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Erklärfilm: BEI_NRW Fortschreibung

Dieses Video erklärt den Ablauf bei einer Fortschreibung.

Die Übergangsregelung finden Sie hier.

Informationen zum BEI_NRW

Auf dieser Seite beantworten wir Ihre Fragen zum BEI_NRW und zur Fortschreibung.

Einführung BEI_NRW

Unsere Antwort

Seit 2003 liegt die Zuständigkeit für ambulante Eingliederungshilfen in NRW bei den Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL).

Im Zuständigkeitsbereich des LWL wurde zur Feststellung der Hilfebedarfe das Standard-Hilfeplanverfahren genutzt.

Von 2010 bis 2012 entwickelte der LWL mit dem „Projekt Teilhabe2012" ein neues Hilfeplanverfahren. Dieses wurde in der Stadt Hagen und im Kreis Paderborn durchgeführt. Mit dem „Projekt Teilhabe2015“ erfolgte eine nächste Maßnahme, die Mitwirkung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung weiter zu stärken (Partizipation) und eine zielorientierte Teilhabeplanung und -fortschreibung zu erproben (ICF-gestützt und personenzentriert). In sechs Projektregionen (Städte Gelsenkirchen, Hagen und Münster sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Paderborn und Warendorf) wurde das Projekt erprobt.

Mit der Einführung des Bundesteilhabe­gesetzes (BTHG) begann eine neue Phase: LVR und LWL entwickelten gemeinsam ein Instrument zur Ermittlung von Teilhabebedarfen von Menschen mit Behinderungen in ganz Nordrhein-Westfalen, um die rechtlichen und fachlichen Vorgaben zur Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren gemäß §§ 117 und 118 SGB IX umzusetzen. Dieses steht als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit beider Landschaftsverbände seit dem Jahr 2018 mit dem neu entwickelten BedarfsErmittlungsInstrument, kurz BEI_NRW, zur Verfügung.

Bei der Vorstellung des BEI_NRW im Rheinland und in Westfalen wurde deutlich gemacht, dass es sich um ein „lernendes Instrument“ handelt, also auf Grundlage der praktischen Erfahrungen eine Weiterentwicklung notwendig und vorgesehen ist.

Im Laufe der Einführung in beiden Landesteilen hat sich gezeigt, dass die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und strukturellen Vorgaben der beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ein jeweils angepasstes Vorgehen erforderlich machen.

Um diesen unterschiedlichen Prozessen gerecht werden zu können, entwickelte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine aktualisierte Version des Gesprächsleitfadens und der Persönlichen Sicht. Hierzu wurden die in den Gesprächen mit den leistungsberechtigten Personen gesammelten Erfahrungen genutzt. Diese flossen zusammen mit Rückmeldungen der Leistungserbringer und der LWL-Mitarbeitenden in die Weiterentwicklung des BEI_NRW. Im Fokus stand eine höhere Anwender:innenfreundlichkeit des Instrumentes, insbesondere um die Gespräche mit den leistungsberechtigten Personen und die Dokumentation der Inhalte im BEI_NRW noch individueller und personenzentrierter ausrichten zu können.

Mit den jetzt vorliegenden zwei Versionen des Gesprächsleitfadens können die verbandsspezifischen Geschäftsprozesse und Besonderheiten besser abgebildet werden.

Das BEI_NRW als gemeinsames Konzept und gemeinsamer Rahmen stellt weiterhin das gemeinsame Instrument für Nordrhein-Westfalen dar.

Unsere Antwort

Das BEI_NRW ist das Bedarfsermittlungsinstrument für die Eingliederungshilfe im Bereich der Wohnhilfen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem BEI_NRW können individuelle Teilhabebedarfe unabhängig von der Art und dem Grad der Behinderung eines Menschen beschrieben werden.

Die Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Im Mittelpunkt steht immer die leistungsberechtigte Person mit ihren Wünschen und Zielen. Sie wird in allen Schritten beteiligt. Die Beratung der leistungsberechtigten Person kann im BEI_NRW ebenso dokumentiert werden, wie die ermittelten Bedarfe zur sozialen Teilhabe.

Das BEI_NRW wurde gemeinsam von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) entwickelt. Es setzt die rechtlichen und fachlichen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren entsprechend Kapitel 7 SGB 9 um.

Mit dem BEI_NRW steht erstmalig ein Ermittlungsinstrument zur Verfügung, das sowohl von den Hilfeplanenden des LWL als auch von den Mitarbeitenden der Leistungserbringer von Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit und in den besonderen Wohnformen angewendet wird.

Zur Dokumentation wird das Datenverarbeitungsverfahren PerSEH genutzt. In diesem webbasierten Datenverarbeitungsverfahren wird das BEI_NRW bereitgestellt. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite www.bthg-fort.lwl.org

Unsere Antwort

Dies ist nicht möglich. Der LWL nutzt zur Abbildung des BEI_NRW die Software-Anwendung PerSEH (Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe) der ANLEI Service GmbH. Daher kann der LWL den Zugriff auf das BEI_NRW ausschließlich den Leistungserbringern in Westfalen-Lippe zur Fortschreibung des Gesamtplans zur Verfügung stellen.

Nur angelegte Benutzer:innen können ein BEI_NRW in PerSEH ausfüllen. Diese haben als Anwender:innen ausschließlich Zugriff auf Daten der ihnen zugeordneten leistungsberechtigten Personen, mit denen sie gemeinsam das BEI_NRW im Rahmen der Fortschreibung in PerSEH füllen.
Zum Kennenlernen des BEI_NRW und zur Vorbereitung auf die Anwendung des BEI_NRW werden auf einer Informationsseite Materialien und Hinweise zur Verfügung gestellt, die bei der praktischen Fortschreibung unterstützen.

Unsere Antwort

Alle Informationen, Materialien und Hilfen für interne und externe Anwender:innen des BEI_NRW sind auf den Internetseiten des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe abgelegt und somit für Sie jederzeit verfügbar. Sie werden im laufenden Prozess regelmäßig aktualisiert und erweitert. Wir empfehlen daher, die einzelnen Dokumente nicht lokal abzuspeichern, sondern die Internetseiten unter Ihren Favoriten abzulegen. So haben Sie immer Zugriff auf die aktuellsten Informationen und Materialien.

Alle Materialien finden Sie auf der Seite  www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfe-planen/bei_nrw/materialien/

Erstbedarfsermittlung mit BEI_NRW

Unsere Antwort

Bei einem Erstantrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe wird das Gesamtplanverfahren durch die LWL-Teilhabeplanenden im zuständigen Regionalbüro durchgeführt. Den Ablauf und die Informationen für die leistungsberechtigte Person finden Sie hier.

Im ersten Schritt berät die zuständige Ansprechperson beim LWL die leistungsberechtigte Person. Im zweiten Schritt ermittelt die zuständige Ansprechperson beim LWL gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderungen die Bedarfe mit Hilfe des BEI_NRW. Nach dieser gemeinsamen Ermittlung des Bedarfs trifft die zuständige Ansprechperson des LWL eine fachliche Entscheidung über die Leistung und erstellt einen Gesamtplan.

Unsere Antwort

01.12.2022 Stadt Bielefeld und Kreis Lippe

01.06.2022 Hochsauerlandkreis

01.12.2021 Stadt Dortmund, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein

01.07.2021 Stadt Bochum, Kreis Gütersloh, Märkischer Kreis

01.01.2021 Kreis Herford und Kreis Höxter

01.11.2020 Stadt Bottrop und Stadt Herne

01.11.2020 Kreis Soest

01.08.2020 Kreis Unna

15.07.2019 Kreis Coesfeld und Kreis Recklinghausen

15.04.2019 Kreis Steinfurt

15.02.2019 Kreis Borken

15.01.2019 Stadt Hamm

15.10.2018 Ennepe-Ruhr-Kreis, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Hagen, Kreis Paderborn

20.08.2018 Stadt Münster und Kreis Warendorf

Fortschreibung mit BEI_NRW

Unsere Antwort

Die Gesamtplanung nach Teil 2 Kapitel 7 SGB IX ist für jede Leistung der Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX grundlegend.

Sie setzt mit der Antragstellung nach § 108 SGB IX ein und durchläuft mehrere Phasen beginnend mit einer Beratung und der Bedarfsermittlung, die im Bereich von LWL und LVR mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW erfolgt. In die Phase der Leistungsfeststellung fällt die Aufstellung des Gesamtplans und die Leistungsbewilligung.

Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses.

An der Wirkungskontrolle und Fortschreibung wohnbezogener Leistungen arbeiten die Leistungserbringer kooperativ mit.

Die Landschaftsverbände stellen hierzu den Leistungserbringern einen Zugang zum angewandten Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW zur Verfügung. Dieses Instrument wird in der webbasierten Anwendung PerSEH bereitgestellt und ist zur Dokumentation der Erstbedarfsermittlung sowie des Teilhabeprozesses im Rahmen der Wirkungskontrolle im Gesamtplanverfahren von den Leistungserbringern und den Landschaftsverbänden zu nutzen.

Durch die von den Landschaftsverbänden zur Verfügung gestellten Zugänge für die Leistungserbringer zum in NRW angewandten Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW werden erstmalig die Erstbedarfsermittlungen sowie die Dokumentation der weiteren Teilhabeprozesse mit demselben Instrument erhoben.

Im Rahmen der Überprüfung und Fortschreibung des Gesamtplanes sind verschiedene Akteur:innen innerhalb des kooperativen Prozesses beteiligt.

Die jeweiligen Rollen, Aufgaben und Bearbeitungsschritte im Gesamtprozess der Fortschreibung werden barrierefrei auf der Seite Gesamtprozess Fortschreibung und im folgenden Flussdiagramm gezeigt:

 

Vertiefende Informationen zu den Rollen, Aufgaben und Bearbeitungsschritte der verschiedenen Akteur:innen werden in den Fachlichen Empfehlungen zur Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW beschrieben.

Für die fachliche Anwendung des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_NRW benötigen die Ansprechpersonen bei den Leistungserbringern, die die Gespräche mit den leistungsberechtigten Personen führen, Kenntnisse über das Gesamtplanverfahren sowie über die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).

Daher wurden im LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe verschiedene Materialen entwickelt, die die Anwender:innen in der Nutzung unterstützen können. Diese werden auf der Seite Materialien zum Download angeboten. Außerdem sind dort externe Seiten verlinkt, die weiterführende Informationen zur ICF bieten. Darüber hinaus werden Materialien zur Weitergabe an leistungsberechtigte Personen zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.bthg-fort.lwl.org.

Unsere Antwort

Derzeit werden Leistungen für Erwachsene für Assistenz in eigener Häuslichkeit und/oder für Wohnen in besonderen Wohnformen mit BEI_NRW in PerSEH fortgeschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungserbringer in Westfalen-Lippe tätig sind und eine Leistungsvereinbarung mit dem LWL abgeschlossen haben.

Unsere Antwort

Bei bisher "unbefristeten Bewilligungen" muss eine Fortschreibung derzeit nicht aktiv eingereicht werden, sondern erst, wenn der LWL dazu auffordert.

Unsere Antwort

Das BEI_NRW ist ein Instrument zur Bedarfsermittlung und Fortschreibung. Das Verwaltungshandeln des LWL (z.B. in Bezug auf Gesamtplan, Bescheid) ist hiervon nicht betroffen.

Unsere Antwort

Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite: www.bthg-fort.lwl.org/de/umsetzung/

Unsere Antwort

Das BEI_NRW ist seitens der Leistungserbringer zur Fortschreibung zum Ende des Überprüfungszeitraums zu nutzen. Änderungen im laufenden Überprüfungszeitraum werden aktuell nicht im BEI_NRW bearbeitet. Veränderungen des Unterstützungsbedarfs im laufenden Bewilligungszeitraum werden dem LWL wie bisher schriftlich per Brief, Fax oder Mail mit den entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fortschreibung mit Zugang zu PerSEH

Unsere Antwort

Leistungserbringer, die einen Zugang für das webbasierte Datenverarbeitungsverfahren, in dem das BEI_NRW bereitgestellt wird, erhalten haben, nutzen für alle Fortschreibungen das BEI_NRW, d.h. auch für diejenigen, bei denen die Erstermittlung noch nicht mit  BEI_NRW erfolgt ist. Hierzu stehen den registrierten Anwender:innen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Datenschutzes automatisiert in PerSEH die Stammdaten der leistungsberechtigten Person zur Verfügung, so dass sie einen entsprechenden Vorgang anlegen können.

Die Nutzung des Bogens „Rückblick“ für Fortschreibungen, bei denen keine Erstbedarfsermittlung mit BEI_NRW erfolgt ist, wird im BEI_NRW Anwender:innenhandbuch beschrieben. Anleitungen zum Übertrag aus früheren Berichtswesen (Standardverfahren, Teilhabe2015) finden Sie im Folgenden verlinkt.

Unsere Antwort

Zum Abschluss des gemeinsamen Fortschreibungsgesprächs wird der Bogen „Auszug Bedarfsermittlung“ ausgedruckt. Dieser Ausdruck kann von den am Gespräch beteiligten Personen unterschrieben werden. Die leistungsberechtige Person erhält diesen Ausdruck. Er gibt eine Übersicht aller wichtigen Elemente, die im Rahmen der Bedarfsermittlung gemeinsam formuliert wurden.

Wünscht die leistungsberechtigte Person den Ausdruck weiterer Seiten oder des gesamten BEI_NRW, werden ihr diese vom Leistungserbringer zur Verfügung gestellt.

Ein postalischer Versand an den LWL ist nicht erforderlich. Das im BEI_NRW dokumentierte Fortschreibungsgespräch wird online über PerSEH an den LWL versandt.

Unsere Antwort

Das im BEI_NRW dokumentierte Fortschreibungsgespräch wird online über PerSEH versandt. Weitere Unterlagen müssen nur auf Anforderung eingereicht werden.

Fortschreibung ohne Zugang zu PerSEH

Unsere Antwort

Für die weitere Bewilligung von Leistungen ist verbindlich das folgende Verfahren bis zur Einführung der Fortschreibung mit dem BEI_NRW durch die Leistungserbringer zu nutzenDas Verfahren orientiert sich am BEI_NRW und beinhaltet im Berichtswesen folgende Dokumente:

1. PERSÖNLICHE SICHT: Die leistungsberechtigte Person teilt dem LWL seine „Persönliche Sicht“ mit. Der Vordruck kann am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden oder auch nach Ausdruck handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben) werden.  Klicken Sie hier, um zur „Persönlichen Sicht“ zu gelangen.

2. STELLUNGNAHME ZUR FORTSCHREIBUNG: Der Leistungserbringer erstellt vor dem Ablauf des Überprüfungszeitraums gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person eine Stellungnahme zur Fortschreibung. 

Leistungserbringer und leistungsberechtigten Person erarbeiten zunächst eine Stellungnahme zum auslaufenden Überprüfungszeitraum und zur aktuellen Lebenssituation und treffen eine Einschätzung zum Verlauf der Hilfe, zur Zielerreichung und zur aktuellen Lebenssituation.  

Auf dieser Basis erarbeiten sie eine Ziel- und Leistungsplanung für den zukünftigen Zeitraum.
Klicken Sie hier, um zur Stellungnahme zur Fortschreibung zu gelangen.

Folgende Dokumente können beim Ausfüllen hinzugezogen werden:

Dieses Verfahren ersetzt das bisherige Berichtswesen. Eine standardmäßige Zusendung von weiteren Unterlagen durch den Leistungserbringer ist nicht erforderlich. Dieses Verfahren gilt bis zur Einführung der Fortschreibung mit dem BEI_NRW durch Leistungserbringer.

Unsere Antwort

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat mit dem „Projekt Teilhabe2015“ schon vor Einführung des Bundesteilhabegesetzes Maßnahmen ergriffen, die Mitwirkung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung weiter zu stärken (Partizipation) und eine zielorientierte Teilhabeplanung und -fortschreibung zu erproben (ICF-gestützt und personenzentriert). Projektregionen hierzu waren die Städte Gelsenkirchen, Hagen und Münster sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Paderborn und Warendorf.

Leistungserbringer, die einen Zugang für das webbasierte Datenverarbeitungsverfahren, in dem das BEI_NRW bereitgestellt wird, erhalten haben, nutzen für alle Fortschreibungen das BEI_NRW, d.h. auch für diejenigen, bei denen die Erstermittlung noch nicht mit  BEI_NRW erfolgt ist. Hierzu stehen den registrierten Anwender:innen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Datenschutzes automatisiert in PerSEH die Stammdaten der leistungsberechtigten Person zur Verfügung, so dass sie einen entsprechenden Vorgang anlegen können.

Die Nutzung des Bogens „Rückblick“ für Fortschreibungen, bei denen keine Erstbedarfsermittlung mit BEI_NRW erfolgt ist, wird im BEI_NRW Anwender:innenhandbuch beschrieben.

Leistungserbringer, die keinen Zugang zu PerSEH haben, können für die weitere Bewilligung von Leistungen, bei denen die letzte Bewilligung im Rahmen des Projektes „Teilhabe 2015“ erfolgt ist, dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe bis zur Einführung der Fortschreibung mit dem BEI_NRW durch die Leistungserbringer folgende Dokumente auf dem Postweg zur Prüfung einzureichen:

Folgende Dokumente können beim Ausfüllen der Teilhabefortschreibung hinzugezogen werden:

Unsere Antwort

Bei leistungsberechtigten Personen, die dauerhaft außerhalb des LWL-Gebietes leben und bei denen der LWL Leistungsträger ist, findet das Verfahren des Ortes des tatsächlichen Aufenthalts Anwendung.

Auch für Leistungsberechtigte, die im LVR Gebiet leben und bei denen der LWL Leistungsträger ist, ist die Art der Fortschreibung mit dem LVR abzustimmen. Bitte schicken Sie die entsprechenden Unterlagen der Ansprechperson, die für Ihren Klienten/ Ihre Klientin zuständig ist.

PerSEH

Unsere Antwort

Informationen zu PerSEH, dem webbasierten Datenverarbeitungsverfahren in dem das BEI_NRW bereitgestellt wird, finden Sie auf der Seite www.bthg-fort.lwl.org/de/faq/.