speziell im sozialen Umfeld gefördert werden soll
- in den Räumlichkeiten des Leistungserbringers, wenn sie für den autistischen Menschen einen neutralen, unbelasteten Ort darstellen
- in den Räumlichkeiten des Leistungserbringers, wenn dessen autismusspezifische Ausstattung Voraussetzung für das Gelingen der Maßnahme ist
Gruppenangebote finden in der Regel in den Räumen des Leistungserbringers statt.
Die Autismusspezifische Fachleistung erfolgt grundsätzlich altersunabhängig. Sie ist aber umso stärker auf Vorbeugung und Schaffung autismusgerechter Entwicklungsbedingungen ausgerichtet, je früher sie im Zusammenwirken mit den Bezugspersonen einsetzt. Sie sollte so früh wie möglich, am besten bereits im Vorschulalter, beginnen.
6. Umfang der Leistung
Autismusspezifische Fachleistung umfasst an direkten Leistungen für die Leistungsberechtigten insbesondere:
- Erstberatung für Eltern, sofern anschließend eine Förderung bewilligt wird
- Durchführung prozessorientierter förder-/therapiebezogener Testverfahren
- autismusspezifische Einzelförderung, auch aufsuchend, unter Einbeziehung des familiären Umfeldes, der Bildungsstätte usw.
- autismusspezifische Gruppenförderung
- Intervention und Beratung in Krisen
- Beratung und Anleitung von Bezugspersonen und förderunterstützenden Personen (z. B. Eltern, Schulbegleiter*innen)
- Erarbeitung von konkreten Lösungsstrategien und Handlungsplanungen im Umgang und Kontakt mit den Leistungsberechtigten
- Mitwirkung an der Gesamtplankonferenz/an Hilfeplangesprächen, soweit der Träger der Eingliederungshilfe dies für fachlich erforderlich hält.
Indirekte personenbezogene Leistungen, insbesondere:
- prozessorientierte Förderplanung (fortlaufend nach jeder Fördereinheit, ICF-orientiert)
- Förderplanung, soweit im Gesamtplan nicht konkretisiert (Planung der Fördereinheiten, -ziele und -methoden)
- Vor- und Nachbereitung (z.B. individualisierte Raum- und Materialvorbereitung und Raum- und Materielnachbereitung, Sicherung des Therapieraums, entsprechend angepasst bei aufsuchender Tätigkeit
- Dokumentation, Erstellen und Führung der Klientenakte, z.B. Aktenstudium und kontinuierliche Aktenpflege (Lesen von Diagnosen, Hilfeplanprotokollen, Fremdberichten/-gutachten, Zeugnissen etc.), Dokumentation der Therapiestunde, Berichtswesen etc.
- „Tür- und Angelgespräche“ bzw. Vor- und Nachbereitung und Telefonate/E-Mails als Medium zum Austausch und zur Übertragung von Therapieinhalten in das soziale Umfeld und den Alltag mit den Eltern, Lehrern, Betroffenen usw.
- Fahrtzeiten bei aufsuchender autismusspezifischer Fachleistung
indirekte personenübergreifende Leistungen, insbesondere:
- Supervision
- Teambesprechungen
- Qualitätsentwicklung und -sicherung, z.B. Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen, QM-Schulungen
- Leitung und allgemeine Verwaltung
7. Qualität und Wirksamkeit
Im Teil A.7 werden grundlegende Aussagen zur Qualität und Wirksamkeit getroffen. Diese werden hier für die autismusspezifischen Fachleistungen konkretisiert und um folgende Punkte ergänzt:
Das Leistungsangebot hat den Erfordernissen einer bedarfsgerechten Leistungserbringung zu entsprechen, d. h. es soll an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen orientiert sein. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Qualität gliedert sich in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
Strukturqualität:
Grundlage für die Arbeit ist die autismusspezifische Konzeption des Trägers sowie die autismusspezifische Ausstattung der Räumlichkeiten und das Vorhalten von Materialien. Zur Strukturqualität zählen insbesondere geeignete Konzepte zur Steuerung der Förder- und Beratungsprozesse.
Prozessqualität:
Die vereinbarte Struktur wird im Einzelfall entsprechend dem autismusspezifischen Konzept vorgehalten und eingesetzt.
8. Personelle Ausstattung/Personalqualifikation
Der Themenkomplex Autismus ist nur sehr eingeschränkt Gegenstand von Ausbildungen. Deshalb müssen neben einer spezifischen Einarbeitung vor Aufnahme der Fördertätigkeit weitergehende interne und externe Qualifizierungen der Fachkräfte, vor allem Fort- und Weiterbildungen, Zertifikatskurse, Schulungen neben der konkreten Leistungserbringung regelmäßig erfolgen.
Als autismusspezifisches Fachpersonal gelten Fachkräfte, insbesondere mit Studienabschlüssen wie Bachelor, Master oder Diplom in den Bereichen
- Psychologie
- Erziehungswissenschaften
- Pädagogik
- Heilpädagogik
- Sonderpädagogik
- Inklusionspädagogik
- Kindheitspädagogik
- Sozialwesen bzw. Sozialarbeit
oder mit einer fachlich vergleichbaren Qualifikation.
Die fachliche Leitung übernehmen in der Regel Psychologinnen/Psychologen.
Der Zuschlag für die Kosten von Leitung und Verwaltung wird in Einzelverhandlungen festgesetzt.
9. Sächliche Ausstattung
Die erforderliche und angemessene sächliche Ausstattung muss gewährleisten, dass die vereinbarten Leistungen bei Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erbracht werden können.
Zur sächlichen autismusspezifischen Ausstattung können insbesondere zählen:
- Sachgerecht ausgestattete Arbeitsplätze mit IT-Ausstattung
- Fahrzeuge für aufsuchende Angebote
- Sicherheitsvorkehrungen zur Prävention von Selbst- und Fremdverletzungen
- Fördermaterialien und – geräte
- Test- und Beobachtungsmaterialien
- Dokumentationsmittel, Software, Tablets, Lizenzen, usw.
- Fachliteratur, Fachzeitschriften und Videofilme
Der Zuschlag für die Sachkosten wird in Einzelverhandlungen festgesetzt.
10. Betriebsnotwendige Anlagen des Leistungserbringers
Die Immobilienausstattung muss bei Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gewährleisten, dass der Leistungserbringer über die zur autismusspezifischen Leistungserbringung notwendigen und geeigneten Räumlichkeiten verfügt.
Die Räumlichkeiten sollen barrierefrei sein.
Der Zuschlag für die Kosten betriebsnotwendiger Anlagen ist vom Sachkostenzuschlag nach Ziffer 9 umfasst.
11. Dokumentation und Nachweise
Der Leistungserbringer nutzt Dokumentationen zur Wahrung seiner Fach- und Dienstaufsicht, insbesondere zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Qualität der Leistungserbringung.
Zum Dokumentationswesen des Leistungserbringers zählen insbesondere schriftliche Berichte gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe
- an welchen Teilhabezielen schwerpunktmäßig im Berichtszeitraum gearbeitet wurde,
- inwieweit die im Teilhabe-/Gesamtplan definierten Ziele erreicht wurden,
- welche weiteren Leistungen mit welcher Intensität und Zielsetzung geplant werden.
Diese dienen auch als Grundlage für die Fortschreibung der Gesamtplanung.
Darüber hinausgehende interne Aufzeichnungen ergeben sich aus dem Qualitätsmanagement des jeweiligen Leistungserbringers.
Durchgeführte autismusspezifische Fachleistungsstunden werden von den Betroffenen oder Bezugspersonen, Eltern, Lehrern usw. sowie der Fachkraft in geeigneter Form bestätigt als Grundlage für die Abrechnung der Leistung.
Eine zusammenfassende Leistungsdokumentation eines Leistungserbringers auf Grundalge des Musters Leistungsdokumentation (Anlage E) kann aus Gründen der Qualitätssicherung zusätzlich vereinbart werden.