Einführung BEI_NRW
Unsere Antwort
01.12.2022 Einführung der Bedarfsermittlung mit BEI_NRW im Kreis Lippe
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe startet zum 01.12.2022 mit der Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW entsprechend der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes im Kreis Lippe.
Am 27.10.2022 fand eine Auftaktveranstaltung für die Geschäftsführungen der Leistungserbringer statt. Die Vorträge wurden aufgenommen und stehen auf der Seite „Materialien“ zum Download bereit.
Die Präsentationen zu den Vorträgen finden Sie hier:
Erstantrag
Ab dem 01.12.2022 wird bei das Gesamtplanverfahren bei einem Erstantrag auf Leistungen für selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung oder für Wohnen in besonderen Wohnformen durch die LWL-Teilhabeplanenden durchgeführt. Hierzu sind dem LWL der Antrag auf Eingliederungshilfe, die Persönliche Sicht der leistungssuchenden Person sowie aktuelle ärztliche Unterlagen über Art und Umfang des Gesundheitsproblems einzureichen.
Zukünftig erfolgen mit den leistungssuchenden Personen Beratungs- und Bedarfsermittlungsgespräche grundsätzlich vor Ort. Die Gespräche können aber nach vorheriger Absprache auch telefonisch oder über Zoom geführt werden.
Der LWL ist aktuell dabei, Regionalbüros in der Stadt Detmold anzumieten. Die Büros werden sich voraussichtlich im Braunenbrucher Weg 18, 32758 Detmold befinden. Nach Abschluss des Mietvertrags sind die Teilhabeplanerinnen und -planer dort nach Terminabsprache mehrmals wöchentlich anzutreffen. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten können wahlweise noch die Antragsunterlagen des bisherigen Teilhabeplanverfahrens genutzt werden. Alle mit den alten Antragsunterlagen gestellten Anträge, die bis zum 28.02.2023 beim LWL eingehen, werden im Rahmen des bekannten Standardverfahrens entschieden. Ab dem 01.03.2023 sind nur noch die neuen Antragsunterlagen zu verwenden, es findet dann ausschließlich das BEI_NRW Anwendung.
Fortschreibung
Mit Einführung des BEI_NRW werden auch die Fortschreibungen bei auslaufendem Überprüfungszeitraum des Gesamtplans mit dem BEI_NRW dokumentiert. Hierzu erhalten alle Leistungserbringer, die Leistungen für selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung oder für Wohnen in besonderen Wohnformen im Kreis Lippe erbringen, einen elektronischen Zugang zum Verfahren PerSEH, in dem das BEI_NRW abgebildet wird. Weitere Informationen hierzu stehen auf einer eigenen Internetseite bereit: www.bthg-fort.lwl.org
Nach erfolgter Registrierung für das BEI_NRW, die im Zeitraum 01.12.2022 bis zum 28.02.2023 möglich ist, können Leistungserbringer ab dem 01.03.2023 Fortschreibungen bei auslaufendem Überprüfungszeitraum des Gesamtplans digital mit BEI_NRW an den LWL übermitteln.
Für einen Übergangszeitraum von 3 Monaten können wahlweise die für eine Fortschreibung bisher verwendeten Unterlagen postalisch an den LWL gesandt werden. Ab dem 01.06.2023 ist die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung verbindlich.
01.12.2022 Einführung der Bedarfsermittlung mit BEI_NRW in der Stadt Bielefeld
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe startet zum 01.12.2022 mit der Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW entsprechend der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes in der Stadt Bielefeld.
Am 27.10.2022 fand eine Auftaktveranstaltung für die Geschäftsführungen der Leistungserbringer statt. Die Vorträge wurden aufgenommen und stehen auf der Seite „Materialien“ zum Download bereit.
Die Präsentationen zu den Vorträgen finden Sie hier:
Erstantrag
Ab dem 01.12.2022 wird bei das Gesamtplanverfahren bei einem Erstantrag auf Leistungen für selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung oder für Wohnen in besonderen Wohnformen durch die LWL-Teilhabeplanenden durchgeführt. Hierzu sind dem LWL der Antrag auf Eingliederungshilfe, die Persönliche Sicht der leistungssuchenden Person sowie aktuelle ärztliche Unterlagen über Art und Umfang des Gesundheitsproblems einzureichen.
Zukünftig erfolgen mit den leistungssuchenden Personen Beratungs- und Bedarfsermittlungsgespräche grundsätzlich vor Ort. Die Gespräche können aber nach vorheriger Absprache auch telefonisch oder über Zoom geführt werden.
Der LWL ist aktuell dabei, Regionalbüros in der Stadt Bielefeld einzurichten. Die Büros befinden sich in der Jöllenbecker Str. 5, 33613 Bielefeld (Eingang: Friedenstraße 36). Die Teilhabeplanerinnen und -planer sind dort nach Terminabsprache mehrmals wöchentlich anzutreffen.
Für eine Übergangszeit von 3 Monaten können wahlweise noch die Antragsunterlagen des bisherigen Hilfeplanverfahrens genutzt werden. Alle mit den alten Antragsunterlagen gestellten Anträge, die bis zum 28.02.2023 beim LWL eingehen, werden im Rahmen des bekannten Standardverfahrens entschieden. Ab dem 01.03.2023 sind nur noch die neuen Antragsunterlagen zu verwenden, es findet dann ausschließlich das BEI_NRW Anwendung.
Fortschreibung
Mit Einführung des BEI_NRW werden auch die Fortschreibungen bei auslaufendem Überprüfungszeitraum des Gesamtplans mit dem BEI_NRW dokumentiert. Hierzu erhalten alle Leistungserbringer, die Leistungen für selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung oder für Wohnen in besonderen Wohnformen in der Stadt Bielefeld erbringen, einen elektronischen Zugang zum Verfahren PerSEH, in dem das BEI_NRW abgebildet wird. Weitere Informationen hierzu stehen auf einer eigenen Internetseite bereit: www.bthg-fort.lwl.org
Nach erfolgter Registrierung für das BEI_NRW, die im Zeitraum 01.12.2022 bis zum 28.02.2023 möglich ist, können Leistungserbringer ab dem 01.03.2023 Fortschreibungen bei auslaufendem Überprüfungszeitraum des Gesamtplans digital mit BEI_NRW an den LWL übermitteln.
Für einen Übergangszeitraum von 3 Monaten können wahlweise die für eine Fortschreibung bisher verwendeten Unterlagen postalisch an den LWL gesandt werden. Bei Anwendung des bisherigen Verfahrens sie die Unterlagen, die bisher an die funktionale Hilfeplankonferenz/Teilhabeplankonferenz der Stadt Bielefeld gesandt wurden, an den LWL zu senden. Die funktionale Hilfeplankonferenz/Teilhabeplankonferenz der Stadt Bielefeld wird ihre Tätigkeit zum 30.11.2022 einstellen. Ab dem 01.06.2023 ist die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung verbindlich.
01.12.2022 Beginn der Registrierung für die Fortschreibung mit BEI_NRW in der Region Ost
Alle Leistungserbringer in Westfalen-Lippe, die Leistungen für selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung oder für Wohnen in besonderen Wohnformen in der Region Ost anbieten, erhalten einen elektronischen Zugang zum Verfahren PerSEH.
Hierzu ist in einem ersten Schritt vom 01. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 die Registrierung für das BEI_NRW erforderlich.
Ab dem 01. März 2023 können Leistungserbringer, die Leistungen in der Region Ost anbieten, bei auslaufendem Überprüfungszeitraum des Gesamtplanes die Fortschreibung digital mit BEI_NRW an den LWL übermitteln. Ab dem 01. Juni 2023 ist die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung in der Region Ost verbindlich.
Weitere Informationen hierzu stehen auf einer eigenen Internetseite bereit: www.bthg-fort.lwl.org
01.09.2022 Verbindliche Nutzung der Fortschreibung mit BEI_NRW durch die Leistungserbringer der Regionen Mitte und Süd
Ab dem 1. September 2022 sind die Leistungserbringer der Regionen Mitte und Süd für Leistungen für selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung oder für Wohnen in besonderen Wohnformen verpflichtet, das BEI_NRW im Verfahren PerSEH für die Fortschreibung der Leistungen zu nutzen und digital an den LWL zu übermitteln. Dies betrifft auch Fortschreibungen von Leistungen, bei denen die Erstermittlung noch nicht mit BEI_NRW erfolgt ist.
01.05.2022 Verbindliche Nutzung der Fortschreibung mit BEI_NRW durch die Leistungserbringer der Region Nord
Ab dem 1. Mai 2022 sind die Leistungserbringer der Region Nord für Leistungen für selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung oder für Wohnen in besonderen Wohnformen verpflichtet, das BEI_NRW im Verfahren PerSEH für die Fortschreibung der Leistungen zu nutzen und digital an den LWL zu übermitteln. Dies betrifft auch Fortschreibungen von Leistungen, bei denen die Erstermittlung noch nicht mit BEI_NRW erfolgt ist.
Unsere Antwort
Seit 2003 liegt die Zuständigkeit für ambulante Eingliederungshilfen in NRW bei den Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL).
Im Zuständigkeitsbereich des LWL wurde zur Feststellung der Hilfebedarfe das Standard-Hilfeplanverfahren genutzt.
Von 2010 bis 2012 entwickelte der LWL mit dem „Projekt Teilhabe2012" ein neues Hilfeplanverfahren. Dieses wurde in der Stadt Hagen und im Kreis Paderborn durchgeführt. Mit dem „Projekt Teilhabe2015“ erfolgte eine nächste Maßnahme, die Mitwirkung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung weiter zu stärken (Partizipation) und eine zielorientierte Teilhabeplanung und -fortschreibung zu erproben (ICF-gestützt und personenzentriert). In sechs Projektregionen (Städte Gelsenkirchen, Hagen und Münster sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Paderborn und Warendorf) wurde das Projekt erprobt.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) begann eine neue Phase: LVR und LWL entwickelten gemeinsam ein Instrument zur Ermittlung von Teilhabebedarfen von Menschen mit Behinderungen in ganz Nordrhein-Westfalen, um die rechtlichen und fachlichen Vorgaben zur Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren gemäß §§ 117 und 118 SGB IX umzusetzen. Dieses steht als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit beider Landschaftsverbände seit dem Jahr 2018 mit dem neu entwickelten BedarfsErmittlungsInstrument, kurz BEI_NRW, zur Verfügung.
Bei der Vorstellung des BEI_NRW im Rheinland und in Westfalen wurde deutlich gemacht, dass es sich um ein „lernendes Instrument“ handelt, also auf Grundlage der praktischen Erfahrungen eine Weiterentwicklung notwendig und vorgesehen ist.
Im Laufe der Einführung in beiden Landesteilen hat sich gezeigt, dass die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und strukturellen Vorgaben der beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ein jeweils angepasstes Vorgehen erforderlich machen.
Um diesen unterschiedlichen Prozessen gerecht werden zu können, entwickelte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine aktualisierte Version des Gesprächsleitfadens und der Persönlichen Sicht. Hierzu wurden die in den Gesprächen mit den leistungsberechtigten Personen gesammelten Erfahrungen genutzt. Diese flossen zusammen mit Rückmeldungen der Leistungserbringer und der LWL-Mitarbeitenden in die Weiterentwicklung des BEI_NRW. Im Fokus stand eine höhere Anwender:innenfreundlichkeit des Instrumentes, insbesondere um die Gespräche mit den leistungsberechtigten Personen und die Dokumentation der Inhalte im BEI_NRW noch individueller und personenzentrierter ausrichten zu können.
Mit den jetzt vorliegenden zwei Versionen des Gesprächsleitfadens können die verbandsspezifischen Geschäftsprozesse und Besonderheiten besser abgebildet werden.
Das BEI_NRW als gemeinsames Konzept und gemeinsamer Rahmen stellt weiterhin das gemeinsame Instrument für Nordrhein-Westfalen dar.
Unsere Antwort
Das BEI_NRW ist das Bedarfsermittlungsinstrument für die Eingliederungshilfe im Bereich der Wohnhilfen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem BEI_NRW können individuelle Teilhabebedarfe unabhängig von der Art und dem Grad der Behinderung eines Menschen beschrieben werden.
Die Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Im Mittelpunkt steht immer die leistungsberechtigte Person mit ihren Wünschen und Zielen. Sie wird in allen Schritten beteiligt. Die Beratung der leistungsberechtigten Person kann im BEI_NRW ebenso dokumentiert werden, wie die ermittelten Bedarfe zur sozialen Teilhabe.
Das BEI_NRW wurde gemeinsam von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) entwickelt. Es setzt die rechtlichen und fachlichen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren entsprechend Kapitel 7 SGB 9 um.
Mit dem BEI_NRW steht erstmalig ein Ermittlungsinstrument zur Verfügung, das sowohl von den Hilfeplanenden des LWL als auch von den Mitarbeitenden der Leistungserbringer von Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit und in den besonderen Wohnformen angewendet wird.
Zur Dokumentation wird das Datenverarbeitungsverfahren PerSEH genutzt. In diesem webbasierten Datenverarbeitungsverfahren wird das BEI_NRW bereitgestellt. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite www.bthg-fort.lwl.org
Unsere Antwort
Dies ist nicht möglich. Der LWL nutzt zur Abbildung des BEI_NRW die Software-Anwendung PerSEH (Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe) der ANLEI Service GmbH. Daher kann der LWL den Zugriff auf das BEI_NRW ausschließlich den Leistungserbringern in Westfalen-Lippe zur Fortschreibung des Gesamtplans zur Verfügung stellen.
Nur angelegte Benutzer:innen können ein BEI_NRW in PerSEH ausfüllen. Diese haben als Anwender:innen ausschließlich Zugriff auf Daten der ihnen zugeordneten leistungsberechtigten Personen, mit denen sie gemeinsam das BEI_NRW im Rahmen der Fortschreibung in PerSEH füllen.
Zum Kennenlernen des BEI_NRW und zur Vorbereitung auf die Anwendung des BEI_NRW werden auf einer Informationsseite Materialien und Hinweise zur Verfügung gestellt, die bei der praktischen Fortschreibung unterstützen.
Unsere Antwort
Alle Informationen, Materialien und Hilfen für interne und externe Anwender:innen des BEI_NRW sind auf den Internetseiten des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe abgelegt und somit für Sie jederzeit verfügbar. Sie werden im laufenden Prozess regelmäßig aktualisiert und erweitert. Wir empfehlen daher, die einzelnen Dokumente nicht lokal abzuspeichern, sondern die Internetseiten unter Ihren Favoriten abzulegen. So haben Sie immer Zugriff auf die aktuellsten Informationen und Materialien.
Alle Materialien finden Sie auf der Seite www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfe-planen/bei_nrw/materialien/
Erstbedarfsermittlung mit BEI_NRW
Unsere Antwort
Bei einem Erstantrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe wird das Gesamtplanverfahren durch die LWL-Teilhabeplanenden im zuständigen Regionalbüro durchgeführt. Den Ablauf und die Informationen für die leistungsberechtigte Person finden Sie hier.
Im ersten Schritt berät die zuständige Ansprechperson beim LWL die leistungsberechtigte Person. Im zweiten Schritt ermittelt die zuständige Ansprechperson beim LWL gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderungen die Bedarfe mit Hilfe des BEI_NRW. Nach dieser gemeinsamen Ermittlung des Bedarfs trifft die zuständige Ansprechperson des LWL eine fachliche Entscheidung über die Leistung und erstellt einen Gesamtplan.
Unsere Antwort
01.12.2022 Stadt Bielefeld und Kreis Lippe
01.06.2022 Hochsauerlandkreis
01.12.2021 Stadt Dortmund, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
01.07.2021 Stadt Bochum, Kreis Gütersloh, Märkischer Kreis
01.01.2021 Kreis Herford und Kreis Höxter
01.11.2020 Stadt Bottrop und Stadt Herne
01.11.2020 Kreis Soest
01.08.2020 Kreis Unna
15.07.2019 Kreis Coesfeld und Kreis Recklinghausen
15.04.2019 Kreis Steinfurt
15.02.2019 Kreis Borken
15.01.2019 Stadt Hamm
15.10.2018 Ennepe-Ruhr-Kreis, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Hagen, Kreis Paderborn
20.08.2018 Stadt Münster und Kreis Warendorf
Fortschreibung mit BEI_NRW
Unsere Antwort
Die Gesamtplanung nach Teil 2 Kapitel 7 SGB IX ist für jede Leistung der Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX grundlegend.
Sie setzt mit der Antragstellung nach § 108 SGB IX ein und durchläuft mehrere Phasen beginnend mit einer Beratung und der Bedarfsermittlung, die im Bereich von LWL und LVR mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW erfolgt. In die Phase der Leistungsfeststellung fällt die Aufstellung des Gesamtplans und die Leistungsbewilligung.
Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses.
An der Wirkungskontrolle und Fortschreibung wohnbezogener Leistungen arbeiten die Leistungserbringer kooperativ mit.
Die Landschaftsverbände stellen hierzu den Leistungserbringern einen Zugang zum angewandten Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW zur Verfügung. Dieses Instrument wird in der webbasierten Anwendung PerSEH bereitgestellt und ist zur Dokumentation der Erstbedarfsermittlung sowie des Teilhabeprozesses im Rahmen der Wirkungskontrolle im Gesamtplanverfahren von den Leistungserbringern und den Landschaftsverbänden zu nutzen.
Durch die von den Landschaftsverbänden zur Verfügung gestellten Zugänge für die Leistungserbringer zum in NRW angewandten Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW werden erstmalig die Erstbedarfsermittlungen sowie die Dokumentation der weiteren Teilhabeprozesse mit demselben Instrument erhoben.
Im Rahmen der Überprüfung und Fortschreibung des Gesamtplanes sind verschiedene Akteur:innen innerhalb des kooperativen Prozesses beteiligt.
Die jeweiligen Rollen, Aufgaben und Bearbeitungsschritte im Gesamtprozess der Fortschreibung werden im folgenden Flussdiagramm gezeigt:
Vertiefende Informationen zu den Rollen, Aufgaben und Bearbeitungsschritte der verschiedenen Akteur:innen werden in den Fachlichen Empfehlungen zur Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW beschrieben.
Für die fachliche Anwendung des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_NRW benötigen die Ansprechpersonen bei den Leistungserbringern, die die Gespräche mit den leistungsberechtigten Personen führen, Kenntnisse über das Gesamtplanverfahren sowie über die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
Daher wurden im LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe verschiedene Materialen entwickelt, die die Anwender:innen in der Nutzung unterstützen können. Diese werden auf der Seite Materialien zum Download angeboten. Außerdem sind dort externe Seiten verlinkt, die weiterführende Informationen zur ICF bieten. Darüber hinaus werden Materialien zur Weitergabe an leistungsberechtigte Personen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.bthg-fort.lwl.org.
Unsere Antwort
Derzeit werden Leistungen für Erwachsene für Assistenz in eigener Häuslichkeit und/oder für Wohnen in besonderen Wohnformen mit BEI_NRW in PerSEH fortgeschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungserbringer in Westfalen-Lippe tätig sind und eine Leistungsvereinbarung mit dem LWL abgeschlossen haben.
Unsere Antwort
Bei bisher "unbefristeten Bewilligungen" muss eine Fortschreibung derzeit nicht aktiv eingereicht werden, sondern erst, wenn der LWL dazu auffordert.
Unsere Antwort
Das BEI_NRW ist ein Instrument zur Bedarfsermittlung und Fortschreibung. Das Verwaltungshandeln des LWL (z.B. in Bezug auf Gesamtplan, Bescheid) ist hiervon nicht betroffen.
Unsere Antwort
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite: www.bthg-fort.lwl.org/de/umsetzung/
Unsere Antwort
Das BEI_NRW ist seitens der Leistungserbringer zur Fortschreibung zum Ende des Überprüfungszeitraums zu nutzen. Änderungen im laufenden Überprüfungszeitraum werden aktuell nicht im BEI_NRW bearbeitet. Veränderungen des Unterstützungsbedarfs im laufenden Bewilligungszeitraum werden dem LWL wie bisher schriftlich per Brief, Fax oder Mail mit den entsprechenden Unterlagen zugesandt.
Fortschreibung mit Zugang zu PerSEH
Unsere Antwort
Leistungserbringer, die einen Zugang für das webbasierte Datenverarbeitungsverfahren, in dem das BEI_NRW bereitgestellt wird, erhalten haben, nutzen für alle Fortschreibungen das BEI_NRW, d.h. auch für diejenigen, bei denen die Erstermittlung noch nicht mit BEI_NRW erfolgt ist. Hierzu stehen den registrierten Anwender:innen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Datenschutzes automatisiert in PerSEH die Stammdaten der leistungsberechtigten Person zur Verfügung, so dass sie einen entsprechenden Vorgang anlegen können.
Die Nutzung des Bogens „Rückblick“ für Fortschreibungen, bei denen keine Erstbedarfsermittlung mit BEI_NRW erfolgt ist, wird im BEI_NRW Anwender:innenhandbuch beschrieben.
Weiter zum BEI_NRW Anwender:innenhandbuch in der Version 2.3.0 als PDF-Datei (nicht barrierefrei)
- Standardverfahren: Hier finden Sie einen Leitfaden zum Übertrag der Ziele aus den Berichtswesen (Bogen III, Sozial-und Verlaufsberichte, u.a.) in die webbasierte Anwendung PerSEH.
- Teilhabe2015: Hier finden Sie einen Leitfaden zum Übertrag der Ziele aus dem Bogen zur Teilhabefortschreibung in die webbasierte Anwendung PerSEH.
Unsere Antwort
Zum Abschluss des gemeinsamen Fortschreibungsgesprächs wird der Bogen „Auszug Bedarfsermittlung“ ausgedruckt. Dieser Ausdruck kann von den am Gespräch beteiligten Personen unterschrieben werden. Die leistungsberechtige Person erhält diesen Ausdruck. Er gibt eine Übersicht aller wichtigen Elemente, die im Rahmen der Bedarfsermittlung gemeinsam formuliert wurden.
Wünscht die leistungsberechtigte Person den Ausdruck weiterer Seiten oder des gesamten BEI_NRW, werden ihr diese vom Leistungserbringer zur Verfügung gestellt.
Ein postalischer Versand an den LWL ist nicht erforderlich. Das im BEI_NRW dokumentierte Fortschreibungsgespräch wird online über PerSEH an den LWL versandt.
Unsere Antwort
Das im BEI_NRW dokumentierte Fortschreibungsgespräch wird online über PerSEH versandt. Weitere Unterlagen müssen nur auf Anforderung eingereicht werden.
Fortschreibung ohne Zugang zu PerSEH
Unsere Antwort
Für die weitere Bewilligung von Leistungen ist verbindlich das folgende Verfahren bis zur Einführung der Fortschreibung mit dem BEI_NRW durch die Leistungserbringer zu nutzen. Das Verfahren orientiert sich am BEI_NRW und beinhaltet im Berichtswesen folgende Dokumente:
1. PERSÖNLICHE SICHT: Die leistungsberechtigte Person teilt dem LWL seine „Persönliche Sicht“ mit. Der Vordruck kann am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden oder auch nach Ausdruck handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben) werden. Klicken Sie hier, um zur „Persönlichen Sicht“ zu gelangen.
2. STELLUNGNAHME ZUR FORTSCHREIBUNG: Der Leistungserbringer erstellt vor dem Ablauf des Überprüfungszeitraums gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person eine Stellungnahme zur Fortschreibung.
Leistungserbringer und leistungsberechtigten Person erarbeiten zunächst eine Stellungnahme zum auslaufenden Überprüfungszeitraum und zur aktuellen Lebenssituation und treffen eine Einschätzung zum Verlauf der Hilfe, zur Zielerreichung und zur aktuellen Lebenssituation.
Auf dieser Basis erarbeiten sie eine Ziel- und Leistungsplanung für den zukünftigen Zeitraum.
Klicken Sie hier, um zur Stellungnahme zur Fortschreibung zu gelangen.
Folgende Dokumente können beim Ausfüllen hinzugezogen werden:
- Persönliche Sicht – Hinweise
- Stellungnahme zur Fortschreibung – Ausfüllhilfe
- Übersicht der Lebensbereiche
Dieses Verfahren ersetzt das bisherige Berichtswesen. Eine standardmäßige Zusendung von weiteren Unterlagen durch den Leistungserbringer ist nicht erforderlich. Dieses Verfahren gilt bis zur Einführung der Fortschreibung mit dem BEI_NRW durch Leistungserbringer.
Unsere Antwort
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat mit dem „Projekt Teilhabe2015“ schon vor Einführung des Bundesteilhabegesetzes Maßnahmen ergriffen, die Mitwirkung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung weiter zu stärken (Partizipation) und eine zielorientierte Teilhabeplanung und -fortschreibung zu erproben (ICF-gestützt und personenzentriert). Projektregionen hierzu waren die Städte Gelsenkirchen, Hagen und Münster sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Paderborn und Warendorf.
Für die weitere Bewilligung von Leistungen, bei denen die letzte Bewilligung im Rahmen des Projektes „Teilhabe 2015“ erfolgt ist, sind dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe bis zur Einführung der Fortschreibung mit dem BEI_NRW durch die Leistungserbringer folgende Dokumente auf dem Postweg zur Prüfung einzureichen:
- Einschätzung des Menschen mit Behinderung zur Zielerreichung, zu weiteren Zielen und zum Hilfebedarf (Stand: 02/2014). Klicken Sie hier, um zur „Einschätzung“ zu gelangen.
- Schweigepflichtsentbindung (Stand: 02/2014). Klicken Sie hier, um zur „Schweigepflichtsentbindung“ zu gelangen.
- Bitte zur Kenntnis: Datenschutzrechtliche Hinweise (Stand: 02/2014). Klicken Sie hier, um zu den „Datenschutzrechtlichen Hinweisen“ zu gelangen.
- Bogen zur Teilhabefortschreibung durch Anbieter (Stand: 02/2014). Klicken Sie hier, um zum Bogen „Teilhabefortschreibung durch Anbieter“ zu gelangen.
Folgende Dokumente können beim Ausfüllen der Teilhabefortschreibung hinzugezogen werden:
- Hinweise zur Bearbeitung des Bogens zur Teilhabefortschreibung durch Anbieter (Stand: 02/2014). Klicken Sie hier, um zum Bogen „Teilhabefortschreibung durch Anbieter“ zu gelangen.
- Erläuterungen zum Hilfeplanverfahren in Leichter Sprache (Stand: 02/2014). Klicken Sie hier, um zu den Erläuterungen zum Hilfeplan in Leichter Sprache zu gelangen.
- Übersetzung der Schweigepflichtsentbindung in Leichte Sprache (Stand: 02/2014). Klicken Sie hier, um zur Übersetzung der „Schweigepflichtsentbindung“ zu gelangen.
- Übersetzung der datenschutzrechtlichen Hinweise in Leichte Sprache (Stand: 02/2014). Klicken Sie hier, um zur Übersetzung der „Datenschutzrechtlichen Hinweise“ zu gelangen.
Unsere Antwort
Bei leistungsberechtigten Personen, die dauerhaft außerhalb des LWL-Gebietes leben und bei denen der LWL Kostenträger ist, findet das Verfahren des Ortes des tatsächlichen Aufenthalts Anwendung.
Auch für Leistungsberechtigte, die im LVR Gebiet leben und bei denen der LWL Kostenträger ist, ist die Art der Fortschreibung mit dem LVR abzustimmen. Bitte schicken Sie die entsprechenden Unterlagen der Ansprechpreson, die für Ihren Klienten/ Ihre Klientin zuständig ist.
PerSEH
Unsere Antwort
Informationen zu PerSEH, dem webbasierten Datenverarbeitungsverfahren in dem das BEI_NRW bereitgestellt wird, finden Sie auf der Seite www.bthg-fort.lwl.org/de/faq/.
Kontakt
Alle Informationen, Materialien und Hilfen für interne und externe Anwender:innen des BEI_NRW sind auf den Internetseiten des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe abgelegt. Sie werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen für das jeweilige Anliegen.
Fachliche Anwendung
Bei weitergehenden Fragen zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wenden Sie sich bitte an das Kompetenzzentrum Soziale Teilhabe.
Registrierung
Informationen zur Registrierung, zur technischen Nutzung und zur Administration erhalten Sie auf der Informationsseite zur Fortschreibung mit BEI_NRW für Leistungserbringer. Bei weitergehenden Fragen zur Registrierung und technischen Umstellung auf das Verfahren PerSEH schreiben Sie bitte an die angegebene E-Mail-Adresse.
Internetseite
Technische Probleme
Bei technischen Problemen mit den Verfahren PerSEH, BenA und LWL-Bena können Sie sich an den User Help Desk (UHD) wenden.
E-Mail und Telefon
E-Mail: uhd@lwl.it
Telefon Hotline: 0251 591-1880
Servicezeiten
Montag bis Freitag: 07.00 - 21.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 09.00 - 17.00 Uhr
Einzelfall
Bei fachlichen Fragen zum Einzelfall kontaktieren Sie bitte den oder die für die leistungsberechtigte Person zuständige:n Teilhabeplaner:in beim LWL.
Ansprechpersonen
Adresse
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
48133 Münster