Hilfen planen mit dem Standardverfahren
Hier erklären wir, wie die Planung von Wohnhilfen im so genannten Standardverfahren abläuft. Wenn Sie sich für Leistungen interessieren, die nicht zur Wohnassistenz gehören, klicken Sie hier für mehr Informationen.
Antrag stellen
Wenn Sie noch keine Unterstützung vom LWL bekommen, müssen Sie erst einmal einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.
Neben dem Antrag benötigen wir von Ihnen noch weitere Unterlagen. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Fachdienst für Menschen mit Behinderungen. Solche Fachdienste bestehen beispielsweise bei den örtlichen Gesundheitsämtern oder Sozialämtern. Sie können sich auch an einen Dienst wenden, der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen anbietet.
Diese Unterlagen füllt der Fachdienst mit Ihnen gemeinsam aus:
- Erhebungsbogen - Bogen 1 (PDF nicht barrierefrei)
- Erhebungsbogen Bogen 1 (Word-Datei nicht barrierefrei)
- Persönliche Stellungnahme - Bogen 2 (Word-Datei nicht barrierefrei)
- Einschätzung zur Ziel- und Maßnahmeplanung - Bogen 3 (Excel-Datei nicht barrierefrei)
Eine ausführliche Erläuterung der Unterlagen und datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie hier:
Prüfung der Unterlagen
Wenn Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben und die ergänzenden Angaben und Unterlagen vollständig sind, prüft der LWL Ihren Antrag.
Wir schauen zunächst, ob Sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Leistung der Eingliederungshilfe erfüllen. Anschließend bewerten wir Ihren individuellen Unterstützungsbedarf.
Hilfeplangespräch
Nach Abschluss der Prüfung wird der Antrag in der Regel in einer Gesprächsrunde in Ihrer Heimatregion besprochen. Der LWL beteiligt an dem Gespräch fachkundige Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung und der örtlichen Dienste für Menschen mit Behinderung. Das Gespräch hat den Zweck, für Sie eine passgenaue Hilfe zu ermitteln. Sie sollten daher nach Möglichkeit auch an dem Gespräch teilnehmen. Sie erhalten dazu vom LWL eine schriftliche Einladung. Sie können zu dem Gespräch eine Person Ihres Vertrauens mitbringen, die Sie unterstützt und eine ergänzende Sicht in das Gespräch einbringen kann.
Um das Hilfeplangespräch durchführen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Erklärung über die Entbindung von unserer Schweigepflicht gegenüber den Teilnehmenden der Gesprächsrunde.
Feststellung der Leistung
Der LWL stellt die erforderlichen Leistungen zum Ende des Hilfeplangesprächs verbindlich fest, so dass Sie direkt ab diesem Tag die notwendige Unterstützung bekommen können.
Fortschreibung
Die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe ist immer zeitlich beschränkt. Wenn gegen Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums abzusehen ist, dass Sie auch weiterhin Unterstützung durch den LWL benötigen werden, ist eine Begründung dafür notwendig. In der Regel wird sich der Dienst, der die Leistung erbringt, darum kümmern.