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www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de | Landesrahmenvertrag - LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe - 15.12.2019 URL: https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/ambu_betreu_wohnen/landesrahmenvertrag/
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Ambulant Betreutes Wohnen - Landesrahmenvertrag

Die kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigungen der Träger der ambulanten Einrichtungen sowie die überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben mit Wirkung ab dem 01.01.2002 gemeinsam und einheitlich einen „Rahmenvertrag gemäß § 93 d Bundessozialhilfegesetz/BSHG (jetzt:§ 79 SGB XII) – ambulanter Bereich – zu den Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG (jetzt: § 75 Abs. 3 SGB XII) abgeschlossen.

Dieser Vertrag regelt die Rahmenbedingungen für den Abschluss von Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII über die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe durch ambulante Einrichtungen (Leistungsvereinbarungen), die Übernahme von Vergütungen (Vergütungsvereinbarungen), die Qualität der Leistungen (Qualitätsvereinbarungen) und die Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen (Prüfungsvereinbarungen).

Der Rahmenvertrag soll sicherstellen, dass sich die Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII an dem Auftrag, den Zielen und den Grundsätzen des SGB XII ausrichten und damit gewährleisten, dass die Leistungserbringung nach den Grundsätzen des § 3 BSHG (jetzt: § 9 SGB XII) erfolgt,

•  nur die Leistungen erbracht und vom Träger der Sozialhilfe finanziert werden, die der Sozialhilfeträger unter Berücksichtigung des Nachrangs der Sozialhilfe sicherzustellen hat,
•  die Selbstständigkeit der Träger der Einrichtungen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben gewahrt wird,
•  die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit beachtet werden.

Nachfolgend können Sie den gesamten Wortlaut des Landesrahmenvertrages nachlesen:

  • Landesrahmenvertrag - ambulanter Bereich -
+

Abschlusstagung des Projektes MUTIG am 04. und 05. März 2020 an der Katholischen Hochschule NRW.

...weitere Infos finden Sie hier

Das Foto zeigt den Flyer. +

Flyer - BEI_NRW

Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben in Zusammenarbeit ein einheitliches Bedarfsermittlunginstrument (BEI_NRW) entwickelt.

... weiter zum Flyer

... weitere Informationen

Kontakt LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

Hier finden Sie das Organigramm  und die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe. 

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Die Datenbank enthält Einrichtungen und Dienste in Westfalen-Lippe, die mit dem LWL als überörtlichem Träger der Sozialhilfe Vereinbarungen abgeschlossen haben .

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